verzweifelter
Neuer Benutzer
Sehr geehrte Forengemeinde,
ende September kam ich in eine Verkehrskontrolle. Auffälligkeit war Cannabis und Amphetamine durch Speicheltest, danach Blutentnahme. Habe regelmäßig (täglich) Cannabis konsumiert, Amphetamine noch nie in meinem Leben. Vor der Kontrolle habe ich 2 Mohnschnecken vom Bäcker gegessen, deswegen wahrscheinlich das positive Ergebnis auf Amphetamine. Habe bei der Polizei keinerlei Angaben zum Konsum gemacht.
Nun konnte ich aus dem Brief meine Werte entnehmen. THC 2,5ng/ml, THC-COOH 35ng/ml, 11-OH-THC 1,4ng/ml, Amphetamine wurde nicht festgestellt.
Jetzt die Besonderheiten:
- Mit dieser Entscheidung habe ich überhaupt nicht gerechnet, habe mich auch direkt Anfang Oktober bei einer Online MPU Beratung angemeldet und schon die erste Rate bezahlt. Auch habe ich mich über ein Abstinenzkontrollprogramm informiert, jedoch noch nicht vollständig angemeldet, weil ich die Werte nicht wusste, und davon die Dauer des Abstinenzprogrammes abhängt. Auch habe ich mich eingiebig als Gast in diesem Forum belesen. Zum Großteil die MPU-Fragebögen durchgelesen und verinnerlicht und mich in der Freizeit sehr viel gedanklich mit Antworten zu meinem Fall befasst. Nun lese ich im Brief, ich soll ein fachärztliches Gutachten (Psychiatrie, Neurologie) bis mitte Dezember vorlegen
- Leider habe ich vor wenigen Tagen eine halbe Tablette Lorazepam 2,5mg konsumiert, wegen starker Nervosität einer anstehenden Zahn-OP. Dies hat mir ein bekannter gegeben, also ohne Rezept
Meine Fragen:
- Ich habe durch Internetrecherchen erfahren, dass bei einem FäG entweder Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Im Brief steht keine Auflage diesbezüglich. Wonach wird entschieden, ob bei einem FäG eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle durchgeführt wird? Sollte ich mir die Haare komplett abrasieren um eine Auffälligkeit von Benzodiazepine zu vermeiden? Wie lange werden die Abbaustoffe von Benzodiazepine in der Regel ins Haarwachstum übertragen? Wie wahrscheinlich ist eine Haaranalye anstatt der Urinkontrollen?
- Außerdem habe ich gelesen, wenn man der Begutachtungsstelle glaubhaft darlegen kann, dass das ein einmaliger (Probier-) Konsum war, bei der Polizei keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hat und die Urinkontrollen beim FäG ohne Befund sind, von einer MPU abgesehen wird. Ist dies zutreffend? Wie kann ich die Konsumgeschichte so auslegen, dass ein einmaliger Konsum glaubhaft ist und sie zu den Werten passt?
- Ist ein Bestehen des FäG überhaupt mit meinen Werten möglich?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, die Ihr mir zukommen lasst. Ich bin auch bereit, eine Spende zu hinterlassen.
Mit vielen Bedenken,
der verzweifelte
ende September kam ich in eine Verkehrskontrolle. Auffälligkeit war Cannabis und Amphetamine durch Speicheltest, danach Blutentnahme. Habe regelmäßig (täglich) Cannabis konsumiert, Amphetamine noch nie in meinem Leben. Vor der Kontrolle habe ich 2 Mohnschnecken vom Bäcker gegessen, deswegen wahrscheinlich das positive Ergebnis auf Amphetamine. Habe bei der Polizei keinerlei Angaben zum Konsum gemacht.
Nun konnte ich aus dem Brief meine Werte entnehmen. THC 2,5ng/ml, THC-COOH 35ng/ml, 11-OH-THC 1,4ng/ml, Amphetamine wurde nicht festgestellt.
Jetzt die Besonderheiten:
- Mit dieser Entscheidung habe ich überhaupt nicht gerechnet, habe mich auch direkt Anfang Oktober bei einer Online MPU Beratung angemeldet und schon die erste Rate bezahlt. Auch habe ich mich über ein Abstinenzkontrollprogramm informiert, jedoch noch nicht vollständig angemeldet, weil ich die Werte nicht wusste, und davon die Dauer des Abstinenzprogrammes abhängt. Auch habe ich mich eingiebig als Gast in diesem Forum belesen. Zum Großteil die MPU-Fragebögen durchgelesen und verinnerlicht und mich in der Freizeit sehr viel gedanklich mit Antworten zu meinem Fall befasst. Nun lese ich im Brief, ich soll ein fachärztliches Gutachten (Psychiatrie, Neurologie) bis mitte Dezember vorlegen
- Leider habe ich vor wenigen Tagen eine halbe Tablette Lorazepam 2,5mg konsumiert, wegen starker Nervosität einer anstehenden Zahn-OP. Dies hat mir ein bekannter gegeben, also ohne Rezept
Meine Fragen:
- Ich habe durch Internetrecherchen erfahren, dass bei einem FäG entweder Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Im Brief steht keine Auflage diesbezüglich. Wonach wird entschieden, ob bei einem FäG eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle durchgeführt wird? Sollte ich mir die Haare komplett abrasieren um eine Auffälligkeit von Benzodiazepine zu vermeiden? Wie lange werden die Abbaustoffe von Benzodiazepine in der Regel ins Haarwachstum übertragen? Wie wahrscheinlich ist eine Haaranalye anstatt der Urinkontrollen?
- Außerdem habe ich gelesen, wenn man der Begutachtungsstelle glaubhaft darlegen kann, dass das ein einmaliger (Probier-) Konsum war, bei der Polizei keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hat und die Urinkontrollen beim FäG ohne Befund sind, von einer MPU abgesehen wird. Ist dies zutreffend? Wie kann ich die Konsumgeschichte so auslegen, dass ein einmaliger Konsum glaubhaft ist und sie zu den Werten passt?
- Ist ein Bestehen des FäG überhaupt mit meinen Werten möglich?
Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, die Ihr mir zukommen lasst. Ich bin auch bereit, eine Spende zu hinterlassen.
Mit vielen Bedenken,
der verzweifelte