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Mpu wegen Punkten und Drogen Fahrten x2

Also vorweg:
Ich lasse mich herzlich gerne eines Besseren belehren, aber so ein „Ergebnis“ ist mir noch nicht untergekommen.
- Begriff „Drogen“ heißt in allen mir bekannten GA „BtM“
- Cannabis unterliegt nicht mehr den Btm-Bestimmungen
- du gibst „Drogenabstinenz“ an und musst daher bzgl. Cannabis über kein Trennvermögen, trotz Hinweisen auf Cannabismissbrauch verfügen ?!

Die BfF ist gesetzlich verpflichtet, sich im Wortlaut an die Fragestellung der FEB zu halten.
Was soll -aufgrund der „Beantwortung“ das für eine Fragestellung gewesen sein ?

Meiner persönlichen Einschätzung nach ist das alles…äh.. Unsinn…oder darknet….alle plenum vini…oder whatever….

Wie schon gesagt, ich gebe gerne -mit beinharten Fakten untermauert- zu, dass ich mich irre, aber bis dato….
 
Ich habe die Anhänge mit den Klarnamen gelöscht.

Bitte Jeyjou089 schwärze auch die Namen des Gutachters/Arztes.

Zu deiner Frage:

Es ist so, wie "joost" es bereits beschrieben hatte. Wenn die führerscheinlose Zeit länger war als der Zeitraum mit FS, werden idR neue Prüfungen verlangt.

Genau genommen sagt der §20 FeV dazu:
(2) Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt.
Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__20.html

Ob das in deinem Fall zutrifft, können wir dir hier leider nicht beantworten.

Aber eigentlich sollte das im Brief stehen, den Du von der Führerscheinstelle bekommen hast, als die MPU gefordert wurde? (unsicher, deshalb Frageform).
Ich kenne es nur so, dass die FSSt. erst nach der Abgabe des pos. Gutachtens bekannt gibt, dass neue Prüfungen verlangt werden.
 
Mmh….sorry, abar aufgrund deines Berichtes halte zumindest ich das für kompletten Blödsinn.

Alleine diese Aussage -von allen anderen…äh…Unklarheiten mal abgesehen- kann nicht stimmen !

Wenn du heute dein positives GA erhalten hättest, ist es ausgeschlossen, dass du vorher eine FvB gemacht hast !
Und was bitte sollen das für Fahrstunden gewesen sein ?
Du kannst mit einem FE-Entzug nicht lustig irgendwo Fahrstunden nehmen.

Stelle bitte dein komplettes GA mit -offensichtlich vorhandenen- Briefen der FEB hier ein !
lieber Karl Heinz
Der Thread Ersteller drückt sich oft ungenau aus. Die Fahrstunden müssen vor der Verhaltensbeobachtung gemacht werden. Ich hatte auch eine Verhaltensbeobachtung., weil ich durch den Leistungstest geflogen bin und ich habe zwei Fahrstunden genommen, um das Auto kennen zu lernen und den Fahrlehrer. Offiziell bei der eigentlichen Fahrt wurde der Fahrlehrer befragt wie viele Fahrstunden ich hatte, da hat der Fahrlehrer noch geschwindelt Und gesagt , ich hätte zehn Fahrstunden genommen, weil das gerne gesehen wird und üblich ist. Er hatte mir das vorher nicht gesagt und ich war dann irritiert. Er hat mich aber hinterher aufgeklärt, dass 8-10 Fahrstunden üblich sind.
Die Fahrstunden für die Fahr Verhaltensbeobachtung haben mit dem Führerschein an sich nichts zu tun und „helfen“ auch nicht wenn man „den Führerschein neu machen muss“. Sie dienen rein der Vorbereitung auf die Fahrverhaltens Beobachtung: kennenlernen des Autos, des Fahrlehrer und wenn man einen guten Fahrlehrer hat, der schon eine Fahrverhaltens Beobachtung begleitet hat, kennt er auch die Fahrstrecke und den Prüfer.
Ich hoffe ich konnte das gut erklären
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun hoffe ich aber sehr, dass @Jeyjou089 das GA vollständig und einwandrei anonymisiert einstellt und ebenso einwandfrei daraus hervorgeht, dass es sich um ein echtes, also von einem GA an einer BfF geschriebenes, handelt.

Dann, und nur dann können wir ihm hier helfend und unterstützend zur Seite stehen :smiley138:
 
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