Guten Tag liebe Mitglieder,
ich hatte meine:
1. TF am 11.05. 2011
Rechtskräftig im September 2011 mit Bescheid vom Amtsgericht. 1,41 Promille mit Führerscheinentzug 9 Monate und Strafe 45 Tagessätze a 10 Euro. Eine MPU wurde nicht angeordnet.
2. TF am 25.12.2015
0,6 Promille und Rechtskräftig im April 2016 durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des zuständigen Regierungspräsidium. Mit eine nachfolgende und bestandene MPU.
Meine Frage ist, wann beide Einträge aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Der erste Vorfall war vor der neuen Rechtsprechung, das seit Mai 2014 gilt.
Der zweite Vorfall war nach der neuen Rechtsprechung. Leider sind die Informationen im Internet ein reines Wirr Warr wodurch ich nicht schlauer geworden bin. Hoffentlich könnt IHR mit helfen.
Ich bedanke mich im voraus und bleibt alle gesund!
VG
ich hatte meine:
1. TF am 11.05. 2011
Rechtskräftig im September 2011 mit Bescheid vom Amtsgericht. 1,41 Promille mit Führerscheinentzug 9 Monate und Strafe 45 Tagessätze a 10 Euro. Eine MPU wurde nicht angeordnet.
2. TF am 25.12.2015
0,6 Promille und Rechtskräftig im April 2016 durch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren des zuständigen Regierungspräsidium. Mit eine nachfolgende und bestandene MPU.
Meine Frage ist, wann beide Einträge aus dem Fahreignungsregister gelöscht werden. Der erste Vorfall war vor der neuen Rechtsprechung, das seit Mai 2014 gilt.
Der zweite Vorfall war nach der neuen Rechtsprechung. Leider sind die Informationen im Internet ein reines Wirr Warr wodurch ich nicht schlauer geworden bin. Hoffentlich könnt IHR mit helfen.
Ich bedanke mich im voraus und bleibt alle gesund!
VG