Sehr geehrtes Forum ,
Ich bin im Jahr 2008 bei einer Verkehrskontrolle mit einem Alkoholwert von 0.89 Promile (dieser Wert soll der tatsächlicher Promilewert sein) kontrolliert worden und kurze Zeit später wurde mir der Führerschein per Schreiben der Führerscheinstelle entzogen bzw musste ich den Führerschein in einer Frist persönlich abgeben .
Da ich zu diesem Zeitpunkt Arbeitstätig war und meine Arbeitsstätte mitten im nirgendwo (Sauerland) lag und ich eine Entfernung von ca 20 km (eine Strecke) zu bewerkstelligen hatte , bin ich weiterhin ohne Führerschein zur Arbeit gefahren . Das ganze habe ich soweit auf die Spitze getrieben dass ich drei Mal hintereinander von der Polizei angehalten worden war und drei Anzeigen bzgl Fahren ohne Führerschein bekommen habe . Diesbezüglich kam es 2009 zum einem Gerichtsverfahren in dem ich für diese drei Taten zur einer Freiheitsstrafe von ca 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden bin . Selbstverständlich kam auch eine Sperrfrist von einem Jahr und eine Geldstrafe hinzu . Im selben Jahr (2009) bin ich dann meine Haftstrafe , im offenen Vollzug angetreten .
Mir wurde die Möglichkeit gegeben meine Haftstrafe zu 2/3 zu verbüßen welche ich auch genutzt habe . Mir wurde seitens des Gerichts in Siegen eine gute Sozialprognosse gestellt , da ich eine sichere Arbeitsstelle hatte (seit 2003) , ein intaktes Elternhaus und gute Freunde die mir in dieser dunklen Zeit zur Seite gestanden haben . Da ich im offenen Vollzug war konnte ich nach ca drei Wochen weiterhin meiner Arbeit nachgehen (Der Arbeitgeber war vollstens über meine Situation informiert und hat mich auch zum Gericht nach Siegen begleitet . ) Ferner habe ich im Vollzug an einem Alkoholkurs teilgenohmen aber darüber verfüge ich mittlerweile keinen Nachweis mehr und ich weiß nicht wie lange so etwas in den Akten gespeichert ist bzw wie ich an diese heran kommen kann .
Seit Entlassung aus dem Vollzug (im Jahr2010) , bin ich noch im selben Jahr beruflich nach Dortmund gezogen wo sich mir , was das öPNV angeht , mehr Möglichkeiten geboten waren , so dass ich mich um eine Wiedererteilung / Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr bemüht habe . Weitere bzw neue Straftaten sind seit dem Vorfall nicht mher hinzu gekommen .
Nun zu meinen Frage : Was für Chancen habe ich jetzt meinen Führerschein wieder zu bekommen ? Muß ich noch zur einer MPU ? Und mit wie viel Kosten muß ich rechnen ?
Vielen Dank für eure Antworten .
Ich bin im Jahr 2008 bei einer Verkehrskontrolle mit einem Alkoholwert von 0.89 Promile (dieser Wert soll der tatsächlicher Promilewert sein) kontrolliert worden und kurze Zeit später wurde mir der Führerschein per Schreiben der Führerscheinstelle entzogen bzw musste ich den Führerschein in einer Frist persönlich abgeben .
Da ich zu diesem Zeitpunkt Arbeitstätig war und meine Arbeitsstätte mitten im nirgendwo (Sauerland) lag und ich eine Entfernung von ca 20 km (eine Strecke) zu bewerkstelligen hatte , bin ich weiterhin ohne Führerschein zur Arbeit gefahren . Das ganze habe ich soweit auf die Spitze getrieben dass ich drei Mal hintereinander von der Polizei angehalten worden war und drei Anzeigen bzgl Fahren ohne Führerschein bekommen habe . Diesbezüglich kam es 2009 zum einem Gerichtsverfahren in dem ich für diese drei Taten zur einer Freiheitsstrafe von ca 6 Monaten ohne Bewährung verurteilt worden bin . Selbstverständlich kam auch eine Sperrfrist von einem Jahr und eine Geldstrafe hinzu . Im selben Jahr (2009) bin ich dann meine Haftstrafe , im offenen Vollzug angetreten .
Mir wurde die Möglichkeit gegeben meine Haftstrafe zu 2/3 zu verbüßen welche ich auch genutzt habe . Mir wurde seitens des Gerichts in Siegen eine gute Sozialprognosse gestellt , da ich eine sichere Arbeitsstelle hatte (seit 2003) , ein intaktes Elternhaus und gute Freunde die mir in dieser dunklen Zeit zur Seite gestanden haben . Da ich im offenen Vollzug war konnte ich nach ca drei Wochen weiterhin meiner Arbeit nachgehen (Der Arbeitgeber war vollstens über meine Situation informiert und hat mich auch zum Gericht nach Siegen begleitet . ) Ferner habe ich im Vollzug an einem Alkoholkurs teilgenohmen aber darüber verfüge ich mittlerweile keinen Nachweis mehr und ich weiß nicht wie lange so etwas in den Akten gespeichert ist bzw wie ich an diese heran kommen kann .
Seit Entlassung aus dem Vollzug (im Jahr2010) , bin ich noch im selben Jahr beruflich nach Dortmund gezogen wo sich mir , was das öPNV angeht , mehr Möglichkeiten geboten waren , so dass ich mich um eine Wiedererteilung / Neuerteilung der Fahrerlaubnis nicht mehr bemüht habe . Weitere bzw neue Straftaten sind seit dem Vorfall nicht mher hinzu gekommen .
Nun zu meinen Frage : Was für Chancen habe ich jetzt meinen Führerschein wieder zu bekommen ? Muß ich noch zur einer MPU ? Und mit wie viel Kosten muß ich rechnen ?
Vielen Dank für eure Antworten .