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Wie lange Wiederholungstäter?

Oneplus

Neuer Benutzer
Ich würde gerne fragen, wie lang der Zeitraum für eine MPU-problematische Wiederholungstat ist?

In unterschiedlichen Beiträgen werden mal 5 Jahre aber auch 10 Jahre genannt.

Weitere Frage wäre auch: ab wann beginnt dieser Zeitraum? Ab Tag der ersten TF? Ab Tag der Rechtsgültigkeit des Urteils/Strafbefehls/Ordnungswidrigkeit?

Im speziellen bei mir: TF 1,38 Promille am Ende Juli 2020. Strafbefehl rechtskräftig Mitte Dezember 2020.
Schon mal vielen Dank für die Aufklärung!
 
Alles gut. War eine TF mit Fahrrad und Unfall mit einem geparkten Auto. Gab auch keine MPU Aufforderung. FS wurde ja daher auch nie entzogen.
 
Wurdest du damals wegen Trunkenheit verurteilt oder wegen dem Unfall.
Entschuldigt die vielleicht blöde Frage, ich möchte verstehen um was es hier konkret geht und ob in deinem Fall überhaupt eine Frist beachtet werden muss wegen alkohol.
 
Bei mir auch. Ich hatte 5 Jahre in Erinnerung und habe deshalb nachgeschaut. Es kann auch sein, das ich in einem anderen Beitrag die 5 Jahre fälschlicherweise angegeben habe, da muss ich noch mal nachschauen.
Fahrradfahrten sind nach 5 Jahren getilgt. Geht aus §29 STVG hervor. Dies wurde vor wenigen Jahren rechtlich fixiert.
Daran orientiert sich auch die Verwertung für etwaige MPU.
Nancy hatte dies damals im Infoteil hinterlegt, konnte dies aber nicht mehr finden. In folgendem Thread ist dies erwähnt.

Aber wie ich die Zeiträume hier nun gelesen habe, ist das für den TE nicht mehr entscheidend..
 
Jetzt werde ich hier noch zum Wendehals. Entschuldigung.

Ich hatte Beitrag 3 nicht gelesen und war der Ansicht, das die Fahrerlaubnis erloschen war. @Oneplus wurden aber weder Fahrerlaubnis noch Führerschein entzogen.

Damit trifft "§ 29 Abs. 1 Nr. 2. a StVG" zu:

Die Tilgungsfristen betragen
...
2. fünf Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, vorbehaltlich der Nummer 3 Buchstabe a,

Die 10 Jahre betreffen Taten mit Entzug der Fahrerlaubnis, "§ 29 Abs. 1 Nr. 3. a StVG":

Die Tilgungsfristen betragen
...
zehn Jahre
a) bei Entscheidungen über eine Straftat, in denen die Fahrerlaubnis entzogen oder eine isolierte Sperre angeordnet worden ist,

Entscheidend ist also ob die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Bei Fahrradfahrten unter 1,6 Promille wird sie häufig nicht entzogen.
 
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