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Wiederholungstäter ja/nein

Aro13

Neuer Benutzer
Hallo.
Bin schon länger ein stiller mitleser im Forum und bevor ich meinem Fragebogen ausfühle habe ich eine Frage an euch.
Ich hatte bereits 1999 ein Trunkenheitsfahrt mit dem pkw mit 1,8 Promille. Hab damals die Auflage zur mpu bekommen.
Hab aber keinen mpu damals gemacht.
2017 wurde mir der Führerschein wiedererteilt.
2020 vatertag habe ich eine TF mit dem Fahrrad gehabt mit 1,9 Promille.
Wie sieht es aus wenn ich meine mpu als ersttäter aufbaue.
Kann der Gutachter mich bei der mpu fragen warum ich eine Neuerteilung 2017 beantragt habe?
(In meiner Akte steht nichts drin)
Lg
 
Hallo Aro13,

willkommen im Forum. :)
Wie sieht es aus wenn ich meine mpu als ersttäter aufbaue.
Im führerscheinrechtlichen Sinne bist du Ersttäter, von daher...
Kann der Gutachter mich bei der mpu fragen warum ich eine Neuerteilung 2017 beantragt habe?
ist es eher unwahrscheinlich dass der Gutachter dich danach fragt, er hat sich an die Fragestellung der FSSt. zu halten die eben die für einen Ersttäter sein wird.

Wenn du magst, fülle bitte mal den entsprechenden Profilfragebogen aus. :smiley138:
 
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