MPU wegen medizinischem Cannabis

DeBenny81

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Hallo
Ich habe eine MPU Anordnung mit der unten aufgeführten Fragestellung bekommen, und wollte wissen was genau auf mich zu kommt?
Ich habe im Vorfeld schon ein Fachärztliches Gutachten positiv bestanden, in dem diese Frage schon beantwortet wurde. Darf der Gutachter bei der MPU nur Fragen stellen, die sich auf die Fragestellung der Führerscheinstelle beziehen?

(Ist bei dem Betroffenen trotz aktenkundiger Vorgeschichte des missbräuchlichen Konsums von Cannabis zukünftig von einer ausreichenden Adhärenz im Umgang mit seiner Medikation auszugehen?)
 
Hallo und willkommen im Forum

Sinnvollerweise solltest du zunächst den Profilfragebogen ausfüllen:

https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Bislang können wir nur sagen das eine ganz normale MPU auf dich zukommt, das weißt du aber selbst.

Ich habe im Vorfeld schon ein Fachärztliches Gutachten positiv bestanden

Das kann eigentlich nicht sein, wenn sich die Fragestellung auf die gleiche Ursache wie die MPU-Fragestellung bezieht. Deshalb ist diese Auskunft zumindest für mich etwas irritierend.

Darf der Gutachter bei der MPU nur Fragen stellen, die sich auf die Fragestellung der Führerscheinstelle beziehen?

Wenn du so fragst: Nein.

Der Gutachter muss sich an die Fragestellung der Führerscheinstelle halten, dazu gehören aber auch Fragen zu deiner persönlichen Vorgeschichte, die auch private Auskünfte betreffen. Das wissen die Gutachter aber auch und halten sich daran. Wenn du eine oder sogar mehrere Antworten verweigerst oder offensichtlich falsch beantwortest muss die MPU negativ für dich ausfallen.

Ist bei dem Betroffenen trotz aktenkundiger Vorgeschichte des missbräuchlichen Konsums von Cannabis zukünftig von einer ausreichenden Adhärenz im Umgang mit seiner Medikation auszugehen?

Die Führerscheinstelle geht offensichtlich davon aus, das du auch zukünftig medizinisch bedingt Cannabis einnehmen wirst. Da du offensichtlich (ich kann aktuell nur wild spekulieren) mehr Cannabis konsumiert hast als dir verschrieben wurde oder bei dir zuviel Cannabis gefunden wurde oder ..., wird die MPU wahrscheinlich schwerer als üblich werden. Schließlich kannst du keine Abstinenzbelege vorweisen.

Deine Antworten müssen zur bekannten Aktenlage passen, die darfst du also auch nicht leugnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
FB Drogen

Zur Person
Geschlecht: männlich
Alter: 43

Was ist passiert?
Drogensorte: Cannabis
Konsumform (Dauer und Häufigkeit je Substanz): 4-5 täglich x 0,2 g illegale Selbstmedikation
Datum der Auffälligkeit: 11/2020

Drogenbefund
Blutwerte: 86ng aktiv / 280ng Abbauprodukte
Schnelltest: nein
Beim Kauf erwischt: nein
Nur daneben gestanden: nein

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: nein
Polizei hat sich mit den Blutwerten gemeldet: ja
Verfahren gegen Bußgeld eingestellt: nein
Verurteilt: ja
Strafe abgebüßt: zurzeit Bewährung

Führerschein
Hab ich noch: nein
Hab ich abgegeben: ja
Hab ich neu beantragt: ja
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: ja
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt): Ist bei dem Betroffenen trotz aktenkundiger Vorgeschichte des missbräuchlichen Konsums von Cannabis zukünftig von einer ausreichenden Adhärenz im Umgang mit seiner Medikation auszugehen


Bundesland: Rheinland Pfalz

Konsum
Ich konsumiere noch: ja täglich 4-5 x 0,2 g ärztlich verordnet seit Dezember 2020
letzter Konsum:

Abstinenznachweis
Haaranalyse: ja
Urinscreen: ja
Keinen Plan:

Aufarbeitung
Drogenberatung: nein
Selbsthilfegruppe (SHG): nein
Psychologe: nein
Ambulante/stationäre Therapie:nein
Keine Ahnung:

MPU
Datum: 14.11.2024
Welche Stelle (MPI): IAS
Schon bezahlt?: nein
Schon gehabt?: nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:

Altlasten
Bist du Rückfalltäter?: nein

FAG: positiv
Wer hat das Gutachten gesehen: Führerscheinstelle
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Der Betroffene erfüllt aufgrund des Ausprägungsgrades der Erkrankung (hier: chronifiziertes lumbales Schmerzsyndrom ICD R52.2) bzw. ein chronisches LWS-Syndrom ( ICD M54.16) mit/bei mediolataler lumbaler Bandscheibenprotrusion (ICD M51.2) mit foraminaler Wurzelaffektion L5 links (ICD M54.16) und rezidivierender Lumboischialgie links ( ICD M% 54.4) sowie lumbosakraler Osteochonddrose LWK5/SWK 1 (ICD M42.17),die der Verschreibung von Medizinalcannabis zugrunde liegen die Voraussetzungen zum sicheren Führen eines Kraftfahrzeugs der Gruppe 1.
Soweit beurteilbar und somit von den zur Verfügung gestellten Unterlagen ableitbar,liegt eine bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis vor.
Es ist bzw. sind insbesondere keine fachlich einzelfallbegründete Auflagen ( zum Beispiel ärztliche Kontrollen, Alkoholabstinenz) erforderlich. Es wird jedoch empfohlen die Schlüsselzahl 05.08 ( kein Alkohol),nach Anlage 9 FeV in den Führerschein einzutragen.
In welche zeitlichen Abstand und wie lange? Entfällt.
Was soll regelmäßig kontrolliert und attestiert werden? Entfällt
Sind die Ergebnisse vorzulegen? Wenn ja warum? Entfällt.
Es ist keine einzelfallbegründete Nachbegutachtung erforderlich.
Es liegt bei dem Betroffenen aufgrund der aktenkundigen Tatsachen kein Konsum von Drogen nach dem Betäubungsmittelgesetz vor.
 
Deine MPU ist ja nächste Woche.
Wenn du jetzt fragst, was auf dich zukäme, sei mir die Frage erlaubt, wie du dich vorbereitet hast ?
 
Deine MPU ist ja nächste Woche.
Wenn du jetzt fragst, was auf dich zukäme, sei mir die Frage erlaubt, wie du dich vorbereitet hast ?
Ich habe zuerst eine MPU Anordnung bekommen, darauf hin einen Vorbereitungskurs besucht,4x ,bis meine MPU von der Führerscheinstelle zurück gezogen wurde,dann diesen abgebrochen.
Danach kam eine Aufforderung zur Abgabe eines Fachärtzlichen Gutachtens da positiv ausgefallen ist.
Danach folgte wieder eine MPU Anordnung.
Ich bereite mich schon seit ca 2 Jahren online und über Bücher vor.
Stehe zurzeit auch in einer Entscheidungskrise,da mein Anwalt eine andere strategische Vorgehensweise hat,und zwar soll ich die Frist zur Abgabe der MPU verstreichen lassen,damit die Führerscheinstelle den Neuantrag ablehnt,und wir dann dagegen dagegen klagen können,mit laut ihm sehr guten Chancen die MPU zu umgehen,da durch das Fachärztliche Gutachten meine Fahrtauglichkeit zweifelsfrei bestätigt ist.
 
Hallo und willkommen im Forum

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Bislang können wir nur sagen das eine ganz normale MPU auf dich zukommt, das weißt du aber selbst.



Das kann eigentlich nicht sein, wenn sich die Fragestellung auf die gleiche Ursache wie die MPU-Fragestellung bezieht. Deshalb ist diese Auskunft zumindest für mich etwas irritierend.



Wenn du so fragst: Nein.

Der Gutachter muss sich an die Fragestellung der Führerscheinstelle halten, dazu gehören aber auch Fragen zu deiner persönlichen Vorgeschichte, die auch private Auskünfte betreffen. Das wissen die Gutachter aber auch und halten sich daran. Wenn du eine oder sogar mehrere Antworten verweigerst oder offensichtlich falsch beantwortest muss die MPU negativ für dich ausfallen.



Die Führerscheinstelle geht offensichtlich davon aus, das du auch zukünftig medizinisch bedingt Cannabis einnehmen wirst. Da du offensichtlich (ich kann aktuell nur wild spekulieren) mehr Cannabis konsumiert hast als dir verschrieben wurde oder bei dir zuviel Cannabis gefunden wurde oder ..., wird die MPU wahrscheinlich schwerer als üblich werden. Schließlich kannst du keine Abstinenzbelege vorweisen.

Deine Antworten müssen zur bekannten Aktenlage passen, die darfst du also auch nicht leugnen.
Meine Führerschein Akte kenne ich mittlerweile auswendig
Es wurde bei einer Hausdurchsuchung eine große Menge Cannabis und Pflanzen sicher gestellt,ich habe zugegeben mich ein dreiviertel Jahr selber mit Cannabis behandelt zu haben,das hat auch mein verschreibender Arzt bestätigt,das ich im Vorfeld Cannabis nur aus medizinischen Gründen eingenommen habe, und auch schon vor meiner ärztlichen Behandlung verantwortungsvoll mit Cannabis umgegangen bin,sonst hätte er mir kein Cannabis verschrieben.
 
Es ist bzw. sind insbesondere keine fachlich einzelfallbegründete Auflagen ( zum Beispiel ärztliche Kontrollen, Alkoholabstinenz) erforderlich. Es wird jedoch empfohlen die Schlüsselzahl 05.08 ( kein Alkohol),nach Anlage 9 FeV in den Führerschein einzutragen.
Kann es sein, dass sie hier die Gefahr eines fahreignungsgefährdenden Mischkonsums sehen und nun noch die Ernsthaftigkeit einer Alk-Abstinenzentscheidung nachgewiesen haben wollen?
 

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Ohne jetzt Jurist zu sein, halte ich die Anordnung durchaus für angreifbar.
Allerdings stellt sich sicher die Frage, welcher der kürzeste und kostengünstigste Weg ist…?
 
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Ohne jetzt Jurist zu sein, halte ich die Anordnung durchaus für angreifbar.

Das sehe ich leider anders. Die Informationen von DeBenny sind zwar noch löcherig, aber das Fachärztliche Gutachten wurde offensichtlich positiv bewertet weil DeBenny Informationen aus der Aktenlage nicht genannt hat. Deshalb beschreibt die Führerscheinstelle in der MPU-Forderung die Vorgeschichte so genau. Da die Gutachter des Fachärztlichen Gutachtens darauf überhaupt nicht eingehen haben ihnen diese Informationen offensichtlich gefehlt:

Soweit beurteilbar und somit von den zur Verfügung gestellten Unterlagen ableitbar,liegt eine bestimmungsgemäße Einnahme von Medizinalcannabis vor.

Das stimmt nicht mit den Unterlagen der Führerscheinstelle überein. Zunächst wurde das Rezept (20.12.2020) erst nach der Kontrolle / Durchsuchung ausgestellt und dann hat DeBenny

Am 23.08.2022 bewahrten Sie in

auch nach Ausstellung des Rezepts nach eigenen Angaben noch Drogen zum Verkauf und zum Eigenkonsum besessen.

Das passt nicht zu einem legalen Konsum auf Rezept. Der Führerscheinstelle liegt das gesamte Fachärztliche Gutachten vor und die sind offensichtlich der Ansicht, das DeBenny den rechtswidrigen Konsum vor und nach Ausstellung des Cannabis-Rezepts nicht genannt hat und der in der Zusammenfassung deshalb nicht genannt wird.
 
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