Ich kann einige Ansichten nicht nachvollziehen.
Die ärztliche Untersuchung findet durch einen Arzt oder eine Ärztin statt. Die haben sich in Richtung Suchtmedizin und als Gutachter fortgebildet. In der Hinsicht sind das also Fachärzte.
Die müssen sich an alle ärztlichen Vorschriften, Regeln, Erfahrungen wie jeder andere Arzt halten.
Die gehen ganz neutral in den ärztlichen Teil einer MPU-Untersuchung.
Die Ärztin hat deshalb auch andere Möglichkeiten für die erhöhten Leberwerte untersucht. Das gehört zu ihren Aufgaben. Wenn sie andere Möglichkeiten gefunden hätte, die die Laborwerte erklären könnten (die Möglichkeit reicht aus) wäre das zu Gunsten des Betroffenen gewertet worden. Dann würde im ärztlichen Teil des Gutachtens zum Beispiel stehen: Die Leberwerte sind zwar überhöht, der Betroffene leidet aber an einer Diabetes, die diese Werte erklären können. Damit wäre das Thema erledigt.
In BeqiDens Fall wurden auch solche Möglichkeiten gesucht aber nicht gefunden.
BeqiDens MPU war nicht negativ wegen der Leberwerte, sondern wegen der dahinterstehenden Lüge. Das geht auch aus dem Gutachten hervor:
Allerdings waren seine Angaben nicht mit den medizinischen Befunden kompatibel. Daher ist interdisziplinär eine günstige Prognose nicht möglich.
Es gibt zum Beispiel Regeln wie das Gutachten aufgebaut sein muss. Zum Schluss erfolgt nach dem Ergebnis eine Empfehlung für den Betroffenen. Bei offensichtlichen Lügen entfällt, wie in BeqiDens Gutachten, diese Empfehlung.
Von daher hat er keine Chance das Gutachten anzufechten. Erst recht nicht mit einer Untersuchung 6 Wochen nach der MPU. Die sagt überhaupt nichts über die Werte zum Zeitpunkt der MPU aus.
Der Hausarzt müsste also nicht nur eine Erklärung finden, die von der MPU-Ärztin nicht ausgeschlossen wurde, sondern die auch mit den Ergebnissen aus der MPU-Untersuchung erklärt werden können. Solche Erklärungen hat die MPU-Ärztin aber bereits selbst gesucht und gefunden.
Rechtlich kann BeqiDen auch nicht gegen das Gutachten vorgehen. Sondern erst gegen die Entscheidung der Führerscheinstelle. Dann muss er aber das Gutachten vorlegen. Als Kläger muss er wiederum einseitig belegen, das ihm Unrecht geschen ist. Behauptungen reichen dabei nicht aus, sondern er wird ein entsprechend teurers Gegengutachten anfertigen müssen.
Ich hatte ihn bereits darauf hingewiesen, das er die Vor- und Nachteile der Vorlage des Gutachtens abwiegen sollte.
Ein Vorteil ist, das er nur noch eine erneute MPU bezüglich der Alkoholfragestellung machen müsse.
Ein Nachteil ist, das das Gutachten bei einer erneuten Untersuchung mit einbezogen wird. Er geht also als Lügner in eine neue MPU und das wird bei seinen Angaben berücksichtigt werden. Zudem würde der Zeitraum der geforderten Lebensänderung neu beginnen.