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Anordnung zur MPU

Markus90

Neuer Benutzer
Schönen Guten Tag,
Ich wurde Anfang Mai mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und mein Blutalkoholwert lag bei 1.99%
Habe daraufhin meinen Anwalt verständigt und er hat mich in diesem Fall vertreten. Führerschein besitze ich noch.


Mein Anwalt konnte das Strafverfahren gegen mich einstellen, hier ein Auszug aus dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft von Anfang Juni:

Sehr geehrter,


die Staatsanwaltschaft legt Ihnen zur Last:


Sie fuhren am 05.05.2024 gegen 00.20 Uhr mit einem Fahrrad obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.


Eine bei Ihnen am 05.05.2024 um 01.10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,99 %o.


Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.



Sie haben sich daher der fahrlässigen Trunkenheit Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB strafbar gemacht.



Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gemäß § 153a Abs. 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie folgende Auflage(n) bis zum 10.07.2024 erfüllen:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR zugunsten Bund gegen Alkohol und Drogen



Eine etwaige erforderliche gerichtliche Zustimmung zu dieser Sachbehandlung liegt bereits vor.


Wenn Sie die Auflage/n fristgemäß und vollständig erfüllen sowie den Nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. Eine nachgewiesene, fristgemäße Erfüllung der Auflage/n gilt als Zustim-mung. Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregis-ter. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenom-men. Bei Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Falls Sie mit der Sachbehandlung nicht einverstanden sind, wird ohne weitere Benachrichtigung die öffentliche Klage erhoben.



Aktuell befinde ich mich laut Empfehlung von meinen Anwalt in einen Vorbereitungskurs zur MPU.

Meine frage ist nun:

Da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde bekomme ich eine Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle da ich über 1.6% mit dem Fahrrad hatte oder bekomme ich da nichts?



Und wenn ich eine Aufforderung bekomme:

Wie lange dauert das in etwa bis ich ein schreiben von der Fsst zur Aufforderung der MPU bekomme? Aktuell sind 5 1/2 Monate vorbei und ich hab noch nichts bekommen. Wie lange sind da so erfahrungsgemäß die Zeiten bis man ein schreiben erhält? Kann sich das noch ziehen?
 
Hallo und willkommen im Forum.
Da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde bekomme ich eine Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle da ich über 1.6% mit dem Fahrrad hatte oder bekomme ich da nichts?
Sofern deine TF an die FSSt. gemeldet wurde wird sie eine MPU anordnen. Bei einer Einstellung nach §153a StPO wird das aber auch ganz gerne mal vergessen. Steht denn im Schreiben der StA etwas von gesetzlicher Meldepflicht und das darum etwas an die FSSt. übermittelt wurde?
Und in welchem Bundesland spielt sich das Ganze ab?
Wie lange dauert das in etwa bis ich ein schreiben von der Fsst zur Aufforderung der MPU bekomme? Aktuell sind 5 1/2 Monate vorbei und ich hab noch nichts bekommen. Wie lange sind da so erfahrungsgemäß die Zeiten bis man ein schreiben erhält? Kann sich das noch ziehen?
Falls die FSSt. unterrichtet wurde wird sie vermutlich den Ausgang des Verfahrens abgewartet haben. Da dies nun schon 4 Monate her ist, könnte die MPU-Aufforderung bald bei dir eintreffen. Sollte dies geschehen, wirst du eine Frist von 3 Monaten bekommen um ein pos. Gutachten vorzulegen. Gelingt dir dies in diesem Zeitraum nicht, wird deine Fahrerlaubnis entzogen.
 
Hallo Markus

Willkommen im Forum
Da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde bekomme ich eine Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle da ich über 1.6% mit dem Fahrrad hatte oder bekomme ich da nichts?
Da das Verfahren mit dem 10.07.2024 eingestellt wurde, wundert es mich, dass du noch nichts von der FEB gehört hast. Vielleicht hast du Glück.
Wie lange dauert das in etwa bis ich ein schreiben von der Fsst zur Aufforderung der MPU bekomme?
Normalerweise zeitnah zur Meldung des Vorfalls an die FEB, da du ja noch eine FE hast.
Vielleicht wurde die Meldung versäumt.
Blöd ist halt, dass jederzeit noch eine Aufforderung zur MPU kommen könnte.

Ich würde die Füße still halten und mich auf eine MPU vorbereiten. Ggfls. sogar AN sammeln.
Hängt von deinem Alter und deiner Vorgeschichte ab.
Dazu wäre der Profilfragebogen gut.
 
Hallo Leute danke für die echt schnellen Antworten

Im schreiben vom StA steht nichts von gesetzlicher Meldepflicht und nichts von übermittlung an die FSSt. Das ganze spielt sich im Bundesland Bayern ab.



Gibt es denn da ein Zeitlimit bis wann spätestens was von der FSSt kommen kann? Oder kann es sogar erst nach 9-12Monaten kommen oder sogar noch länger?

Diese Ungewissheit nicht zu wissen ob noch was kommt ist schwer zu ertragen. Wenn ich wenigstens wüsste das ich sie auf jeden fall machen muss wäre es schon eine Erleichterung(also von der Gewissheit her)
Ich mach auf jeden Fall jetzt meine MPU-Vorbereitung fertig, das steht außer Frage.


Ich mache es zwar nicht(keine schlafenden Hunde wecken, auch von der Empfehlung meiner MPU-Beraterin) aber um es 100% zu wissen müsste man beim Staatsanwalt selbst wahrscheinlich nachfragen ob er es weitergeleitet hat oder?

Einen Profilfragebogen würde ich am Wochenende nachreichen wenn ich etwas mehr Zeit und Ruhe habe.
 
Hi,

also Deinen Anwalt hätte ich letztes Jahr auch gut gebrauchen können... Wie auch immer er das geschafft hat, dass Du "nur" 600€ für die Einstellung des Verfahrens zahlen musst. Da kannst Du wirklich richtig dankbar dafür sein, also no joke.

Ich antworte Dir eigentlich nur, weil ich auch aus Bayern komme und letztes Jahr ziemliche Probleme mit Staatsanwaltschaft, etc. hatte und ich habe von der Verkehrspolizei ein Schreiben per Post erhalten, in der die gesetzliche Meldepflicht meines Verfahrens an die zuständige Führerscheinstelle vermerkt war. Konkrekt also, dass sie alle Informationen bzgl. meines laufenden Verfahrens ( ebenfalls wie bei Dir §316 ) an meine Führerscheinstelle weitergeleitet haben.

Ich denke also, wenn Dein Verfahren an die FFST weitergeleitet wurde, hätte man Dich schriftlich dazu informieren müssen.

Noch einmal: Du kannst richtig dankbar für diese Situation sein und hoffentlich war es Dir eine Lehre :)

LG
 
Ich sehe gerade im Polizeibericht(hat mein Anwalt erhälten und kam nicht per Post zu mir) steht „ein Abdruck der Anzeige wird an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde versandt.“

Also lässt sich die FEB hier im meinen Fall einfach nur Zeit und ich kann jetzt abwarten, mein Vorbereitung weiter machen und dann warten bis ich ein schreiben zur Aufforderung MPU bekomme, richtig?
 
Im schreiben vom StA steht nichts von gesetzlicher Meldepflicht und nichts von übermittlung an die FSSt. Das ganze spielt sich im Bundesland Bayern ab.
Hmm, eigentlich geht's in Bayern immer ziemlich flott.
Gibt es denn da ein Zeitlimit bis wann spätestens was von der FSSt kommen kann? Oder kann es sogar erst nach 9-12Monaten kommen oder sogar noch länger?
Weiß ich nicht. Allerdings weiß ich von Fällen, wo eine MPU Anordnung nach einem Jahr noch kam. Da lag es aber an der FEB. Es wurde zunächst verschlampt und dann nahm ein Sachbearbeiter die Akte in die Hand...
Diese Ungewissheit nicht zu wissen ob noch was kommt ist schwer zu ertragen. Wenn ich wenigstens wüsste das ich sie auf jeden fall machen muss wäre es schon eine Erleichterung(also von der Gewissheit her)
Ich mach auf jeden Fall jetzt meine MPU-Vorbereitung fertig, das steht außer Frage.
Ja, das glaube ich dir. Ist echt blöd.
Bzgl. MPU Vorbereitung, wär's spannend zu wissen, ob du die MPU überhaupt ohne AN meistern kannst.
Aber du hast ja eine VP. Ihr werdet das schon besprochen haben.
Ich mache es zwar nicht(keine schlafenden Hunde wecken, auch von der Empfehlung meiner MPU-Beraterin) aber um es 100% zu wissen müsste man beim Staatsanwalt selbst wahrscheinlich nachfragen ob er es weitergeleitet hat oder?
Je nachdem, wer da was verbockt hat, weckst du immer "schlafende" Hunde.

Ich würde für die nächsten 3 Monate davon ausgehen, dass es zu einer MPU kommt. Also "worst case" und dann lieber froh sein, wenn es nicht so ist. Wenn du absolute Sicherheit willst, musst den "Hund wecken" ;)
 
Sorry, hat sich jetzt überschnitten.
Also lässt sich die FEB hier im meinen Fall einfach nur Zeit und ich kann jetzt abwarten, mein Vorbereitung weiter machen und dann warten bis ich ein schreiben zur Aufforderung MPU bekomme, richtig?
Jep, dann musst du davon ausgehen.

Wie schon gesagt, auch bei der FEB können Fehler passieren. Bei einem Freund von mir ist eine "unter den Tisch gefallene" MPU erst beim nächsten Delikt aufgefallen. Spekulier da aber nicht drauf.
 
Schönen Guten Tag,
Ich wurde Anfang Mai mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und mein Blutalkoholwert lag bei 1.99%
Habe daraufhin meinen Anwalt verständigt und er hat mich in diesem Fall vertreten. Führerschein besitze ich noch.
Hi,

Kannst du mir deinen Anwalt empfehlen? Gerne per pm, wenn das hier nicht im Forum öffentlich erlaubt ist.

Danke
 
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