Probezeit

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Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Die Fahrerlaubnis auf Probe:

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird diese grds. auf Probe erteilt. Es handelt sich um eine gleichwertige Fahrerlaubnis. Es handelt sich nicht um eine Fahrerlaubnis auf Widerruf oder eine befristete Fahrerlaubnis.
Die Fahrerlaubnis auf Probe knüpft lediglich besondere Folgen an ein Fehlverhalten während der Probezeit. Neben dem sog. Mehrfachtäter-Punktsystem, das neben den Regeln zur Fahrerlaubnis auf Probe parallel anwendbar ist, gibt es zusätzliche eigene Regelungen und eigene Maßnahmen für Fahranfänger. Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis und daürt grds. zwei Jahre.
Hierbei unterscheidet das System der Fahrerlaubnis auf Probe zwischen sog. schwerwiegenden Zuwiderhandlungen und weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen.

Als schwerwiegende Zuwiderhandlungen gelten u.a.:
- das unerlaubte Entfernen vom Unfallort, die. sog. Fahrerflucht,
- die Nötigung,
- die Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen,
- das Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h.


Eine weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung liegt u.a. vor, bei:
- einer Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrer beim Abbiegen,
- verbotenem Parken auf Autobahnen,
- einem Fahren mit sog. „abgefahrenen“ Reifen,
- einer Gefährdung oder Behinderung von Personen in Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel.
Das Gesetz stellt zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen einer schwerwiegenden Zuwiderhandlung gleich.
Bei Zuwiderhandlungen sind abgestufte Maßnahmen vorgesehen.

Hierzu folgende Übersicht:


Zuwiderhandlung
- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen

Maßnahme
Anordnung eines Aufbauseminars
Die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre

Zuwiderhandlung
Nach Teilnahme an einem Aufbauseminar:
- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen


Maßnahme
Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung und die Empfehlung (i.d.R. innerhalb von zwei Monaten) an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen


Zuwiderhandlung
Nach Ablauf dieser Frist von zwei Monaten
erneut:

- eine schwerwiegende Zuwiderhandlung oder
- zwei weniger schwerwiegende Zuwiderhandlungen


Maßnahme
Entziehung der Fahrerlaubnis


Nach einem FS-Entzug in der Probezeit, verlängert sich diese also um 2 Jahre + der restlichen Probezeit, die vor dem Entzug bestanden hat.
 
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