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Erneute MPU bei zwei Geschweindigkeitsüberschreitungen im verlängerter Probezeit nach Alkohol-MPU

Wolke123

Neuer Benutzer
Guten Abend,
habe im Oktober meine MPU mit 12 monatiger Abstinenz bestanden.
Meine Probezeit läuft jetzt noch bis Oktober 2027.
Ich bin dummerweise zu schnell gefahren und wurde mit 12kmH zuviel geblitzt, das war im Juni.
Jetzt achte ich natürlich sehr genau auf meine Geschwindigkeit,da mir ja bei jedem Blitzer anschließend schon die verkehrsrechtliche MPU drohen würde.
Wie weit würde die andere vorhergegangene MPU mit einbezogen werden, könnte man erneut Haaranalysen am Tag der MPU nehmen?
 
Locker bleiben das ist ne Ordnungswidrigkeit. Bezahl das Verwarngeld und leg die Füße hoch.
Im übrigen ist geblitzt werden kein Grund für eine MPU. Zumal die Überschreitung nicht mal mit nem Punkt geahndet wird. Sprich das wird nirgendswo eingetragen.
 
Aber: bei einer verkehrsrechtlichen MPU werden keine Haaranalysen gefordert.

Haar-, Urin- oder Blutanalysen gehören nicht zu einer verkehrsrechtlichen MPU. Auch wenn es bereits vorher eine Alkohol-MPU gab.

Ausnahme: Es werden bei der MPU aktuelle Anzeichen für einen Alkoholkonsum gefunden. Zum Beispiel eine "Fahne" oder übliche Ausfallerscheinungen oder entsprechende Auffälligkeiten beim medizinischen Teil.

In der Regel wird also nicht getestet, aber es darf getestet werden.
 
12 km/h zu schnell gilt mW nicht als B-Verstoß
Nein, @Nancy typische B-Verstöße wären:
  • Fahren mit abgefahrenen Reifen
  • Benutzen eines Mobiltelefons während der Fahrt
  • Fehlende Ladungssicherung
  • Überziehung der Hauptuntersuchung (TÜV) um mehr als acht Monate
  • Fahren mit nicht vorschriftsmäßigen Kindersitzen
  • Fahren ohne Winterreifen bei Schnee oder Glatteis
  • Verbotenes Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen
Ein kurzer Blick in die Anlage 12 der FeV hat dafür gereicht. Es ist ne minimale OWiG, nichts weshalb sich @Wolke123 Gedanken machen müsste.
 
@Sammy89
Ähm, genau das hatte ich doch geschrieben (dass es kein B-Verstoß ist).
think.gif
 
Aber: bei einer verkehrsrechtlichen MPU werden keine Haaranalysen gefordert.
Haar-, Urin- oder Blutanalysen gehören nicht zu einer verkehrsrechtlichen MPU. Auch wenn es bereits vorher eine Alkohol-MPU gab.
Okay, hier war meine Auskunft womöglich ungenügend, da ich nur auf die Haaranalysen eingegangen bin.
MrMurphy hat es ja jetzt nochmal deutlich gemacht, dass idR keinerlei Analysen durchgeführt werden.
 
Alles gut – bei +12 km/h passiert fahrerlaubnisrechtlich nichts Dramatisches.


  • Kein A-Verstoß / keine Punkte (Punkte erst ab 21 km/h zu schnell). Deine „Probezeit“ (was auch immer die in deinem Fall meint) wird dadurch nicht angefasst.
  • Eine „verkehrsrechtliche MPU“ kommt nur bei massiven oder wiederholten Verstößen in Betracht (z. B. Punkteanhäufung, erhebliche Raserei, Rennen etc.). Ein einzelner 12-km/h-Fall löst das nicht aus.
  • Die frühere MPU steht natürlich in der Akte, aber sie wird nicht reaktiviert, nur weil du einmal minimal zu schnell warst.
  • Haaranalysen am MPU-Tag? Spielt hier keine Rolle. Solche Nachweise brauchst du nur wieder, wenn es erneut um Alkohol/BTM ginge. Bei einer rein verkehrsrechtlichen Fragestellung geht’s um Regelakzeptanz und Einsicht, nicht um Abstinenz.

Worauf wirklich achten: keine 2× ≥26 km/h innerhalb von 12 Monaten sammeln, und generell Punkte vermeiden – dann bist du auf der sicheren Seite.
 
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