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Max
Gast
Rückdatierung bei Hauptuntersuchung entfällt
Wer künftig den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung versäumt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Ab April 2012 beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.
Das Wechselkennzeichen kommt
Lange wurde darüber diskutiert, nun kommt es aller Voraussicht auch nach Deutschland: Das Wechselkennzeichen. Damit sollen künftig Kfz-Halter die Möglichkeit haben, mehrere Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen zuzulassen. Doch das Ganze könnte komplizierter werden als ursprünglich gedacht. Der aktülle Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, nur maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zu versehen. Ein Nummernschild für Pkw, Motorrad, Lkw oder Wohnmobil wird es deshalb nicht geben. Dafür können Oldtimer, die bisher ein H-Kennzeichen fuhren durften, künftig auch das neü amtliche Blech tragen. Saisonkennzeichen werden wiederum ausgeschlossen. Unklar ist noch, wie die Versicherungsverträge aussehen und die Kfz-Steür geregelt wird.
Punktesystem in Flensburg wird reformiert
Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden. Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen. Wer heute eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt je nach Vergehen bis vier Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Kommt während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzu, beginnt auch für den alten Verstoß eine neü Zweijahresfrist. So können Verkehrsverstöße bis zu fünf Jahre eingetragen bleiben.
EU-weite Bußgeldvollstreckung
Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend. Ab einem Betrag von mindestens 70 Euro werden dann Geldsanktionen europaweit vollstreckt. Diese beinhalten neben Bußgeld auch etwaige Verfahrenskosten. Das bedeutet, dass auch eine Geldbuße von 50 Euro vollstreckt werden kann, wenn die Verfahrenskosten mindestens 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.
Neü Umweltzonen
Am 1. Januar 2012 ändern sich in einigen Städten Deutschlands die Bestimmungen bezüglich eingerichteter Umweltzonen. So dürfen die Innenstädte von Frankfurt a. M., Stuttgart, Osnabrück und Krefeld nur noch von Autos befahren werden, die eine grüne Umweltplakette haben. Auf Stufe 2 (grüne und gelbe Plaketten) verschärft werden unter anderem die Zonen in Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe und Ulm.
Qülle: auto.de
Wer künftig den Termin für die Kfz-Hauptuntersuchung versäumt, bekommt die Verspätung bei der Plakettenvergabe abgezogen. Ab April 2012 beginnt die 24-Monatsfrist erst ab der tatsächlich erfolgten Hauptuntersuchung, und nicht bereits beim eigentlich angesetzten Termin. Im Gegenzug sieht der Gesetzentwurf bei einer Fristüberschreitung um zwei Monate eine Strafgebühr mit 20 Prozent höheren Kosten vor. Wer mehr als acht Monate zu spät dran ist, zahlt 40 Euro und erhält zwei Punkte in Flensburg.
Das Wechselkennzeichen kommt
Lange wurde darüber diskutiert, nun kommt es aller Voraussicht auch nach Deutschland: Das Wechselkennzeichen. Damit sollen künftig Kfz-Halter die Möglichkeit haben, mehrere Fahrzeuge mit einem amtlichen Kennzeichen zuzulassen. Doch das Ganze könnte komplizierter werden als ursprünglich gedacht. Der aktülle Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums sieht vor, nur maximal zwei Fahrzeuge einer Fahrzeugklasse mit einem Kennzeichen zu versehen. Ein Nummernschild für Pkw, Motorrad, Lkw oder Wohnmobil wird es deshalb nicht geben. Dafür können Oldtimer, die bisher ein H-Kennzeichen fuhren durften, künftig auch das neü amtliche Blech tragen. Saisonkennzeichen werden wiederum ausgeschlossen. Unklar ist noch, wie die Versicherungsverträge aussehen und die Kfz-Steür geregelt wird.
Punktesystem in Flensburg wird reformiert
Anknüpfend an die Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages im Januar 2009 wird eine Neuregelung vorbereitet, wonach Autofahrer automatisch nach drei Jahren die Punkte verlieren, selbst wenn sie innerhalb der Frist nochmals erwischt werden. Nur wer mehrfach mit schwerwiegenden Verstößen auffällt, muss weiterhin mit kostenpflichtigen Aufbaukursen und dem Verlust des Führerscheins rechnen. Wer heute eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begeht, bekommt je nach Vergehen bis vier Punkte, die zwei Jahre bestehen bleiben. Kommt während dieser Zeit ein weiterer Verstoß hinzu, beginnt auch für den alten Verstoß eine neü Zweijahresfrist. So können Verkehrsverstöße bis zu fünf Jahre eingetragen bleiben.
EU-weite Bußgeldvollstreckung
Durch die Umsetzung des Rahmenbeschlusses in den noch fehlenden EU-Ländern wird die EU-weite Vollstreckung von Bußgeldern flächendeckend. Ab einem Betrag von mindestens 70 Euro werden dann Geldsanktionen europaweit vollstreckt. Diese beinhalten neben Bußgeld auch etwaige Verfahrenskosten. Das bedeutet, dass auch eine Geldbuße von 50 Euro vollstreckt werden kann, wenn die Verfahrenskosten mindestens 25 Euro, also zusammen 75 Euro betragen.
Neü Umweltzonen
Am 1. Januar 2012 ändern sich in einigen Städten Deutschlands die Bestimmungen bezüglich eingerichteter Umweltzonen. So dürfen die Innenstädte von Frankfurt a. M., Stuttgart, Osnabrück und Krefeld nur noch von Autos befahren werden, die eine grüne Umweltplakette haben. Auf Stufe 2 (grüne und gelbe Plaketten) verschärft werden unter anderem die Zonen in Heidelberg, Freiburg, Karlsruhe und Ulm.
Qülle: auto.de