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Betrunken mit 1,44 Promille, Unfall beim ausparken

Der AB Wunsch kam direkt danach, plötzlich und aus heiterem Himmel.
Sowas kann durch Schockwirkung eines Vorfalls passieren, das heisst aber noch lange nicht, dass es so bleibt. Nimm Dir gern bisschen Zeit, das für Dich zu prüfen. Magst du mal den Fragebogen ausfüllen? Dann könnten wir Dich bisschen genauer einschätzen. Bitte auch Mühe bei der Trinkhistorie geben:
 
Alkohol



Zur Person

Geschlecht: weiblich

Größe: 165

Gewicht: 68kg

Alter: 46



Was ist passiert?

Datum der Auffälligkeit: 13.3.25

BAK: 1,44

Trinkbeginn: 18:00

Trinkende: 23:00

Uhrzeit der Blutabnahme: 02:30



Stand des Ermittlungsverfahrens

Gerade erst passiert:

Strafbefehl schon bekommen: Ja

Dauer der Sperrfrist: 14 Monate bis 18.10.2026



Führerschein

Hab ich noch: Nein

Hab ich abgegeben: 14.3.25

Hab ich neu beantragt: noch nicht

Habe noch keinen gemacht:



Führerscheinstelle

Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: ja

Sonstige Verstöße oder Straftaten?:nein

Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):



Bundesland:

Bayern



Konsum

Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel:

Ich lebe abstinent seit: 18.3.2025



Abstinenznachweis

Haaranalyse ja/nein: ja

Urinscreening ja/nein:

PEth-Analytik ja/nein:

Keinen Plan?:



Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: bisher immer im Normbereich



Aufarbeitung

Suchtberatungsstelle aufgesucht?:nein

Selbsthilfegruppe (SHG): nein

Psychologe/Verkehrspsychologe:

Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer:

Ambulante/stationäre Therapie:

Keine Ahnung:

Beratungsgespräch bei der Caritas

MPU

Datum:

Welche Stelle (MPI):

Schon bezahlt?:

Schon eine MPU gehabt?

Wer hat das Gutachten gesehen?:

Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:



Altlasten

Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten: 1 Monat Führerschein Einzug 1999 bei 0,9 Pro
 
Ja, 1,44.
Es wurde als zwei Straftaten gewertet
1: unerlaubtes entfernen vom Unfallort
2: Gefährdung des Straßenverkehrs
2x 60 Tagessätze
Zum Glück wurde es auf 90 Tagessätze insgesamt runtergeschraubt
4500€ Strafe habe ich bekommen
 
Ich wollte nicht gerichtlich vorgehen und rumjammern, dass ich Magen Darm hatte. Letztendlich bin ich nunmal hackedicht Auto gefahren
 
ahh, mit Fahrerflucht verdammt, aber du hattest es doch der Dame gemeldet? Ich finde das schon hart.

trotzdem finde ich, also wenn es ohne Fahreflucht wäre 9 Monate das Maximun dafür.... ok dann hast du es so akzeptiert, ist auch ok!
 
Mist - ich hab den falschen verlinkt :smiley1659:
Pardon!

ahh, mit Fahrerflucht verdammt, aber du hattest es doch der Dame gemeldet?
Die Bestimmungen hierzu sind etwas krude, finde ich :/
Aber jo mei, was soll man machen?

Ich hab mal in Berlin ein parkendes Auto "berührt", hauchzart. Definitiv nix zu sehen, habe sicherheitshalber die Polizei alarmiert, Antwort: "echt? Wir haben eigentlich besseres zu tun". Naja.. ich hab drauf bestanden.. aus Schiss vor seltsamen Folgen und so :/

edith:
eigentlich meinte ich diesen Fragebogen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja ich auch, aber sie hat es so akzeptiert mit Fahrerflucht. Damit hat sich meine Frage nach der langen Sperrzeit erledigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich werde mich da bald dransetzen und stell ihn Euch dann rein.
Ja mei, was willst machen, hab meinen Frieden damit gemacht und schau nach vorne... bin nicht so der Typ, der im Selbstmitleid versinkt
Aufstehen, Krönchen richten, weitergehen
 
Ok dann ist es zu spät für meinen Tipp, hast du schon ne Stelle für Haaranalysen bzw Abstinenz nachweise ? Ich war selbst wegen dem 315c dran hab aber durch Einspruch und mit Anwaltlicher Hilfe aus dme gröbsten rausboxen können.
 
Ja, 1,44.
Es wurde als zwei Straftaten gewertet
1: unerlaubtes entfernen vom Unfallort
2: Gefährdung des Straßenverkehrs
2 mal 60 Tagessätze
Zum Glück wurde es auf 90 Tagessätze insgesamt runtergeschraubt
4500€ Strafe habe ich bekommen
Das kann nicht stimmen, ausgeschlossen.

Im deutschen Strafrecht gilt das Absorptionsprinzip, ein Grundprinzip des deutschen Strafrechts.
„Die schwerere Tat frisst die weniger schwere.“
Das bedeutet, dass bei Tatmehrheit nur eine Tat geahndet wird, die „Schwerste“, also die, die mit der höheren Strafe belegt ist.
Eine z.B. Verdopplung ist daher ausgeschlossen.

In deinem Falle wäre es „Trunkenheitsfahrt im Verkehr“ ( §316 ) StGb gewesen, die aber gar nicht geahndet wurde, deiner Angabe nach.

Dann die „Gefährdung des StV“, die deiner Angabe nach mit 60 TS belegt wurde, wird bei einer TF nie „extra“ geahndet, da sie quasi bei einer TF automatisch zu Stande kommt, auch ohne „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Ich habe nun keinerlei Ahnung, warum du das so schreibst.
Ehrlichkeit in der Anonymität ist Grundvoraussetzung für konstruktive Hilfe hier.

Aber das ist, sorry, schlicht Quatsch.
 
Das kann nicht stimmen, ausgeschlossen.

Im deutschen Strafrecht gilt das Absorptionsprinzip, ein Grundprinzip des deutschen Strafrechts.
„Die schwerere Tat frisst die weniger schwere.“
Das bedeutet, dass bei Tatmehrheit nur eine Tat geahndet wird, die „Schwerste“, also die, die mit der höheren Strafe belegt ist.
Eine z.B. Verdopplung ist daher ausgeschlossen.

In deinem Falle wäre es „Trunkenheitsfahrt im Verkehr“ ( §316 ) StGb gewesen, die aber gar nicht geahndet wurde, deiner Angabe nach.

Dann die „Gefährdung des StV“, die deiner Angabe nach mit 60 TS belegt wurde, wird bei einer TF nie „extra“ geahndet, da sie quasi bei einer TF automatisch zu Stande kommt, auch ohne „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“.

Ich habe nun keinerlei Ahnung, warum du das so schreibst.
Ehrlichkeit in der Anonymität ist Grundvoraussetzung für konstruktive Hilfe hier.

Aber das ist, sorry, schlicht Quatsch.
Wenn du mir noch erklären würdest, was ich davon habe, Euch hier irgendwelchen Mist aufzutischen, wär ich dir sehr dankbar
Da habe ich leider keinerlei Ahnung weshalb Du das so schreibst...
Mir hier Unehrlichkeit zu unterstellen ist echt ein starkes Stück! Du kennst mich überhaupt nicht
 

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