Hallo zusammen,
ich erhielt im Februar dieses Jahres ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines vom Zoll abgefangenen Zaubertrüffel-Päckchens, welches an meine Adresse/Person adressiert war.
Nachdem über meinen Anwalt der Gebrauch des Schweigerechts gültig gemacht wurde und Akteneinsicht erfolgte, wurde das Verfahren ohne weitere Aktivität von mir/meinem Anwalt im September eingestellt.
Gestern erhielt ich nun von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, ein Ärztliches Gutachten vorzulegen, um Zweifel an meiner Fahreignung aufgrund oben geschilderten Sachverhalts zu klären.
Nun muss ich in den nächsten Tagen eine Prüfstelle benennen und werde dann kontaktiert zwecks Untersuchung.
Ich würde Eure Einschätzung zu der Situation erfragen und vielleicht den ein oder anderen Tipp mitnehmen, wie ich mich am besten verhalten sollte. Dazu einige Details:
- Ich habe noch nie Zaubertrüffel konsumiert
- ich konsumierte bis letzter Woche gelegentlich Cannabis (An Wochenenden, jeweils ca. 1 Gramm) - fuhr im Anschluss 2 Tage kein Auto! Ab sofort kein Konsum mehr (Bis vielleicht Legalisierung erfolgt oder Ähnliches)
- Trinke regelmäßig 2 Feierabend-Biere (Gelegentlich auch 3)
- kam noch nie in Konflikt mit dem Gesetzgeber bezüglich jedweder Delikte
Nun einige Fragen an Euch:
1.) Hat es Sinn, an die FSS zu appellieren, da der Beweis des Besitzes der Trüffel nie erbracht wurde?
2.) Könnt Ihr eine Einschätzung dazu abgeben, ob der THC-COOH-Wert nach ca. 20 - 30 Tagen Abstinenz (und oben beschriebenen Konsumverhaltens) relevant ausschlägt?
3.) Wie sollte ich mich bei der ärztlichen Untersuchung zu meinem THC-Konsum im Fragebogen äußern?
Beispiel 1: Ich gebe an, keine Drogen zu konsumieren und der Urintest schlägt aus - kann das negative Folgen haben?
Beispiel 2: Ich bekenne mich zu meinem Konsum und der Test ist anschließend negativ...
4.) Wird bei einem negativen Urin-Test auf THC dennoch eine Haaranalyse veranlasst, obwohl der Anfangsverdacht wegen der Zaubertrüffel war?
5.) bezugnehmend auf folgenden rechtlichen Hinweis...
"gelegentlicher" Konsum von Cannabis/THC, wenn zusätzlich keine Trennung von Konsum und Fahren / zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen / Störung der Persönlichkeit / Kontrollverlust
...in welcher Situation befinde ich mich, wenn das Testergebnis per Definition einen "gelegentlichen Konsum" von THC aufzeigt?
(Hinreichender Verdacht auf zusätzliche Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV -> Nachuntersuchung (Blutuntersuchung) unter kurzfristiger Einbestellung)
...oder direkt...
(Feststellung zusätzlicher Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV Medizinisch-psychologische Untersuchung kann angeordnet werden)
6.) Sollte ich direkt wieder meinen Anwalt (Für leider sehr viel Geld) einschalten oder kann auch er bis zum Ergebnis der Untersuchung nichts ausrichten?
7.) Habe Dinge gar nicht bedacht?
Danke Euch ganz herzlich und viele Grüße
ich erhielt im Februar dieses Jahres ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft aufgrund eines vom Zoll abgefangenen Zaubertrüffel-Päckchens, welches an meine Adresse/Person adressiert war.
Nachdem über meinen Anwalt der Gebrauch des Schweigerechts gültig gemacht wurde und Akteneinsicht erfolgte, wurde das Verfahren ohne weitere Aktivität von mir/meinem Anwalt im September eingestellt.
Gestern erhielt ich nun von der Führerscheinstelle eine Aufforderung, ein Ärztliches Gutachten vorzulegen, um Zweifel an meiner Fahreignung aufgrund oben geschilderten Sachverhalts zu klären.
Nun muss ich in den nächsten Tagen eine Prüfstelle benennen und werde dann kontaktiert zwecks Untersuchung.
Ich würde Eure Einschätzung zu der Situation erfragen und vielleicht den ein oder anderen Tipp mitnehmen, wie ich mich am besten verhalten sollte. Dazu einige Details:
- Ich habe noch nie Zaubertrüffel konsumiert
- ich konsumierte bis letzter Woche gelegentlich Cannabis (An Wochenenden, jeweils ca. 1 Gramm) - fuhr im Anschluss 2 Tage kein Auto! Ab sofort kein Konsum mehr (Bis vielleicht Legalisierung erfolgt oder Ähnliches)
- Trinke regelmäßig 2 Feierabend-Biere (Gelegentlich auch 3)
- kam noch nie in Konflikt mit dem Gesetzgeber bezüglich jedweder Delikte
Nun einige Fragen an Euch:
1.) Hat es Sinn, an die FSS zu appellieren, da der Beweis des Besitzes der Trüffel nie erbracht wurde?
2.) Könnt Ihr eine Einschätzung dazu abgeben, ob der THC-COOH-Wert nach ca. 20 - 30 Tagen Abstinenz (und oben beschriebenen Konsumverhaltens) relevant ausschlägt?
3.) Wie sollte ich mich bei der ärztlichen Untersuchung zu meinem THC-Konsum im Fragebogen äußern?
Beispiel 1: Ich gebe an, keine Drogen zu konsumieren und der Urintest schlägt aus - kann das negative Folgen haben?
Beispiel 2: Ich bekenne mich zu meinem Konsum und der Test ist anschließend negativ...
4.) Wird bei einem negativen Urin-Test auf THC dennoch eine Haaranalyse veranlasst, obwohl der Anfangsverdacht wegen der Zaubertrüffel war?
5.) bezugnehmend auf folgenden rechtlichen Hinweis...
"gelegentlicher" Konsum von Cannabis/THC, wenn zusätzlich keine Trennung von Konsum und Fahren / zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen / Störung der Persönlichkeit / Kontrollverlust
...in welcher Situation befinde ich mich, wenn das Testergebnis per Definition einen "gelegentlichen Konsum" von THC aufzeigt?
(Hinreichender Verdacht auf zusätzliche Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV -> Nachuntersuchung (Blutuntersuchung) unter kurzfristiger Einbestellung)
...oder direkt...
(Feststellung zusätzlicher Auffälligkeiten nach Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zu den §§ 11,13 und 14 FeV Medizinisch-psychologische Untersuchung kann angeordnet werden)
6.) Sollte ich direkt wieder meinen Anwalt (Für leider sehr viel Geld) einschalten oder kann auch er bis zum Ergebnis der Untersuchung nichts ausrichten?
7.) Habe Dinge gar nicht bedacht?
Danke Euch ganz herzlich und viele Grüße