• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

3. MPU Wiederholungstäter

Octopussy

Stamm-User
Hallo Zusammen

Mir steht meine 3. MPU bevor. Anfang August wird es soweit sein.

Ich möchte euch um eure Einschätzungen bzgl. der Aussichten und der Rahmenbedingungen bitten.
Bitte geht davon aus, dass meine Aufarbeitung sehr ehrlich, tiefgründig und mit fachlicher Unterstützung verlaufen ist.
Und ja ich weiß, längere AN wären bei meiner Laufbahn sehr hilfreich, aber ich gehe davon aus, dass ich meine Abstinenz in den Monaten vor den Urinkontrollen sehr glaubhaft vermitteln kann. Dies könnte ein(e) GA wohlwollend berücksichtigen oder eben auch nicht.

Zu Erwähnen wäre noch, dass ich unter einer generalisierten Angststörung leide, die ganzheitlich mit der Alkoholabhängigkeit sowohl bei der stationären Therapie 2014, als auch jetzt bei der ambulanten Psychotherapie erfolgreich behandelt wurde.
Obwohl die Diagnose bei der MPU 2015 durch den Therapiebericht und auch dem Attest meines Psychotherapeuten bekannt war, findet sich diese Diagnose im Gutachten nicht. Lediglich "u.a. Alkoholabhängigkeitssyndrom (ICD10 F10.2)"
Gänzlich verschweigen kann ich diese Krankheit natürlich nicht, weil sie sehr eng an meine Trinkmotive anknüpft. Ich werde aber versuchen, den Schwerpunkt auf die Alkoholabhängigkeit zu legen.



Am Abend vor der TF hatte ich bis in die Morgenstunden ca. 6:00 Uhr auf einer Feier getrunken. Nicht bis zum Vollrausch (gemessen an meiner Toleranz als Alkoholiker) aber stetig. Ich schätze zwischen 1,5 und 2 ‰.

Danach habe ich bis ca. 14:00 Uhr im Wohnmobil geschlafen. Ich war auswärts und hatte ca. 150 km zu fahren. Nach ca. 90 km (ca. 15:00 Uhr) hielt ich an einem Rasthof und kaufte mir 6x0,5 l Bier. Zwei Bier habe ich vor Ort getrunken. Die restlichen 4 Bier während der Fahrt. Restalkohol war schätzungsweise 0,3- 0,5 ‰.

Um 16:30 Uhr wurde ich von der Polizei auf der Autobahn angehalten, da ich Schlangenlinien gefahren bin. Die Polizei wurde durch einen Fahrer hinter mir alarmiert.

BAK um 17:20 Uhr 1,69 ‰

Meine Alkohol Laufbahn (ab der ersten MPU):


10.10.2006 Vorsätzliche TF BAK 3,03 14:20 Uhr (Fahrt 13:20 Uhr)

17.10.2007 MPU positiv (9 Monate AN mit viel Lügen und Glück)


11.06.2014 Fahrlässige TF BAK 2,79 14:50 Uhr (Fahrt 13:00 Uhr)

15.06.2014 - 20.06.2014 Entzug Bezirkskrankenhaus
27.06.2014 - 27.06.2015 ETG Urin TÜV
06.08.2014 - 19.09.2014 BKH stationär Kombi Alkohol – Psychotherapie

=> Krankheitseinsicht Alkoholabhängigkeit

2013 - 12/2014 amb. Psychotherapie
13.07.2015 MPU positiv, ehrlich und mit tiefgreifender Aufarbeitung


15.06.2014 - 05/2022 Abstinenz ohne nasse Rückfälle

05/2022 Rückfall zu Hause 2 Tage Konsum (1 Flasche Wein abends) Trinkstopp am 3. Tag (ohne fachl. Hilfe)

11/2022 Rückfall 2 - 3 mal/Woche 1 Flasche Wein (3 Bier)
Steigerung Trinkmenge bis 1 - 2 Flaschen Wein (5-6 Bier) bis auf Ausnahmen täglich. Unter der Woche abends, am Wochenende auch tagsüber.

11.12.2022 Vorsätzliche TF BAK 1,69 17:20 Uhr (Fahrt 16.45 Uhr)

12.12.2022 Trinkstopp (ohne fachl. Hilfe)

06.01.2022 einmaliger Konsum ½ Flasche Wein nachts => Trinkstopp am nächsten Tag

24.02.2023 Erster Termin Suchtberatung (=> ca. monatlich bis 04/2024)

03.04.2023 Erster Termin Psychotherapie (=> 14-tägl. bis jetzt) Seit 01/2024 Symptomfrei. Folgende Termine zur Nachsorge => Attest

10/2023 Online Selbsthilfe t-alk.de und AA online wöchentlich und mindestens 1 x pro Monat f2f, je nach Arbeitszeit.

07.01.2023 Abstinenz 19 Monate bis zur geplanten MPU Anfang August

17.05.2023 AB Urinscreening bis 16.08.2024 = 15 Monate AN

03 – 07/2024 6 Termine bei einer Verkehrspsychologin (ehemalige GA)


Wäre eine MPU Anfang August aus eurer Sicht erfolgversprechend? Entsprechende Aufarbeitung vorausgesetzt.

Herzlichen Dank schonmal :)
 
Zur Sortierung:
6.01.23 einmaliger Konsum 1/2 Flasche Wein ?
Seit 01/23 symptomfrei ?

Das ist schwierig bis unmöglich zu beantworten.
Grundsätzlich hast du die geforderte Abstinenzdauer bei Alkoholabhängigkeit von 15 Monaten erfüllt.

Was kritisch zu bewerten ist, ist der Zeitfaktor, die Zeit zwischen der TF und der MPU.
So wirst du ja wahrscheinlich kurze Zeit nach Ablauf der Sperrfrist deine MPU antreten.
Das klingt danach, dass es dir eher um deine FE geht als um Veränderung der Lebensumstände.
Das muss nicht so sein und ich persönlich verstehe das auch sehr gut, aber hier gilt es ja, die Gutachtersicht einzunehmen.

In deinem Fall ist davon auszugehen, dass eine stabile zufriedene Abstinenz nur zu erreichen ist, wenn du dein Leben grundlegend änderst.
Der Alkoholabhängige sollte verinnerlichen, dass er der Abstinenz alles andere unterordnet.
Die Umstände, die dich krank gemacht und rückfällig werden ließen, müssen signifikant umgekrempelt werden.
Das braucht Zeit, ca. 3 Jahre.

Was hast du verändert ?
Was steht in dem Attest deines Therapeuten ?
Warum bist du nicht nach dem Rückfall wieder auf z.B. stationäre LZT gegangen ?

Du bist ja schon bei deiner 2.MPU mit ehrlicher Aufarbeitung und LZT angetreten.
Was kannst du dieses Mal „drauflegen“ ?

Positiv zu sehen ist die lange Dauer der Abstinenz, 7 Jahre sind eine großartige Leistung.
Was ist dann schiefgelaufen ?
Warum hat dein Notfallkoffer versagt ?
Nicht nur in Bezug auf Alkohol, sondern auch in Bezug auf Alkohol am Steuer ?
 
Die Zeit der Abstinenznachweise kann für sich reichen.

Allerdings wird der Gutachter mit deiner Geschichte arge Schwierigkeiten haben. Auch wenn du deine Ehrlichkeit betonst - deine Geschichte ist stark verharmlosend und unglaubwürdig. Wahrscheinlich passt die auch nicht zu deinem Gutachten aus dem Jahr 2015, welches der Führerscheinstelle und dem Gutachter vorliegen wird.
 
Hallo Karl-Heinz

Vielen Dank für deine Einschätzung

Zur Sortierung:
6.01.23 einmaliger Konsum 1/2 Flasche Wein ?
Seit 01/23 symptomfrei ?
Sorry. Symptomfrei seit 01/2024.
Der einmalige Konsum war 01/2023 nicht wie von mir geschrieben 01/2022.
Das hast du ja schon selbst korrigiert ;)

Was kritisch zu bewerten ist, ist der Zeitfaktor, die Zeit zwischen der TF und der MPU.
So wirst du ja wahrscheinlich kurze Zeit nach Ablauf der Sperrfrist deine MPU antreten.
Das klingt danach, dass es dir eher um deine FE geht als um Veränderung der Lebensumstände.
Das muss nicht so sein und ich persönlich verstehe das auch sehr gut, aber hier gilt es ja, die Gutachtersicht einzunehmen.
Natürlich geht es mir auch um die FE. Das Wichtigste ist für mich aber die stabile und zufriedene Abstinenz.
Meine Sperrfrist endete am 05.04.2024.
Was steht in dem Attest deines Therapeuten ?
Die Dauer der Behandlung, stabil und symptomfrei seit Anfang des Jahres und dass die Termine seit Januar Nachsorgetermine sind.
Warum bist du nicht nach dem Rückfall wieder auf z.B. stationäre LZT gegangen ?
Ich habe in Absprache mit dem Suchttherapeuten bei der Caritas und meinem Psychotherapeuten entschieden, die Behandlung ambulant weiter zu führen. Natürlich hätte ich auch eine ambulante Entwöhnung beantragen können, aber für mich war die Kombi Einzelgespräche Sucht/Psychotherapeut sehr gut.
Ich habe relativ schnell Fortschritte gemacht. Ob das für die MPU reicht muss sich zeigen.
Was kannst du dieses Mal „drauflegen“ ?
Das ist für mich tatsächlich die schwierigste Frage. Formal gesehen "nur" die reale SHG.
Positiv zu sehen ist die lange Dauer der Abstinenz, 7 Jahre sind eine großartige Leistung.
Was ist dann schiefgelaufen ?
Ich hatte nach der Therapie 2014 wirklich sehr gute 8 Jahre. Mein psychoemotionaler Zustand ist seit Anfang 2024 auch wieder auf diesem Niveau. Das macht mich sehr glücklich und bestätigt letztendlich auch die Vorgehensweise mit Sucht/Psychotherapeut. Zumindest für mein Wohlergehen. Die FE wäre ein relativ kleiner "Bonus". Wenn es jetzt noch nicht sein soll, so ist das nicht wirklich schlimm.

Das böse "C" hatte mich ziemlich eiskalt erwischt. Ich gehöre einer Berufsgruppe an, für die im Frühjahr 2020 erstmal Schluss mit Arbeit war. (Ich bin selbstständig)
Das konnte ich aber ziemlich gut "abfangen". Meine Rückfallprophylaxe hat soweit noch gut funktioniert.

Mit einer schweren Erkrankung meiner Frau Mitte 2021 habe ich angefangen, mich selbst zu "vernachlässigen". Ich habe meine Emotionen verdrängt, nicht mehr in ausreichendem Maße auf mich geachtet.
Bis zum ersten Glas vergingen dennoch einige Monate und auch nach der Lapse im Mai 2022 konnte ich die (vermeintliche) Kurve nochmal kriegen. Hier hätte ich, im Nachhinein betrachtet, spätestens reagieren müssen und wahrscheinlich auch noch können.

Mitte November konnte ich dem Suchtdruck nicht mehr stand halten und habe angefangen, abends die Erleichterung im Alkohol zu suchen.
Natürlich weiß ich heute und theoretisch hätte ich es auch damals gewusst, dass ein Anruf bei der Caritas (wo man im Notfall bei uns hier sofort einen Termin bekommt) wahrscheinlich genügt hätte, um Weiteres zu vermeiden und entsprechende Hilfe zu bekommen.
Das konnte ich damals einfach nicht sehen, denn ich "musste" ja für meine Frau, deren Mutter und meine Eltern da sein.
Hat auch noch einige Zeit funktioniert, die deutlich größere Hilfe wäre ich allerdings gewesen, wenn ich mir selbst geholfen hätte.
 
Eine Frage hätte ich noch:

2019 hatte ich auch eine kurze "schwierige Phase" habe jedoch das richtige getan und mich bei der Caritas gemeldet. Es hat kein Konsum statt gefunden. Ich hatte 3 Termine und würde dafür auch eine Bestätigung erhalten.
Sollte ich das bei der MPU erwähnen und die Bestätigung vorlegen?
 
Zum Attest deines Therapeuten:
Symptomfrei und stabil seit Anfang des Jahres 2024 ?
Mmh…das ist nicht gut.
Könntest du das hier mal genau reinschreiben ?

Zu deiner Frage:
Schwierig.
Dann stellt sich noch mehr die Frage, warum hast du es 2019 geschafft, die Notbremse zu ziehen und nicht 2022 ?
 
Zum Attest deines Therapeuten:
Symptomfrei und stabil seit Anfang des Jahres 2024 ?
Mmh…das ist nicht gut.
Könntest du das hier mal genau reinschreiben ?
Er hat es noch nicht geschrieben. Wir haben nur darüber geredet, wie er mich einschätzt und was er schreiben könnte.
Was meinst du denn, was daran so schlecht ist? Laut BuK muss die Therapie mindestens 6 Monate abgeschlossen sein, abgesehen von der Nachsorge.
Sollte ich die Therapie besser ganz weglassen und als sogenannter „Selbstheiler“ antreten?
Zu deiner Frage:
Schwierig.
Dann stellt sich noch mehr die Frage, warum hast du es 2019 geschafft, die Notbremse zu ziehen und nicht 2022 ?
Okay, dann lass ich das weg.

Andererseits waren die „Umstände“ 2019 ganz andere. Meine Selbstständigkeit lief gut über Jahre…
Was mich wirklich kalt erwischt hat, war das „Arbeitsverbot“ bzw. mehr noch die Angst vor evtl. Rückzahlungen der Hilfen.
Das zieht sich ja bis zum heutigen Tage hin.

Ich hatte in meinem Notfallkoffer für viele Szenarien die entsprechenden Strategien parat.
Aber gesund mit vollem Auftragsbuch zu Hause sitzen zu müssen, war leider nicht dabei. Natürlich war ich bei Weitem nicht der einzige, aber die Situation hat meine generalisierte Angststörung wie der berühmte Nagel auf den Kopf getroffen.
Deswegen haben wir auch in der Psychotherapie sehr viel daran gearbeitet, meine Selbstregulierung auch in den außergewöhnlichsten Situationen aufrecht zu erhalten. Von daher hat sich das eigentlich auch erledigt, die Therapie weg zu lassen. Da müsste ich eine komplette „Geschichte“ erfinden.
 
Die ambulante Therapie muss nicht 6 Monate vor Antritt beendet sein.
Der Gutachter wird es so lesen, als seiest du erst seit Anfang des Jahres stabil.
Das ist zu wenig.
 
Lieber Karl-Heinz

Was wären denn gute „Eckpunkte“ im Attest?
Gegebenenfalls werde ich die MPU verschieben, bis zu einem Zeitpunkt an dem ich diese Vorraussetzungen erfülle.
Mein Therapeut hat mir jedoch auch schon gesagt, dass es schwierig wird, von der Krankenkasse weitere Termine genehmigt zu bekommen, da ich seit Januar „symptomfrei“ bin.
Irgendwie ein Dilemma. Auf der einen Seite brauche ich mehr Zeit, auf der anderen Seite wird es schwierig, weitere Termine zu bekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hältst du von folgendem Vorschlag:
Dein Therapeut schreibt seine Bescheinigung.

Dann gucken wir gemeinsam, ob das für deine MPU hilfreich ist :smiley138:
 
Okay, so machen wir das. Ich werde ihm eine Mail schreiben, und darum bitten, mir das Attest zu schreiben.

Vielen Dank Karl-Heinz :smiley138:
 
Hallo allerseits

Heute wurde ich vom MPI angerufen, um den MPU Termin zu besprechen.

Ich konnte den Tag wählen und mir wurde gesagt, welche Gutachterin Dienst hat.
Da ich mich 2015 sehr wohl gefühlt hatte und die Gutachterin sehr nett, fair und vor Allem erfahren war, würde ich mich für die immer noch dort arbeitende GA entscheiden. Am Tag danach, wäre ein anderer GA da.

Es fühlt sich für mich sehr gut an, da ich schon weiß auf welchen Menschen ich treffen werde. Evtl. erinnert sie sich an mich (oder hat noch alte Aufzeichnungen) und weiß mehr, als in der Akte steht, aber ich habe nichts zu verbergen.

Meine VP sagt Folgendes dazu:
das hat keine Nachteile. Ganz im Gegenteil sieht der Gutachter das eher als Zeichen der Offenheit, dass Sie sich wieder zu ihr "Hintrauen". Also alles gut gelöst

Was denkt ihr? Was würdet ihr tun? Ich habe ganz gerne mehrere Meinungen.

Was sagt die FEB dazu?
 
Wer was denkt, ist hier aus meiner Sicht nicht entscheidend.

Wenn du die Voraussetzungen für eine positive MPU hast, bekommst du auch, egal wo, ein positives Gutachten, so meine langjährige Erfahrung.
Ob du diese Voraussetzungen erfüllst, ist eher die Frage.
Meine Zweifel diesbezüglich hatte ich ja schon geäußert.
Der Zeitraum der Stabilität von 6 Monaten ist deutlich zu kurz, besonders bei einem doppelten WHT.

Auf jeden Fall wünsche ich dir alles Gute für deinen Termin :smiley138:
 
Der Zeitraum der Stabilität von 6 Monaten ist deutlich zu kurz, besonders bei einem doppelten WHT.
Ich habe mit meinem Therapeuten gesprochen, und er wird im Attest schreiben, dass die Aufarbeitung des RF im August 2023 abgeschlossen war, ich seitdem stabil bin, und die weiteren Termine im Rahmen der Nachsorge statt finden. So gesehen wären es 12 Monate.
 
Hallo Karl-Heinz

Was hältst du von folgendem Vorschlag:
Dein Therapeut schreibt seine Bescheinigung.

Dann gucken wir gemeinsam, ob das für deine MPU hilfreich ist :smiley138:

Hier nun das Attest. Mein Therapeut hat es zunächst knapp gehalten (nur die Fakten), aber gesagt, er könne auch noch ein zwei positive Sätze über mich formulieren.

Carlos68 geboren am xx.xx.xxxx

xxxxx (Adresse)



Der o.g. Patient befindet sich erneut seit April 2023 in der fachärztlichen Behandlung des Unterzeichners um einen Alkohol Rückfall vom Dez. 2022 aufzuarbeiten.

Diagnostisch liegen nach dem Diagnoseschlüssel ICD-10 ein Abhängigkeitssyndrom (F 10.2) vor.

Seit August 23 befindet er sich wieder in einem psychisch als stabil zu betrachtendem Zustand. Behandlungstermine fanden seit her im Rahmen einer Nachsorge in mindestens alle 4 bis 6 Wochen statt.

Was hältst du davon Karl-Heinz ? (abgesehen von dem etwas komischen letzten Satz:oops:)
 
Ach ja, nur falls es etwas zur Sache tut, mein Therapeut ist Facharzt für psychosomatische Medizin.
Meines Wissens ist er auch Psychotherapeut, auf dem Briefkopf des Attests steht aber:

Dr. med. XXXXXXX
Facharzt für psychosomatische Medizin
 
Prima, dass du das eingestellt hast :smiley138:
Das Attest ist hilfreich für dich.
Das Wichtigste ist, „…Rückfall aufarbeiten…“, und, „…stabil seit August 23.“.

Auch der „komische letzte Satz“ :smiley22: ist gut.
Er unterstreicht die psychische Stabilität.
Wenn da jetzt stünde, dass du jede Woche bei ihm warst, spräche das eher dafür, dass dein Arzt eine engmaschige Begleitung für angebracht gehalten hätte.
So sagt er, dass dein Zustand so stabil ist, dass er dich „alleine laufen“ lassen konnte.

Also, alles gut.

Ich drücke dir von Herzen alle Daumen :smiley138:
 
Hallo Karl-Heinz

Vielen Dank für deine Einschätzung.

Eine Frage stellt sich mir noch:
Wäre es nicht sinnvoll den letzten Behandlungstermin vor dem „erneut im April 2023“ zu erwähnen, um Nachfragen des GA zu vermeiden?
Dieser war im April 2016, quasi noch der letzte „Ausläufer“ der Nachsorge mit monatlichen Terminen.
 
Zurück
Oben