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Fahrerlaubnis / Eignungsüberprüfung wegen abgefangener Zaubertrüffel-Bestellung

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Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

ich erhielt im Februar dieses Jahres ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines vom Zoll abgefangenen Zaubertrüffel-Päckchens, welches an meine Adresse/Person adressiert war.

Nachdem über meinen Anwalt der Gebrauch des Schweigerechts gültig gemacht wurde und Akteneinsicht erfolgte, wurde das Verfahren ohne weitere Aktivität von mir/meinem Anwalt im September eingestellt.

Gestern erhielt ich nun von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, ein Ärztliches Gutachten vorzulegen, um Zweifel an meiner Fahreignung aufgrund oben geschilderten Sachverhalts zu klären.

Nun muss ich in den nächsten Tagen eine Prüfstelle benennen und werde dann kontaktiert zwecks Untersuchung.

Ich würde Eure Einschätzung zu der Situation erfragen und vielleicht den ein oder anderen Tipp mitnehmen, wie ich mich am besten verhalten sollte. Dazu einige Details:

- Ich habe noch nie Zaubertrüffel konsumiert

- ich konsumierte bis letzter Woche gelegentlich Cannabis (An Wochenenden, jeweils ca. 1 Gramm) - fuhr im Anschluss 2 Tage kein Auto! Ab sofort kein Konsum mehr (Bis vielleicht Legalisierung erfolgt oder Ähnliches)

- Trinke regelmäßig 2 Feierabend-Biere (Gelegentlich auch 3)

- kam noch nie in Konflikt mit dem Gesetzgeber bezüglich jedweder Delikte


Nun einige Fragen an Euch:

1.) Hat es Sinn, an die FSS zu appellieren, da der Beweis des Besitzes der Trüffel nie erbracht wurde?

2.) Könnt Ihr eine Einschätzung dazu abgeben, ob der THC-COOH-Wert nach ca. 20 - 30 Tagen Abstinenz (und oben beschriebenen Konsumverhaltens) relevant ausschlägt?

3.) Wie sollte ich mich bei der ärztlichen Untersuchung zu meinem THC-Konsum im Fragebogen äußern?
Beispiel 1: Ich gebe an, keine Drogen zu konsumieren und der Urintest schlägt aus - kann das negative Folgen haben?
Beispiel 2: Ich bekenne mich zu meinem Konsum und der Test ist anschließend negativ...

4.) Wird bei einem negativen Urin-Test auf THC dennoch eine Haaranalyse veranlasst, obwohl der Anfangsverdacht wegen der Zaubertrüffel war?

5.) bezugnehmend auf folgenden rechtlichen Hinweis...

"gelegentlicher" Konsum von Cannabis/THC, wenn zusätzlich keine Trennung von Konsum und Fahren / zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen / Störung der Persönlichkeit / Kontrollverlust

...in welcher Situation befinde ich mich, wenn das Testergebnis per Definition einen "gelegentlichen Konsum" von THC aufzeigt?

(Hinreichender Verdacht auf zusätzliche Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV -> Nachuntersuchung (Blutuntersuchung) unter kurzfristiger Einbestellung)

...oder direkt...

(Feststellung zusätzlicher Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV Medizinisch-psychologische Untersuchung kann angeordnet werden)

6.) Sollte ich direkt wieder meinen Anwalt (Für leider sehr viel Geld) einschalten oder kann auch er bis zum Ergebnis der Untersuchung nichts ausrichten?

7.) Habe Dinge gar nicht bedacht?

Danke Euch ganz herzlich und viele Grüße
 
Im Grunde kann ich dazu nicht viel sagen. Kauf dir auf jeden Fall bei Amazon Drogentests ( 10 Stück circa 30€ ) und höre sofort auf zu konsumieren. Guck Mal ob die Tests positiv bei dir anschlagen...

Und du gibst nirgendwo irgendwas zu!!!! Du nimmst gar nichts... Ich glaube du hast Möglichkeiten den Termin zu verschieben, notfalls gehst du in freiwillige Quarantäne kurz vor dem Termin, "weil du Grippesymptome" hast um die Kiffspuren nachhaltig zu entfernen.

Haaranalyse... Mach dir ne Glatze für den Termin oder 1 cm, damit können die keine Haaranalyse machen...

Frag trotzdem deinen Anwalt, du musst ja keinen Prozess führen, aber nachfragen wie du dich verhalten sollst kannst du ja...

Das allerwichtigste ist aber jetzt wirklich mit dem Konsum von BTM aufzuhören. Das Straßenverkehrsamt meldet sich regelmäßig bei irgendwelchen BTM Geschichten die einen Verdacht auf Konsum rechtfertigen...

Naja, die THC Profis hier werden dir sicher weiterhelfen können wie lange das im Urin und Blut nachweisbar ist, würde mich aber jetzt gerade auch interessieren...
 
Achso, und es ist unerheblich ob du nach dem Konsum von THC zwei Tage kein Auto gefahren bist... Allein die Tatsache, dass du konsumiert hast endet in Führerscheinentzug... Also der einmalige, bewusste Konsum berechtigt das Straßenverkehrsamt dir den Führerschein zu entziehen... Also nichts zugeben...

Und auf "Kiffen mit Trennvermögen" zu setzen ist auch nicht gerade zu empfehlen...
 
1.) Hat es Sinn, an die FSS zu appellieren, da der Beweis des Besitzes der Trüffel nie erbracht wurde?
Nein, ihr reicht leider ein begründeter Verdacht. Du musst nicht dafür verurteilt worden sein. Einzig ein Freispruch dürfte da wohl freie Fahrt bedeuten, aber keine Einstellung.
2.) Könnt Ihr eine Einschätzung dazu abgeben, ob der THC-COOH-Wert nach ca. 20 - 30 Tagen Abstinenz (und oben beschriebenen Konsumverhaltens) relevant ausschlägt?
Nicht seriös. Nach deinen Konsumangaben zu deuten könnte das gut gehen - muss aber nicht.
3.) Wie sollte ich mich bei der ärztlichen Untersuchung zu meinem THC-Konsum im Fragebogen äußern?
Beispiel 1: Ich gebe an, keine Drogen zu konsumieren und der Urintest schlägt aus - kann das negative Folgen haben?
Beispiel 2: Ich bekenne mich zu meinem Konsum und der Test ist anschließend negativ...
Keine negativeren Folgen jedenfalls - in beiden Fällen würde das Gutachten negativ ausfallen.
4.) Wird bei einem negativen Urin-Test auf THC dennoch eine Haaranalyse veranlasst, obwohl der Anfangsverdacht wegen der Zaubertrüffel war?
Warum genau sollte das passieren?
5.) bezugnehmend auf folgenden rechtlichen Hinweis...

"gelegentlicher" Konsum von Cannabis/THC, wenn zusätzlich keine Trennung von Konsum und Fahren / zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen / Störung der Persönlichkeit / Kontrollverlust

...in welcher Situation befinde ich mich, wenn das Testergebnis per Definition einen "gelegentlichen Konsum" von THC aufzeigt?
MPU. Da du nie auffällig geworden bist, könntest du diese jedoch ggf mit "kontrolliertem Kiffen" bestehen - du kannst ja quasi Praxis vorweisen, weil du eben noch nie auffällig geworden bist ;)

6.) Sollte ich direkt wieder meinen Anwalt (Für leider sehr viel Geld) einschalten oder kann auch er bis zum Ergebnis der Untersuchung nichts ausrichten?
Der kann nicht wirklich etwas machen.
 
Nicht zwangsläufig. Wenn du eine MPU wegen gelegentlichem Konsum bekommst, bekommst du in der Regel eine Frist von 8-12 Wochen um ein positives MPU Gutachten vorzulegen. Schaffst du das, bleibt der Führerschein in deiner Hand.
 
Ich ging davon aus, dass die MPU so abläuft, dass über 6 Monate hinweg regelmäßig anhand vorzulegender Urinproben die Abstinenz nachzuweisen ist. Wie lässt sich da eine Frist von 8 -12 Wochen einhalten?
 
Deswegen der Einwand mit dem kontrollieren Kiffen, da bräuchte es keine Abstinenzbelege. Ist allerdings auch dünnes Eis - gibt nicht viele Erfolgsgeschichten vom kontrollierten Kiffen.
 
Bei mir waren die Werte:
Thc: 3,6, THC-COOH: ca. 4,5. Also muss ich nicht Absistenznachweis machen? Eigentlich bei mir war die erste konsum.
 
Könntet Du mir das bitte erklären, was das genau bedeutet?
Als ergänzende Information: Ich habe beschlossen, gar nicht mehr zu kiffen. Mir ist der Spaß komplett vergangen.
 
Das wurde dir doch in deinem Thread erklärt. Theoretisch kannst du die MPU ohne Abstinenzbelege bestehen, ja. Das macht die Sache aber halt schwieriger. Lass uns in diesem Thread aber auch bei diesem Thread bleiben.
 
Bei gelegentlichem Konsum ist die Fahreignung nicht grundsätzlich verwirkt, sondern nur wenn du nicht in der Lage bist Konsum und Fahren zu trennen (du bist also bekifft beim Fahren erwischt worden) - was ja bei dir nicht der Fall war. Die MPU würde dann stattfinden, um herauszufinden, ob grundsätzlich eine Gefährdung besteht, dass du bekifft am Strassenverkehr teilnehmen wirst in Zukunft. Du würdest bei der MPU also mit der Aussage "Ich kiffe weiter, fahre aber nicht bekifft" antreten.
 
Hallo zusammen,

wollte mich mit einem update melden.

Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der mich auch speziell auf die Begutachtung vorbereitet hat.
In Kurzform gab er mir mit:

Cannabiskonsum zugeben (Da ggf. Restwerte beim Screening angezeigt werden)
Konsumverhalten: nur an Wochenenden, mal am Freitag, mal am Samstag. alle 1 - 2 Wochen. Durchsschnittlich 2g Cannabis im Monat. Seit 25 Jahren konstant.
Keine Bong, nur Joints.
Immer Trennung zwischen Konsum und Autofahren (Mindestens 2 Tage dazwischen).
Nie zusammen mit Alkohol.
Nie an mehreren Tagen hintereinander.

So gab ich das bei der ärztlichen Begutachtung wieder. Zusätzlich berichtete ich, dass ich zwischen 2003 und 2012 so gut wie nie konsuliert hatte und in 2012 und 2016 auch jeweils halbjährige Pausen hatte.
Im Weiteren war ich seit Eingang des Schreibens von der FSST abstinent (ca. 7 Wochen).

Die Gutachterin fasste mein Konsumverhalten als "Regelmäßig" mit Unterbrechungen zusammen. Ihrer Auffassung nach wäre gelegentlicher Konsum nur dann gegeben, wenn man alle paar Monate konsumiert. Eventuell käme ein mix aus gelegentlichen Phasen und regelmäßigen Phasen zusammen.

Auch sei wichtig, wie die Werte des Screenings wären. Wären diese negativ (unter 5 ng/ml THS COOH), sei ich aus dem Schneider.

Nun war ich vor einigen Tagen zum zweiten Screening da. Die Gutachterin nannte mir einen Wert von 10,3 ng/ml aus dem ersten Screening. Dies würde sich Ihrer Meinung nach gut mit meinen Kunsumaussagen decken.
Sie meinte mehrfach, Sie hoffe, dass aus dem zu erstellenden Gutachten keine MPU angeordnet wird. "Das müsse nicht umbedingt so ausgehen; zum Glück sei die FSST nicht in Bayern..." führte sie aus.

Ich sitze nun auf heißen Kohlen und habe mich im Grunde bereits mit einer MPU abgefunden.

Vielleicht kann mein Anwalt dagegen etwas bewirken. Er will das Gutachten ja vorab haben und sei auf diese Fälle spezialisiert.

Habt Ihr Erfahrungswerte? Vor allem würde mich interessieren, ob die ggf. angeordnete MPU in meinem Fall automatisch mit einem Führeerscheinetzug einhergeht? Oder wäre auch hier eine Variante anwendbar, bei der ich mit Abstinenznachweisen... meinen FS eventuell behalten kann?

Danke Euch und viele Grüße
 
Nein, du kannst deinen Führerschein nicht behalten wenn du z.B. regelmäßige Urinkontrollen anbietest... Ich sag dir jetzt Mal kurz wie es bei 'harten Drogen" ist:

"Egal ob du 20 Jahre harte Drogen nimmst oder nur EIN MAL genommen hast und dann erwischt wurdest - der Führerschein wird dir entzogen - der einmalige Konsum berechtigt die FSST dazu. Da kannst du dich auffn Kopf stellen und alles mögliche anbieten was dich vermeintlich entlastet und eine vermeintliche Abstinenz beleht - es gibt nichts was du machen könntest um deinen Führerschein zu behalten. Ich habe alles probiert und ich kenne auch nur ein Urteil bei Amphetamin bei dem jemand durch gerichtliches Vorgehen seinen Führerschein zurückgekriegt hat ohne das übliche Prozedere...

Dein Problem geht mit dem THC Konsum einher, also keiner sogenannten harten Droge. Wenn jetzt bspw. Person XYZ bei einer Polizei Kontrolle angeben würde, dass er so konsumiert wie es dir dein Anwalt geraten hat, Zack - Führerscheinentzug. Probierkonsum ist da ne Ausnahme, wenn man das manifestieren kann kommst du da wahrscheinlich auch ohne Abstinenznachweise raus - aber das was du da berichten solltest und ja auch hast kann nur auf Führerscheinentzug hinauslaufen - also das denke ich...

Also ich glaube nicht, dass wenn die FSST dein Gutachten liest sagt:"OK, ab und zu ein bisschen kiffikiffi ist OK." Das würde an ein Wunder grenzen - aber Wunder gibt's ja immer wieder... :Die

Mir hat damals mein Anwalt gesagt, dass ich juristisch nichts machen kann, ich wollte es nicht glauben - ist aber so gewesen... Er hat mir gesagt:" Fang den Abstinenznachweis für ein Jahr an, mach MPU und hör auf mit dem Konsum - dann gibt's den Führerschein wieder..."

Keine Ahnung was dein Anwalt für Referenzen vorzuweisen hat, aber wenn du Mal THC Vergehen mit Führerscheinentzug googlest solltest du sehen, dass die Wahrscheinlichkeit schwindend gering ist den Führerschein einfach so zu behalten oder jetzt nach der Geschichte dir nicht entzogen wird.

Nächster Schritt wäre jetzt Abstinenznachweis 6 - 12 Monate, dann MPU, dann Führerschein zurück... Ich weiß nicht mehr genau wie deine Geschichte war, aber hattest du nicht ausreichend Zeit abstinent zu sein vor der Untersuchung? Oder wolltest du nicht? Und du wurdest doch auch nicht direkt erwischt ne?

Ums nochmal zu betonen, juristisch kannst du nichts reissen - würde mich wundern. Trotzdem dir alles Gute... Du kannst ja gerne nochmal kurz umreißen wie es bei dir war und ob ich hier auf was falsches antworte :D
 
Danke Dir für Deine Antwort. Ich hatte den Konsum direkt eingestellt und werde, wenn das Gutachten der FSST vorgelegt wird, ca. 3,5 Monate abstinent sein.

Mein Anwalt hatte mir erklärt, dass mein Fall so gelagert ist, dass ich der Rechtslage nach als gelgentlicher Konsument mit Trennugsvermögen eingestuft werden müßte - Demnach ich meinen FS behalten könnte. Regelmäßiger Konsum sei täglicher, oder nahezu täglicher Konsum oder über 75 ng/ml THC COOH beim Test. Das deckt sich bislang auch mit meiner Recherche in google. Z.B. auf "verkehrslexikon.de" sind dazu viele Gerichtsurteile aufgelistet.
2 - 3 mal monatlich wird im Internet als gelegentlicher Konsum bezeichnet... Dennoch habe ich auch schon mal einen MPU-Bericht gesehen, in dem geschrieben stand "Er gab an, regelmäßig alle 2 Wochen konsumiert zu haben".
Daher weiss ich gar nicht mehr, was los ist.
 
Ich will dir natürlich nicht den Mut nehmen, solltest du dir auch nicht nehmen lassen. Aber ich habe es wie gesagt auch über den Rechtsweg probiert und Ende vom Lied, fast 2000€ später, war, dass ich auch mit kompletter Einsicht und "guter Geschichte" beim üblichen Weg gelandet bin. Also komplette Abstinenz, Abstinenznachweis von 12 Monaten und dann wieder MPU.

Bei mir war es aber Amphetamin, also ne "harte Droge" - Cannabis ist ja immer noch was anderes und ich hoffe natürlich für dich, dass du da so rauskommst.

Ich habe bestimmt 4 oder 5 Anwälten geschrieben und einer hat mir sogar Sonntags geantwortet und mir gesagt, dass es nur über 12 Monate Abstinenznachweis funktioniert. Hätte ich das direkt eingesehen wären mir einige Monate erspart geblieben...

Für mich ist es jetzt absolut plausibel, dass Führerschein und Drogen nicht zusammenpassen. Also, dass man, auch mit "Trennungsvermögen" immer wieder kurz vorm Führerscheinentzug steht. Es ist ja so, dass wenn du angehalten wirst und auch nur ein bisschen Wirkstoff im Blut hast ist der Führerschein wieder weg. Es ist ja nicht so, dass du mit Trennungsvermögen bekifft Auto fahren dürftest. Und Montags kiffen, Donnerstag immer noch positiv...

Ich musste auch die Tatsache über mich ergehen lassen, dass die wirtschaftlichen Defizite die mit dem Führerscheinentzug einher gehen keinerlei Relevanz haben - das interessiert niemanden. :D

Also falls du nicht "durchkommen" solltest spekuliere nicht mehr darauf, dass du Konsum und Führerschein unter einen Hut bringen kannst. Es ist ja auch so, dass du noch nicht Mal Auto fahren musst damit der Führerschein weg ist. Wenn du als Fußgänger kontrolliert werden solltest und bei dir BTM im Blut nachgewiesen werden wird sich die FSST bei dir melden und eine MPU anordnen und der Führerschein ist weg bzw. wieder weg.

Wie gesagt das sind MEINE Erfahrungen die ich machen durfte und ich bin restlos geheilt von Drogen. Mein Leben hat sich absolut zum positiven verändert und es geht auch ohne... Das hätte ich übrigens auch nicht in dieser Form von mir gedacht wenn ich den Führerschein nicht entzogen gekriegt hätte - also ich hätte wahrscheinlich nicht aufgehört wenn ich den Führerschein nicht entzogen gekriegt hätte...

Melde dich wenn du Näheres weißt und sei zuversichtlich.
 
danke Dir!
Habe auch gar nicht vor, wieder zu konsumieren. Mir gehts auch besser ohne und vermissen tu ich nichts. Meine Frau findet es auch gut.
 
dass ich der Rechtslage nach als gelgentlicher Konsument mit Trennugsvermögen eingestuft werden müßte
Dafür gibt es keine "Rechtslage", die Einstufung unterliegt allein dem Gutachter bei deiner MPU. Wenn es hierzu Rechtslagen gäbe, dann wären Gutachter überflüssig.
Und allein ein THC-COOH-Wert rechtfertigt noch keine entsprechende Einstufung. Neben den Werten gehören auch Konsumentwicklung sowie dein gesamtes Konsumverhalten dazu.
 
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