Rote Ampel überfahren während Probezeit vor einem Jahr MPU wegen BTM

mois_kid

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Hallo zusammen,

ich hoffe hier kann mir jemand Helfen. Ich habe 2013 meinen Führerschein abgeben müssen nachdem in meinem Auto während einer Kontrolle BTM gefunden wurde. Aufgrund meiner Aussage bei der Polizei, in der ich angegeben habe Täglicher Konsument zu sein, wurde mir von FE-Behörde der Führerschein entzogen. Dann Anordnung zur MPU mit 1 Jahr Abstinenz nachweis, sonst aber keine Strafe bekommen also keine Verlängerte Probezeit, Punkte oder ähnliches.
Dann habe ich im Januar 2019 meine MPU beim ersten Versuch Positiv bestanden und habe nun meinen Führerschein seit März 2019 wieder, mit 2 Jahren Probezeit da ich mich bei der Abgabe noch in der Probezeit befand.
Im Dezember 2019 bin dann dummerweise beim über Rot fahren einer Ampel geblitzt worden mit 1,77 Sec. Bußgeldbescheid war am ersten diesen Monats im Briefkasten, 2 Punkte 1 Monat Fahrverbot und 200 Euro Geldstrafe.
Meine frage ist nun ob ich von der Führerscheinstelle jetzt wie alle anderen in der Probezeit behandelt werde, sprich Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit oder ob ich eine Aufforderung zu einer MPU mit Verkehrsrechtlicher Fragestellung bekomme....?
Als ich letztes Jahr meinen Führerschein abgeholt habe, hatte ich meine Sachbearbeiterin gefragt was denn jetzt passieren würde wenn es zu einem anderen Verstoß kommt in der Aktuellen Probezeit sie meinte: Das Drogen-Thema ist jetzt durch und somit kommt es wegen anderen Vergehen nicht direkt wieder zur MPU, sprich ganz normale folgen wie für jeden anderen also Verlängerung der Probezeit + Aufbauseminar. Allerdings habe ich von vielen Leuten in Foren gelesen das sie direkt wieder zur MPU mussten bei so einem Fall, Rechtsberatung des ADAC meinte ebenfalls dass es direkt wieder zur MPU kommt.

Was meint ihr ? Jemand Erfahrung mit so etwas?
 

Falo

Stamm-User
Wenn bei der Kontrolle 2013 dir keine TF nachgewiesen wurde du also 'nur' über die FSST die FE abgeben mußtest, bist du Probezeit technisch 'Ersttäter'.
Die Probezeit dürfte dann auch 2 Jahre insgesamt betragen also es zählt die Zeit vor der Abgabe 2013 zu den 2 Jahren UND dann jetzt halt ab Neuerteilung März 2019.

Wenn du am Tattag Dezember 2019 noch in der Probezeit gewesen bist, folgt halt die Probezeitverlängerung um 2 jahre und das Aufbauseminar, aber keine MPU.
 

mois_kid

Neuer Benutzer
Hallo Falo,

danke für deine schnelle Antwort. Bei der FE Abgabe 2013 wurde mir keine Fahrt unter BTM-Einfluss nachgewiesen. Ich befinden mich momentan in der regulären 2 Jährigen Probezeit, dann bin ich schon einmal etwas beruhigt dass es nicht gleich wieder zur MPU kommt.
 
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