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MPU mit 1,09‰?

maxpower_303

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Die Beiträge in diesem Thread wurden aus diesem Thema verschoben: 1.25 Promille mit Unfall *Nancy*
Wegen des Unfalles hattest Du doch Ausfallerscheinungen.
ähnlich hier, genau 1,09 und Unfall (mir ist einer rein gefahren), im Falle eines Unfalls bist du immer schuld und das ganze ist eine Straftat, 100% MPU sag ich. Dann gibts schon noch ein paar Soft Facts, die ein Gutachter beim Polizeibericht bekommt, hast du Dinge wie "war nur ein Bier, ich weiß gar nicht wie das so viel sein kann" etc gesagt, was halt keiner glaubt, dann nochmal Grund für MPU.

Stell einfach den Antrag auf den Lappen (Wiedererteilung), dann wirst du es wissen, kannst eh nix dran ändern. Aber erst muss der Beschluss her von der Führerscheinstelle.
 
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ähnlich hier, genau 1,09 und Unfall (mir ist einer rein gefahren), im Falle eines Unfalls bist du immer schuld und das ganze ist eine Straftat, 100% MPU sag ich. Dann gibts schon noch ein paar Soft Facts, die ein Gutachter beim Polizeibericht bekommt, hast du Dinge wie "war nur ein Bier, ich weiß gar nicht wie das so viel sein kann" etc gesagt, was halt keiner glaubt, dann nochmal Grund für MPU.

Stell einfach den Antrag auf den Lappen, dann wirst du es wissen, kannst eh nix dran ändern.
Das stimmt so garantiert nicht. Uhrzeit ja, evtl. Aussagen bei der Polizei ja, aber du bist nicht automatisch bei 1,1 auf ne MPU gebucht. Dafür müssen weitere handfeste Auffälligkeiten vorliegen. Auch das Bundesland selbst spielt eine nicht unerhebliche Rolle hierbei. Wobei Bayern und Baden-Württemberg hier ganz weit vorne liegen.
Und wenn Du selber auch mit Alkohol im Blut keine Schuld am Unfall hast, dann scheidet regelmäßig auch 315c aus!
 
@maxpower_303, mit 1,09 (auch mit Ausfallerscheinungen) kann keine MPU angeordnet werden, auch nicht wenn der Unfall als Straftat gewertet werden will.

Bei Dir muss(te) also mehr vorgelegen haben wenn eine solche angeordnet wurde, ggf. warst Du WHT oder Mischkonsum o.ä.

Also bitte kapere hier keine fremden Threads mit solchen Halb“wahrheiten“.
 
Bayern und Baden-Württemberg liegen da ganz vorne. Wie es mit den anderen Bundesländern aussieht, da kann ich nichts genaues sagen, weiß nur, dass sowohl Rheinland-Pfalz, Hessen, das Saarland und NRW eher als moderat gelten. Man kann mich gerne verbessern. Evtl. gibt’s ja hier Schwarmwissen dazu.
 
Das stimmt so garantiert nicht. Uhrzeit ja, evtl. Aussagen bei der Polizei ja, aber du bist nicht automatisch bei 1,1 auf ne MPU gebucht. Dafür müssen weitere handfeste Auffälligkeiten vorliegen. Auch das Bundesland selbst spielt eine nicht unerhebliche Rolle hierbei. Wobei Bayern und Baden-Württemberg hier ganz weit vorne liegen.
Und wenn Du selber auch mit Alkohol im Blut keine Schuld am Unfall hast, dann scheidet regelmäßig auch 315c aus!
ja gut, ich kanns nur so sagen wie es ist und muss das bestimmt nicht beweisen. Das war nur Alk und ich meinte ja, Unfall und dann noch irgendwas erzählen ist nicht hilfreich und das machen viele im Affekt, habe ich damals nicht. Es ist einfach heute viel strenger als vor 30 Jahren und es werden wesentlich mehr Faktoren wie Uhrzeit, Verhalten vor Ort, Akte etc etc einbezogen, früher ging es nur um die Schallgrenze 1,6, das ist heute nicht mehr so. Glaubt es oder eben nicht, mir doch egal :)
 
Interpretationssache vom Gutachter, jemand, dem man überhaupt nichts anmerkt vom Alk, der muss ja regelmäßig trinken ;-)
In vielen Fällen vergessen Ärzte gerne mal genaue Angaben auf dem Untersuchungsbogen zu machen. Entweder sind sie zu faul oder wissen nicht, was da gefragt wird.
Deshalb nie solche Tests mitmachen. Weil auch das darf niemals zum Nachteil ausgelegt werden. Aber wenn diese verweigert oder nicht durchgeführt worden sind, muss dies dokumentiert werden.
 
ja gut, ich kanns nur so sagen wie es ist und muss das bestimmt nicht beweisen. Das war nur Alk und ich meinte ja, Unfall und dann noch irgendwas erzählen ist nicht hilfreich und das machen viele im Affekt, habe ich damals nicht. Es ist einfach heute viel strenger als vor 30 Jahren und es werden wesentlich mehr Faktoren wie Uhrzeit, Verhalten vor Ort, Akte etc etc einbezogen, früher ging es nur um die Schallgrenze 1,6, das ist heute nicht mehr so. Glaubt es oder eben nicht, mir doch egal :)
Nochmal unter 1,1 DARF keine MPU angeordnet werden außer wie @Monster bereits geschrieben hat, Mischkonsum vorlag oder Du Wiederholungstäter warst. Dazu kann auch eine vorherige TF mit Fahrverbot zählen. Wenn das alles nicht der Fall gewesen war, ist die Aufforderung zur MPU rechtswidrig und kann vor Gericht angefochten werden.
 
Nochmal unter 1,1 DARF keine MPU angeordnet werden außer wie @Monster bereits geschrieben hat, Mischkonsum vorlag oder Du Wiederholungstäter warst. Dazu kann auch eine vorherige TF mit Fahrverbot zählen. Wenn das alles nicht der Fall gewesen war, ist die Aufforderung zur MPU rechtswidrig und kann vor Gericht angefochten werden.
na da bin ich mal gespannt, so oder so kam eine Aufforderung zur MPU, mehr kann ich dazu nicht sagen.
 
Dann erzähl mal über deinen Fall wie es wirklich war. Dafür sind wir alle hier, um Erfahrungen auszutauschen oder nicht?
simply as said, 1,09, Unfall, es war 12 Uhr Mittags, er hatte RvL missachtet, Bullen kamen (ich hätte auch bremsen können, war aber am Smartphone, bämm, war aber irrelevant). Gut, ich muss dazu sagen, ich war zu der Zeit hart am Saufen, aber auch hart am Arbeiten, bin auf meine mega Fahne vom Polizisten angesprochen worden. Dann beim Pusten knapp über 1,1, vielleicht 1,12. Bei der blutentnahme warens noch 1.09 und die waren definitiv vom Vortag, schlimm genug, hab ich nat nicht gesagt. ich hatte 7 Monate Schein weg, dann Wiedererteilung beantragt, kam die Aufforderung zur MPU. Ich hab bisher nix gemacht, eher Therapie, Gruppe etc und bin das erste Mal seit 30 Jahren nüchtern....also mir geschieht es recht, so muss ich das leider sehen. Was am Ende dazu geführt hat kann ich mir nur zusammen reimen, weil ich noch nichts in die Richtung gemacht habe sondern mich um mich selber und meine Recovery kümmere..

Ach so, könnte schon sein, dass mir nach dem Unfall ein "hab doch nix getrunken" gesagt habe, weil es an dem Tag ja so war. Ich hab dabei ordentlich eine auf den Schädel bekommen und erinner mich nicht mehr 100% an jedes Detail, eher wieder dann bei der polizei zur Blutabnahme.
 
Dann beim Pusten knapp über 1,1, vielleicht 1,12. Bei der blutentnahme warens noch 1.09
um wieviel Uhr war die? Wenns ne Stunde danach war, kann man 0.1pm aufrechnen, dann schrammst du die 1.1pm-Grenze.
Zusammen mit der frühen Uhrzeit und ggf. keine auffälligen Beeinträchtigungen hätte die FsSt dann genug Anhaltspunkte für die Missbrauchsvermutung und damit für den Zweifel an Deiner Fahreignung.
Die genaue Begründung sollte eigentlich auf Deiner Aufforderung zur MPU stehen...
 
Zuletzt bearbeitet:
um wieviel Uhr war die? Wenns ne Stunde danach war, kann man 0.1pm aufrechnen, dann schrammst du die 1.1pm-Grenze.
Zusammen mit der frühen Uhrzeit und ggf. keine auffälligen Beeinträchtigungen hätte die FsSt dann genug Anhaltspunkte für die Missbrauchsvermutung und damit für den Zweifel an Deiner Fahreignung.
Die ersten zwei Stunden bleiben doch bei Rückrechnung außen vor. Man könnte ja noch in der Resorptionsphase gewesen sein oder verwechsel ich gerade etwas?
 
um wieviel Uhr war die? Wenns ne Stunde danach war, kann man 0.1pm aufrechnen, dann schrammst du die 1.1pm-Grenze.
Zusammen mit der frühen Uhrzeit und ggf. keine auffälligen Beeinträchtigungen hätte die FsSt dann genug Anhaltspunkte für die Missbrauchsvermutung und damit für den Zweifel an Deiner Fahreignung.
Die genaue Begründung sollte eigentlich auf Deiner Aufforderung zur MPU stehen...
ja die suche ich die ganze Zeit, ich hab die leider nicht eingescannt und meine halben Akten liegen woanders im Keller, ich check das nochmal, ist ne Weile her...
 
Die ersten zwei Stunden bleiben doch bei Rückrechnung außen vor. Man könnte ja noch in der Resorptionsphase gewesen sein oder verwechsel ich gerade etwas?
da bin ich mir nicht sicher.. ob das davon abhängt, ob man beim Fahrer noch offene Flaschen im Auto findet? Der zeitnahe Trunk wird ja in aller Regel erfragt. Aber wie gesagt: unsicher. Ich schrieb das in erster Linie, weil ich auch glaube zu wissen, dass man unter 1.1 eine MPU nur als WIederholungstäter aufgebrummt bekommt. Daher auch meine Frage nach Vorfällen der letzten 15 Jahre.. (die noch unbeantwortet ist)
 
Eine Rückrechnung wäre erst zulässig wenn genaue Angaben zum Trinkende gemacht worden wären…
Von daher glaube ich die Story immer noch nicht.

@Moderation oder @admin , könntet Ihr ihm bitte einen eigenen Thread schenken?
 
Ich meine tatsächlich zu wissen, dass wenn man keinerlei Angaben über Trinkanfang und Ende gegenüber der Polizei macht und auch die Rechtsmedizin keine Rückrechnung vornimmt, ist der gemessene Wert fest. Da man sich ja noch in der Resorptionsphase befunden haben könnte.
 
da bin ich mir nicht sicher.. ob das davon abhängt, ob man beim Fahrer noch offene Flaschen im Auto findet? Der zeitnahe Trunk wird ja in aller Regel erfragt. Aber wie gesagt: unsicher. Ich schrieb das in erster Linie, weil ich auch glaube zu wissen, dass man unter 1.1 eine MPU nur als WIederholungstäter aufgebrummt bekommt. Daher auch meine Frage nach Vorfällen der letzten 15 Jahre..
ja kann auch irgendwie sein, aber ich kanns mir kaum vorstellen. Ja, ich bin glaub ich mit 19 mal mit was wars? 0,68 oder so erwischt worden, damals aber noch Grenze 0,8 ;-) deswegen gabs da nur nen Brief oder vielleicht sogar ein paar Mark damals, weiß ich nicht mehr....ach und mit 17 mal mit der Bong bei der Freundin im Kofferraum erwischt worden :D aber das gab gar nix, aber sie haben sich was vermerkt, ich und alle mit mir im Auto mussten sich 3 jahre lang bei Vorzeigen meines Ausweises an jeder Grenze ausziehen :-)) ...aber hey, diese ganze Sache jetzt war Ü40 ;-)
 
Das hier hab ich gerade von einem Rechtsanwalt dazu gefunden:

Schon während des Trinkens, aber auch noch danach dauert der Prozess an, in dem der Alkohol aus dem Verdauungstrakt in das Blut überführt wird (die sog. Resorptionsphase).

Diese Phase wird auch als Anflutungsphase bezeichnet. Die Resorption ist in der Regel zwei Stunden nach Trinkende - dem letzten Schluck - mit Sicherheit abgeschlossen. Von da an nimmt also der Alkoholgehalt im Blut nicht mehr zu. Aber auch schon während des Trinkens und weiterhin danach wird der im Blut befindliche Alkohol auch wieder abgebaut, bis er völlig aus dem Blutkreislauf verschwunden ist.

Dieser Alkoholabbau ist abhängig vom Geschlecht, vom Körpergewicht und von individuell abweichenden Abbaueigenheiten des Betroffenen. Aber man kann sagen, dass die Mindestabbaugeschwindigkeit bei 0,10 Promille pro Stunde liegt. Aufgenommener Alkohol, der zu einer Blutalkoholkonzentration von 2,00 Promille geführt hat, ist also mit Sicherheit nach 20 Stunden nach Trinkbeginn völlig abgebaut.

Aus diesem Gesamtzusammenhang ergibt sich, dass in der Resorptionsphase gleichzeitig bereits einsetzender Abbau und Neuaufnahme aus dem Dünndarm in den Blutkreislauf zusammenfallen. Hieraus folgt, dass man während dieser Phase nur sehr ungenaue Angaben über die konkreten Werte machen kann.

Die Blutalkoholuntersuchung ergibt nun den Laborwert zum Zeitpunkt der Blutentnahme (richtigerweise den Durchschnittswert aus mehreren Einzeluntersuchungen, um Fehler auszuschließen).

Strafrechtlich interessiert aber der Wert zum Tatzeitpunkt. Dieser ist mit einer Untersuchung nicht mehr feststellbar, weil er sich nach der Tat durch die ja weiter stattfindende Resorption, die vielleicht noch gar nicht abgeschlossen war, noch erhöht haben könnte.

Deshalb darf man nicht einfach rückwärts rechnend den Wert zum Zeitpunkt der Untersuchung mit 0,10 Promille pro Stunde bis zum Tatzeitpunkt erhöhen. Sondern dies ist nur dann zulässig, wenn wirklich feststeht, dass die Resorptionsphase zum Zeitpunkt der Tat bereits sicher abgeschlossen war, also wenn die Tat frühestens zwei Stunden nach dem Trinkende stattfand. Dann, aber auch nur dann, ist eine Rückrechnung aus dem Ergebnis der Blutalkoholuntersuchung auf den Tatzeitpunkt möglich und zulässig. Steht das genaue Trinkende nicht fest (und das ist in den meisten Fällen so) und kann deshalb nicht von einer abgeschlossenen Resorption zum Tatzeitpunkt ausgegangen werden, dann darf nicht zurückgerechnet werden, sondern es muss zugunsten des Beschuldigten unterstellt werden, dass der Blutalkoholgehalt zur Vorfallszeit nicht höher war als zum Zeitpunkt der Blutentnahme.

Diese Rückrechnung mit 0,10 Promille pro Stunde, wenn sie zulässig ist, erfolgt mit diesem Wert zugunsten des Beschuldigten, wenn es um den maximalen Alkoholwert zum Vorfallszeitpunkt geht.

Da aber die wissenschaftlich festgestellten tatsächlichen Abbauwerte einen Schwankungsbereich haben, der zwischen 0,10 und 0,20 Promille pro Stunde liegt, muss der höhere Wert von maximal 0,20 Promille pro Stunde dann für die Rückrechnung herangezogen werden, wenn es darum geht, ob der Beschuldigte zum Tatzeitpunkt in seiner Schuldfähigkeit infolge des Alkoholgenusses beeinträchtigt war. Das ist nötig, um auch bei dieser Art der Rückrechnung wegen des Grundsatzes „Im Zweifel für den Angeklagten" zu dem bei der Schuldfeststellung günstigeren höheren Wert zu gelangen. Das ergibt in der Praxis schon recht große Unterschiede, wenn zwischen Tat und Blutentnahme ein längerer Zeitraum vergangen sein.


Quelle eingefügt *Nancy*
 
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