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TF mit 2,25 ‰ - MPU ohne Abstinenz möglich? MPU sogar legal umgehen?

Also wieder der Weg mit Therapie und Abstinenz. Wobei ich den Satz der Richterin "absolute Ausnahme " in einem anderen Zusammenhang sehe als @Karl-Heinz. Für mich klingt das eher nach Würdigung der Leistung des Angeklagten, statt ausnahmsweise die FE zu belassen.
Wobei aber auch hier wieder die Abstinez eine sehr sehr große Rolle gespielt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Auf der anderen Seite sieht man wenn man direkt selbst die Iniative ergreift,besteht die Möglichkeit bei Verhandlung der Richterin was anbieten zu können dafür muss man an sich selbst arbeiten. Positiv bemerkbar macht es sich alle mal.
 
Ein Anwalt der 1. Kategorie der mit den Richtern Golf spielt kann da auf jeden Fall was drehen. Anwalt der 1. Kategorie ist aber teuer ca 400€ die Stunde
 
Was ein Schmarn.. mein Anwalt 1. Klasse hatte meinen Führerschein gerettet und war dabei günstiger als eine MPU Beratung.
 
So! Also, ich darf nach einigen Monaten nun erfreulichst verkünden:

Wir haben es geschafft! Die Wiedererteilung erfolgte jetzt im Verhandlungstermin, durch den Richter!
Wir hatten alles bestens vorbereitet und mit dem besten Anwalt an der Seite hat es wunderbar geklappt!

Keine MPU! Ich hatte selbst auch echt meine Zweifel und natürlich hielten die meisten diesen Plan für Quatsch. Aber es hat geklappt.
 
Wenn das so gewesen ist, dann von mir Glückwunsch. Ich hatte gesehen, dass Du aus dem Saarland bist.
Welches Amtsgericht hatte denn über deinen Fall zu entscheiden? Hattest Du vorher einen Strafbefehl bekommen, dem widersprochen und dann in die Hauptverhandlung?
 
Ohne Abstinenznachweise? Nimms mir nicht übel, aber das glaube ich erst wenn ich es sehe. Und wenn ich es sehe, dann lerne ich gerne dazu.

Grund: bei allen ähnlichen Urteilen lag eine intensive und lange Vorbereitung im Vorfeld vor, inklusiv erbrachter Nachweise.
 
Ich hatte tatsächlich dann doch eine Abstinenz von 6 Monaten, die ich belegen konnte + verkehrspsychologische Bescheinigung mit Stellungnahme. Möglicherweise wäre die Abstinenz gar nicht zwingend erforderlich gewesen, aber ich habe es dann doch gemacht.

@Sammy89 Genau, Einspruch eingelegt und dann auf den Termin gewartet.
 
Welches Gericht hatte über deinen Fall zu urteilen? Da ich selbst aus dem Saarland bin und meine Verhandlung in einigen Wochen nun ansteht und ich die gleiche Strategie verfolge.
 
Das AG in Flensburg. Da ist auch der Anwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und u.a. ADAC Anwalt etc.
Er ist aber bundesweit unterwegs für die Gerichtstermine.
 
Das AG in Flensburg. Da ist auch der Anwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und u.a. ADAC Anwalt etc.
Er ist aber bundesweit unterwegs für die Gerichtstermine.
Du hast geschrieben, dass deine Trunkenheitsfahrt im Saarland war. Verhandlungen vor dem Richter finden immer dort statt, wo die Tat sich ereignet hat. Also vermute ich sehr stark, dass Du hier gelogen hast.
 
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 1,80 m
Gewicht: 75 KG
Alter: 32

Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 02.03.2025
BAK: 2,25
Trinkbeginn: 20:00 Uhr
Trinkende: 03:00 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 04:20 Uhr

Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert:
Strafbefehl schon bekommen: Noch nicht.
Dauer der Sperrfrist:

Führerschein
Hab ich noch: Nein.
Hab ich abgegeben: Ja, in der Tatnacht.
Hab ich neu beantragt:
Habe noch keinen gemacht:

Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein.
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Nein.
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):

Bundesland: Saarland
Soviel dazu
 
Er hat in seinem Fragebogen angegeben, dass die Trunkenheitsfahrt im Saarland war. Dann kann unmöglich das AG Flensburg ein Urteil gesprochen haben.
 
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