verzweifelter

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Sehr geehrte Forengemeinde,

ende September kam ich in eine Verkehrskontrolle. Auffälligkeit war Cannabis und Amphetamine durch Speicheltest, danach Blutentnahme. Habe regelmäßig (täglich) Cannabis konsumiert, Amphetamine noch nie in meinem Leben. Vor der Kontrolle habe ich 2 Mohnschnecken vom Bäcker gegessen, deswegen wahrscheinlich das positive Ergebnis auf Amphetamine. Habe bei der Polizei keinerlei Angaben zum Konsum gemacht.

Nun konnte ich aus dem Brief meine Werte entnehmen. THC 2,5ng/ml, THC-COOH 35ng/ml, 11-OH-THC 1,4ng/ml, Amphetamine wurde nicht festgestellt.

Jetzt die Besonderheiten:

- Mit dieser Entscheidung habe ich überhaupt nicht gerechnet, habe mich auch direkt Anfang Oktober bei einer Online MPU Beratung angemeldet und schon die erste Rate bezahlt. Auch habe ich mich über ein Abstinenzkontrollprogramm informiert, jedoch noch nicht vollständig angemeldet, weil ich die Werte nicht wusste, und davon die Dauer des Abstinenzprogrammes abhängt. Auch habe ich mich eingiebig als Gast in diesem Forum belesen. Zum Großteil die MPU-Fragebögen durchgelesen und verinnerlicht und mich in der Freizeit sehr viel gedanklich mit Antworten zu meinem Fall befasst. Nun lese ich im Brief, ich soll ein fachärztliches Gutachten (Psychiatrie, Neurologie) bis mitte Dezember vorlegen

- Leider habe ich vor wenigen Tagen eine halbe Tablette Lorazepam 2,5mg konsumiert, wegen starker Nervosität einer anstehenden Zahn-OP. Dies hat mir ein bekannter gegeben, also ohne Rezept

Meine Fragen:

- Ich habe durch Internetrecherchen erfahren, dass bei einem FäG entweder Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Im Brief steht keine Auflage diesbezüglich. Wonach wird entschieden, ob bei einem FäG eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle durchgeführt wird? Sollte ich mir die Haare komplett abrasieren um eine Auffälligkeit von Benzodiazepine zu vermeiden? Wie lange werden die Abbaustoffe von Benzodiazepine in der Regel ins Haarwachstum übertragen? Wie wahrscheinlich ist eine Haaranalye anstatt der Urinkontrollen?

- Außerdem habe ich gelesen, wenn man der Begutachtungsstelle glaubhaft darlegen kann, dass das ein einmaliger (Probier-) Konsum war, bei der Polizei keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hat und die Urinkontrollen beim FäG ohne Befund sind, von einer MPU abgesehen wird. Ist dies zutreffend? Wie kann ich die Konsumgeschichte so auslegen, dass ein einmaliger Konsum glaubhaft ist und sie zu den Werten passt?

- Ist ein Bestehen des FäG überhaupt mit meinen Werten möglich?


Ich bedanke mich im Voraus für alle Antworten, die Ihr mir zukommen lasst. Ich bin auch bereit, eine Spende zu hinterlassen.


Mit vielen Bedenken,

der verzweifelte
 

verzweifelter

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Ergänzung:

Die Fragestellung im Brief lautet:

Nimmt oder nahm Herr X Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder andere psychoaktiv wirkende Stoffe ein, die die Fahrsicherheit in Frage stellen?
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
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Hallo verzweifelter,

willkommen im Forum.

Zuerst die Frage aller Fragen: hast du den Cannabiskonsum nach dem Vorfall eingestellt? Und hast du in letzter Zeit bereits einen Selbsttest bzgl. der Abbauwerte gemacht? Bei "Heavy-Usern" kann dieser u.U. noch sehr lange positiv sein...

Zu deinen Fragen:
Ich habe durch Internetrecherchen erfahren, dass bei einem FäG entweder Urinkontrollen oder Haaranalysen durchgeführt werden. Im Brief steht keine Auflage diesbezüglich. Wonach wird entschieden, ob bei einem FäG eine Haaranalyse oder eine Urinkontrolle durchgeführt wird? Sollte ich mir die Haare komplett abrasieren um eine Auffälligkeit von Benzodiazepine zu vermeiden? Wie lange werden die Abbaustoffe von Benzodiazepine in der Regel ins Haarwachstum übertragen? Wie wahrscheinlich ist eine Haaranalye anstatt der Urinkontrollen?
Der Umfang der Untersuchungsmethode (Haar oder Urin) muss im Behördenschreiben enthalten sein, ansonsten kann man mit dem Institut ja gar keinen festen Preis vereinbaren und dieses kann nachträglich zum Urinscreening einfach noch eine Haaranalyse anhängen...

IdR ist es so, dass bei einer reinen Cannabisfrage Urin untersucht und bei harten Drogen eine Haarprobe gefordert wird.
Da bei dir im Blut kein Amphe nachgewiesen werden konnte, ist davon auszugehen dass es bei einer (bzw. zwei) Urincreenings bleiben wird, ganz sicher ist dies jedoch nicht.
Ein einmaliger Konsum von Benzos dürfte zwar in den Haaren nicht sicher nachweisbar sein, trotzdem wäre zu überlegen ob man sich sicherheitshalber einen sehr kurzen Haarschnitt zulegt (und zwar bevor die Behörde die derzeitige Haarlänge kennt)...
Außerdem habe ich gelesen, wenn man der Begutachtungsstelle glaubhaft darlegen kann, dass das ein einmaliger (Probier-) Konsum war, bei der Polizei keine Angaben zum Konsumverhalten gemacht hat und die Urinkontrollen beim FäG ohne Befund sind, von einer MPU abgesehen wird. Ist dies zutreffend?
Ja, ist es.
Wie kann ich die Konsumgeschichte so auslegen, dass ein einmaliger Konsum glaubhaft ist und sie zu den Werten passt?
Hier können mitunter andere User besser helfen, meine Vermutung wäre dass der Konsum recht kurz vor der Kontrolle gewesen sein dürfte...
Ist ein Bestehen des FäG überhaupt mit meinen Werten möglich?
Grds. ja.
 

verzweifelter

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Hallo Nancy,

vielen lieben Dank für die schnelle Antwort.

Ja, meinen Konsum habe ich sofort eingestellt und habe mir Selbst-Urintests mit einem Cutoff Wert von 20ng/ml besorgt. Gerade eben habe ich nochmals einen gemacht und bin endlich negativ auf THC-COOH im Urin.

Zum Thema Haaranalyse:

Es wurden tatsächlich keine Auflagen durch die Behörde gestellt, welche Screeningmethode zu verwenden ist. Es wird das Thema Screening überhaupt nicht erwähnt. Wenn Du möchtest kann ich dir das Schreiben per private Nachricht oder Email zukommen lassen.

Ich habe mir überlegt meine Haare auf dem Kopf komplett braun färben zu lassen (bin naturblond). Kann mir das negativ ausgelegt werden?

Nun geht es noch darum, eine trifftige Begründung für meinen Konsum zu finden um eine MPU vermeiden zu können. Hierzu bin ich ebenfalls bereit eine Spende zu hinterlassen.

Durch Recherchen auf der Internetseite eines Strafverteidigers habe ich erfahren, dass es gilt, die sogenannte 6-Stunden-Regel (https://www.strafverteidiger-schuel...-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/) bei der Argumentation des Konsums zu beachten.

Meine Idee:

Da ich früher von der Arbeit gehen konnte, schaute ich bei einem Bekannten vorbei, dem ich sowieso eine CD mit Software, die er benötigte, vorbeibringen wollte. Nach einem kurzen Gespräch sagte er, er hat Cannabis Zuhause und fragte mich, ob ich Mal probieren wollte. Ich willigte ein. Er hat einen Joint mit Tabak und Cannabis gedreht und diesen haben wir gemeinsam geraucht. Ich verspürte kaum eine Wirkung, außer dass mir ca. eine halbe Stunde nach des Konsums etwas schwindelig wurde und ich einen großen Appetit verspürte. Wir kochten uns ein Gericht und sahen uns noch einen Film an und danach machte ich mich auf den Weg nach Hause, wo ich dann kontrolliert wurde.
 

Tom83

Neuer Benutzer
Hallo verzweifelter.

Zu deiner Idee ist der Umstand wie es an diesem Abend dazu gekommen ist nicht so relevant. Es geht darum ob und wie einsichtig du bist und warum du konsumierst oder konsumiert hast. Eine zufällige Gelegenheit ist keine gute Angabe da diese immer wieder auftreten kann.
Wenn du angibst das du auf eine einfache Frage ob du mit konsumieren möchtest ja sagst kann schnell der Verdacht aufkommen das es "immer" wieder so sein wird.

Zu dem stellt sich mir die Frage das es eigentlich aus dem Test der gemacht wurde ersichitlich sein müsste das du dauer Konsument bist/warst.
Also kann es schon schwer werden eine Geschicht eines einmaligen Versuch zu erfinden. Die Frage ist halt wenn das nach hinten losgeht.

Das du bei der Polizei keine Angaben gemacht hast ist schonmal sehr gut. So wie ich es erlebt habe musst du nur eine Haaranalyse abgeben wenn diese ausdrücklich verlangt wird, ansonsten ist es deine Entscheidung. Zu dem Färben weiß ich nur das das den Test beeinflussen kann (und zwar negativ) und dieser dann nicht verwertet werden kann.


Zu der 6 Stunden Regel kann ich nur sagen das es einen Unterschied macht ob du unmittelbar nach dem Konsum oder nach 6 Stunden dich hinters Steuer setzt. Was die Tatsache des fahren unter Drogeneinfluss nicht wirklich ändert. Das als Argument zu verwenden ist aber eher schlecht da die Fsst. dann sicherlich nicht sagen wird er kann Drogen und Fahren ganz klar trennen.

Alles nur meine Einschätzung und meine Erfahrungen.:)
 

Nancy

Super-Moderator und MPU Profi
Teammitglied
Administrator
Hallo Tom,

ich bin nicht sicher ob du den Unterschied zwischen einem FÄG und der MPU kennst.
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Zu deiner Idee ist der Umstand wie es an diesem Abend dazu gekommen ist nicht so relevant.
Doch das ist er, und ein Großteil der Ärzte möchte das auch ganz genau wissen....
Es geht darum ob und wie einsichtig du bist und warum du konsumierst oder konsumiert hast. Eine zufällige Gelegenheit ist keine gute Angabe da diese immer wieder auftreten kann.
Wenn du angibst das du auf eine einfache Frage ob du mit konsumieren möchtest ja sagst kann schnell der Verdacht aufkommen das es "immer" wieder so sein wird.
Beim FÄG geht es nicht darum einzuschätzen ob es "immer wieder" zu einem Konsum kommen kann (das wäre in einer MPU abzuklären), sondern es geht einzig um die Konsumform in der Vergangenheit und Gegenwart.
Zu dem stellt sich mir die Frage das es eigentlich aus dem Test der gemacht wurde ersichitlich sein müsste das du dauer Konsument bist/warst.
Die Werte die festgestellt wurden sind durchaus noch mit Einmalkonsum erklärbar...
So wie ich es erlebt habe musst du nur eine Haaranalyse abgeben wenn diese ausdrücklich verlangt wird, ansonsten ist es deine Entscheidung.
Die FSSt. ist "Herrin des Geschehens" und diese kann daher festlegen welche Untersuchungsart durchgeführt werden muss um die Zweifel an der Fahreignung auszuräumen, heißt: sie gibt vor ob eine Haaranalyse "nötig" ist, man kann das bei einem FÄG leider nicht selbst entscheiden...
Zu der 6 Stunden Regel kann ich nur sagen das es einen Unterschied macht ob du unmittelbar nach dem Konsum oder nach 6 Stunden dich hinters Steuer setzt. Was die Tatsache des fahren unter Drogeneinfluss nicht wirklich ändert. Das als Argument zu verwenden ist aber eher schlecht da die Fsst. dann sicherlich nicht sagen wird er kann Drogen und Fahren ganz klar trennen.
Auch darum geht es in einem FÄG nicht...


Hallo verzweifelter,
Ja, meinen Konsum habe ich sofort eingestellt und habe mir Selbst-Urintests mit einem Cutoff Wert von 20ng/ml besorgt. Gerade eben habe ich nochmals einen gemacht und bin endlich negativ auf THC-COOH im Urin.
das ist schon mal sehr gut.
Es wurden tatsächlich keine Auflagen durch die Behörde gestellt, welche Screeningmethode zu verwenden ist. Es wird das Thema Screening überhaupt nicht erwähnt. Wenn Du möchtest kann ich dir das Schreiben per private Nachricht oder Email zukommen lassen.
Du könntest es auch kpl. anonymisiert hier in deinem Thread einstellen, dann könnten wir auch sehen ob die Rechtsvorschriften eingehalten wurden, oder ob die Gutachtenanforderung fehlerhaft ist.
Ich habe mir überlegt meine Haare auf dem Kopf komplett braun färben zu lassen (bin naturblond). Kann mir das negativ ausgelegt werden?
Es ist halt immer die Frage wer deinen derzeitigen "Haarzustand" kennt. Wenn der Arzt bei der Blutentnahme deine Haarfarbe notiert hat und du frisch gefärbt beim FÄG auftauchst gilt das (sofern überhaupt eine Analyse gemacht werden soll) als fehlende Mitwirkungsbereitschaft, was definitiv zu einem neg. Ga-Ergebnis führen würde.
Durch Recherchen auf der Internetseite eines Strafverteidigers habe ich erfahren, dass es gilt, die sogenannte 6-Stunden-Regel (https://www.strafverteidiger-schuel...-stunden-regel-und-der-experimentelle-konsum/) bei der Argumentation des Konsums zu beachten.
6 Stunden dürften bei deinem Aktivwert (und Einmalkonsumenten) schon zu lange sein - hier habe ich die Hoffnung dass sich noch einer der sachkundigeren User zu Wort meldet...
Meine Idee:

Da ich früher von der Arbeit gehen konnte, schaute ich bei einem Bekannten vorbei, dem ich sowieso eine CD mit Software, die er benötigte, vorbeibringen wollte. Nach einem kurzen Gespräch sagte er, er hat Cannabis Zuhause und fragte mich, ob ich Mal probieren wollte. Ich willigte ein. Er hat einen Joint mit Tabak und Cannabis gedreht und diesen haben wir gemeinsam geraucht. Ich verspürte kaum eine Wirkung, außer dass mir ca. eine halbe Stunde nach des Konsums etwas schwindelig wurde und ich einen großen Appetit verspürte. Wir kochten uns ein Gericht und sahen uns noch einen Film an und danach machte ich mich auf den Weg nach Hause, wo ich dann kontrolliert wurde.
Klingt aus meiner Sicht schon ganz nachvollziehbar, wobei noch abzuklären wäre ob ein Joint zu zweit mit deinen Werten vereinbar ist....
 
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