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Was bedeutet "deutlich länger als 1 Jahr"?

Requin

Neuer Benutzer
Liebe alle,

ich habe eine kurze Frage: Ich habe mein einjähriges Alkohol-Abstinenzprogramm (Urinkontrollen) vor kurzem erfolgreich abgeschlossen und hätte jetzt eigentlich meinen Termin zur Begutachtung gehabt. Allerdings kamen unabänderliche Umstände hinzu (nennen wir es Höhere Gewalt), die es mir momentan nicht erlauben, die Begutachtung (zumindest in diesem Institut) durchführen zu lassen. Das ist jetzt so; ich habe es akzeptiert und es ist auch okay für mich. Ich möchte das jetzt als neue Chance nutzen, denn ich war mir eh etwas unsicher, ob es nicht besser wäre, mehr als 1 Jahr Abstinenz vorzulegen (meine Beraterin meinte, wenn ich mehr wie ein Jahr hätte, dann könnte ich freier reden, denn es wäre dann egal, ob die mich als schwerer Missbräuchler oder bereits als abhängig einstufen) und diese Chance hätte ich ja jetzt, da ein neuer Termin frühestens Mitte Januar möglich wäre (so teilte mir es das Institut mit). Da sich mir jetzt die Frage stellt, was denn "deutlich länger als 1 Jahr" bedeutet, wollte ich hier nachfragen, ob mir das jemand näher erklären könnte.

Wenn ich jetzt im Januar noch eine Haarprobe machen würde (dank euch bin ich auf das Toxilab aufmerksam geworden; die 80 Euro sind ja wirklich günstig), dann hätte ich 14 Monate Nachweis. Würde das schon unter "deutlich länger" fallen oder bräuchte ich da mindestens 15 Monate (oder sogar länger)? 15 Monate wären auch in Ordnung, da würde ich dann alles in den Februar verschieben.

Wäre echt toll, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Danke euch.
 
Ohne den Profis hier etwas vorweg nehmen zu wollen, sind da schon einige Angaben mehr nötig.
Gab es schon einmal eine ärztliche, dokumentierte Diagnose?
Schon mal eine Entgiftung/ Therapie/SHG gemacht...Diagnose?
Höhe der Promille und ganz wichtig...um welche Uhrzeit
Wiederholungsfall ?
Wenn diese Eckdaten geklärt sind kannst Du dich bei der BAST weiter einlesen bzw. auch hier
Nancy hat dazu schon einiges geschrieben.

Beste Grüße

Topema
 
Hallo, für deutlich länger gibt es meines Erachtens nach keine genaue Definition.
Mir wurde gesagt ca. 18 Monate.
Am besten wie schon hier empfohlen du füllst den ausführlichen Fragebogen aus.
Ich würde dir empfehlen Richtung 18 Monate zu gehen dann wärst du was die Abstinenzdauer angeht auf der sicheren Seite.
 
Ich danke euch für eure Antworten. Das hat mich jetzt schon etwas weitergebracht.

Also in meiner Akte ist nichts drin, was mich in Richtung Abhängigkeit belasten könnte. Das waren jetzt mehr so Sachen, die in meinem Fragebogen waren, zum Beispiel wenn ich von "Trinken ohne Maß" gesprochen habe. Da meinte meine Beraterin das ginge zu sehr in Richtung Abhängigkeit und da könnte der Gutachter dann mehr als ein Jahr Abstinenz sehen wollen. Mein Fragebogen ist aber in dieser Hinsicht komplett überarbeitet und der passt jetzt auch.

Und ja, ich bin in zwei Selbsthilfegruppen (bei den AAs und in einer MPU-Selbsthilfegruppe), aber allein deswegen kann man mir ja keine Abhängigkeit unterstellen. Und ich war vor fast 20 Jahren schon mal auffällig (da ist nichts mehr in meiner Akte, aber ich werde es natürlich angeben).

Ich selbst sehe für mich keinen großen Unterschied darin, ob ich schwerer Missbräuchler war oder abhängig (ich habe in den letzten Jahren zwar nur noch selten getrunken, aber wenn dann richtig, da ich ausschließlich wegen der Rauschwirkung getrunken habe). Ich muss mich bei beiden Einstufungen gleich behandeln. Aber wie ich jetzt weißt, macht es vor dem Gutachter wohl einen Unterschied.

Ich hätte ja jetzt normalerweise meine Begutachtung gehabt und war auch gut vorbereitet. Da daraus ja nichts wird, dachte ich halt, ich kann daraus noch was Gutes machen. Theoretisch bräuchte ich gar keine Haarprobe mehr, denn mein Abstinenznachweis ist ja nach Abschluss noch 4 Monate gültig; von daher wäre das im Januar noch alles im Rahmen. Nur, wenn ich halt im Gespräch dann manche Sachen doch zu drastisch darstelle, dann wäre ich mit AN über 1 Jahr vielleicht doch besser dran. Das waren halt so meine Überlegungen. Weiß jetzt halt nicht, ob 2 Monate oder 2 1/2 Monate Abstinenz mehr wirklich was ausmachen ...
 
Und ja, ich bin in zwei Selbsthilfegruppen (bei den AAs und in einer MPU-Selbsthilfegruppe
Und ja, ich bin in zwei Selbsthilfegruppen (bei den AAs und in einer MPU-Selbsthilfegruppe), aber allein deswegen kann man mir ja keine Abhängigkeit unterstellen. Und ich war vor fast 20 Jahren schon mal auffällig (da ist nichts mehr in meiner Akte, aber ich werde es natürlich angeben).
aber wenn dann richtig, da ich ausschließlich wegen der Rauschwirkung getrunken habe
Woran sollte es bei der Darstellung denn dem GA noch fehlen, um auf Abhängigkeit zu kommen?
 
Und ich war vor fast 20 Jahren schon mal auffällig (da ist nichts mehr in meiner Akte, aber ich werde es natürlich angeben).
Warum ?
da ich ausschließlich wegen der Rauschwirkung getrunken habe
Damit wirst du ein Problem haben.
Weiß jetzt halt nicht, ob 2 Monate oder 2 1/2 Monate Abstinenz mehr wirklich was ausmachen ...
Für dich vielleicht nicht, aber aus Sicht des Gutachters, ja.
 
Kurze Rückmeldung von mir: Ich habe es vermieden, während meiner Begutachtung, zu sagen, dass ich nur wegen der berauschenden Wirkung getrunken habe. Ich habe es dann umformuliert in "ich habe getrunken, um meine Probleme zu bewältigen/verdrängen". Aber so wie ich es erzählt habe, war es klar, dass ich nur getrunken habe, um betrunken zu werden.

In meinem Gutachten steht trotzdem:
"Eine Alkoholabhängigkeit wurde bisher nicht diagnostiziert und ist auch auf Grund der aktuellen Befundlage nicht zu diagnostizieren (Ausschluss für Hypothese A1). "

Und der Psychologe schreibt selbst: "Frau ... hat vorwiegend Alkohol getrunken, um ein Rauscherlebnis zu erzielen oder vom Alltag abzuschalten (Wirkungstrinken mit Toleranzentwicklung)." + "Frau ... berichtet vom Verlust der Kontrolle über die Trinkmenge bei begonnenem Alkoholkonsum, kontrollierter Umgang mit Alkohol ist längerfristig nicht zu erwarten."

Und zu meinem Konsummuster: Getrunken habe ich in den letzten Jahren maximal 2 Mal im Jahr, aber da halt richtig. Ich habe dann bei der Begutachtung daraus 2 bis 4 Mal im Jahr gemacht und es gab, nachdem ich es erklärt habe, keinerlei Rückfragen dazu; es war plausibel. Ich glaube, bei Sanne wurde das mal moniert, von wegen das würde ihr kein Gutachter glauben, dass sie so selten trinken würde. Ich denke, das kann man so pauschal nicht sagen, es kommt immer darauf an, wie es zur eigenen Geschichte und den Motiven, warum man zur Flasche gegriffen hat, passt.
 
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