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Seit wann?PEth-Analytik ja/nein:ja
dürfte dazu führen, dass Deine erste MPU raus aus der Akte ist. Das alte Gutachten kann so lange verwertet werden, wie die zugrunde liegende Tat im Fahreignungsregister eingetragen ist (10 Jahre nach Neuerteilung).Das hier:
Schon eine MPU gehabt?ja 02.2013
Datum der Auffälligkeit:19.11.2023
06.01.2025Seit wann?
also aus der Akte ist das Raus da steht nur die Neuerteilung drin und die neue TF.und:
dürfte dazu führen, dass Deine erste MPU raus aus der Akte ist. Das alte Gutachten kann so lange verwertet werden, wie die zugrunde liegende Tat im Fahreignungsregister eingetragen ist (10 Jahre nach Neuerteilung).
Aber du wirst gefragt werden.
Ich empfehle hier gerne: aufmachen, ehrlich sein. Und es für dich selbst ernst nehmen. Da hast Du vermutlich eine echte Schieflage, die vllt endlich mal behoben werden möchte.
Wann war Dein §70 Kurs?
meine Kristallkugel deutet schon jetzt an: Du kriegst das hin.ich will auch angeben das ich schon eine MPU gemacht hatte, und dem Gutachter hatte ich mit Kontrolliertem Trinken überzeugen können was wie wir sehen schief gegangen ist.