Liebe Alle, ich lese hier schon seit einiger Zeit mit und finde es super, dass man sich hier austauschen und auch wertvolle Informationen erhalten kann, die man sonst nirgendwo erhält.
Wie alle hier (oder die meisten), muss auch ich eine MPU ablegen, wegen Alkohol am Steuer. Dieser Vorfall ist am 26.03.2015 gewesen. Ich wurde mit 1,95% aus dem Verkehr gezogen. Ich bin in der Vorbereitung und es geht langsam an die Neuerteilung.
Ich stand bereits des öfteren, in den vergangenen per Mail mit meiner Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle im Austausch. Naja Austausch mehr oder weniger. 2023 habe ich mal einen Auszug meiner Führerscheinakte angefragt. Als Antwort erhielt ich folgendes:... "momentan befindet sich in Ihrer Fahrerlaubnisakte lediglich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den vorliegenden Entzug und das Gerichtsurteil. Ich empfehle Ihnen mit einer Einsicht noch zu warten, denn nachdem Sie den Antrag gestellt haben, fordere ich mir Ihre Akte bei der StA in Potsdam an und dann wäre für Sie erst eine Einsicht ergiebig."
Da ich damals noch niemanden an meiner Seite hatte, der mich gut beriet, habe ich es erst mal hingenommen. Es wunderte mich, dass nach all den Jahren meine Akte noch bei der StA liegt.
Nun bin ich in der Vorbereitung und habe im Frühjahr diesen Jahres dann einen Antrag auf Akteneinsicht per Mail bei ihr gestellt. Als Antwort erhielt ich "... Sie haben bisher keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt, ich sende Ihnen diese im Anhang. Senden Sie uns die Antragsunterlagen bitte im Original zu. Dem Merkblatt entnehmen Sie bitte die darüber hinaus benötigten Unterlagen zum Antrag."..
Meine Vorbereitung ist eher vorsichtig, ich solle jetzt keine schlafenden Hunde wecken. Aber mir ist nicht ganz klar, warum. Ausser meine Trunkenheitsfahrt aus 2015 habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, daher brauche ich in der Hinsicht keine Angst haben. Nun ist jetzt die Zeit, in der ich den Antrag auf Neuerteilung stellen muss, da ich die MPU bis Ende des Jahres machen möchte. Aber ich bin mir unsicher, da ich so viel lese, das der Auszug nur vor dem Antrag der Neuerteilung geschehen muss. Auch wenn ich sicher weiß, das in meiner Akte nichts anderes steht, ausser zur Trunkenheitsfahrt und Urteil, will ich trotzdem, wie alle anderen, mein Recht der Akteneinsicht nachgehen.
Vielleicht habt Ihr Erfahrungen? Ist das gang und gäbe so? Wenn die Führerscheinstelle meine Akte anfordert, bekomme ich dann Bescheid? Ich meine, mit Antragstellung habe ich ja noch nicht die MPU-Stelle angegeben. Das heißt, die Akte kann ja auch noch nicht wohin gesendet werden, richtig?
Weiterhin muss ich ein Führungszeugnis beantragen und das soll direkt an die Führerscheinstelle geschickt werden. Muss ich das beim Amt persönlich beantragen oder ist das auch online möglich? Da ich es auch Online beantragen kann, aber ich bin mir nicht sicher, ob das direkt dann an die Behörde geschickt wird. Und wenn dann kann doch bei der Führerscheinstelle erstmal niemand etwas damit anfangen, solange der Antrag dort kicht gestellt ist, richtig?
Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, lasst es mich wissen.
Ich hoffe, ich setze den Post am richtigen Ort ab und bringe in eurer Ordnung hier nichts durcheinander
Wie alle hier (oder die meisten), muss auch ich eine MPU ablegen, wegen Alkohol am Steuer. Dieser Vorfall ist am 26.03.2015 gewesen. Ich wurde mit 1,95% aus dem Verkehr gezogen. Ich bin in der Vorbereitung und es geht langsam an die Neuerteilung.
Ich stand bereits des öfteren, in den vergangenen per Mail mit meiner Sachbearbeiterin der Führerscheinstelle im Austausch. Naja Austausch mehr oder weniger. 2023 habe ich mal einen Auszug meiner Führerscheinakte angefragt. Als Antwort erhielt ich folgendes:... "momentan befindet sich in Ihrer Fahrerlaubnisakte lediglich die Mitteilung der Staatsanwaltschaft über den vorliegenden Entzug und das Gerichtsurteil. Ich empfehle Ihnen mit einer Einsicht noch zu warten, denn nachdem Sie den Antrag gestellt haben, fordere ich mir Ihre Akte bei der StA in Potsdam an und dann wäre für Sie erst eine Einsicht ergiebig."
Da ich damals noch niemanden an meiner Seite hatte, der mich gut beriet, habe ich es erst mal hingenommen. Es wunderte mich, dass nach all den Jahren meine Akte noch bei der StA liegt.
Nun bin ich in der Vorbereitung und habe im Frühjahr diesen Jahres dann einen Antrag auf Akteneinsicht per Mail bei ihr gestellt. Als Antwort erhielt ich "... Sie haben bisher keinen Antrag auf Neuerteilung gestellt, ich sende Ihnen diese im Anhang. Senden Sie uns die Antragsunterlagen bitte im Original zu. Dem Merkblatt entnehmen Sie bitte die darüber hinaus benötigten Unterlagen zum Antrag."..
Meine Vorbereitung ist eher vorsichtig, ich solle jetzt keine schlafenden Hunde wecken. Aber mir ist nicht ganz klar, warum. Ausser meine Trunkenheitsfahrt aus 2015 habe ich mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, daher brauche ich in der Hinsicht keine Angst haben. Nun ist jetzt die Zeit, in der ich den Antrag auf Neuerteilung stellen muss, da ich die MPU bis Ende des Jahres machen möchte. Aber ich bin mir unsicher, da ich so viel lese, das der Auszug nur vor dem Antrag der Neuerteilung geschehen muss. Auch wenn ich sicher weiß, das in meiner Akte nichts anderes steht, ausser zur Trunkenheitsfahrt und Urteil, will ich trotzdem, wie alle anderen, mein Recht der Akteneinsicht nachgehen.
Vielleicht habt Ihr Erfahrungen? Ist das gang und gäbe so? Wenn die Führerscheinstelle meine Akte anfordert, bekomme ich dann Bescheid? Ich meine, mit Antragstellung habe ich ja noch nicht die MPU-Stelle angegeben. Das heißt, die Akte kann ja auch noch nicht wohin gesendet werden, richtig?
Weiterhin muss ich ein Führungszeugnis beantragen und das soll direkt an die Führerscheinstelle geschickt werden. Muss ich das beim Amt persönlich beantragen oder ist das auch online möglich? Da ich es auch Online beantragen kann, aber ich bin mir nicht sicher, ob das direkt dann an die Behörde geschickt wird. Und wenn dann kann doch bei der Führerscheinstelle erstmal niemand etwas damit anfangen, solange der Antrag dort kicht gestellt ist, richtig?
Wenn ich mich missverständlich ausgedrückt habe, lasst es mich wissen.
Ich hoffe, ich setze den Post am richtigen Ort ab und bringe in eurer Ordnung hier nichts durcheinander
