Verwertungsverbot im FAER gelöschter Einträge

heikof

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Hallo liebes Forum,

ich habe nach einer Trunkenfahrt im März 2020 (1,4 Prom.) meinen 10-monatigen FS Entzug abgesessen und würde nun meinen FS gerne neu beantragen. Ich habe mich im Internetz ein wenig eingelesen und habe zunächst mit der AusweisApp2 einen Auszug aus dem FAER gezogen. Dort ist bis auf diese Trunkenheit nichts vermerkt. Eine ältere Trunkenheitsfahrt aus 2008 ist bereits gelöscht, so dass ich nicht als Wiederholungstäter zählen und meinen FS ohne MPU (ich lebe in Bayern, falls das wichtig ist) zurückbekommen müsste. Was die Ausfallerscheinungen angeht, ja die hatte ich (diese Problematik war mur auf dem Polizeirevier bewusst und ich habe mir keine große Mühe gegeben, einen nüchternen Eindruck zu machen).

Nun ist es so, dass ich aber über Jahre hinweg ein notorischer U-Bahn Schwarzfahrer war und immer mal wieder kleinere Geldstrafen per Strafbefehl bekommen habe. Dies hat dazu geführt, dass die Trunkenheit aus 2008 zwar nicht mehr im FAER, wohl aber noch im BZR drin steht. Da ja bei der Neuerteilung des FS ein behördliches Führungszeugnis angefordert wird, kann die Führerscheinstelle also trotzdem sehen, dass 2008 schon mal was war.

Nun meine Frage: Wie sicher ist es, dass das Verwertungsverbot von der Führerscheinstelle beachtet wird ?

Liebe Grüße
heikof
 

Nancy

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Hallo heikof,

mE darf die getilgte Tat von der FSSt. nicht mehr verwertet werden.

Dies regelt §29 Abs. 7 Satz 1 StVG:
(7) 1Ist eine Eintragung im Fahreignungsregister gelöscht, dürfen die Tat und die Entscheidung der betroffenen Person für die Zwecke des § 28 Absatz 2 nicht mehr vorgehalten und nicht zu ihrem Nachteil verwertet werden.
 

heikof

Neuer Benutzer
Vielen Dank für deine Antwort, Nancy. Ich werde nun also erstmal Einsicht in meine Führerscheinakte beantragen und notfalls um Bereinigung bitten. Danach dann den FS beantragen und dann sollte eigentlich alles glatt gehen, oder ?

(Ja ich weiß, nach dem Führerscheinantrag sollte die Akte eigentlich automatisch bereinigt werden, aber ich bin paranoid und möchte nicht wirklich gerne, dass die Bereinigung und die Sachbearbeitung der Neuerteilung der selbe Mensch macht.)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Ich werde nun also erstmal Einsicht in meine Führerscheinakte beantragen und notfalls um Bereinigung bitten.
So würde ich es machen, ja
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(Ja ich weiß, nach dem Führerscheinantrag sollte die Akte eigentlich automatisch bereinigt werden, aber ich bin paranoid und möchte nicht wirklich gerne, dass die Bereinigung und die Sachbearbeitung der Neuerteilung der selbe Mensch macht.)
Dann kann man nur hoffen dass es eine sehr große FSSt. ist, denn ansonsten hat man für alles den selben SB....
rolleyes.gif
 

MrMurphy

Erfahrener Benutzer
dass die Bereinigung und die Sachbearbeitung der Neuerteilung der selbe Mensch macht.

Bei uns sind die Personen den Sachbearbeitern nach Alphabet zugeteilt. Außer bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Abwesenheiten macht alles derselbe Sachbearbeiter / dieselbe Sachbearbeiterin. Das ist auch gewollt, da die Sachbearbeiter so eher Zusammenhänge erkennen können, die ihnen sonst durch die Lappen gehen würden.

Du verhältst dich durch deinen Löschversuch eher auffällig, also genau das Gegenteil von dem, was du erreichen willst. Anstatt einer von hunderten oder tausenden bearbeiteten Massenfälle im Jahr zu sein, gehörst du zu den 30 bis 50, die zumindest kurz- und mittelfristig in Erinnerung bleiben.

Wie sicher ist es, dass das Verwertungsverbot von der Führerscheinstelle beachtet wird ?

Sehr sicher, das ist für die tägliche Routine. Bei den meisten Nachfragen zu dem Bereich in Foren hat die Führerscheinstelle korrekt gearbeitet.
 

heikof

Neuer Benutzer
Danke euch nochmal. Und ja, es ist eine SEHR große FSSt.
Nach meiner Ansicht müsste es die zweitgrößte in Bayern sein.
 
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