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muss ich zur MPU?

S

s0n11c3

Gast
Hey, ich bin der neue !
erstmal möchte ich mich herzlich bei den Betreibern dieser Seite für die Möglichkeit bedanken :)


zu meiner Geschichte,

Ein „Kollege“ hat ende Mai 2018 Cannabis an jemanden verkauft ca. 1 Stunde später wurde meine Wohnung von der Polizei gestürmt, mit der Begründung ich hätte handel mit Btm betrieben. Dummerweise hat man bei mir ca. 20g Cannabis gefunden diese waren für den Eigengebrauch bestimmt. kurz und knapp hatte ich den handel von dem ehemaligen Kollegen auf mich genommen und wurde zu einer Geldstrafe von 5.500€ verurteilt. mein Anwalt riet mir für 6 Monate zur UK zu gehen damit Das Urteil etwas milder ausfällt.

am 27Juli 2020 hatte ich jemanden 1.3g Cannabis verkauft dieser wurde erwischt und kurz darauf bekam ich besuch von Polizei.
man hat bei mir ca. 4-5g Cannabis gefunden.
am 2.10.2020 wurde Ich außergerichtlich wegen unerlaubten Handel mit Btm zu einer Geldstrafe von 2.700€ verurteilt.

am 14.11.2020 habe ich folgendes schreiben von der Staatsanwaltschaft bekommen:
aufgrund gesetzlicher Mitteilungspflichten wurde die rechtskräftige Entscheidung an folgende Empfänger mitgeteilt:
Mistra 45 an die Landeshauptstadt München - Führerscheinstelle -

ich habe meine Führerscheinakte am 11.12.2020 Beantragt, da war von dem letzten Vorfall noch nichts zu sehen.
(Wahrscheinlich war die Staatsanwaltschaft noch nicht so schnell dies der Führerscheinstelle mitzuteilen. (?!)

woher erfahre ich nun ob eine MPU notwendig ist?

kann & soll ich mich bei der Führerscheinstelle melden und einfach nachfragen ob ich zur MPU muss?



falls es Helfen sollte hier noch der Profil Fragebogen:

Zur Person
Geschlecht: Männlich
Alter: 28

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): ca. 3 Jahre - fast täglich
Datum der Auffälligkeit: 2018 & 27Juli 2020

Drogenbefund
Blutwerte: /
Schnelltest: /
Beim Kauf erwischt: Beim verkauf erwischt.
Nur daneben gestanden: /

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: /
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: /
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: /
Verurteilt: zu einer Geldstrafe von 5.500€ und einmal zu 2.700€
Strafe abgebüßt: /

Führerschein
Hab ich noch: /
Hab ich abgegeben: /
Hab ich neu beantragt: /
Habe noch keinen gemacht: Ich hatte noch nie einen

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja - Ich habe eine Kopie geschickt bekommen.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Bewährungsstrafe wegen Körperverletzung
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): /

Bundesland
: Bayern


Konsum
Ich konsumiere noch: nein
letzter Konsum: ca. ende August 2020

Abstinenznachweis
Haaranalyse: /
Urinscreen: /
Keinen Plan: /

Aufarbeitung
Drogenberatung: /
Selbsthilfegruppe (SHG): /
Psychologe: /
Ambulante/stationäre Therapie: /
Keine Ahnung: /

MPU
Datum: /
Welche Stelle (MPI): /
Schon bezahlt?: /
Schon gehabt?: /
Wer hat das Gutachten gesehen?: /
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?: /

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: /


Besten Dank!!
 
Hey,
da wird man schon wieder aggro, wenn man liest, wegen welchen Mengen diese netten bayerischen Polizisten sich erlauben in Häuser einzureiten. Wahrscheinlich haben se dich auch ausziehen und die Arsch backen spreizen lassen, um zu schauen, ob da noch n Krümel Hasch versteckt ist/dich noch ein bisschen mehr zu erniedrigen.
Sorry für die Vorbemerkung, aber ich finde, das einfach maximal unverhältnismäßig und hat mit Rechtsstaatlichkeit nichts zu tun.

Zu deiner Frage: Ich kann dir nichts versprechen, sondern nur aus eigener Erfahrung sagen.... du hast wahrscheinlich Glück.

Bei mir...auch Bayern.... Einfuhr von 60gr Marihuana.... verurteilt wegen Besitz, Geldstrafe
Wurde noch keine MPU angeordnet

Guter Kumpel....auch Bayern.... mehrere BTM-Einträge, 4-5, im Alter von 18-30, alle mit Cannabis in geringer Menge.....auch nie ne MPU angeordnet bekommen.
Solange man außerhalb des Straßenverkehrs mit Cannabis erwischt wird, bis zu einer gewissen Menge..... ist man wohl safe.
Kommt wahrscheinlich aber auch auf die die FSSt an.... sprich tiefste Oberpfalz, Niederbayern ticken wohl noch anders als in den bayr. Großstädten. Ach ich seh gerade.... FSSt München.... nice!

Nachfragen würd ich nicht, lass dir doch einfach nochmal deine Akte zuschicken lassen. Kostet halt n Zwanni oder so in deinem Fall.
Aber ich kann dir auch sagen aus eigener Erfahrung, schön langsam bist du wohl auch aus dem Zeitfenster raus, wo man noch ein Schreiben erwarten kann.
Präventive Abstinenz kann natürlich auch nie schaden...

Nimm meine Worte nicht für bare Münze....just my two cents ;)

Viel Glück!

Schreibfehler korrigiert *Nancy* :cool0030:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wahrscheinlich haben se dich auch ausziehen und die Arsch backen spreizen lassen, um zu schauen, ob da noch n Krümel Hasch versteckt ist/dich noch ein bisschen mehr zu erniedrigen.
zum Glück nicht.. mir wurde erstmal die Waffe hingehalten und anschließend Die Wohnung von 12 Polizisten und 2 Hunden auf den kopfgestellt.. und trotzdem haben sie nur 4-5g gefunden :smiley711:
Nachfragen würd ich nicht, lass dir doch einfach nochmal deine Akte zuschicken lassen. Kostet halt n Zwanni oder so in deinem Fall.

Akte habe ich zugesendet bekommen - sind 80 Seiten o_O
letzter stand 11.12.2020

muss in der Führerscheinakte drinnen stehen ob ich zur MPU muss?
so eine Eintragung konnte ich bisher nicht finden.

noch eine frage:

hatte damals Cannabis bei jemanden gekauft (100g) von dem hat man das Telefon abgehört, mehrere Monate später hatte mich dann Die Polizei besucht.

gefunden haben sie nicht viel außer Bargeld und 2 Handys, wurde auch wegen zu geringer Beweislast eingestellt, trotzdem steht es in der Führerscheinakte.

können die das einfach so mit zur Führerscheinakte legen obwohl es eingestellt wurde?
 
Um fair zu sein - "die netten Polizisten" konnten vorher nicht wissen, wie viel sie finden werden (oder auch nicht). Sie haben nen Typen erwischt, der gekauft hat - in geringer Menge zwar, aber warum sollte davon ausgegangen werden, dass es sich um den einzigen Kunden handelt? Da scheint die Hausdurchsuchung, im Gegensatz zu vielen anderen Fällen, durchaus ihre Berechtigung zu haben.

Aber egal - zu den eigentlichen Punkten: Bevor keine Meldung bei der FSST eingegangen ist, werden die auch nicht aktiv. Aufforderung zur MPU findet sich erst in der Akte wieder, wenn diese auch tatsächlich gestellt wurde - daraus lässt sich also nichts ableiten. Die Aussage, dass du aus dem Zeitfenster raus wärst, ist absolut daneben. Verurteilung war erst im Oktober, Rechtskraft dann also nochmal 14 Tage später. Dann geht die Meldung erst noch an die FSST und erst dann wird die FSST aktiv (natürlich auch nochmal mit zeitlichem Vorlauf). Und selbst Rechtskraft + 12 Monate bist du immer noch nicht raus, da kann noch ein FäG kommen.

Und ja: Eine Einstellung ist kein Freispruch, der Eintrag darf sich damit in deiner Akte finden.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe nun mit der Führerscheinstelle Telefoniert.
Die Dame meinte ich solle meine Fahrerlaubnis erstmalig beantragen, dann wird meine Akte geprüft und man kann mir sagen ob ich eine MPU machen muss oder nicht.
den Antrag habe ich aus dem Internet und da steht: Ausbildung erfolgt durch die Fahrschule:

Name der Fahrschule, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Fahrschulnummer (sofern bekannt) oder Stempel der Fahrschule

nun habe Ich in der Fahrschule angerufen und die meinten die Fahrschulnummer bekomme ich nur wenn ich mich Anmelde (420€ Anmeldegebühr)

wenn ich mich nun bei der Fahrschule anmelde und 420€ bezahle und zur MPU muss wären die 420€ weg ?!

ich fühle mich irgendwie verarscht von der Führerscheinstelle... ://
 
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