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Führerschein neu beantragen

Oldy1970

Neuer Benutzer
guten morgen
ich bin 54 jahre alt und habe vor meinen führerschein neu zu beantragen.
meine frage besteht darin wie ich jetzt vorgehen sollte ?

meine erste mpu war im jahre 2011 oder 2012 wegen trunkenheitsfahrt mit 1,3 Promille , weiss nicht ob das noch in der führerschein akte drin ist.
zweite trunkenheitsfahrt im jahre 2013 mit um die 1,6 Promille , ich habe auch keine unterlagen mehr zu hause weil ich zwischen zeitig ein wohnungsbrand hatte (nicht selbst verschuldet)
ich trinke seit 5 Jahren kein alkohol mehr , das aus überzeugung. der alkohol hat zuviel in meinem leben zerstört und deshalb von einem auf denn anderen tag kein alkohol mehr angerührt. einsicht kommt immer zu spät.
wie soll ich jetzt vorgehen um meinen führerschein zu erlangen, das ich zur mpu muss steht ausser frage meiner meinung nach.

danke schon mal für eure antworten.
 
FB Alkohol

Zur Person
Geschlecht:Mann
Größe:192cm
Gewicht:115
Alter:54

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit:2013
BAK:um die 1,6
Trinkbeginn:17 uhr
Trinkende:21 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme:!!!!!

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen:
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch:nein
Hab ich abgegeben:ja
Hab ich neu beantragt:nein
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein:nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?:
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: NRW


Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:nein
Ich lebe abstinent seit:2019

Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein:nein
Urinscreening ja/nein:nein
PEth-Analytik ja/nein:nein
Keinen Plan?:

Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele:nein

Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein
Selbsthilfegruppe (SHG):nein
Psychologe/Verkehrspsychologe:nein
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum:2011 oder 2012
Welche Stelle (MPI):Akademie Straße und verkehr
Schon bezahlt?:
Schon eine MPU gehabt?ja
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:1998, 2 punkte
 
Hallo oldy, willkommen im Forum!
Wie das klingt, "oldy", ich bin grad mal ein Jahr jünger... ;)
Ich befürchte mal, dass deine 1. TF noch aktenkundig ist, weil sie durch die 2. gehemmt wurde, das wurde erst 2014 geändert, wenn ich mich nicht täusche. Mit 2 aktenkundigen TF´s ist eine relative Grundvoraussetzung in deiner Altersklasse, einen AB-Nachweis von 12 Monaten zu bringen. Gemäß deines Profilbogens hast du da noch gar nix. So die Haarpracht noch nicht zu sehr unter dem Alter gelitten hat, wäre eine Haaranalyse möglich, so dass du schon zeitnah rückwirkend 3 Monate nachweisen könntest. Und dann gilt es, sich in die Thematik einzuarbeiten: warum hast du so viel getrunken, wie hast du den Absprung geschafft, wie vermeidest du das Ganze in Zukunft. 5 Jahre AB sind ja schon toll, aber sie nützen dir rein formal erst mal wenig, weil du keinen Nachweis dafür hast. Aber sie helfen DIR als Menschen, dass du mit dir, deinem Leben und deiner Zukunft gut umgehen kannst und ich bin mir auch sicher, dass du da viel Positives zu erzählen hast.
So du dich fit fühlst, kannst du dich ja auch mal an den FB heranwagen. Les dich hier im Forum gut ein, es gibt unglaublich viele Infos, les auch andere FB durch, du bist nicht allein. Das wären schon mal gute erste Schritte.
 
danke erstmal. mein haar hat noch nicht gelitten , im vollem umfang vorhanden und nicht alters blond.
wer sagt mir wie lange ich AB Nachweis brauche . wie wäre denn die rangehend weise , von jetzt an?
oder wie wäre jetzt der ablauf denn ich durch ziehen muss oder soll ?
 
Hallo Oldy

Zum besseren Verständnis, Abkürzungen: Klick

Wie lange du AN brauchst sagt dir erstmal keiner. Du kannst eine Einschätzung von einem Verkehspsychologen oder auch hier im Forum bekommen, wenn du deine Trinkhistorie und die zu Grunde liegenden (inneren) Motive schilderst.

Du solltest also zeitnah eine Haaranalyse bei einem zertifiziertem Labor (günstiger als TÜV und Co) durchführen lassen.
Parallel dazu kannst du deine FE beantragen. Dann weißt du bald, was die FEB von dir verlangt. Die gesetzte Frist zur Beibringung eines positiven Gutachtens kann in der Regel problemlos verlängert werden, sofern keine FE vorhanden.

Ich gehe mit @kapomick konform, dass 12 Monate AN sinnvoll wären. Wenn du es besonders eilig hast und auch einen evtl. Misserfolg finanziell und mental gut wegstecken könntest, gibt es eine Chance mit 6 Monaten anzutreten. Ich zitiere hier mal die BuK:

Liegt der letzte bekannte Alkoholkonsum bereits viele Jahre zurück, ist die alkoholabstinente Lebensweise aus den übrigen Befunden nachvollziehbar abzuleiten und wird durch stabilisierende Veränderungen gestützt, so liegen Belege für die Alkoholabstinenz noch mindestens für sechs Monate vor der Begutachtung vor.
Da müsste man eben genau drauf schauen, ob es Befunde aus der Zeit kurz vor und einige Zeit nach dem Beginn deiner Abstinenz gibt, die deine „Geschichte“ stützen. Natürlich wirst du dann deine „Geschichte“ auch absolut plausibel und mit vielen gelebten Beispielen seit 2019 vortragen müssen.

Hast du es nicht eilig, mach 12 Monate.
 
Zuletzt bearbeitet:
ob es Befunde aus der Zeit kurz vor und einige Zeit nach dem Beginn deiner Abstinenz gibt, die deine „Geschichte“ stützen.
Nein gibt es nicht.
solltest also zeitnah eine Haaranalyse bei einem zertifiziertem Labor (günstiger als TÜV und Co) durchführen lassen.
Okay. Gibt es da eine Art Liste wer sowas durchführt? Ich wohne ab 1.8.24 in Minden (NRW) . Oder wonach ich speziell suchen mußte im Internet?
Darf ich eigentlich bevor ich die FE beantrage in der FSSt in meine Akte reingucken was da so drin steht? Und was muss gelöscht werden ab wie viel Jahren ?
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier findest du einen Thread mit Adressen: Klick
Ansonsten nach Abstinenznachweise für MPU googeln. Du kannst die einzelnen Haaranalysen auch bei verschiedenen Laboren in unterschiedlichen Städten machen. Bei Urinanalysen musst du einen Vertrag mit einem Labor über 6 oder 12 Monate machen und es funktioniert natürlich nicht rückwirkend.

Du kannst bei deiner Fsst. einen Termin zur Akteneinsicht machen. Allerdings holt sich die Fsst. erst nach Antragsstellung alle notwendigen Informationen und die Akte wird aktualisiert. Wenn du dir sicher bist, dass es keine Auffälligkeiten mehr gab, wird nichts Neues dazu kommen. Es gibt allerdings auch Auffälligkeiten außerhalb des Strassenverkehrs, die relevant sein könnten.

Was wann gelöscht werden muss, weiß ich nicht, da wird sich sicher noch jemand melden,
 
Du kannst verschiedene Programme kombinieren. Sie müssen in Form eines Abschlussberichtes beendet sein und dürfen keine Lücken aufweisen. Offiziell gibt es meines Wissens keine Peth oder Urinprogramme unter 6 Monaten. Wird aber unterschiedlich gehandhabt.

Ich konnte ein 12 Monate Urinscreening (mit Abschlussbericht) mit 2 weiteren Kontrollen auf 15 Monate verlängern. Bekomme also einen Abschlussbericht über 3 weitere Monate. Allerdings beim TÜV Süd, wo ich auch die MPU machen werde. Kann man also nicht verallgemeinern.
 
Ich befürchte mal, dass deine 1. TF noch aktenkundig ist, weil sie durch die 2. gehemmt wurde, das wurde erst 2014 geändert, wenn ich mich nicht täusche.
Auch für Altfälle vor dem 1. Mai 2014 gelten seit diesem Datum die neuen Tilgungsregelungen. Der TE dürfte somit Ersttäter sein.
Es schadet natürlich nicht sich zur Sicherheit noch einen Auszug aus dem KBA zu besorgen, damit man weiß was darin noch enthalten ist: Kontaktformular FAER
 
Auch für Altfälle vor dem 1. Mai 2014 gelten seit diesem Datum die neuen Tilgungsregelungen. Der TE dürfte somit Ersttäter sein.
Es schadet natürlich nicht sich zur Sicherheit noch einen Auszug aus dem KBA zu besorgen, damit man weiß was darin noch enthalten ist: Kontaktformular FAER
Da steht die TF von 2013 und zur meiner Schande fahren ohne Fahrerlaubnis mit einem 45 Roller 2020 , und das unwissend , kurz zur erläuterung hab mir beim bekannten denn Roller geliehen der lief um die 28km/h ,(Mofaprüfbescheinigung vorhanden) der Idiot hat aber vom anderen Roller der 45 km/h angemeldet war das Nummernschild da dran geschraubt. Weil in seinem helmfach von drei rollern die Papiere waren und da keiner Durchstieg , fahren ohne Führerschein daraus gemacht weil das 45km/h Schild ja an dem 25 Mofa Roller war. Naja ist halt so steht auch so im Register Ausdruck, gelöscht würde das im Jahre 2026 und sind 2 punkte . Die Trunkenheitsfahrt wird 2028 gelöscht. So steht es da.
 

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Dann ist die MPU bis zur Löschung der Daten 2028 gebucht.

Durch die Fahrt ohne Fahrerlaubnis kann die MPU auf eine doppelte Fragestellung zusätzlich mit Verkehrsrecht erweitert werden. Das wirst du aber erst erfahren, wenn du den Antrag auf eine neue Fahrerlaubnis gestellt hast. Nur "einmal" Fahren ohne Fahrerlaubnis kann auch durchrutschen.

Da deine Fahrerlaubnis länger als 10 Jahre erloschen ist wird von dir eine erneute Führerscheinprüfung verlangt werden, mit Theorie und Praxis. Dabei musst du keine Pflichtfahrstunden (wie Nachtfahrt oder Autobahnfahrt) nachweisen, die Fahrschule muss sich allerdings mit ein paar Fahrstunden von deiner Prüfungsreife überzeugen.
 
der Idiot hat aber...
wenn "der Idiot" das wirklich gemacht hatte, würde das aber doch spätestens bei der Gerichtsverhandlung berichtigt worden sein? In den Fahrzeugpapieren steht ja wohl, was genau du da gefahren bist? Und ein Kleinkraftrad-Nummerschild bekommt man ja nun auch gar nicht so leicht an ein Mofa ran - ganz andere Größe.
Die Geschichte hört sich arg krude an. Als Gutachter würde ich mich da erstmal verarscht fühlen...
 
wenn "der Idiot" das wirklich gemacht hatte, würde das aber doch spätestens bei der Gerichtsverhandlung berichtigt worden sein? In den Fahrzeugpapieren steht ja wohl, was genau du da gefahren bist?
Die Geschichte hört sich arg krude an. Als Gutachter würde ich mich da erstmal verarscht fühlen...
So ist und war es. Verhandlungen war ja ohne Anhörung wie immer halt. Urteil zugestellt fertig.
 
Hallo Nancy

Ist dann die TF aus 2013 nicht ebenfalls zu löschen? Kurze Erklärung wäre prima. :smiley138:
Nein, diese bleibt für 15 Jahre in den Akten. Die Grundlage hierfür ist der StVG § 29.


Da steht die TF von 2013
Ja, das war vorauszusehen. Es ging um deine erste TF mit 1,3‰, diese ist mittlerweile gelöscht.
Allerdings wäre es gut zu wissen wie hoch deine BAK bei der zweiten TF 2013 war. Lag sie wirklich bei 1,6‰ und mehr, oder evtl. doch noch darunter? Dies könnte man versuchen mit einem Blick in die FS-Akte herauszufinden...
 
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