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Brauche einen Rat 1,47 Promille mit Unfall

Vor welchem Gericht? So weit ich es verstanden habe hast du den Strafbefehl akzeptiert, also nicht widersprochen. Dann gibt es keine Gerichtsverhandlung mehr.

Die Strafe steht fest, nach Ablauf der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis inklusiv einem neuen Führerschein beantragen.
 
Den Einspruch sehe ich kritisch.

Bei einem Strafbefehl halten der Staatsanwalt und der Richter eine Strafe im unteren möglichen Strafrahmen für ausreichend.

Dein Anwalt hat offensichtlich dem gesamten Strafbefehl widersprochen.

Bei einer Gerichtsverhandlung fällt die Strafe deshalb meist nicht geringer aus als im Strafbefehl, kann aber erhöht werden. Du stehst vor einer öffentlichen Gerichtsverhandlung. Eine Gerichtsverhandlung ist deutlich teurer als der Strafbefehl (Gerichtskosten, Anwalt, Zeugengeld). Und bis zur Gerichtsverhandlung werden ein paar Monate vergehen. Ich sehe deshalb keinen Vorteil für dich.

Ob du arbeitslos geworden bist spielt überhaupt keine Rolle. Das ist eine übliche Folge die nicht interessiert.
 
Des Weiteren sehe ich leider das angehen von Sperrfristminderungen eher kritisch. Da im schlimmsten Falle wenn es zu einer Verordnung zu einer MPU kommen sollte, die dir die Sperrfristen Kürzung nicht wirklich was bringt. Wie im Thread bereits erwähnt, ist eine Abstinenz von min. 12 Monaten von Vorteil. Du erhältst evtl. eine kürzere Sperrfrist aber da deine Abstinenznachweise länger dauern als die eigentliche gekürzte Sperrfrist hast du leider nichts dazu gewonnen :(
 
Eine MPU wird es auch durch eine Gerichtsverhandlung nicht geben. Die interessiert das Gericht und damit den Richter schlicht nicht.

mir wurde versichert das sich das Urteil nicht verschlimmern kann

Das kenne ich anders. Nach dem Widerspruch gegen einen Strafbefehl fängt die Gerichtsverhandlung bei Null an. Wenn sich bei der Gerichtsverhandlung Tatsachen ergeben die eine höhere Strafe angemessen erscheinen lassen wird die Strafe auch erhöht.

Siehe zum Beispiel

https://ht-strafrecht.de/strafverfahren/ablauf-strafverfahren/strafbefehl-einspruch/

oder

https://www.strafverteidiger-salzgitter.de/strafbefehl-einspruch/

oder

https://www.justiz.nrw.de/BS/recht_a_z/S/Strafbefehlsverfahren

Bei dem Erlass des Urteils auf einen zulässigen Einspruch des Angeklagten gilt das Verbot der Schlechterstellung nicht.
 
@n54 OK das ist unpraktisch...das ist das was ich auch nur weiß die Verteidigung übernimmt komplett mein Anwalt und der hat es schon geschafft mich aus dem 315c raus zubekommen.
Ich bin zuversichtlich aber auch etwas nervös mittlerweile...
 
Das kann ich dir nicht ganz genau sagen da muss ich selbst abwarten was das jetzt gibt ....Meine Geldstrafe war ja zum jetzigen Zeitpunkt schon milde meiner Meinung nach aber dadurch das ich meinen letzten Job in Teilzeit über das Studium ausgeübt habe ist dementsprechend nicht viel zusammengekommen. Meinen letzten Job hatte ich nur 2 Monate insgesamt sodass das keinen Einfluss auf mein ALG1 jetzt hat. Ich vertraue da aber meiner Rechtlichen Unterstützung. @MrMurphy.
 
Der Anwalt kann dich bei 1,47 % nicht herausboxen; zum Schluss kriegt er sein Geld, und du musst zur MPU.
Ich möchte dir hier deine hoffnung nicht zerstören, aber es wird leider so enden.
 
Es geht nicht um das herausboxen Ich hab mich längst zu dem Strafbefehl schuldig bekannt, der Einspruch bezieht sich auf den Tagessatz und Länge mehr nicht.
 
Ich verstehe trotzdem nicht, warum es dann zu einer Gerichtsverhandlung kommt? Wenn dein Anwalt Widerspruch gegen die Höhe der Tagessätze eingelegt hat (war bei mir auch so), dann dürfte es eigentlich nur einen neuen Strafbefehl geben. Im Nachhinein betrachtet ist ein Anwalt wirklich sehr kontraproduktiv. Selbst wenn die Geldstrafe geringer ausfällt, bekommt er dann das Geld, dass man für die Geldstrafe sowieso bezahlt hätte. Außerdem kommt es dadurch nur zu noch mehr Verzögerungen. Ein Anwalt kann bei einer möglichen MPU sowieso nichts machen. Es gilt jetzt darum, die Fahrerlaubnisbehörde davon zu überzeugen, dass du zum Führen von KFZ geeignet bist. Vielleicht klappt es, wenn du Abstinenznachweise abgibst oder weitere Vorkehrungen triffst, wie das Besuchen eines Kurses.
 
Ich hatte im Dezember das Gespräch mit der VP das ich reinreichen werde zusätzlich bin ich jetzt noch in der SHG-Beratung und lasse mir dort was ausstellen ....Abstinenz Nachweise werden bei mir knapp möchte ich aber auch zeitnah machen im März die Erste Haarprobe...
Zusätzlich ist der Kurs für Verhaltensauffällige Kraftfahrer noch geplant, bis zur neubeantragung des FS.
 
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