Wer Punkte in Flensburg hat, kann diese noch bis 30. April 2014 nach altem Recht abbauen.
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem in Kraft tritt, wird es schwieriger (Auskunft der DEKRA Akademie).
Ein Punkteabbau nach altem Recht kann sich durchaus lohnen. Nach der Reform wird innerhalb von fünf Jahren nur noch ein Punkt gestrichen, vorausgesetzt, der Fahrer hat nicht mehr als fünf Punkte und nimmt an einem neuen Fahreignungsseminar teil. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es gar keinen Punkterabbatt mehr.
Das alte System bietet eindeutig mehr Möglichkeiten. Bis Ende April 2014 können Autofahrer, die zum Beispiel mit acht Punkten belastet sind, durch ein Aufbauseminar (ASP) in einer Fahrschule ihr Konto um vier Punkte verringern.
Im neuen Fahreignungsregister (FAER) schlägt sich das in zwei statt vier neuen Punkten nieder. Sind Alkohol- oder Drogenpunkte darunter, ist ein besonderes Aufbauseminar eines Medizinisch-Psychologischen Dienstes erforderlich.
Bei neun bis 13 alten Punkten bringt die freiwillige Teilnahme am jeweiligen Aufbauseminar immerhin noch einen Rabatt von zwei Punkten. Bei 14 bis 17 Punkten ist dafür zusätzlich eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nötig.
Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt aber nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht.
Beispiel:
Auf einem Punktekonto haben sich zehn Punkte angesammelt: Vier Punkte durch Fahren mit Alkohol, fünf Punkte wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Punkt wegen unberechtigten Befahrens einer Umweltzone. Bei diesem Fahrer bleiben am 1. Mai 2014 nur noch die vier verkehrssicherheitsrelevanten Alkoholpunkte stehen, die anderen fallen weg. Aus ihnen werden zwei neue Punkte im Fahreignungsregister. Nimmt der Fahrer vorher an einem besonderen Aufbauseminar teil, kann er die heutigen zehn Punkte um zwei reduzieren, sodass er am 1. Mai 2014 nur noch mit einem Punkt belastet wäre.
Auskünfte über den persönlichen Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei auf schriftlichen Antrag oder online.
[h=3]Kontaktformular VZR[/h]
Wenn am 1. Mai 2014 das neue Punktesystem in Kraft tritt, wird es schwieriger (Auskunft der DEKRA Akademie).
Ein Punkteabbau nach altem Recht kann sich durchaus lohnen. Nach der Reform wird innerhalb von fünf Jahren nur noch ein Punkt gestrichen, vorausgesetzt, der Fahrer hat nicht mehr als fünf Punkte und nimmt an einem neuen Fahreignungsseminar teil. Bei sechs oder sieben Punkten gibt es gar keinen Punkterabbatt mehr.
Das alte System bietet eindeutig mehr Möglichkeiten. Bis Ende April 2014 können Autofahrer, die zum Beispiel mit acht Punkten belastet sind, durch ein Aufbauseminar (ASP) in einer Fahrschule ihr Konto um vier Punkte verringern.
Im neuen Fahreignungsregister (FAER) schlägt sich das in zwei statt vier neuen Punkten nieder. Sind Alkohol- oder Drogenpunkte darunter, ist ein besonderes Aufbauseminar eines Medizinisch-Psychologischen Dienstes erforderlich.
Bei neun bis 13 alten Punkten bringt die freiwillige Teilnahme am jeweiligen Aufbauseminar immerhin noch einen Rabatt von zwei Punkten. Bei 14 bis 17 Punkten ist dafür zusätzlich eine freiwillige verkehrspsychologische Beratung nötig.
Wie viele Punkte ein Autofahrer bei der Umrechnung ins neue System mitnimmt, hängt aber nicht nur von der Anzahl der alten Punkte ab, sondern auch von der Art der Verstöße. Künftig werden im Fahreignungsregister nur noch Verstöße erfasst, bei denen die Verkehrssicherheit gefährdet ist.
Alle Punkte aus anderen Verstößen werden am 1. Mai 2014 automatisch gelöscht.
Beispiel:
Auf einem Punktekonto haben sich zehn Punkte angesammelt: Vier Punkte durch Fahren mit Alkohol, fünf Punkte wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und ein Punkt wegen unberechtigten Befahrens einer Umweltzone. Bei diesem Fahrer bleiben am 1. Mai 2014 nur noch die vier verkehrssicherheitsrelevanten Alkoholpunkte stehen, die anderen fallen weg. Aus ihnen werden zwei neue Punkte im Fahreignungsregister. Nimmt der Fahrer vorher an einem besonderen Aufbauseminar teil, kann er die heutigen zehn Punkte um zwei reduzieren, sodass er am 1. Mai 2014 nur noch mit einem Punkt belastet wäre.
Auskünfte über den persönlichen Punktestand erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt kostenfrei auf schriftlichen Antrag oder online.
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