MPU wegen THC am Steuer

Tharabass

Benutzer
Super, die neuen Gesetze scheinen zu greifen. :smiley1084:

Ich freue mich sehr für littleafro, aber ich verstehe nicht ganz, was das ist den gesetzesänderungen zu tun hat. Die Grenzwerte sind doch noch gar nicht angehoben, und selbst wenn, hätte er auch die neuen deutlich gerissen. Allgemein wurde bzgl. Straßenverkehr ja noch nichts neu geregelt.

Was meinst du also mit "greifen", oder war das Ironie ?
Lg
 

NeuHesse2020

Neuer Benutzer
@Tharabass
Bei mir ist es zum Beispiel folgender Fall.
2022 kontrolliert worden mit 1,3 ng aktivem THC und die anderen beiden Werte auch relativ niedrig. Das hat sich alles bis Anfang April 2024 gezogen. Fazit aus dem ärztlichen Gutachten = Aktuell clean, aber man kann von gelegentlichem Konsum ausgehen. FeV 13a besagt jetzt, dass gelegentlicher Konsum nicht sofort MPU bedeutet. Und ich bin damit zum ersten Mal aufgefallen. Gehört vielleicht auch noch als Information dazu.
Grüße
 

Tharabass

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Interessant, ich habe nicht mitbekommen dass der tatsächlich schon eingeführt wurde.

Hast du eine Vorstellung, was unter Cannabismissbrauch zu verstehen ist, der ja weiterhin eine MPU zulassen würde ? Selbst gelegentlicher Konsum ist dieser ja nicht.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Was meinst du also mit "greifen", oder war das Ironie ?
Es ist die Freigabe des Gesetzes @NeuHesse2020 hat es eigentlich schon beantwortet ... gelegentlicher Konsum.
Die MPU-Entscheidung liegt letztendlich immer bei der FSST, sie entscheidet somit auch, was für sie ein gelegentlicher Konsum ist.
Eine andere FSST, kann den Fall schon wieder ganz anders beurteilen.

 

littleafro

Benutzer
Täglicher oder gelegentlicher Konsum führt laut den neuen Regeln nicht mehr zum Führerscheinentzug und darf nicht mehr bestraft werden. Und beim ersten vergehen wird der Führerschein auch nicht entzogen.
 

Tharabass

Benutzer
Das ist interessant. Und fast noch interessanter wird, wie die FSSt agieren, sollte die nächste, eventuell CDU geführte Regierung, die ganze Geschichte wieder rückgängig machen. Wenn ich Max in meinem Threads richtig verstanden habe, dürfen die FSSt die MPU bis zur Tilgung des Vergehens (5 Jahre?) einfordern.

Wer also jetzt gerade noch mit einem blauen Auge davon kommt, aber bereits eine Eintragung wegen einer OWI hat, der ist erst wirklich sicher, wenn die Regierung sich nicht ändert oder die OWI getilgt ist.

Naja sehr hypothetisch.
 

Max

Super-Moderator und MPU Profi
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Administrator
Täglicher oder gelegentlicher Konsum führt laut den neuen Regeln nicht mehr zum Führerscheinentzug und darf nicht mehr bestraft werden.
Täglicher Konsum ist für mich regelmäßiger Konsum ... und dieser darf nicht mehr bestraft werden.:smiley2204:
Dann werden die Biertrinker bald fordern ... Frau nach hinten und die Kiste Bier auf den Beifahrersitz.
Wir leben in einen wirklich "tollen" Land. :cool0030:
 

littleafro

Benutzer
Ich hatte einen Wert von 180ng cooh. Das war täglicher gebraucht. Missbrauch und Sucht werden weiterhin bestraft, aber Missbrauch wurde noch nicht definiert. Es wurde, bzw soll dem Alkohol gleichgesetzt werden. Wer also jeden Abend 2 Bier trinkt verliert den Führerschein ja auch nicht sofort
 

Tharabass

Benutzer
Nancy hatte in einem anderen Threads ein Dokument aus dem VP hochgeladen, das eine kleine Übersicht über die Erfahrungen verschiedener Nutzer gibt dazu, wie ihre FSSt aktuell mit diesen Dingen umgeht.

Fazit : Extrem unterschiedlich. Da ist im Moment einfach noch gar nicht klar, wann was wie gehandhabt werden soll.
 
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