Wer wegen einer Verkehrsstraftat oder - Ordnungswidrigkeit verurteilt wird, erhält gegebenenfalls nicht nur eine Strafe oder Buße einschließlich Entzug der Fahrerlaubnis oder Fahrverbot sondern wird auch mit Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg bedacht. Das System wurde zum 1.5.2014 grundlegend geändert. Die Punktegrenze liegt jetzt statt 18 Punkten bei nur noch 8 Punkten. Die Punktevergabe wurde drastisch vereinfacht:
- Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bedacht
- Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten erhalten zwei Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis schlagen mit drei Punkten zu Buche
Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten nur noch dann, wenn sie mindestens 60 Euro (früher 40 Euro) kosten - aber Vorsicht, auch einige Verstöße sind nun teurer und kommen somit über die Eintragungsgrenze! Dies sind insbesondere die Handynutzung, Verstöße gegen die Winterreifenpflicht, Vorfahrtverstöße, die Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich und das Überziehen der HU-Frist um mehr als acht Monate. Es werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße eingetragen, wobei die einzutragenden Verstöße abschließend in Anlage 13 FeV aufgezählt werden. Zum Beispiel für Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage, das unberechtigte Befahren einer Umweltzone etc. gibt es also "nur noch" eine Geldbuße aber keine Punkte mehr.
Je nach Punktestand fällt der Fahrerlaubnisinhaber in einen bestimmten Status:
- 1-3 Punkte = Status Vormerkung
- 4-5 Punkte = Status Ermahnung (schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)
- 6-7 Punkte = Status Verwarnung (schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)
- ab 8 Punkten = Führerscheinentzug, eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei in der Regel eine MPU erforderlich sein wird.
Was passiert mit alten Verstößen, die nun nicht mehr eingetragen werden?
Diese werden seit dem 1.5.2014 automatisch gelöscht.
Eintragungen, die auch nach der Neuordnung zu Punkten führen, werden wie folgt umgerechnet:
Es ist auch weiterhin möglich, Punkte abzubauen. Für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird bei einem Punktestand von 1 bis 5 ein Punkt erlassen.
Ansonsten verjähren die Punkte nach einer gewissen Zeit, die Verlängerung durch neue Taten entfällt komplett. Die Verjährung gestaltet sich wie folgt:
2,5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten mit zwei Punkten
10 Jahre - Straftaten mit drei Punkten
Auch der Bußgeldkatalog 2015 gibt noch einmal genauen Aufschluss
https://www.bussgeldkatalog.org/punktereform/
- Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Punkt bedacht
- Grobe Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten erhalten zwei Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis schlagen mit drei Punkten zu Buche
Eingetragen werden Ordnungswidrigkeiten nur noch dann, wenn sie mindestens 60 Euro (früher 40 Euro) kosten - aber Vorsicht, auch einige Verstöße sind nun teurer und kommen somit über die Eintragungsgrenze! Dies sind insbesondere die Handynutzung, Verstöße gegen die Winterreifenpflicht, Vorfahrtverstöße, die Gefährdung von Fußgängern im Fußgängerbereich und das Überziehen der HU-Frist um mehr als acht Monate. Es werden nur noch sicherheitsgefährdende Verstöße eingetragen, wobei die einzutragenden Verstöße abschließend in Anlage 13 FeV aufgezählt werden. Zum Beispiel für Verstöße gegen eine Fahrtenbuchauflage, das unberechtigte Befahren einer Umweltzone etc. gibt es also "nur noch" eine Geldbuße aber keine Punkte mehr.
Je nach Punktestand fällt der Fahrerlaubnisinhaber in einen bestimmten Status:
- 1-3 Punkte = Status Vormerkung
- 4-5 Punkte = Status Ermahnung (schriftliche Ermahnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)
- 6-7 Punkte = Status Verwarnung (schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf Fahreignungsseminar)
- ab 8 Punkten = Führerscheinentzug, eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten erteilt werden, wobei in der Regel eine MPU erforderlich sein wird.
Was passiert mit alten Verstößen, die nun nicht mehr eingetragen werden?
Diese werden seit dem 1.5.2014 automatisch gelöscht.
Eintragungen, die auch nach der Neuordnung zu Punkten führen, werden wie folgt umgerechnet:
Alter Punktestand | Neuer Punktestand |
1-3 | 1 |
4-5 | 2 |
6-7 | 3 |
8-10 | 4 |
11-13 | 5 |
14-15 | 6 |
16-17 | 7 |
über 18 | 8 |
Es ist auch weiterhin möglich, Punkte abzubauen. Für die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar wird bei einem Punktestand von 1 bis 5 ein Punkt erlassen.
Ansonsten verjähren die Punkte nach einer gewissen Zeit, die Verlängerung durch neue Taten entfällt komplett. Die Verjährung gestaltet sich wie folgt:
2,5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt
5 Jahre - Ordnungswidrigkeiten mit zwei Punkten und Straftaten mit zwei Punkten
10 Jahre - Straftaten mit drei Punkten
Auch der Bußgeldkatalog 2015 gibt noch einmal genauen Aufschluss
https://www.bussgeldkatalog.org/punktereform/