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Verkehrsunfall mit 1,36 ‰

Hallo an alle,

kurzes Update meinerseits:

Die Haaranalyse liegt bei 4,8 pg/mg parallel dazu heute das erste Mal Urinscreen.
Neues von StA oder Gericht gibt es leider nach wie vor nicht. Mein Anwalt hat vor fast 4 Wochen ein Schreiben an die StA geschickt, mit der Bitte, die Akten nochmals kritisch zu prüfen wegen Diskrepanzen, Widersprüchen und arterieller Blutentnahme, was belegbar ist. Bisher keine Antwort erhalten.
Ich werde weiter berichten.

Viele Grüße
 
Guten Morgen an alle ‍☺️

ich brauche dringend mal kurz einen Rat von euch wegen meines laufenden Verfahrens.
Wie ich bereits bei TE Erstellung geschrieben habe, war mein Unfall im November 24, also vor etwas mehr als 5 Monaten.
Passiert ist bis heute folgendes:
Mir wurde im März ein 111a Beschluss von Gericht über die Staatsanwaltschaft zugestellt, woraufhin ich mit dem Anwalt nochmal Kontakt aufgenommen habe. Es hat sich dann im Nachgang herausgestellt, dass die Ermittlungsakte sehr widersprüchlich und voller offensichtlicher Fehler ist.
Zum einen wurde mir Blut im Krankenhaus am rechten Handgelenk durch einen Arzt entnommen, der nicht nur der deutschen Sprache nicht mächtig gewesen ist, sondern der mir auch das Blut wahrscheinlich durch eine Punktion der Arterie entnommen hat. Diese war nämlich nicht nur sehr sehr schmerzhaft, sondern hat dazu geführt, dass ich über 2 Wochen ein großflächiges, druckempfindliches Hämatom hatte, welches ärztlich behandelt worden ist, unter anderem mit Clexane Spritzen und Heparin Verbänden. Darüber gibt es Lichtbilder und Berichte vom Hausarzt.
Nachdem dann mein Anwalt infolge des 111a Beschlusses das 4 Mal Akteneinsicht beantragte und schließlich dann endlich erhielt, zeigte sich dieser ziemlich entsetzt um es vorsichtig zu beschreiben. Lange Rede, kurzer Sinn.
Ich fasse es kurz zusammen:

Mein FS ist seit dem Unfall unauffindbar, die Polizei schreibt ich hätte ihn nicht mitgeführt.

Polizei schreibt, Blut wäre um 01:30 Uhr entnommen worden. Arzt schreibt 02:40 Uhr.

Ärztlicher Untersuchungsbericht ist sehr oberflächlich ausgefüllt. Es fehlen unter anderem Angaben zu Geschlecht, Konstitution, Vitalzeichen und einiges mehr.

Andererseits gibt die Polizei sowohl im Einsatzbericht als auch in anderen Formularen an, dass ich rechtsbelehrt worden sei, kreuzt aber bei Erklärung über die Belehrung „Nein, nicht verstanden“ an.

Aufgrund der vielen Widersprüchlichen Aussagen und der Aktenlage, hat mein Anwalt noch am Tag der 111a Beschluss Zustellung eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft per Bea geschickt, diese auf die möglicherweise rechtswidrige arterielle Blutentnahme, die Verwendung von alkoholischem Desinfektionsmittel und der unklaren, widersprüchlichen Beweislage aufmerksam gemacht und dieser mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Geldauflage oder ohne eingestellt werden soll. Auch dies ist jetzt fast 7 Wochen her, bis heute keine Reaktion der Staatsanwaltschaft.
Ich habe ja wie bereits eingangs erwähnt, bereits eine Haarprobe abgegeben und absolviere ein Abstinenzprogramm. Wie seht ihr das?
Ich würde gerne, eine anonyme Zusammenfassung des bisherigen Verlaufs anfügen, und bitte die Profis hier im Forum um ein ehrliches Feedback, wie ihr den bisherigen Verlauf sieht. Die Zusammenfassung ist vom Anwalt

Liebe Grüße

Unfall und Ermittlungen:

• Datum & Uhrzeit: 23.11.2024, ca. 00:50 Uhr

• Ort: Autobahn, Unfall mit Fahrzeugüberschlag

• Mögliche Ursache: technischer Defekt oder Zusammenstoß mit Tier oder Gegenstand

• Zeugenaussagen berichten von Sprühfunken unter dem Fahrzeug, was auf einen technischen Defekt hindeutet

• Polizei ignorierte diesen Hinweis und kam zur pauschalen Annahme von Fahrfehlern

• Zustand des Fahrzeugs nach dem Unfall:

• Fahrzeug massiv beschädigt

• Vorderes rechtes Rad hatte sich von der Felge nach innen gelöst, war nicht mehr mit Luft gefüllt

• Polizei behauptete dennoch, dass ein technischer Defekt auszuschließen sei, da „die Reifen noch mit Luft befüllt“ gewesen wären → Widerspruch

• Polizeiliche Einschätzung:

• Vorwurf: Alkoholisierte Fahruntüchtigkeit (§ 315c StGB)

• Kein technisches Gutachten zur Unfallursache angeordnet

• Fahrzeug wurde von der Polizei ohne Untersuchung durch einen Sachverständigen zur Verwertung freigegeben



Blutentnahme und gravierende Fehler:

• Alkoholwert laut Polizei: 1,36 Promille

• Zeitliche Unstimmigkeiten:

• Polizeiakte: Blutentnahme um 01:30 Uhr

• Ärztlicher Bericht: 02:40 Uhr

• Blutentnahme-Problematik:

• Entnahme erfolgte aus einer Arterie (nicht aus einer Vene, wie vorgeschrieben)

• Starke Verletzung am Handgelenk, mehrere Ärzte bestätigen, dass dies kein geeigneter Punkt für eine venöse Blutentnahme ist

• Desinfektionsmittel vermutlich alkoholhaltig, was den Blutwert verfälscht haben könnte

• Unvollständiger Untersuchungsbericht des Arztes, fehlerhafte Angaben zu Körpergröße und Gewicht

• Ergebnis: Blutwert möglicherweise nicht verwertbar aufgrund von Verfahrensfehlern



Widersprüche und Unregelmäßigkeiten in der polizeilichen Dokumentation:

1. Atemalkoholtest:

• Polizei behauptet, ein freiwilliger Atemalkoholtest sei angeboten worden und vom Nutzer abgelehnt worden

• Im ärztlichen Bericht ist jedoch nur „Nein“ angekreuzt statt „abgelehnt“ → Möglicherweise wurde er nie angeboten

2. Angaben zu Verletzungen & Zustand des Nutzers:

• Polizeiakte: „Keine Schmerzen, keine Verletzungen“

• Tatsächliche Lage: Transport auf einer Vakuummatratze im RTW, was für Verletzungen spricht

• Widerspruch zwischen Polizeiangaben und ärztlicher Behandlung

3. Blutprobenentnahme:

• Polizei gibt 01:30 Uhr als Entnahmezeit an, Arzt notiert 02:40 Uhr → Massive zeitliche Abweichung

• Warum war die Verzögerung so groß?

4. Fehlende technische Unfallanalyse:

• Polizei schloss technischen Defekt aus, ohne ein Gutachten einzuholen

• Fahrzeug wurde zur Verwertung freigegeben → Untersuchung nachträglich unmöglich gemacht



Eigene Maßnahmen zur Verteidigung:

• Verkehrstherapeutische Behandlung:

• Seit 28.11.2024 bei IVT-HÖ in Berlin (Arndt Himmelreich) → Ziel: Widerlegung der „charakterlichen Ungeeignetheit“ nach § 69 StGB

• Forensische Haaranalyse & Abstinenzkontrollen:

• ETG-Wert im 3-Monats-Test unter 10 → Spricht für keinen übermäßigen Alkoholkonsum

• Zusätzlich: Urin-Screening → ebenfalls keine Hinweise auf regelmäßigen Konsum

• Beschwerde des Anwalts:

• Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen massiver Fehler und Widersprüche

• Eingereichtes Beweismaterial:

• Wissenschaftliche Arbeit von Gostomczyk, Dilger und Dilgerzur Blutentnahme-Problematik

• Fotos des verletzten Handgelenks → untypische Blutentnahme-Stelle

• Grafik zur Anatomie der Arterien am Handgelenk



Geplante oder erwogene Maßnahmen:

1. Antrag auf Verwertungsverbot der Blutprobe wegen falscher Entnahme (arteriell statt venös, falsches Desinfektionsmittel)

2. Strafanzeige gegen den Arzt wegen Körperverletzung im Amt oder fahrlässiger Handlung

3. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beteiligte Polizeibeamte, da mehrere Widersprüche und falsche Angaben in den Akten vorliegen

4. Technisches Gutachten anfordern, um nachträglich einen möglichen Fahrzeugdefekt zu belegen

5. Weitere Unstimmigkeiten in den Akten prüfen, um weitere Fehler der Ermittlungsbehörden aufzudecken



Ziel:

• Komplette Anfechtung des gesamten Verfahrens wegen gravierender Widersprüche und Ermittlungspannen

• Nachweis der Unverwertbarkeit der Blutprobe aufgrund der fehlerhaften Entnahme

• Beweis, dass ein technischer Defekt ursächlich für den Unfall war und nicht die angebliche Fahruntüchtigkeit
 
Wie seht ihr das?
Ich sehe es so, dass in deinem Fall ziemlich viel schief gelaufen ist, eine rechtliche Einschätzung was dabei am Ende herauskommen wird, kann ich aber leider nicht geben. Ich denke/hoffe dass dein RA das Beste für dich herausholen wird, und würde mich freuen, wenn du dem Forum darüber weiter berichtest.
 
Das mach ich ganz bestimmt. ☺️ es geht mir nicht darum, den Weg des geringsten Widerstands zu gehen oder dass ich versuche ungeschoren aus der Sache rauszukommen, aber auch wenn ich einen großen Fehler mit der TF gemacht habe, so denke ich doch, dass jeder hier in Deutschland das Recht auf ein sauberes, rechtsstaatliches Verfahren…

Liebe Grüße
 
Ich sehe eine schlechte Beratung (beziehungsweise gut für ihn) vom Anwalt.

Unser Rechtssystem funktioniert nicht so wie du es dir vorstellst und wünschst.

Nur weil im Verfahrensablauf eventuell Fehler gemacht wurden musst du weder unschuldig sein noch können dir deine Gesetzesverstöße nicht nachgewiesen werden.

Du bist offensichtlich auch nicht in der Lage zwischen Sachbeweisen, Indizien und Behauptungen zu unterscheiden.

Falls bei der Blutentnahme Fehler gemacht wurden heißt das zum Beispiel noch lange nicht, das die Ergebnisse nicht verwertet werden dürfen. Es kann zum Beispiel sein, das nur etwas mehr Toleranz abgezogen werden muss. Nur weil der Arzt die Hautstelle mit einem falschen Mittel sterilisiert hat wird zum Beispiel bei einem nüchternen Menschen der Laborwert nicht über 1,3 Promille anzeigen. Darüber wird es wahrscheinlich auch Untersuchungen und Erfahrungswerte geben.

Die Funken unter deinem Auto haben mit deiner Promillehöhe auch überhaupt nichts zu tun. Es kann gut sein das du besoffen über ein Hindernis gefahren bist, danach Teile von deinem Auto auf der Straße geschliffen haben und du voller Panik (du wusstest ja das du gesoffen hattest) geflohen bist. Dadurch warst du überforder und hast den Unfall verursacht.

Wenn du gegen Arzt wegen Körperverletzung vorgehen willst ist das ein ganz anderes Verfahren. Dadurch ändert sich weder deine Promillehöhe noch deine Schuld.

Und so weiter, und so weiter.

Das ist alles von mir nur Spekulation um dir die Augen zu öffnen. Der Staatsanwalt hat viel mehr Informationen. Allerdings bist du offensichtlich der Meinung, das jeder deine Angaben glauben muss (Warum sollte ich lügen?). Das stimmt natürlich nicht. Schon gar nicht für den Staatsanwalt.
 
Ich muss dir in einigen Punkten da aber doch sehr deutlich widersprechen @MrMurphy. Weshalb sollte der Staatsanwalt mehr Infos haben als das was in der Akte steht? Die mir übrigens komplett vorliegt.
Arterielle BAK Werte sind um ein vielfaches höher als eine BAK Bestimmung aus einer Vene. Dazu gibt es mehrere wissenschaftliche Arbeiten. Und ich lasse mir auch nicht von dir unterstellen zwischen Indizien und Sachverhalten unterscheiden zu können, das kann ich nämlich sehr wohl. Ich behaupte hier lediglich das, was in der Ermittlungsakte steht. Oder willst Du mir hier unterschwellig unterstellen, dass ich nicht lesen kann?
Wenn Zeugen aussagen, dass es zum Funkenschlag gekommen ist und ich unmittelbar danach von der Fahrbahn abkam, ist das Fakt und keine fehlerhafte Wahrnehmung meinerseits.
Ich werde auch nicht auf alle Einzelheiten meines Falls jetzt mehr eingehen, ich lasse das den Anwalt regeln.
Im Übrigen bestreite ich weder die Trunkenheitsfahrt, noch den Unfall.
 

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Die mir übrigens komplett vorliegt.

Die liegt aber den Forenteilnehmern (und damit auch mir) nicht vor, das meine ich. Deshalb kann ich halt nur spekulieren. Einen Fehler von der Staatsanwaltschaft kann ich jedenfalls (noch nicht) erkennen.

Und natürlich kann die Staatsanwaltschaft mehr wissen als in den Akten steht. Die kann sich zum Beispiel einen persönlichen Eindruck von den Polizisten damals vor Ort oder vom Arzt verschaffen. Der fehlt uns hier im Forum völlig, wir haben nur deine von dir gefilterten Angaben.

Zudem kann die Staatsanwaltschaft auch noch Informationen nach der Akteneinsicht bekommen, die du deshalb noch nicht kennen kannst.

Und bei Angaben von Betroffenen (meine ganz persönliche Meinung), die zudem keine Kritik zulassen, bin ich äußerst misstrauisch.
 
Ich lasse Kritik sogar sehr gerne zu, solange sie konstruktiv und angebracht ist. Ich nehme mir auch die Zeit und stelle gerne eine anonyme Form der Akte hier ein. Aber wie gesagt, ich leugne weder die TF noch den Unfall. Wenn ich nicht kritikfähig wäre, hätte ich mich nicht hier angemeldet und würde auch keine Verkehrstherapie absolvieren.
Die Polizei schreibt ja selbst, dass der Bericht vom Arzt große Lücken hat. Man konnte sich nicht mit ihm verständigen, oder um es mit den Worten meines Anwalts zu beschreiben, „eine qualifizierte Kommunikation war schlicht unmöglich“. Er wusste offenbar nicht, was er mit diesem Bericht anstellen soll. Mir wurden Montags nach dem Unfall in der Praxis von Hausarzt sämtliche Glassplitter von der Kopfhaut entfernt. Dazu noch eine weitere Passage aus den Akten von der Polizei, ich hätte ja keine Schmerzen gehabt und auch keine Verletzungen.
Klar, deshalb wurde ich ja im RTW auf einer Vakuummatraze ins KH gefahren…
Es ist sehr viel in den letzten neun Monaten schiefgelaufen um es vorsichtig zu beschreiben. Erst die Nachricht von Stellenabbau in meiner Firma, ich sollte einige Tage zuvor einen Eignungstest absolvieren aufgrund einer internen Weiterbildung, der leider aufgrund einer Systemstörung bei der PIMA Arbeitsmedizin nicht ausgewertet werden konnte und dann halt der Abend der TF an dem ich im Vorfeld erfuhr, dass mein Arbeitsplatz wohl entfällt, wozu es auch kam. Dadurch ist bei mir irgendwie eine Sicherung durchgegangen, alles was ich mir zuvor aufgebaut hatte, einen guten Job, soziale Sicherheit, persönliche Zufriedenheit, alles war plötzlich weg. Ich stand an einem Kreuzweg und habe die falsche Ausfahrt genommen. Genau das arbeite ich nun seit dem 28.11. auf.
Hinzu kommt auch bei mir, dass ich schon seit Jahren eine chronische Krankheit habe (Morbus Crohn) womit ich körperlich und mental auch sehr zu kämpfen habe.
 

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Mir fällt auf, dass du bisher wenig bis keine echte Einsicht zeigst.
Das wird in dem, was und wie du schreibst, sehr deutlich.
Der Arzt, die Polizei, die Krankheit, der Arbeitgeber, Desinfektionsmittel, Tier oder nicht Tier etc.
Und auch ich nehme dich als hier nicht kritikfähig wahr.

Was war an dem, was bisher geschrieben wurde, nicht konstruktiv ?
Mein allgemeiner (!) Meta-Eindruck ist immer öfter, dass Menschen, die sich konstruktive Kritik wünschen, diese nur anerkennen oder überhaupt nur hören wollen, wenn sie in ihrem Sinne konstruktiv ist.
Konstruktiv ist aber quasi das Gegenteil von Subjektivität, nämlich Sachebene.

Da frage ich mich, was diese von dir genannte Einrichtung für 1500,-€ bisher an Aufarbeitung und Übernahme von Eigenverantwortung hat.
Du bist mit dem Auto zur Arbeit gefahren.
Als du erfahren hast, dass sie ausfällt, gönnst du dir einen Liter Bier auf deiner Arbeitsstelle.
Mit diesem fährst du ins Krankenhaus zu deinem Vater.
Danach hast du Zuhause weitergetrunken, bis dat Bier alle war, wie der Westfale sagt.
Daraufhin hast du dich ins Auto gesetzt, um Nachschub zu holen.
Du konntest es noch nicht einmal abwarten, bis du wieder daheim warst, sondern hast im Auto die nächste Dose geleert, bis es zum Unfall kam.

Bis hierhin geht die persönliche Aufarbeitung.
Alles, was danach kam, wer meinetwegen welche Fehlerchen gemacht haben könnte ( s.o. ), ist für deine psychologische Aufarbeitung nicht irre relevant, sondern in Gänze irrelevant !
Alles, was danach kommt, ist Eigenverantwortung abschieben ins Außen.

Dieses wiederum bestärkt mich noch mehr darin, von diesem Institut und dem damit verbundenen Procedere im Strafrecht, welche in dem Thema „Meta-Diskussion“ behandelt wird, aus tiefer fachlicher Überzeugung abzulehnen.

Das siehst du ganz anders, das habe ich verstanden.
Du stehst halt noch gaaaaanz am Anfang des Prozesses, im Verdrängungs-, Abschiebemodus.
Ich wünsche dir von Herzen für dein weiteres Leben, dass in dir eine Veränderung stattfindet und du diese zulassen kannst.
 
Was ich persönlich bemerkenswert finde, ist die Strategie deines Beraterteams ( IVT-Hö / Anwalt ).

Es soll doch so laufen, dass der Richter in der Hauptverhandlung aufgrund der wunderbaren Bescheinigung dir die Fahreignung ausspricht.
Für mich und für den Richter zeugt aber dieses ganze juristische Hicke-Hacke über Funken, Desinfektionsmittel, Tier, Reifen mit oder ohne Luft etc, gerade nicht dafür, dass du Verantwortung dafür übernimmst, dass du mit 1,4 Umdrehungen auf der Uhr dich auf der Autobahn überschlagen hast und zig Menschen in Lebensgefahr gebracht hast.
Du sagst, dass du Verantwortung übernimmst.
Deine Taten, Mandatieren dieses Anwalts und das damit verbundene Gebaren diesen sagen aber exakt das Gegenteil aus.
Welcher Richter spricht für dieses -dein- Verhalten die Fahreignung aus ?

Abgesehen davon will doch dein Anwalt die Verfahrenseinstellung erreichen aufgrund von ärztlicher, polizeilicher und staatsanwaltschaftlicher „Unfähigkeit“.
Dann gibt es gar keine HV.
Dann kann der Richter auch keine Fahreignung aussprechen.

Dann das Agieren mit der FEB, worauf joost auch schon hingewiesen hat:
Wenn es doch jetzt deinen Beratern umˋs Verrecken darum geht, dass alles Schuld war an dem Unfall, nur nicht deine Alkoholisierung, dann wird diese eine MPU anordnen.
Die bräuchten das gar nicht sauber zu begründen, „…könnte Anzeichen von Alkoholmissbrauch sein.“, sondern einfach nur zu schreiben, dass „sammy“ doch selber standhaft behauptet, dass er wunderbar trotz des Promillewertes gefahren ist, bis….ja bis, was auch immer passiert ist.

Klingt für mich nach Eigentor.
 
Hallo zusammen,

ich wollte mich nach längerem mal wieder zu Wort melden und erzählen, was zwischenzeitlich geschehen ist.
Mein Anwalt hatte ja in Merz die Einlassung an die Staatsanwaltschaft hereingebracht, dass die Blutprobe aufgrund der gesamten Widersprüche nicht verwertbar ist. Darauf ist bis heute keinerlei Reaktion mehr gekommen.
Die Ersthelfer, die an der Unfallstelle waren, haben ausgesagt, dass es Funkenschlag unter meinen Fahrzeug gab, infolgedessen ich nach rechts von der Fahrbahn abkam. Fand bis heute keinerlei Beachtung. Der Anwalt hatte daraufhin am 21.05. um einen erneuten Telefontermin mit dem Staatsanwalt gebeten, welcher abgelehnt wurde.
Daraufhin hat mein Anwalt eine Beschwerde gegen den 111a Beschluss eingelegt, Ergebnis noch offen.
Heute kam ein Strafbefehl an. Auf die Aussagen der Zeugen wurde nicht eingegangen, man geht pauschal davon aus, der Alkoholkonsum sei schuld daran. Auf die Unverwertbarkeit der Blutprobe, (arteriell) welche durch ärztliche Behandlung und Attest belegbar ist, wird ebenfalls nicht eingegangen.
Der Staatsanwalt hat beantragt eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 50€ und 8 Monate FS Entzug.
Anwalt hat jetzt Einspruch dagegen eingelegt.

LG
 
Das Vorgehen der Behörden ist vollkommen normal.

Deine Angaben wurden geprüft und als unbeachtlich eingestuft. Dann muss nicht noch mal darauf eingegangen werden oder es müssen gar Gründe für die Nichtbeachtung angegeben werden.

Ich sehe auch nicht warum ein Funkenflug unter dem Fahrzeug ein Abkommen von der Fahrbahn verursachen soll. Anders sähe es aus, wenn ein Reifen geplatzt wäre oder ein Rad blockieren würde. Davon schreibst du aber nichts.
 
Ah okay, ein Knall in Verbindung mit Funkenschlag soll nicht ursächlich sein können?
Fakt ist, die rechte Achse war gebrochen, der Reifen weder mit Luft gefüllt, wie von der Polizei niedergeschrieben noch sonst was.
Eine nachgewiesene, arterielle Punktion zur Blutentnahme, deren Wert im Vergleich zu venöser 30% höher liegt usw.
 
Von uns war bei dem Unfall niemand dabei. Deshalb maße ich mir nicht an deine Einwände oder die Entscheidungen der Behörden zu beurteilen. Das müssen im Endeffekt Gutachter machen, denen dann alle Unterlagen zur Verfügung stehen.

Ich kann nur schreiben das das Vorgehen der Behörden vollkommen normal ist. Wenn du damit nicht einverstanden bist wirst du wahrscheinlich vor Gericht ziehen müssen.
 
Ist das nicht so, selbst wenn man nicht die 1,6 Promille erreicht hat, das man auch die MPU gebucht hat, obwohl man unter 1,6 Promille ist. Weil allein schon die Fahrt in Alkoholzustand ist gefährdet und dann noch den Unfall. Dann gehe ich mal davon aus das es eine MPU stattfindet, da der Threadersteller in Alkoholzustand, auch wenn unter 1,6 Promille ein Unfall gebaut hat. Sorry wenn ich Falsch liege. Aber war das nicht so. Alkohol und Unfall? Dann eine MPU.
 
Nein, das kann man pauschal so nicht sagen. Ist sogar eher gegenteilig, weil ein Unfall ja u.U. eine Folge davon ist, dass der Alkoholkonsum für den Betreffenden übermäßig hoch war und er solche Werte sonst eher selten erreicht. Eine MPU steht eher dann im Raum, wenn jemand mit 1,36‰ noch problemlos am Straßenverkehr teilnehmen kann, das spräche für Gewöhnung. Ein Unfall ist dem gegenüber genau die andere Richtung.
 
Hey @Sammy89,
Danke für deinen „Zwischenbericht“.
Halte uns bitte auf dem Laufenden, bin (und wahrscheinlich nicht nur ich) echt gespannt was daraus wird und ob bzw. was dein Anwalt erreicht. :smiley711:
 
ja klar ich werde weiter berichten. Gegen den Strafbefehl, welcher mir fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung vorwirft, wurde vollumfänglich Einspruch eingelegt. Aus vielen Gründen. Die wichtigsten sind aktuell tatsächlich die Zeugenaussagen zu Funkenschlag/Sprühfunken, die arterielle Blutentnahme sowie das beantragte Beweisverwertungsverbot der Blutprobe, welche belegbar nicht rechtskonform ablief.
Über die 111a Beschwerde wurde noch keine Entscheidung getroffen.
Eine Blutabnahme erfolgt niemals zur BAK Bestimmung am Handgelenk noch macht diese anschließend eine Behandlung mit Blutverdünnern und Heparin erforderlich um das massive Hämatom und die Phlebitis zu beseitigen
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo an alle,

ich möchte mich zu meinem noch laufenden Fall mal wieder zu Wort melden:

Wie zu befürchten war, hat sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht die Beschwerden gegen den 111a Beschluss zurückgewiesen.
Soweit so schlimm.

Der Strafbefehl wurde am 28.05. unterschrieben, sah eine Geldstrafe von 45 Tagessätzen a 50 € vor. Tatvorwurf fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung 315c, obwohl Zeugenaussagen eine Kollision bzw. einen technischen Defekt nahelegen, darauf bin ich auch hier bereits mehrfach eingegangen. Zugegangen ist der Strafbefehl mir und meinem Anwalt am 10.07. es wurde Einspruch eingelegt.

Parallel dazu habe ich in der Zwischenzeit natürlich das Therapeutische Programm fortgesetzt, und kann lückenlose Abstinenz seit nunmehr mehr als 9 Monaten nachweisen.
Ich hatte an dem Abend aus tiefer Angst und Verzweiflung mein Schicksal und meine Verantwortung abgegeben und mich betrunken hinters Steuer gesetzt. Habe mich kleingemacht, statt mich den aufkommenden Problemen (Jobverlust, sozialer Abstieg) auf realem Wege zu stellen. Noch im Krankenhaus habe ich den Entschluss getroffen, keinen Alkohol zu konsumieren.
Mein Leben hat sich seit dem Unfall stark verändert und auch verbessert.
Ich habe innerhalb des Konzerns eine neue Anstellung gefunden, werde dafür auch in eine andere Stadt umziehen müssen, und bin dabei eine Frau näher kennenzulernen.

Ich habe viel Eigeninitiative ergriffen und viel Geld (mehr als 5000 € bisher) in die Hand genommen. Dabei ging und geht es mir um ernsthafte Aufarbeitung des Geschehenen und der dauerhaften Entwicklung anderer Perspektiven. Dies verfolge ich mit großer Ernsthaftigkeit.

Mein Ziel ist es, das Gericht von meiner charakterlichen Eignung in der Hauptverhandlung zu überzeugen, welche am 23.10, auf den Tag genau 11 Monate nach der TF stattfinden soll. Das bestmögliche für mich wäre die Verhängung eines Fahrverbots (evtl. auch deklaratorisch) da mir hiermit die Perspektive innerhalb des Konzerns gewahrt bleiben würde, und ich die Weiterbildung absolvieren könnte, von der ich schon lange träume.

Sollte es zu einem endgültigen Entzug meiner FE kommen, wäre das für mindestens 10 Jahre ein Ausschlusskriterium, da eine übergeordnete Behörde dann sagen würde, charakterlich ungeeignet. Dies käme für mich faktisch einem Berufsverbot gleich.
Man hat mir bisher in den Therapiesitzungen bestätigt, eine solide Aufarbeitung betrieben zu haben, und man sieht bei mir keine Gefahr des Rückfalls in alte Muster mehr. Dies wird dem Gericht auch in Form einer 23-seitigen Bescheinigung bescheinigt.

Wenn es Neuigkeiten gibt, berichte ich natürlich davon.

Liebe Grüße ☺️
 
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Oh, wow :schild0081:

Das ist aber mal eine gelebte Verhaltensänderung, die auch deinen Schreibstil sehr zum Positiven verändert :smiley22:

Ich drücke dir die Daumen, dass es bei dir klappt :smiley138:
 
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