Vor welchem Gericht? So weit ich es verstanden habe hast du den Strafbefehl akzeptiert, also nicht widersprochen. Dann gibt es keine Gerichtsverhandlung mehr.
Die Strafe steht fest, nach Ablauf der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis inklusiv einem neuen Führerschein beantragen.
Die Strafe steht fest, nach Ablauf der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis inklusiv einem neuen Führerschein beantragen.