Verkehrssachen werden neben einem Bußgeld oder einer Strafe und einem eventüllen Fahrverbot bzw. Entziehung der Fahrerlaubnis mit bis zu 7 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg (VZR) geahndet.
Werden durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen, so werden nur die Punkte der Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Werden mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten getrennt von einander begangen, führt dies auch zu einer getrennten Bepunktung jedes einzelnen Verstoßes. Die Punkte werden addiert.
Nach jeder Entziehung der Fahrerlaubnis (Ausnahme: Entziehung wegen Verweigerung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) erlischt das Punktekonto. Die eingetragenen Verstöße bleiben jedoch bestehen, bis sie tilgungsreif (Überliegefrist) sind.
8 - 13 Punkte > Verwarnung
Bei Erreichen von 8 Punkten spricht die Verwaltungsbehörde eine schriftliche, gebührenpflichtige Verwarnung aus. Zugleich gibt die Verwaltungsbehörde einen Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten ein Punkterabatt von 4 Punkten gewährt, bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkten erlassen.
Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nur einmal möglich.
14 - 17 Punkte > Aufbauseminar und Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung
Bei Erreichen von 14 aber nicht mehr als 17 Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Teilnahme muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Ein Punkterabatt wird für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht gewährt.
Kommt der Betroffene der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach, hat die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Neürteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Hat der Betroffenen in den letzten 5 Jahren an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt.
Zugleich werden alle Betroffenen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und darüber unterrichtet, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Bei einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt, wenn zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen wurde.
18 Punkte > Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei Erreichen von 18 Punkten geht das Gesetz von der Vermutung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aus und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neürteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Wer sich auf einen Schlag 18 Punkte fängt, ohne zuvor das Punktesystem (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung) in Anspruch nehmen zu können, wird so gestellt als wenn er 17 Punkte hätte. Sein Punktestand wird auf 17 reduziert, damit der Betroffene die Möglichkeit erhält, in den Genuss des Punkterabatts zu kommen.
Keine Verwarnung oder Information
Erreicht oder überschreitet jemand 14 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde verwarnt und auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen worden zu sein oder erreicht er gar 18 und mehr Punkte ohne einen Hinweis, so wird sein Punktestand auf 13 reduziert.
Ein Punkterabatt wird nur einmal innerhalb von fünf Jahren gewährt.
Aufbauseminar und besonderes Aufbauseminar:
Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Hinzu kommt eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. Das Seminar wird von besonders ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt.
Bei einer alkohol- der drogenbedingten Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit sowie bei einer Tat mit Fahrerlaubnisentziehung ist für den Punkterabatt der Besuch eines besonderen Aufbauseminars notwendig. Das Seminar besteht aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten.
Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt:
2 Jahre > Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre > Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten,
in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist.
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung
10 Jahre > Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a StGB) angeordnet worden ist.
Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung (Ablaufhemmung/Tilgunshemmung).
Werden durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen, so werden nur die Punkte der Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Werden mehrere Verkehrsordnungswidrigkeiten getrennt von einander begangen, führt dies auch zu einer getrennten Bepunktung jedes einzelnen Verstoßes. Die Punkte werden addiert.
Nach jeder Entziehung der Fahrerlaubnis (Ausnahme: Entziehung wegen Verweigerung der Teilnahme an einem Aufbauseminar) erlischt das Punktekonto. Die eingetragenen Verstöße bleiben jedoch bestehen, bis sie tilgungsreif (Überliegefrist) sind.
8 - 13 Punkte > Verwarnung
Bei Erreichen von 8 Punkten spricht die Verwaltungsbehörde eine schriftliche, gebührenpflichtige Verwarnung aus. Zugleich gibt die Verwaltungsbehörde einen Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Bei erfolgreicher Teilnahme an einem Aufbauseminar wird bei einem Punktestand bis zu 8 Punkten ein Punkterabatt von 4 Punkten gewährt, bei einem Stand von 9 bis 13 Punkten werden 2 Punkten erlassen.
Innerhalb von 5 Jahren ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar nur einmal möglich.
14 - 17 Punkte > Aufbauseminar und Hinweis auf verkehrspsychologische Beratung
Bei Erreichen von 14 aber nicht mehr als 17 Punkten wird der Betroffene gebührenpflichtig aufgefordert, an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Die Teilnahme muss innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Ein Punkterabatt wird für die Teilnahme am Aufbauseminar nicht gewährt.
Kommt der Betroffene der Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar nicht nach, hat die Verwaltungsbehörde dem Betroffenen die Fahrerlaubnis zu entziehen. Eine Neürteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Hat der Betroffenen in den letzten 5 Jahren an einem Aufbauseminar teilgenommen, wird er nur schriftlich verwarnt.
Zugleich werden alle Betroffenen auf die Möglichkeit der Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung hingewiesen und darüber unterrichtet, dass bei Erreichen von 18 Punkten die Fahrerlaubnis entzogen wird.
Bei einer Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung wird ein Punkterabatt von 2 Punkten gewährt, wenn zuvor an einem Aufbauseminar teilgenommen wurde.
18 Punkte > Entziehung der Fahrerlaubnis
Bei Erreichen von 18 Punkten geht das Gesetz von der Vermutung der Nichteignung zum Führen eines Kraftfahrzeuges aus und ihm wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neürteilung erfolgt frühestens nach 6 Monaten und nach bestandener MPU.
Wer sich auf einen Schlag 18 Punkte fängt, ohne zuvor das Punktesystem (Aufbauseminar, verkehrspsychologische Beratung) in Anspruch nehmen zu können, wird so gestellt als wenn er 17 Punkte hätte. Sein Punktestand wird auf 17 reduziert, damit der Betroffene die Möglichkeit erhält, in den Genuss des Punkterabatts zu kommen.
Keine Verwarnung oder Information
Erreicht oder überschreitet jemand 14 Punkte ohne von der Fahrerlaubnisbehörde verwarnt und auf die Teilnahme an einem Aufbauseminar hingewiesen worden zu sein oder erreicht er gar 18 und mehr Punkte ohne einen Hinweis, so wird sein Punktestand auf 13 reduziert.
Ein Punkterabatt wird nur einmal innerhalb von fünf Jahren gewährt.
Aufbauseminar und besonderes Aufbauseminar:
Das Aufbauseminar besteht aus 4 Sitzungen zu je 135 Minuten. Hinzu kommt eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten. Das Seminar wird von besonders ausgebildeten Fahrlehrern durchgeführt.
Bei einer alkohol- der drogenbedingten Verkehrsstraftat oder Ordnungswidrigkeit sowie bei einer Tat mit Fahrerlaubnisentziehung ist für den Punkterabatt der Besuch eines besonderen Aufbauseminars notwendig. Das Seminar besteht aus einem Vorgespräch und 3 Sitzungen von jeweils 180 Minuten.
Eintragungen im Verkehrszentralregister werden nach Ablauf nachfolgender Fristen getilgt:
2 Jahre > Eintragungen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit (Ausnahme von Alkohol- und Drogentaten)
5 Jahre > Entscheidungen wegen Straftaten, mit Ausnahme von Alkoholstraftaten,
in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis oder eine Sperre der Fahrerlaubnis nach dem Strafgesetzbuch angeordnet worden ist.
Bei Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen.
Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung
10 Jahre > Alkoholtaten und Entscheidungen, bei denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 69 StGB) bzw. eine Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis (§ 69 a StGB) angeordnet worden ist.
Kommt innerhalb des Tilgungszeitraumes ein weiterer Eintrag hinzu, erfolgt eine Löschung erst mit der Löschung der letzten Eintragung (Ablaufhemmung/Tilgunshemmung).