Hallo liebes Forum,
ich habe nach einer Trunkenfahrt im März 2020 (1,4 Prom.) meinen 10-monatigen FS Entzug abgesessen und würde nun meinen FS gerne neu beantragen. Ich habe mich im Internetz ein wenig eingelesen und habe zunächst mit der AusweisApp2 einen Auszug aus dem FAER gezogen. Dort ist bis auf diese Trunkenheit nichts vermerkt. Eine ältere Trunkenheitsfahrt aus 2008 ist bereits gelöscht, so dass ich nicht als Wiederholungstäter zählen und meinen FS ohne MPU (ich lebe in Bayern, falls das wichtig ist) zurückbekommen müsste. Was die Ausfallerscheinungen angeht, ja die hatte ich (diese Problematik war mur auf dem Polizeirevier bewusst und ich habe mir keine große Mühe gegeben, einen nüchternen Eindruck zu machen).
Nun ist es so, dass ich aber über Jahre hinweg ein notorischer U-Bahn Schwarzfahrer war und immer mal wieder kleinere Geldstrafen per Strafbefehl bekommen habe. Dies hat dazu geführt, dass die Trunkenheit aus 2008 zwar nicht mehr im FAER, wohl aber noch im BZR drin steht. Da ja bei der Neuerteilung des FS ein behördliches Führungszeugnis angefordert wird, kann die Führerscheinstelle also trotzdem sehen, dass 2008 schon mal was war.
Nun meine Frage: Wie sicher ist es, dass das Verwertungsverbot von der Führerscheinstelle beachtet wird ?
Liebe Grüße
heikof
ich habe nach einer Trunkenfahrt im März 2020 (1,4 Prom.) meinen 10-monatigen FS Entzug abgesessen und würde nun meinen FS gerne neu beantragen. Ich habe mich im Internetz ein wenig eingelesen und habe zunächst mit der AusweisApp2 einen Auszug aus dem FAER gezogen. Dort ist bis auf diese Trunkenheit nichts vermerkt. Eine ältere Trunkenheitsfahrt aus 2008 ist bereits gelöscht, so dass ich nicht als Wiederholungstäter zählen und meinen FS ohne MPU (ich lebe in Bayern, falls das wichtig ist) zurückbekommen müsste. Was die Ausfallerscheinungen angeht, ja die hatte ich (diese Problematik war mur auf dem Polizeirevier bewusst und ich habe mir keine große Mühe gegeben, einen nüchternen Eindruck zu machen).
Nun ist es so, dass ich aber über Jahre hinweg ein notorischer U-Bahn Schwarzfahrer war und immer mal wieder kleinere Geldstrafen per Strafbefehl bekommen habe. Dies hat dazu geführt, dass die Trunkenheit aus 2008 zwar nicht mehr im FAER, wohl aber noch im BZR drin steht. Da ja bei der Neuerteilung des FS ein behördliches Führungszeugnis angefordert wird, kann die Führerscheinstelle also trotzdem sehen, dass 2008 schon mal was war.
Nun meine Frage: Wie sicher ist es, dass das Verwertungsverbot von der Führerscheinstelle beachtet wird ?
Liebe Grüße
heikof