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Alkohol MPU, Ersttäter 1,75 Promille, PTBS/Alkoholabhängig

Anonym Avus Gutachten 9363 bis 9371
 

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Schreiben der FsSt mit neuer Fragestellungen Dacharzt Psychiatrie.

Due Abus hat MPU so beantwortet

auch zukünftig ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss führen wird. Es liegen als Folge eines unkontrollierten Alkoholkonsums keine Beeinträchtigungen vor, die das sichere Führen eines Kraftfahrzeuges der Gruppe 1 (Fahrerlaubnisklasse B) in Frage stellen

Deshalb ist da jetzt bestimmt die Abhängigkeit mitbenannt.
 

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Puh, also nach der Adaption und der Nachsorge habe ich keine Behandlung mehr in Anspruch genommen. Nach Aufarbeitung des KPTBS in der LZT und Adaption habe ich nicht mehr darunter gelitten. Mit fortschreiten der Abstinenz hat sich das alles verbessert.

Ich hab aktuell keine weiteren Belege. Ich habe alles an Berichten bei der MPU abgegeben
 
Deshalb ist da jetzt bestimmt die Abhängigkeit mitbenannt.
daran dürfte es nicht scheitern, Du bist ja mit A1 (Abhängigkeit) da reingegangen.
Aber: Dir fehlt ein Monat für die dazu nötige Eintrittskarte (14 statt 15 Monate).
(das scheint allerdings den Gutachter nicht gestört zu haben)
Der Rest liest sich eigentlich gut.

Aber hier:
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Die cerebralen Krampfanfälle sind definitiv was für den Arzt, das kann ein Psy nicht beurteilen.
Verhaltensstörung / Zwangshandlungen hätte eigentlich der Psy begutachten sollen. Da hat er seinen Job nicht gemacht.
Bei der PTBS bin ich mir unsicher, gerade weil Du ja eine positive Prognose mitgeliefert hast. Was genau stand da denn drin?

So nebenbei: wenn eine PTBS sauber mit Traumamethoden behandelt ist (also nicht klassische Verhaltenstherapie, die ist da ein zahnloser Tiger), dann hat sie keine Auswirkungen mehr - keine Diss, keine auf 10 hochschießenden Emotionsimpulse, keine Flashbacks mehr. Damit bräuchtest Du auch die unselige Kopplung "Sucht in Verbindung mit PTBS" gar nicht mehr. Ich glaube, mit dieser unheilvollen Kombi hast du den Gutachter massiv verunsichert...
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielen Dank, dass du uns das zur Verfügung gestellt hast !

So wird ein Schuh dˋraus…

Aus meiner Sichtweise steht auf der 1.Seite schon der berechtigte Anlass für das von der FEB geforderte psychiatrische Gutachten:
- unvollständig remittierte Symptomatik der PTBS
- stark geminderte Stressresilienz
- beeinträchtigstes Selbst- und Konfliktmanagment
- mangelnde Selbstfürsorge
- selbstschädigendes Verhalten

Ergänzt durch die vorsichtig positive Prognose hinsichtlich der Abhängigkeitserkrankung

Bei dir gibt es doch im Prinzip einen „Turm“ aus psychischen und physischen Beeinträchtigungen
- Spitze chronische Pankreatitis und Diabetes
- Mitte Alkoholabhängigkeit
- Fundament PTBS

So, wie ich das lese, hast du die Pankreatitis als Anlass genommen, die Abhängigkeit behandeln zu lassen. Du hast verstanden, dass du nicht trocken bleiben konntest, weil in den vorherigen Klinikaufenthalten die Ursache, die PTBS nicht erkannt bzw. nicht behandelt wurde.

Nun hast du Gott sei Dank durch die Abstinenz die „Spitze“ im Griff.
Auch mit deiner Abhängigkeit kommst du symptomfrei prima zurecht, warst regelmäßig bei Gesprächen, hast Skills gelernt und erfolgreich angewendet.
Das ist wirklich großartig und darauf kannst du zu Recht stolz sein !
Dieses wurde dir ja auch seitens der BfF positiv bescheinigt.

Doch was ist mit dem „Fundament“, der PTBS ?
Wie du selber sagst:
Puh, also nach der Adaption und der Nachsorge habe ich keine Behandlung mehr in Anspruch genommen. Nach Aufarbeitung des KPTBS in der LZT und Adaption habe ich nicht mehr darunter gelitten. Mit fortschreiten der Abstinenz hat sich das alles verbessert.

Ich hab aktuell keine weiteren Belege. Ich habe alles an Berichten bei der MPU abgegeben
 
- unvollständig remittierte Symptomatik der PTBS
- stark geminderte Stressresilienz
- beeinträchtigstes Selbst- und Konfliktmanagment
- mangelnde Selbstfürsorge
- selbstschädigendes Verhalten
..und die letzten 4 sind so typische Auswirkungen vom ersten (die typischerweise dann durch den kurzfristigen Lösungsversuch Alkohol mittel- bis langfristig noch massiv verstärkt werden).
 
Nun hat die FEB dir bzw. dem GA ein Türchen offen gelassen:
- Kann ggf. durch Auflagen oder Beschränkungen eine bedingte Eignung hergestellt werden ?

Das könnten -allgemein gesprochen- regelmäßige Kontrolltermine oder z.B. keine Nacht- oder Autobahnfahrten sein.
 
..und die letzten 4 sind so typische Auswirkungen vom ersten (die typischerweise dann durch den kurzfristigen Lösungsversuch Alkohol mittel- bis langfristig noch massiv verstärkt werden).
Absolut richtig aus fachlicher Sicht.

Ich denke aber, dass diese „Unterpunkte“ für die FEB, die ja ausschließlich aus „Verwaltungs- und nicht Psychologensicht“ agieren muss, die entscheidenden Punkte sind, weil diese unmittelbar fahreignungsrelevant sind.
 
ich wollte Dir da gar nicht widersprechen :)
MIr gings darum, dass der TE die Zusammenhänge gut erfassen kann

Kurz mal offTopic:
Was ich bisschen schade finde ist, dass der TE auf das Traumathema nicht eingegangen ist. Je nach Perspektive (man findet, was man sucht) hätten wir möglicherweise herausfinden können, dass es eben KEINE Kopplung PTBS-Alk mehr gibt, heute. Dann hätte die Argumentation beim Gutachter anders sein können. Und dann wäre das ganze Ding vllt hintenraus anders gelaufen.

Hier nochmal der Hinweis, generell, an alle zufällig Vorbeilesenden, die vllt selbst mal ne Anfrage haben:
Es ist wirklich sinnvoll, auf die Fragen zu reagieren, die wir stellen!

(/offtopic)
 
Nun hat die FEB dir bzw. dem GA ein Türchen offen gelassen:
- Kann ggf. durch Auflagen oder Beschränkungen eine bedingte Eignung hergestellt werden ?

Das könnten -allgemein gesprochen- regelmäßige Kontrolltermine oder z.B. keine Nacht- oder Autobahnfahrten sein.
Was heißt das genau? Also wenn ich dort hingehe und der Facharzt sagt ne wenn dann nur unter diesen Voraussetzungen. Ich würde dem dann zustimmen. Was passiert dann?
 
ich wollte Dir da gar nicht widersprechen :)
MIr gings darum, dass der TE die Zusammenhänge gut erfassen kann

Kurz mal offTopic:
Was ich bisschen schade finde ist, dass der TE auf das Traumathema nicht eingegangen ist. Je nach Perspektive (man findet, was man sucht) hätten wir möglicherweise herausfinden können, dass es eben KEINE Kopplung PTBS-Alk mehr gibt, heute. Dann hätte die Argumentation beim Gutachter anders sein können. Und dann wäre das ganze Ding vllt hintenraus anders gelaufen.

Hier nochmal der Hinweis, generell, an alle zufällig Vorbeilesenden, die vllt selbst mal ne Anfrage haben:
Es ist wirklich sinnvoll, auf die Fragen zu reagieren, die wir stellen!

(/offtopic)
Ja, ich hab es einfach nicht gesehen Leider :smiley184:
 
Vielen Dank, dass du uns das zur Verfügung gestellt hast !

So wird ein Schuh dˋraus…

Aus meiner Sichtweise steht auf der 1.Seite schon der berechtigte Anlass für das von der FEB geforderte psychiatrische Gutachten:
- unvollständig remittierte Symptomatik der PTBS
- stark geminderte Stressresilienz
- beeinträchtigstes Selbst- und Konfliktmanagment
- mangelnde Selbstfürsorge
- selbstschädigendes Verhalten

Ergänzt durch die vorsichtig positive Prognose hinsichtlich der Abhängigkeitserkrankung

Bei dir gibt es doch im Prinzip einen „Turm“ aus psychischen und physischen Beeinträchtigungen
- Spitze chronische Pankreatitis und Diabetes
- Mitte Alkoholabhängigkeit
- Fundament PTBS

So, wie ich das lese, hast du die Pankreatitis als Anlass genommen, die Abhängigkeit behandeln zu lassen. Du hast verstanden, dass du nicht trocken bleiben konntest, weil in den vorherigen Klinikaufenthalten die Ursache, die PTBS nicht erkannt bzw. nicht behandelt wurde.

Nun hast du Gott sei Dank durch die Abstinenz die „Spitze“ im Griff.
Auch mit deiner Abhängigkeit kommst du symptomfrei prima zurecht, warst regelmäßig bei Gesprächen, hast Skills gelernt und erfolgreich angewendet.
Das ist wirklich großartig und darauf kannst du zu Recht stolz sein !
Dieses wurde dir ja auch seitens der BfF positiv bescheinigt.

Doch was ist mit dem „Fundament“, der PTBS ?
Wie du selber sagst:
Also ich habe keine Probleme mehr mit der PTBS gehabt und auch dazu keine Maßnahmen mehr ergriffen. Ich hätte auch nichts bekommen weil ich wahrheitsgemäß sagte das ich keine Probleme mehr habe.
Ich hab das auch in der Nachsorge damals besprochen. Die meinten auch ich bekomme keine kostenzusage für iwas wenn ich keine Probleme mehr damit habe…..
 
Ich stelle im Moment fest, das die FsSt recht hat laut den Vorgaben ob es mir jetzt gefällt oder nicht. Ich hab das einfach nicht überblickt und die Enttäuschung nun war oder ist natürlich groß.

Ich hab die Avus angeschrieben ob sie das Ergebnis ändern können. Also von unkontrolliert zu Abhängigkeit. Mal sehen was die sagen.

Ich frage mich wenn das nicht klappt ob ich für den Facharzt dann weitere AB benötige?
 
Also ich habe keine Probleme mehr mit der PTBS gehabt und auch dazu keine Maßnahmen mehr ergriffen. Ich hätte auch nichts bekommen weil ich wahrheitsgemäß sagte das ich keine Probleme mehr habe.
Ich hab das auch in der Nachsorge damals besprochen. Die meinten auch ich bekomme keine kostenzusage für iwas wenn ich keine Probleme mehr damit habe…..
Die Anhänge kann zumindest ich nicht lesen.
Insofern beziehe ich mich auf das GA.

Und das liest sich gänzlich anders.
Neben der oben schon ausgeführten noch bestehenden Symptomatik wurde dir
- „nur“ bzgl. der Abhängigkeitserkrankung eine vorsichtig positive Prognose gestellt
- eine Psychotherapie empfohlen

Die hast du doch offensichtlich nicht begonnen, oder ?
Du hättest sie aber, da es im Abschlussbericht steht, bewilligt bekommen.

Insofern gilt nach Aktenlage, dass die PTBS zwar diagnostiziert und komorbid stationär behandelt wurde, aber eben nicht therapeutisch begleitet so „in den Griff“ bekommen wurde, dass auszuschließen ist, dass Dissoziationen, selbstschädigendes Verhalten etc. auftreten können.

Das schließt meiner Einschätzung nach eine Fahreignung aus.
 
Ich hab die Avus angeschrieben ob sie das Ergebnis ändern können.
Ausgeschlossen !
Der von dir abgebene Bericht ist bindend, incl. Diagnostik, Prognose, Empfehlungen
Den darf die Avus nicht unter den Tisch fallen lassen.
Vor allem stützt sich ja auch u.a. darauf deine positive Prognose hinsichtlich der Fragestellung der FEB.

Da dürfen sie sich jetzt nicht quasi das Beste und Einfachste für dich -nach Rosinentheorie- heraussuchen.
 
Die Anhänge kann zumindest ich nicht lesen.
Insofern beziehe ich mich auf das GA.

Und das liest sich gänzlich anders.
Neben der oben schon ausgeführten noch bestehenden Symptomatik wurde dir
- „nur“ bzgl. der Abhängigkeitserkrankung eine vorsichtig positive Prognose gestellt
- eine Psychotherapie empfohlen

Die hast du doch offensichtlich nicht begonnen, oder ?
Du hättest sie aber, da es im Abschlussbericht steht, bewilligt bekommen.

Insofern gilt nach Aktenlage, dass die PTBS zwar diagnostiziert und komorbid stationär behandelt wurde, aber eben nicht therapeutisch begleitet so „in den Griff“ bekommen wurde, dass auszuschließen ist, dass Dissoziationen, selbstschädigendes Verhalten etc. auftreten können.

Das schließt meiner Einschätzung nach eine Fahreignung aus.
Das heißt ich bekomme nie eine Fahrerlaubnis?
 
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