Hallo Murdock,
danke für deinen "Bericht". Immer wieder interessant zu lesen, wie unterschiedlich die MPI sich doch verhalten....
Ich muss sagen, ich habe meine MPU damals auch bei der Avus gemacht und war sehr zufrieden. Verallgemeinern kann man das natürlich nicht.
Hier hatte ich die Hoffnung, dass Max dazu antwortet - aber vllt. befindet er sich ein paar Tage im Urlaub
Mir selbst ist nur ein "generelles" Fahrradverbot bekannt. Das es da "Ausnahmen" geben soll, wäre mir neu.
In Bayern wird nach einer TF mit dem Rad immer auch ein Radfahrverbot ausgesprochen, wenn kein pos. Ga im Zeitraum der Frist abgegeben wird. Die FSSt. hat hier zwar einen Ermessensspielraum, die Rechtsprechung des VGH München besagt aber, "...dass bei Nichtvorlage des Gutachtens und vorheriger Androhung eines Radfahrverbots eine Ermessensreduktion auf Null eintritt, weil die Behörde in diesem Fall von einer größtmöglichen Ungeeignetheit ausgehen muss...."
Du kannst auch hier nachlesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/Ba...icht-nur-zum-Fuehrerscheinentzug.news9371.htm
Soweit wollen wir es aber gar nicht kommen lassen, denn ich gehe davon aus, dass du deine MPU beim ersten Mal bestehst...
danke für deinen "Bericht". Immer wieder interessant zu lesen, wie unterschiedlich die MPI sich doch verhalten....
Ich muss sagen, ich habe meine MPU damals auch bei der Avus gemacht und war sehr zufrieden. Verallgemeinern kann man das natürlich nicht.
Dieses Fahrradfahrverbot, was mir da in Aussicht gestellt wurde, wurmt mich doch schon etwas... hmm...
Hat jemand schon mal was von einem eingeschränkten Fahrradfahrverbot gehört? Ich habe vereinzelt was gelesen, dass teilweise das Fahrradfahren z.B. nur auf öffentlichen Straßen untersagt wird oder nur abends/nachts. Letzteres wäre für mich schon eine bedeutsame Verbesserung.
Beste Grüße,
Murdock
Hier hatte ich die Hoffnung, dass Max dazu antwortet - aber vllt. befindet er sich ein paar Tage im Urlaub
Mir selbst ist nur ein "generelles" Fahrradverbot bekannt. Das es da "Ausnahmen" geben soll, wäre mir neu.
In Bayern wird nach einer TF mit dem Rad immer auch ein Radfahrverbot ausgesprochen, wenn kein pos. Ga im Zeitraum der Frist abgegeben wird. Die FSSt. hat hier zwar einen Ermessensspielraum, die Rechtsprechung des VGH München besagt aber, "...dass bei Nichtvorlage des Gutachtens und vorheriger Androhung eines Radfahrverbots eine Ermessensreduktion auf Null eintritt, weil die Behörde in diesem Fall von einer größtmöglichen Ungeeignetheit ausgehen muss...."
Du kannst auch hier nachlesen:
http://www.kostenlose-urteile.de/Ba...icht-nur-zum-Fuehrerscheinentzug.news9371.htm
Soweit wollen wir es aber gar nicht kommen lassen, denn ich gehe davon aus, dass du deine MPU beim ersten Mal bestehst...