MPU Fragen

zuck3rmilch19

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Hallo zusammen, melde mich nach ewigem lesen weil ich dachte vielleicht habt ihr einen Rat oder Tips für mich:

Zuerst einmal der Fragebogen:

FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 26

Was ist passiert?
Drogensorte: Kokain
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): keine
Datum der Auffälligkeit: 07.02.2019

Zivilkontrolle in einem Technoclub, dabei hatte ich 0,3g Kokain.
Das Gerücht ging umher das die Polizei im Club sei. Daraufhin fragte mich ein Freund (vorbestraft in BtMG) ob ich sein Zeug (Ampulle + Beutelchen) an mich nehmen kann. Ich war leicht alkoholisiert und stimmte aus Nettigkeit zu. Kontrolle außerhalb der Toiletten.

Drogenbefund
Blutwerte: -
Schnelltest: -
Beim Kauf erwischt: -
Nur daneben gestanden: -

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: 07.02.2019
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: -
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: -
Verurteilt: Hauptverhandlung in den kommenden 2 Wochen
Strafe abgebüßt: -

Führerschein
Hab ich noch: noch ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt: -
Habe noch keinen gemacht: -

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: -
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): -


Bundesland
: Bayern (Straftat) / FSSt Sachsen


Konsum
Ich konsumiere noch: -
letzter Konsum: -

Abstinenznachweis
Haaranalyse: -
Urinscreen: -
Keinen Plan: -

Aufarbeitung
Drogenberatung: -
Selbsthilfegruppe (SHG): -
Psychologe: -
Ambulante/stationäre Therapie: -
Keine Ahnung: -

MPU
Datum: -
Welche Stelle (MPI): -
Schon bezahlt?: -
Schon gehabt?: -
Wer hat das Gutachten gesehen?: -
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: -

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: Nein
-------------------------------------

Nun zu meinem Anliegen:

Nach dem obigen Vorfall kam der Strafbefehl (Verhandlung anstehend) und wenig später die Aufforderung der FSST zu einem toxikologischen Befund (2x Urin oder 1x Haare) plus einem Ärztlichen Gutachte.

Ich schrieb meiner Anwältin direkt das ich mich für die Urinscreenings (weniger Kosten) und das ÄG anmelden wolle. Daraufhin wurde mir von ihr gesagt ich solle erstmal abwarten ohne mich in irgendeiner Art selbst zu belasten (Schriftverkehr vorhanden). Somit tat ich nichts und die Frist verstrich. Nun Ende September kam der erneute Brief mit der Aufforderung zu einer Haarprobe (3cm), diese konnte ich aber nicht ablegen (Rasiere meine Haare auf 1 mm). Die neue Frist ist nun der 15.11. und meine Haare sind knapp über 2 cm lang -> defakto zu kurz für eine toxikologische Begutachtung. Habe mit der Bearbeiterin gesprochen und ihr alles erklärt, jedoch ist da nichts zu machen. D.h. ich werde meinen Führerschein freiwillig abgeben und probieren so schnell wie möglich wiederzuerhalten.

Meine Fragen:

Wie schnell kann ich den FS zurückerhalten?
Wie ist mein weiteres Vorgehen?
Ich habe nie konsumiert, 2 negative Urinproben nach dem Vorfall (2 Wochen und 4 Wochen) vorhanden.

Trifft für mich auch die 6 Monatsfrist des Abstinenznachweises zu obwohl es keinen Anhalt bzw. Nachweis gibt das ich je konsumiert habe?


vielen Dank im Voraus für eure Mühe.

Liebe Grüße
 
Hallo,

musst du jetzt ein fachärtztliches Gutachten oder eine MPU machen, da werd ich im Moment nicht schlau daraus bei deinen Ausführungen?
Ich habe nie konsumiert, 2 negative Urinproben nach dem Vorfall (2 Wochen und 4 Wochen) vorhanden.
Liegen die negativen Urinproben der Führerscheinstelle vor?
Die neue Frist ist nun der 15.11. und meine Haare sind knapp über 2 cm lang -> defakto zu kurz für eine toxikologische Begutachtung.
Mit den 2 negativen Urinproben sollten die 2 cm reichen bei einem ärtzlichen Gutachten, wenn du nie konsumiert hast, musst du nichts befürchten.

D.h. ich werde meinen Führerschein freiwillig abgeben und probieren so schnell wie möglich wiederzuerhalten.
Warum, wenn das ärtzliche Gutachten für dich positiv ausfällt musst du deinen Führerschein nicht abgeben?
 
ich muss ein ÄG machen, aber da mein Infostand derzeitig ist, dass ich keine 3 cm Haarprobe abgeben kann, sagt meine Bearbeiterin das die Frist nicht eingehalten werden kann, folglich ein Entzug des FS eingeleitet wird. Und damit wird die MPU auf mich zukommen.

Die Urinproben wurden bei der Bundeswehr getätigt, sind also nicht ISO rechtskräftig. Dementsprechend laut Bearbeiterin keine Verwertbarkeit.
 
da glaube ich hat deine SB nicht recht,
das ärtzliche Gutachten würde ich auf jeden Fall machen, dort kannst du ja 2 Urinproben abgeben zum 1. Termin und einem weiteren, sagt dir dann das MPI, denn mE ist eine Haaranalyse nicht zwingend vorgeschrieben, das MPI kann das aber sicherlich noch zusätzlich von dir verlangen auch mit 2 cm Haar. Ruf mal bei dem MPI an, bei dem du das ärtzliches Gutachten machen willst und sagst deine Haare wären nur 2 cm was sie machen wollen Urin/Haare, das kannst du ruhig sagen da es ja die Führerscheinstelle auch weiß, du bist bei der Bw da trägt man Stoppel?

Nochmal, wenn deine Geschichte stimmt und du kein Kokain genommen hast, werden auch keine Rückstände im Urin oder Haare gefunden, du hattest es ja nur verwahrt, dann ist deine Fahrerlaubnis auch nicht gefährdet.

Probleme sehe ich auch durch deinen Dienstherrn Bw, wenn du z.B. deinen Dienstführerschein abgeben musst oder die Bw i-wie davon erfährt, Disziplinarverfahren oder dienstrechtliche Konsequenzen, also Vorsicht.

Deshalb unbedingt das ärtzliche Gutachten machen, clean bist du, also nicht aufgeben.
 
Disziplinare Maßnahmen laufen, da es einen Strafbefehl aufgrund des Besitzes gibt.

Die Sachbearbeiterin argumentiert mit der "Spontanität" der Toxikologischen Probe. Ich könne ja mittlerweile "clean" sein. Ich rufe morgen mal bei einer MPI an ob es rechtens ist direkt eine Haarprobe zu fordern oder nicht doch die Urinproben reichen.

Was mache ich wenn SB und MPI sich widersprechen? Ich meine die SB sitzt ja am längeren Hebel oder nicht?

Vielen dank für die antworten
 
Der Konsum könnte dir bisher nicht nachgewiesen werden, deshalb soll ja das ärtzliche Gutachten diese Sachlage klären. Das du keine ISO Urinproben bei einem akkreditierten Labor gemacht hast, war schlecht. Beim MPI kann beides gemacht werden, auch mit 2 cm Haar.
 
Du erfüllst die Kriterien eines FäG nicht, du kannst den geforderten Pflichtnachweis von rückwirkend 3 Monaten nicht erbringen (Haarlänge zu kurz).
Ganz nebenbei, für drei Zentimeter müssen es nicht zwangsläufig Kopfhaare sein.
 
Ja Nobby so war mein Denken, doch in der Tat lag der Fehler darin, meiner Anwältin in dem Punkt zu vertrauen, zumal ich auch dachte Forderungen von der FSSt kommen erst nach Abschluss eines Verfahrens.

@Max da ich es nicht schaffe das FäG abzulegen, wie soll ich weiter vorgehen um etwaig schnellstmöglich meinen Schein zurückzuerwerben? Da ich nie konsumiert habe (da bin ich wirklich ehrlich) sehe ich auch keine großen Gründe für eine Psychologische Aufarbeitung, oder reicht der Fakt das ich es als Gefallen getan habe schon aus um mir psychische Schwäche vorzuweisen?

Ich habe mal gelesen das diese Abstinenznachweise sogar in Einzelfällen mit 3 Monate Nachweiszeit anerkannt wurden, habe ich da eine Chance in das Raster zu fallen?

Beste Grüße
 
Wie Max schon schrieb, können auch andere Körperbehaarungen genommen werden.
Du wolltest heute beim MPI anrufen, was kam raus?
 
@Max da ich es nicht schaffe das FäG abzulegen, wie soll ich weiter vorgehen um etwaig schnellstmöglich meinen Schein zurückzuerwerben? Da ich nie konsumiert habe (da bin ich wirklich ehrlich) sehe ich auch keine großen Gründe für eine Psychologische Aufarbeitung, oder reicht der Fakt das ich es als Gefallen getan habe schon aus um mir psychische Schwäche vorzuweisen?
Mit dem FäG wärst du eigentlich aus der Sache raus. Erbringst du das nicht, ist eine MPU in der Regel fast sicher.
Leider ist es so, dass du nicht unbedingt konsumiert haben musst, sondern allein der Verdacht eine MPU "rechtfertigt".

Ich habe mal gelesen das diese Abstinenznachweise sogar in Einzelfällen mit 3 Monate Nachweiszeit anerkannt wurden, habe ich da eine Chance in das Raster zu fallen?
Das gab es mal bei Cannabis, aber die Zeiten sind wohl vorbei ... ich kenne keinen Fall der es diesbezüglich mit drei Monaten Abstinenz geschafft hat.
Bei harten Drogen, wie bei dir mit Kokain, kannst du das eh vergessen.
Für harte Drogen sind eine Mindestdauer von 12 Monaten die Pflicht.

Was ist denn mit ausweichender Körperbehaarung, wie bereits erwähnt ?
 
ausweichende Körperbehaarung habe ich leider nix was 3 cm entspricht

edit.: mpi sagt ebenfalls, ÄG mit Haarprobe nur mit 3 cm möglich
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur zur Klarstellung:

da glaube ich hat deine SB nicht recht,
Die hat Recht. Er hat leider den ersten Termin versäumt auf Grund einer ziemlich dämlichen Empfehlung der Anwältin hin (das würde ich ihr übrigens auch auf jeden Fall mal so mitteilen - und auch eine Kostenerstattung verlangen*). Deshalb können sie jetzt auch die 3 Monate rückwirkend fordern.

das ärtzliche Gutachten würde ich auf jeden Fall machen, dort kannst du ja 2 Urinproben abgeben zum 1. Termin und einem weiteren, sagt dir dann das MPI, denn mE ist eine Haaranalyse nicht zwingend vorgeschrieben, das MPI kann das aber sicherlich noch zusätzlich von dir verlangen auch mit 2 cm Haar.
Nein. Bis zum Stichtag muss das positive äG vorliegen. D.h. die zweite Urinprobe muss auch vor dem Stichtag stattfinden (was hier aber hinfällig ist, da der erste Termin versäumt wurde).

*: Ein äG ist nicht geeignet zur "Selbstbelastung". Du bekommst das ÄG in die Hand gedrückt und kannst entscheiden, ob du es den Behörden vorlegst oder nicht. Sollte es dich tatsächlich belasten, lässt du das einfach und behälst es. Der Ratschlag war also in jeder Hinsicht falsch.
 
Entschuldigung, dumm gelaufen, er ist keinerlei Aufforderungen der Führerscheinstelle nachgekommen, deshalb waren das alles Empfehlungen meinerseits, mehr nicht.

Dann geht es wohl mit einer MPU weiter wie Max schon schrieb.
 
hey danke für alle antworten,

und ja mir bleibt nur noch die MPU, werde den schein kommende Woche zur FSS einsenden. Ich werde mich schlau machen ob ich wirklich die 12 Monate Nachweispflicht erbringen muss... das wäre ein harter Schlag ins Gesicht auf die Dauer betrachtet die ich kein Auto führen darf.

Ich hoffe das in meinem Fall eventuell 6 Monate reichen, auch wenn wie max sagte, bei harten sachen immer 12 Monate verlangt werden. hatte ja dann zum jetzigen Zeitpunkt über 9 Monate mich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Meint ihr das von mir auch psychologen Stunden (Nachweise) verlangt werden? Obwohl ich ja nie ein Verkehrsmittel unter Drogen geführt geschweigedenn überhaupt welche konsumiert habe.

beste Grüße und einen schönen Sonntag noch
 
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