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Ersttäter TF mit dem Fahrrad 1,88%

zeus99

Benutzer
Hallo zusammen. Habe leider auch den Fehler gemacht und bin mit dem Rad nach einem Stadtfest nach Hause gefahren.


Hier mein Fragebogen:

FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht: männlich
Größe: 1,90m
Gewicht: 120kg
Alter: 47

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 18.05.2024
BAK: 1,88 (10 x0.4 l Bier)
Trinkbeginn: 14 Uhr.... Wochenende
Trinkende: ca. 23.00
Polizeikontrolle 23.30 Blasewert 1.74%
Uhrzeit der Blutabnahme: 0 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: ja
Strafbefehl schon bekommen: nein
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: ja
Hab ich abgegeben: nein
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Ja.und Vorbesprechung und mir wurde gesagt das ich zur Mpu muss wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland:
Thüringen

Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: nein
Ich lebe abstinent seit: 01.06.2024

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: nein aber nach 3 Monaten Abstinenz geplant
Urinscreening ja/nein: nein
Keinen Plan?: doch

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: nicht bekannt

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: 25.07.24
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Vorbereitungskurs MPU :25.07.24
Ambulante/stationäre Therapie: nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: noch kein Termin gesagt bekommen wann ich hin muss
Welche Stelle (MPI):TÜV Nord Göttingen
Schon bezahlt?:nein
Schon eine MPU gehabt?nein
Wer hat das Gutachten gesehen?
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: nein, Ersttäter, seitdem keine Auffälligkeiten

Wie oben schon erwähnt sagte mir die Führerscheinstelle das es zur MPU kommt wenn das Strafverfahren abgeschlossen ist. Da ich schon mal einen freiwilligen Abstinenznachweis von 6 Monaten erbringen will wurde mir gesagt ich soll das Strafverfahren in die Länge ziehen..habe es auch so mt meinem Anwalt besprochen..habe von der Polizei den Anhörungsbogen bekommen und habe über meinen Anwalt Akteneinsicht beantragt da mir vorsätzliche TF vorgeworfen wird.

Wie zieht man ein Strafverfahren in die Länge? Fristen immer abwarten ,Einspruch einlegen Strafe in Raten zahlen? So viele offene Fragen die einen seelisch mächtig ankratzen :(

Werde demnächst den MPU Fragebogen ausfüllen und hier ein stellen..bin der Meinung das einem hier gut geholfen wird.
 
Habe nur Angst irgendeinen Müll gelabert zu haben bei der kontrolle wegen dem Alkohol der mich selbst belastet
 
Theoretisch muss die FEB nicht den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.
Sie könnte jetzt schon eine MPU anordnen.

Trotzdem ist es durchaus sinnvoll, gegen den zu erwartenden Strafbefehl Einspruch einzulegen, um ihn dann kurz vor der Verhandlung zurückzunehmen, da viele FEB trotzdem den Ausgang des Strafverfahrens abwarten.
Ratenzahlung oder Sofortzahlung haben darauf keinen Einfluss.

Was du bei der Kontrolle gesagt hast, ist jetzt irrelevant.
Es bringt dir nichts, dass du dir darüber jetzt den Kopf zerbrichst.
Es ist passiert und nicht mehr zu ändern.
Der Polizei- bzw. Arztbericht war nicht in der Akte ?

Den Anhörungsbogen kannst du ignorieren oder ankreuzen, dass du von deinem Schweigerecht Gebrauch machst.

Das einzig Sinnvolle ist nun, dass du dich auf die MPU vorbereitest.
Dafür ist der FB ein sehr guter Anfang.
Wir helfen dir gerne :smiley138:
 
Das ist gut.
Aber, wie schon gesagt, richte deine Energie jetzt mehr auf die Vorbereitung.
Die psychologische Aufarbeitung benötigt viel Zeit und Energie.
 
Am meisten graut es mir vor den Fragen
Haben Sie regelmäßig Alkohol getrunken, und wie hat sich ihr Trinkverhalten in den letzten Jahren entwickelt?


10. Wie viel und wie oft haben Sie getrunken?

(Genaue Angaben in Sorte, Menge, Häufigkeit)

Ich bin 47 ich soll mich nun wahrheitsgetreu erinnern was ich ab meinen 16 Lebensjahr getrunken habe?
31 Jahre rückblickend?
 
Zur MPU wird erwartet, dass du deine Vergangenheit aufgearbeitet hast. Lies dir einfach mal ein paar Fragebögen durch um ein Gefühl dafür zu bekommen, welche Fragen in welchem Umfang beantwortet werden sollten.

Das du dich überhaupt nicht mehr an deine Trinkvergangenheit erinnern kannst ist unglaubwürdig. Es wird aber auch nicht erwartet, das du dich an die wöchentliche oder monatliche Entwicklung erinnern kannst.
 
ich habe das Forum gefühlt 2 mal durchgelesen und bin immer wieder bei den 2 Fragen hängen geblieben.
ja man kann sich an seine Trinkvergangenheit erinnern ..ok wenn wenn jetzt nicht detailliert sein muss ist es ja machbar.
muss noch ein paar Sachen aufarbeiten um den Fragebogen beantworten zu können.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Wichtig sind bei deiner Trinkvergangenheit zum einen größere Einschnitte/Schübe und die Entwicklung in den letzten Jahren. Niemand erwartet, dass du weißt, ob du mit 20 Jahren 2 oder 3 Bier die Woche getrunken hast. Nur letztlich sollte die Höhe deiner Trinkmenge erklärbar sein, denn 1,88‰ kommen nicht von ungefähr. Du musst also einen guten Weg finden zwischen: ich habe diese Trinkmengen schon mehrfach erreicht und: das war in den letzten Jahren eigentlich der Normalfall. Das wäre für KT nicht so günstig.
Ganz wichtig bei KT: es sollte tunlichst keine Regelmäßigkeit erkennbar sein. Gerade weil du nicht mehr der Jüngste bist, wäre es fatal, denn aus Ritualen auszubrechen ist nicht leicht und u.U. bist du ganz schnell wieder drin.
 
Erstmal danke für den Tipp...

Ist es denn erlaubt bei der mpu Notizen mit zu nehmen was die Vergangenheit angeht oder wird das negativ bewertet?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Notizen werden negativ bewertet.

Wenn du Notizen mitbringst wird der Gutachter die sehen wollen. Wenn mehr als ein paar wenige Daten drauf stehen wird er dich auffordern, die Notizen zur Seite zu legen.

Das du überhaupt Notizen benötigst spricht bei einer MPU von mangelnder Vorbereitung. Notizen können zudem auf eine Lügengeschichte hindeuten. Solche Geschichten sind erfahrungsgemäß schwieriger zu merken als aus der eigenen Vergangenheit zu berichten.

In den Beurteilungskriterien 4. Auflage (BUK4) heißt es dazu unter Hypothese 0, Kriterium 0.2 N, Kontraindikatoren (2):

Der Klient stützt sich ausschließlich oder überwiegend auf vorbereitete Unterlagen, die über Gedächtnisstützen bzw. Belege hinausgehen.

Kontraindikatoren sind Verhaltensweisen, die bei einer MPU negativ betrachtet werden müssen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke..es ging mir um die Jahreszahlen..aber ok danke für die hilfreiche Info :)

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Notizen werden negativ bewertet.

Wenn du Notizen mitbringst wird der Gutachter die sehen wollen. Wenn mehr als ein paar wenige Daten drauf stehen wird er dich auffordern, die Notizen zur Seite zu legen.
So pauschal lässt sich das überhaupt nicht sagen. Es gibt GA, die lassen einige Notizen zu, andere nicht, manche interessieren sich dafür, was du mitbringst, andere lassen das links liegen. Wenn du argumentierst nach dem Motto: "Die grundsätzlichen Daten sind mir geläufig, eine intensivere Detailierung hätte ich in Schriftform", dann kannst du ja abwarten, wie der GA darauf reagiert. Es ist ja grundsätzlich klar, dass eine längere Trinkgeschichte gar nicht mehr wirklich im Kopf verankert sein kann. Wichtig sind im Regelfall Trinkbeginn, Episoden von Trinkspitzen und die letzten paar Jahre.
Ich empfehle dir eh für dich selbst eine Ausfertigung handschriftlicher Natur, nicht (nur) im Computer, weil die ganz anders in den Kopf geht.
 
Ok..danke für die Rückmeldung
Habe noch Probleme mit der Frage Innere und äußere Motive...
Also der Grund für den Alkohol Konsum.
Weil da kann man meines Erachtens viel falsch machen :(

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Nein, für die MPU brauchst du kein pol. Führungszeugnis.
Sollte deine FE eingezogen werden, oder du gibst sie freiwillig ab, weil du kein pos. Gutachten innerhalb der Frist beibringen kannst, musst du einen Antrag auf Wiedererteilung stellen. Für diesen Antrag brauchst du in der Regel ein pol. Führungszeugnis der Belegart 0. Dieses beantragst du bei dem für dich zuständigen Amt und das wird dann direkt an die FEB gesandt.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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Ich habe arge Bedenken die mpu zu bestehen..weil..komme aus einem kleinen Dörfchen( absolutes Dorfkind).ich arbeite seit 24 Jahren nur nachts Berufskraftfahrer...also in der woche kaum soziale Kontakte (und auch kein Alkohol )weil ich tagsüber schlafe.
An den Wochenenden treffe ich mich mit Freunden...entweder Freitag oder Samstag oder auch mal Freitag und Samstag bei mir ..(großes Grundstück terasse großen Pool deswegen spielt sich fast alles bei mir ab.)je nachdem ob ich Wochenendedienst habe..da habe ich abends 5 Bier und und 5 ...2cl Rum getrunken wir grillen auch viel..das machen wir aber nur in den Sommermonaten. In den Wintermonaten sieht man sich kaum das heißt ich trinke in der kalten Jahreszeit am we mal ein bier mit dem Nachbar ..schmeckt auch nicht wenns kalt ist.bei mir in der familie trinke kein einziger Alkohol und alleine trinke ich nicht..nur in Gesellschaft..also bin ich es auch gewohnt sehr wenig zu trinken.
Nun wird mir die Frage gestellt wie habe ich die Umstellungsphase erlebt ...was soll man da sagen..? Bin ja kein dauerkonsomierer.und wenn man sowas sagt wird einem eh nicht geglaubt wie ich das so mit bekommen habe die Umstellungsphase habe ich ja immer wenn es auf den Winter zu geht
 
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Ich sehe jetzt die Schwierigkeit nicht. Dann hast du halt in den Wintermonaten quasi KT gelebt. Fakt ist: du hast es geschafft, die 1,88‰ anzutrinken und damit Fahrrad zu fahren. Nebenbei bist du von einem Stadtfest gekommen. Also so ganz ohne soziale Kontakte ist dein Leben ja doch nicht und Konsum findet nur daheim statt. Wir neigen bisweilen dazu, manches auszublenden. Du musst halt dein Trinkverhalten umstellen, als ob es dauerhaft Winter wäre. Im Grundprinzip sollte dir das nicht so schwer fallen.
 
Jetzt trinke ich gar nichts nach dem Vorfall..was mir auch nicht schwer fällt.
Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
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