Antrag Wiedererteilung Fahrerlaubnis

Limos

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Hallo schön dass es so ein Forum gibt :)

Hoffe ihr könnt mir soweit die Frage beantworten, oder eventuell ist jemand in einer ähnlichen Situation gewesen.

Ich Versuche mal meine Situation zu beschreiben :)

Ich habe 2019 meine Führerschein abgegeben wegen Cannabis am Steuer, 2021 wurde ich geblitzt und hatte deshalb auch eine Verhandlung wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Nun mache ich aktuell eine MPU Vorbereitung habe auch meine erste Haarprobe abgegeben und ist natürlich negativ gewesen.

Durch das neue Gesetz (Cannabis Legalisierung) besteht als Erstäter die Möglichkeit ohne eine MPU den Antrag auf Wiedererteilung zu stellen, so wurde mir das auch empfohlen von meiner MPU Vorbereitung.

Jedoch mit der Aussage dass die nicht sagen können ob der Antrag auch erfolgreich ist.

Da eben das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Raum steht, zudem noch eine Strafe von 2017 in meine Führungszeugnis drin steht ( Bewährung 3 auf 2 Jahre)BTM Handel und dadurch wahrscheinlich auch das Fahren ohne Fahrerlaubnis im Führungszeugnis steht (60 Tagessätze)

Meine Frage dazu wäre wie den da meinen Chancen stehen?

Und wie eine MPU abläuft, wenn es nur noch um das Fahren ohne Fahrerlaubnis geht und nicht mehr um Drogen. Wird dennoch ein Abstinenz Nachweis verlangt oder reicht es die MPU Vorbereitung zu machen und schneller zu MPU gehen zu können.

Ich bin für jede Hilfe und Erfahrung in diesem Zusammenhang dankbar.
 
Hallo Limos,

willkommen im Forum.

Wie hoch waren denn damals deine Werte? THC und THC-COOH? Hast du gegenüber der Polizei i-welche Aussagen zu deinem Konsumverhalten gemacht?
 
Schonmal danke für die Rückmeldung :)

Und für die tolle Begrüßung:D

Mein THC wert ist bei 11,1 ng gewesen und bei THC-COOH Wert ist bei 297 gewesen.

Nein eine Aussage gegenüber zu der Polizei hab ich nicht gemacht.
 
Hmm, da würde ich jetzt erstmal nicht unbedingt davon ausgehen dass auf die Drogenfragestellung bei der MPU verzichtet wird...

Es ist zwar richtig dass Ersttäter nicht mehr zur MPU müssen, allerdings gibt es da ein paar Ausnahmen. Diese sind z.B. Mischkonsum, oder wenn der Verdacht von Missbrauch oder Abhängigkeit im Raum steht. Dein doch sehr hoher THC-COOH könnte auf Missbrauch schließen lassen...

Im Moment wird das Ganze von den FSSt. absolut uneinheitlich gehandhabt, sodass es schwer fällt dir hier eine verbindliche Antwort zu geben. Schau doch mal in diesen Beitrag: https://www.mpu-vorbereitung-online...beitung-der-thc-grenze.4447/page-2#post-75502 Dort ist ein Link, in dem man die Reaktion von einzelnen FSSt.en nachlesen kann, vllt. ist deine Behörde ja zufällig dabei.

Ansonsten kann ich dir schon einmal diese Frage beantworten:
Und wie eine MPU abläuft, wenn es nur noch um das Fahren ohne Fahrerlaubnis geht und nicht mehr um Drogen. Wird dennoch ein Abstinenz Nachweis verlangt
Nein, wenn du "nur" noch eine verkehrsrechtliche Fragestellung hast, brauchst du keine Nachweise.
 
Okay, aber es ist auch so gewesen dass meine MPU Vorbereitung sich vorher informiert hat. Wo kann ich nicht sagen, und darauf hin haben die mir gesagt ich solle den Antrag stellen.

Also in der Liste ist meine Behörde dabei,

allerdings mit einem geringeren Wert.

Auch ich habe angerufen bei der FFSt. Und die haben gesagt ich solle den Antrag stellen.

Also, wenn ich nur noch aufgrund von verkehrsrechtliche Fragestellung hin müsste wäre ich froh, da dass alles nicht mehr so lange dauert.

Hätte es was gebracht meinen negativen Nachweis mit zu senden zu FFSt. oder eher nicht. Ich mein im Nachhinein wäre es noch möglich zumindest per E-Mail
 
Nun ja, schaden tut es nicht, aber ich sehe das wie @ Nancy, dass bei den Werten auch eine BtM-Fragestellung kommen wird.
Wenn du jetzt die 1.Haarprobe hast, machst du noch eine.
In der Zwischenzeit kannst du dich intensiv um deine psychologische Aufarbeitung kümmern.
Hast du damit schon begonnen ?
 
Die MPU Vorbereitung habe ich noch nicht begonnen, der erste Termin würde abgesagt.

Durch die Antragsstellung, es hieß ich solle nun erstmal den Antrag stellen.:)
 
Aber dann brauchst du ja sowieso noch massig Zeit für die psychologische Aufarbeitung.
Selbst wenn du keine BtM-Fragestellung haben solltest, kannst du die MPU zeitnah nicht bestehen.
 
Das ist mir bewusst:)

Aber es dauert dann keine 7 Monate mehr.

Nur was soll man darauf antworten wieso man gefahren ist ohne Fahrerlaubnis.

Es ist tatsächlich ein Grund gewesen, und nicht einfach nur so :)

Ich hoffe das aufgrund BTM wenigstens die MPU fallen gelassen wird. Es nimmt viel Zeit in Anspruch, bis dass mal durch ist.
 
Genau das gilt es zu ergründen:
Was ist dein inneres Motiv, mehrfach massiv gegen geltendes Recht zu verstoßen ?

Das erfordert viel Zeit und ist nicht im Vorbeigehen zu erledigen.
Wir helfen dir hier sehr gerne :smiley138:
 
Ohje :D

Das ist bei mir eine länger Sache und etwas verzweickt wieso so so auch reagiert habe.

Und gefahren bin ohne eine Erlaubnis:rolleyes:

Es wahr keine richtige Verkehrskontrolle, Monate davor sind die bei uns im damaligen Mehrfamilien Haus gewesen da es Ärger gab in der Nachbarschaft und da welche gemeint haben raudau zu machen. Da hatte ich die Polizei gerufen und das erst was die sagt in der Wohnung riecht es nach Gras.

Und danach haben die 7 Monate später mich abends auf dem Parkplatz abgefangen nachdem ich geparkt habe und gesagt Verkehrskontrolle.

Da sagte der eine Polizist kennst du mich noch, ich bin der an dem Abend da gewesen ist wo es Ärger in der Nachbarschaft gab.

Daraufhin haben die mich mitgenommen, im Auto bei den rief meine Freundin an und dann nahmen die mir einfach das Handy weg, Blutabnahme in Krankenhaus und wieder nach Hause gebracht.

Natürlich macht sich meine Freundin sorgen und ich bin der Meinung dass die mir nicht das Handy hätten weg nehmen dürfen, naja dass ist so die Kurzfassung.

Und danach hatte ich ganz lange einen Hass auf unser System und wie es läuft und ist es mir egal gewesen ob ich fahre oder nicht, und sagte zu mir selbst bis ich einmal erwischt werde. Das wahr dann eben 2 Jahre später.

Wenn ihr mir helfen könnt, wäre das echt super, aber ich glaube dass doch einiges da ganz schön unfair zu ging.:(
 
Es wahr keine richtige Verkehrskontrolle,
egal
Monate davor sind die bei uns im damaligen Mehrfamilien Haus gewesen da es Ärger gab in der Nachbarschaft und da welche gemeint haben raudau zu machen.
egal
Da hatte ich die Polizei gerufen und das erst was die sagt in der Wohnung riecht es nach Gra
egal
Und danach haben die 7 Monate später mich abends auf dem Parkplatz abgefangen
egal
Da sagte der eine Polizist kennst du mich noch, ich bin der an dem Abend da gewesen ist wo es Ärger in der Nachbarschaft ga
egal
Natürlich macht sich meine Freundin sorgen und ich bin der Meinung dass die mir nicht das Handy hätten weg nehmen dürfen
egal
Daraufhin haben die mich mitgenommen, im Auto bei den rief meine Freundin an und dann nahmen die mir einfach das Handy weg
egal


nicht egal:
einen Hass auf unser System und wie es läuft und ist es mir egal gewesen ob ich fahre oder nicht, und sagte zu mir selbst bis ich einmal erwischt werde. Das wahr dann eben 2 Jahre später.

Die Führerscheinstelle wird vermutlich Zweifel an der Eignung von Menschen haben, die ihre Selbstverantwortung ans System abgeben, dieses dann hassen und iwie bestrafen wollen. Das hat irgendwas... 11-jähriges.
Die Führerscheinstelle hätte Bedenken, wenn 11-jährige Auto fahren.
 
Heißt nicht dass ich so immer noch denke.

Wenn die aber fragen wieso, was soll ich da den sagen, man sagt ja immer die Wahrheit.

Aber dass ist schon ein bisschen sturr gewesen mein denken.

Ich weiß das ich einen Fehler gemacht habe und mich an die Regeln halten soll.
 
Hallo Limos,

du zeigst Einsicht und das ist doch schon mal ein großer Schritt nach vorn. :)
Um eine verkehrsrechtliche Fragestellung wegen Straftaten wirst du wohl nicht herumkommen, somit wäre es gut wenn du zunächst mal den entsprechenden Profilfragebogen ausfüllen würdest.

Hast du denn vor, deinen Neuantrag in nächster Zeit zu stellen? Denn dann wäre es möglich, dass du mal in deine FS-Akte schaust um zu sehen was dort momentan enthalten ist. Die Akte ist zwar erst kurz vor dem Versand an das MPI im finalen Zustand, aber trotzdem würde ein Einblick vorab nicht schaden, und vllt. kommt man im Gespräch mit dem SB dann auch etwas weiter in Sachen Infos bzgl. der Drogenfrage...
 
FB Verkehr/Straftaten

Zur Person

Geschlecht: Männlich
Alter: 31

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 12.10.2021

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: älter
Strafbefehl schon bekommen: am 09.08.2022
Dauer der Sperrfrist: 6 Monate

Führerschein
Hab ich noch:
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Nur Entzug der Fahrerlaubnis wegen BTM davor

Bundesland: Baden Württemberg

Aufarbeitung
Psychologe/Verkehrspsychologe: MPU Vorbereitung
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:

MPU
Datum:
Welche Stelle (MPI):
Schon bezahlt?:

Schon eine MPU gehabt?: Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Punkte oder sonstige Straftaten: BTM am Steuer


Den neuantrag habe ich bereits gestellt wegen dem neuen Gesetz, oder was meinst du damit ?

Was ist den die MPI?

Ist das die Psychologische Untersuchung?

Die Führerscheinstelle habe ich davor ja angerufen, und gefragt ob ich den Antrag stellen soll.

Bringt es den was noch den nachträglich eine Erklärung zu senden per E-Mail, bzgl mit dem neuen Gesetz? Also das was ich angehangen habe oder soll ich es so lassen und die jetzt einfach prüfen lassen.

Wäre halt echt schön nur wegen dem Schwarzfahren die MPU zu bekommen, ich denke das versteht jeder der in der Situation ist :rolleyes:

Beitrag auf das Wesentliche gekürzt *Nancy*
 

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Den neuantrag habe ich bereits gestellt wegen dem neuen Gesetz, oder was meinst du damit ?
Ja, das meinte ich.
Was ist den die MPI?
Das ist das Institut bei dem du deine MPU machen wirst. (Wichtige Abkürzungen)
Die Führerscheinstelle habe ich davor ja angerufen, und gefragt ob ich den Antrag stellen soll.
Richtig, aber vor einem laufenden Antrag gibt die FSSt. generell keine Auskunft, das könnte sich nach Antragstellung dann aber ändern.
Ich schreibe bewusst im Konjunktiv, da auch das keine Garantie dafür ist, dass die Behörde sich äußert, aber - da das Cannabisgesetz geändert wurde besteht zumindest die Möglichkeit einer generellen Aussage wie nun mit "Ersttätern" umgegangen wird.
Bringt es den was noch den nachträglich eine Erklärung zu senden per E-Mail, bzgl mit dem neuen Gesetz?
Naja, das Gesetz werden sie kennen, aber es kann auch nicht schaden wenn die Behörde sieht dass du es auch kennst...
 
Ich muss noch etwas anfügen:

Diese Tatsache
zudem noch eine Strafe von 2017 in meine Führungszeugnis drin steht ( Bewährung 3 auf 2 Jahre)BTM Handel
könnte die ganze Sache erschweren. Es ist wohl in nicht wenigen Fällen so, dass z.B. das Dealen den eigenen Konsum finanziert. Hier hätte die Behörde mE eine zus. Handhabe um zumindest ein FÄG anzuordnen...
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Ah verstehe deshalb hast du dass so geschrieben,

also ich bin echt froh mich in dem Forum angemeldet zuhaben so viel Information oder Aufklärung über meine Lage habe ich noch nie bekommen, und immer nur ein Rumgeier.

Verstehe aber das ist von 2017, und auch schon eine lange Zeit her, dass ist diese Jahr laut der Aussage der Behörde draußen habe mal 2021 da angerufen und gefragt. Laut ihrer Aussage nach 7 Jahren diese Jahr im August sollte es draußen sein.

Habe nun die E-Mail zusammengefasst, und die können dass auch zuordnen, wenn ich dass so per Email sende und der Antrag per Post kommt?

Würde es etwas bringen noch eine Abstinenz Nachweis dazu zu senden.
Um auch nachzuweisen dass ich negativ bin und prinzipiell geeignet bin wieder für den Straßenverkehr.

Ich möchte eben jede Möglichkeit nutzen bei dem Antrag. :)
 
Hallo Limos,
Verstehe aber das ist von 2017, und auch schon eine lange Zeit her, dass ist diese Jahr laut der Aussage der Behörde draußen habe mal 2021 da angerufen und gefragt. Laut ihrer Aussage nach 7 Jahren diese Jahr im August sollte es draußen sein.
ich bin bei rechtlichen Dingen bzgl. Tilgungsfristen auch nur so "semi-informiert", befürchte aber, dass deine Delikte im August noch nicht gelöscht sein könnten, da bei dir noch die Sache wegen dem FoF im Jahr 2021 hinzukam.
Zitat:
Voraussetzung für die Tilgung ist, dass während der Frist keine weitere Verurteilung hinzukommt. Die Löschung erfolgt also erst wenn alle Fristen sämtlicher Eintragungen abgelaufen sind.
Quelle:

Aber selbst wenn es im August gelöscht sein würde, bedeutet dies ja, dass die Verurteilung wegen dem Btm-Handel jetzt noch eingetragen ist, was wiederum die Gefahr eines FÄG erhöhen könnte...
think.gif

Habe nun die E-Mail zusammengefasst, und die können dass auch zuordnen, wenn ich dass so per Email sende und der Antrag per Post kommt?
Ich denke schon, dass dein SB das richtig zuordnen kann.
Würde es etwas bringen noch eine Abstinenz Nachweis dazu zu senden.
Um auch nachzuweisen dass ich negativ bin und prinzipiell geeignet bin wieder für den Straßenverkehr.
Im Hinblick auf die Gesetzesänderung bringt das aus meiner Sicht eher nichts. Entweder hält sich deine FSSt. an die neue Verordnung, dann musst du auch nichts "nachweisen", oder die Behörde hat ihre eigene Vorgehensweise, dann werden sie AN vermutlich auch nicht überzeugen...

Wie bereits geschrieben bin ich unsicher, inwiefern die alten Delikte noch von Relevanz sind.
 
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