Guten Morgen an alle
ich brauche dringend mal kurz einen Rat von euch wegen meines laufenden Verfahrens.
Wie ich bereits bei TE Erstellung geschrieben habe, war mein Unfall im November 24, also vor etwas mehr als 5 Monaten.
Passiert ist bis heute folgendes:
Mir wurde im März ein 111a Beschluss von Gericht über die Staatsanwaltschaft zugestellt, woraufhin ich mit dem Anwalt nochmal Kontakt aufgenommen habe. Es hat sich dann im Nachgang herausgestellt, dass die Ermittlungsakte sehr widersprüchlich und voller offensichtlicher Fehler ist.
Zum einen wurde mir Blut im Krankenhaus am rechten Handgelenk durch einen Arzt entnommen, der nicht nur der deutschen Sprache nicht mächtig gewesen ist, sondern der mir auch das Blut wahrscheinlich durch eine Punktion der Arterie entnommen hat. Diese war nämlich nicht nur sehr sehr schmerzhaft, sondern hat dazu geführt, dass ich über 2 Wochen ein großflächiges, druckempfindliches Hämatom hatte, welches ärztlich behandelt worden ist, unter anderem mit Clexane Spritzen und Heparin Verbänden. Darüber gibt es Lichtbilder und Berichte vom Hausarzt.
Nachdem dann mein Anwalt infolge des 111a Beschlusses das 4 Mal Akteneinsicht beantragte und schließlich dann endlich erhielt, zeigte sich dieser ziemlich entsetzt um es vorsichtig zu beschreiben. Lange Rede, kurzer Sinn.
Ich fasse es kurz zusammen:
Mein FS ist seit dem Unfall unauffindbar, die Polizei schreibt ich hätte ihn nicht mitgeführt.
Polizei schreibt, Blut wäre um 01:30 Uhr entnommen worden. Arzt schreibt 02:40 Uhr.
Ärztlicher Untersuchungsbericht ist sehr oberflächlich ausgefüllt. Es fehlen unter anderem Angaben zu Geschlecht, Konstitution, Vitalzeichen und einiges mehr.
Andererseits gibt die Polizei sowohl im Einsatzbericht als auch in anderen Formularen an, dass ich rechtsbelehrt worden sei, kreuzt aber bei Erklärung über die Belehrung „Nein, nicht verstanden“ an.
Aufgrund der vielen Widersprüchlichen Aussagen und der Aktenlage, hat mein Anwalt noch am Tag der 111a Beschluss Zustellung eine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft per Bea geschickt, diese auf die möglicherweise rechtswidrige arterielle Blutentnahme, die Verwendung von alkoholischem Desinfektionsmittel und der unklaren, widersprüchlichen Beweislage aufmerksam gemacht und dieser mitgeteilt, dass das Verfahren gegen Geldauflage oder ohne eingestellt werden soll. Auch dies ist jetzt fast 7 Wochen her, bis heute keine Reaktion der Staatsanwaltschaft.
Ich habe ja wie bereits eingangs erwähnt, bereits eine Haarprobe abgegeben und absolviere ein Abstinenzprogramm. Wie seht ihr das?
Ich würde gerne, eine anonyme Zusammenfassung des bisherigen Verlaufs anfügen, und bitte die Profis hier im Forum um ein ehrliches Feedback, wie ihr den bisherigen Verlauf sieht. Die Zusammenfassung ist vom Anwalt
Liebe Grüße
Unfall und Ermittlungen:
• Datum & Uhrzeit: 23.11.2024, ca. 00:50 Uhr
• Ort: Autobahn, Unfall mit Fahrzeugüberschlag
• Mögliche Ursache: technischer Defekt oder Zusammenstoß mit Tier oder Gegenstand
• Zeugenaussagen berichten von Sprühfunken unter dem Fahrzeug, was auf einen technischen Defekt hindeutet
• Polizei ignorierte diesen Hinweis und kam zur pauschalen Annahme von Fahrfehlern
• Zustand des Fahrzeugs nach dem Unfall:
• Fahrzeug massiv beschädigt
• Vorderes rechtes Rad hatte sich von der Felge nach innen gelöst, war nicht mehr mit Luft gefüllt
• Polizei behauptete dennoch, dass ein technischer Defekt auszuschließen sei, da „die Reifen noch mit Luft befüllt“ gewesen wären → Widerspruch
• Polizeiliche Einschätzung:
• Vorwurf: Alkoholisierte Fahruntüchtigkeit (§ 315c StGB)
• Kein technisches Gutachten zur Unfallursache angeordnet
• Fahrzeug wurde von der Polizei ohne Untersuchung durch einen Sachverständigen zur Verwertung freigegeben
Blutentnahme und gravierende Fehler:
• Alkoholwert laut Polizei: 1,36 Promille
• Zeitliche Unstimmigkeiten:
• Polizeiakte: Blutentnahme um 01:30 Uhr
• Ärztlicher Bericht: 02:40 Uhr
• Blutentnahme-Problematik:
• Entnahme erfolgte aus einer Arterie (nicht aus einer Vene, wie vorgeschrieben)
• Starke Verletzung am Handgelenk, mehrere Ärzte bestätigen, dass dies kein geeigneter Punkt für eine venöse Blutentnahme ist
• Desinfektionsmittel vermutlich alkoholhaltig, was den Blutwert verfälscht haben könnte
• Unvollständiger Untersuchungsbericht des Arztes, fehlerhafte Angaben zu Körpergröße und Gewicht
• Ergebnis: Blutwert möglicherweise nicht verwertbar aufgrund von Verfahrensfehlern
Widersprüche und Unregelmäßigkeiten in der polizeilichen Dokumentation:
1. Atemalkoholtest:
• Polizei behauptet, ein freiwilliger Atemalkoholtest sei angeboten worden und vom Nutzer abgelehnt worden
• Im ärztlichen Bericht ist jedoch nur „Nein“ angekreuzt statt „abgelehnt“ → Möglicherweise wurde er nie angeboten
2. Angaben zu Verletzungen & Zustand des Nutzers:
• Polizeiakte: „Keine Schmerzen, keine Verletzungen“
• Tatsächliche Lage: Transport auf einer Vakuummatratze im RTW, was für Verletzungen spricht
• Widerspruch zwischen Polizeiangaben und ärztlicher Behandlung
3. Blutprobenentnahme:
• Polizei gibt 01:30 Uhr als Entnahmezeit an, Arzt notiert 02:40 Uhr → Massive zeitliche Abweichung
• Warum war die Verzögerung so groß?
4. Fehlende technische Unfallanalyse:
• Polizei schloss technischen Defekt aus, ohne ein Gutachten einzuholen
• Fahrzeug wurde zur Verwertung freigegeben → Untersuchung nachträglich unmöglich gemacht
Eigene Maßnahmen zur Verteidigung:
• Verkehrstherapeutische Behandlung:
• Seit 28.11.2024 bei IVT-HÖ in Berlin (Arndt Himmelreich) → Ziel: Widerlegung der „charakterlichen Ungeeignetheit“ nach § 69 StGB
• Forensische Haaranalyse & Abstinenzkontrollen:
• ETG-Wert im 3-Monats-Test unter 10 → Spricht für keinen übermäßigen Alkoholkonsum
• Zusätzlich: Urin-Screening → ebenfalls keine Hinweise auf regelmäßigen Konsum
• Beschwerde des Anwalts:
• Antrag auf Verfahrenseinstellung wegen massiver Fehler und Widersprüche
• Eingereichtes Beweismaterial:
• Wissenschaftliche Arbeit von Gostomczyk, Dilger und Dilgerzur Blutentnahme-Problematik
• Fotos des verletzten Handgelenks → untypische Blutentnahme-Stelle
• Grafik zur Anatomie der Arterien am Handgelenk
Geplante oder erwogene Maßnahmen:
1. Antrag auf Verwertungsverbot der Blutprobe wegen falscher Entnahme (arteriell statt venös, falsches Desinfektionsmittel)
2. Strafanzeige gegen den Arzt wegen Körperverletzung im Amt oder fahrlässiger Handlung
3. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen beteiligte Polizeibeamte, da mehrere Widersprüche und falsche Angaben in den Akten vorliegen
4. Technisches Gutachten anfordern, um nachträglich einen möglichen Fahrzeugdefekt zu belegen
5. Weitere Unstimmigkeiten in den Akten prüfen, um weitere Fehler der Ermittlungsbehörden aufzudecken
Ziel:
• Komplette Anfechtung des gesamten Verfahrens wegen gravierender Widersprüche und Ermittlungspannen
• Nachweis der Unverwertbarkeit der Blutprobe aufgrund der fehlerhaften Entnahme
• Beweis, dass ein technischer Defekt ursächlich für den Unfall war und nicht die angebliche Fahruntüchtigkeit