• Hallo, das Forum wurde auf einen neuen Server umgezogen. Wir bitten alle Forenbenutzer, sofern Fehler auftauchen, Ihren Browsercache einmal zu leeren. Danke!

TF mit AAK 0,33 - 0,35 Führerscheinentzug

Hallo Maxim,
natürlich helfe ich dir. :)

  1. Wann kann ich den Antrag auf Neuerteilung meiner Fahrerlaubnis stellen? Welche Schritte muss ich der Reihe nach unternehmen, um meinen Führerschein zurückzubekommen? Ich habe vor drei Jahren während meiner Führerscheinausbildung einen Erste-Hilfe-Kurs besucht – muss ich diesen Kurs erneut absolvieren?
6 Monate vor dem Ende der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Da deine Sperrfrist laut Strafbefehl jetzt noch 7 Monate beträgt, kannst du somit in ca. einem Monat (Ende Mai oder Anfang Juni) den Antrag stellen. Einen Erste-Hilfe-Kurs wirst du nicht erneut machen müssen, aber einen neuen Sehtest wirst du dann brauchen.
Sollte ich gegen die Entscheidung Einspruch einlegen, da meine Blutalkoholkonzentration bei 0,87‰ lag und mir dennoch der Führerschein entzogen wurde?
Nachdem was alles im Strafbefehl aufgeführt ist, halte ich es für recht schwierig die Ausfallerscheinungen vom Tisch zu bekommen. Du könntest natürlich einen Anwalt befragen wie er die Chancen sieht, bedenke aber, dass der Zeitraum für den Widerspruch nur 2 Wochen besteht, danach ist das Urteil rechtskräftig.
Hat ein Verstoß gegen §316 StGB Auswirkungen auf mein Aufenthaltsrecht? Wird dieser Verstoß in das Bundeszentralregister eingetragen?
Ins BZR wird es nicht eingetragen und auf dein Aufenthaltsrecht wird es keinen Einfluss haben...
 
Danke dir für die schnelle Antwort.
Im Brief vom Gericht steht, dass er am 15.03.2025 verschickt wurde, aber ich hab den erst gestern bekommen. Er war nicht in einem gelben Umschlag, sondern einfach nur weiß. Hab ich jetzt die Frist für den Einspruch verpasst?
Wann krieg ich dann den endgültigen Bescheid?
Kann es sein, dass ich zur MPU muss?
Ich werde den Antrag Anfang Juni stellen. Ich hab vor, ein Schreiben dazuzulegen, in dem ich erkläre, dass ich an Silvester zu viel getrunken hab – deswegen ist das passiert. Soll ich das an die Führerscheinstelle schicken?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich hab vor, ein Schreiben dazuzulegen, in dem ich erkläre, dass ich an Silvester zu viel getrunken hab – deswegen ist das passiert
das wissen die schon, da deine Blutalkoholkonzentration bei 0,87‰ lag. Die hätten in erster Linie ein Problem damit, dass du unter Alkoholeinfluss fährst. Egal, ob Sylvester oder Ostern.

Aber:
BAST schrieb:
bei einer ersten Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von weniger als 1,1 Promille wird in der Regel keine MPU angeordnet.
in der Regel.
Wenn sie sehen, dass Du bereits bei 0.87 solche Ausfallerscheinungen hast, würden sie eher vermuten, dass Du Alkohol nicht so gewöhnt bist. Das ist - hinsichtlich einer MPU - günstig für Dich.
 
Zuletzt bearbeitet:
vllt an dieser Stelle nochmal die Nachfrage @maxxim:
gabs schon mal ein Alkoholdelikt in deiner Vorgeschichte?

Ich habe meine Probezeit erst vor 4 Monaten beendet und dies ist mein erster Verstoß. Wird mir nach dem Wiedererhalt meines Führerscheins ein Punkt abgezogen oder muss ich eine neue Probezeit durchlaufen
 
Hallo Maxim,
Im Brief vom Gericht steht, dass er am 15.03.2025 verschickt wurde, aber ich hab den erst gestern bekommen. Er war nicht in einem gelben Umschlag, sondern einfach nur weiß. Hab ich jetzt die Frist für den Einspruch verpasst?
das ist in der Tat seltsam, da Strafbefehle idR immer in einem gelben Briefumschlag verschickt werden. Und auch die lange Zeit zwischen Versand und Empfang ist merkwürdig. Ja, streng genommen ist die Zeit des Widerspruchs damit abgelaufen...:smiley2204:
Ich habe meine Probezeit erst vor 4 Monaten beendet und dies ist mein erster Verstoß. Wird mir nach dem Wiedererhalt meines Führerscheins ein Punkt abgezogen oder muss ich eine neue Probezeit durchlaufen
Ich gehe davon aus, dass deine Probezeit von 2 Jahren zum Zeitpunkt der TF noch lief, damit hätte sich diese von 2 auf 4 Jahre verlängert. In der Zeit des Entzuges ruht die Probezeit allerdings. Soll heißen, die Restprobezeit und die verlängerte Probezeit laufen erst wenn du eine neue Fahrerlaubnis erhalten hast. Mit der Neuerteilung wird dein Punktestand dann wieder auf 0 gesetzt. Vor einer Neuerteilung müsstest du dann auch noch ein besonderes Aufbauseminar für alkoholauffällige Fahranfänger absolvieren.
 
Ich habe ein fehlel . Meine probezeit endet im August 2024, also fast vier Monate vor TF. Muss ich in diesem Fall an einer Aufbauseminar teilnehmen?

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Nein, wenn deine reguläre Probezeit vor deiner TF endete, bekommst du weder eine verlängerte Probezeit, noch musst du an einem Aufbauseminar teilnehmen.
 
6 Monate vor dem Ende der Sperrfrist kannst du eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Da deine Sperrfrist laut Strafbefehl jetzt noch 7 Monate beträgt, kannst du somit in ca. einem Monat (Ende Mai oder Anfang Juni) den Antrag stellen. Einen Erste-Hilfe-Kurs wirst du nicht erneut machen müssen, aber einen neuen Sehtest wirst du dann brauchen.
Ich habe den endgültigen Bescheid noch nicht erhalten. Beginnt meine Sperrzeit, wenn ich den letzten Brief bekomme, oder zwei Wochen nach dem Erhalt des ersten Briefes
 
Ich habe den endgültigen Bescheid noch nicht erhalten.
Der Strafbefehl den du hier verlinkt hast, ist ja der endgültige Bescheid, vom Gericht wird da nichts mehr kommen...
Deine Sperrfrist läuft bereits seit dem Moment in dem deine Fahrerlaubnis vorläufig entzogen wurde.
 
Ich habe bisher leider noch keinen Brief mit der Kontonummer des Gerichts und Informationen zur Bezahlung der Geldstrafe erhalten

Vorzitat gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe das Schreiben vom Amtsgericht erhalten. Allerdings habe ich bisher noch keine Zahlungsaufforderung von der Staatsanwaltschaft bekommen. Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann ich mit diesem Schreiben rechnen kann?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du solltest in dem Schreiben deinen Namen, den Namen der Sachbearbeiterin (2 mal), die direkte Durchwahl (rechts oben) und das Aktenzeichen unkenntlich machen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe das Schreiben gelöscht.

Könnten Sie mir bitte mitteilen, wann ich mit diesem Schreiben rechnen kann?
Du, das kann ich dir gar nicht sagen, das kommt wohl auf die Auslastung der Behörde an. Ein, zwei Wochen kann das wohl schon noch dauern...
 
Ich würde gerne wissen, ob meine Sperrfrist ab dem 12.03. zuzüglich 14 Tagen, also ab dem 26.03., beginnt – oder erst ab dem Tag, an dem ich das letzte Schreiben erhalte

Vorzitat gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Die Sperrfrist beginnt mit dem Tag der Unterzeichnung des Urteils/Strafbefehls durch den Richter.
Das Urteil berücksichtigt dabei die Zeit, in der der FS nicht mehr in deinem Besitz war.
Die verkündete Sperrzeit aus dem Urteil ist somit bereits um die "abgeleistete" Zeit bereinigt.

Fiktives Beispiel:
Der Richter sieht 12 Monate Strafe als angemessen an, zwei Monate ist zum Urteilszeitpunkt der FS schon sichergestellt, dann wird eine Sperrfrist von noch 10 Monaten ins Urteil geschrieben, die ab Urteilsdatum gelten.
 
Zurück
Oben