Hallo zusammen,
ich war bis jetzt stiller Mitleser hier im Forum und wollte jetzt auch einmal meinen Fall schildern.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 105 kg
Alter: 33 ( bei TF 32 )
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.04.2025 - 22:30 Uhr
BAK: 1,41
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:50 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 10 Monate ( Endet 03.02.2026 )
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja ( 11.08.2025 )
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja Gef. Körperverletzung 2016
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Honsa trotz des Alkoholmissbrauchs ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse AB) sicher führen?
Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass der Missbrauch im Sinne der Anlage 4 nicht mehr besteht und eine stabile Alkoholabstinenz vorliegt?
Ist zukünftig ein dauerhafter Verzicht auf Alkohol erforderlich?
Bundesland:
Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.04.2025
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Ja Abstinenzprogramm bei TÜV Süd seit 20.10.2025 für 12 Monate
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Wurden am 14.04.2025 im Krankenhaus überprüft und waren unauffällig.
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja Verkehrspsychologische Intensivberatung TÜV Süd seit 20.10.2025
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Noch offen
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Gefährliche Körperverletzung in 2016 mit 2,49 Promille
Am 14.04.2025 bin ich gegen 19.30 Uhr nach einem Streit mit meiner Frau in die Garage und habe dort aus Wut 7 × 0,5 Bier getrunken bis ca. 22:15 Uhr.
Da mir die Zigaretten ausgingen und ich meine Frau aufgrund des vorangegangenen Streits nicht fragen wollte, kam ich auf die tolle Idee, selbst mit dem Motorrad die 3 km zur nächsten Tankstelle zu fahren. Allerdings war nach ca. 650 m Fahrstrecke aufgrund der Alkoholisierung Schluss. Ich kam in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in ein Weizenfeld.
Ich rief dann meine Frau an und sie kam direkt zur Unfallstelle und rief den Notarzt.
Vor Ort bekam ich vom Notarzt etwas Fentanyl gegen die starken Schmerzen und wurde dann in die Klinik gebracht.
Als ich zur Behandlung im Schockraum war, kam die Polizistin und fragte, ob ich einem Atemalkoholtest zustimme, was ich aufgrund der Situation verneinte.
Da mir bereits ein Zugang in die Armvene gelegt worden war, konnte jedoch gleich problemlos Blut abgenommen werden. Das war laut Bericht gegen 23:50 Uhr.
Als ich drei Tage später aus der Klinik entlassen wurde, habe ich zu Hause direkt meinen Anwalt angerufen, da ich nicht wusste, was nun auf mich zukommt.
Empfehlung war, bis zum Strafbefehl zu warten, weil das meist Standardverfahren sind, in denen ein Anwalt auch nicht viel ausrichten kann.
Allerdings konnte er die BAK bei der Polizei erfragen: 1,41 Promille.
Da ich bezüglich AB Nachweisen und eventueller MPU Vorbereitung mit ihm gesprochen habe, sagte er, dass ich als Ersttäter unter 1,6 Promille mit diesen Ausfallerscheinungen nicht zur MPU müsse.
Ich solle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle beantragen und könne im Anschluss an einem Seminar zur Sperrfristverkürzung teilnehmen und damit bis zu 3 Monate früher wieder fahren.
Infomaterial zu den Seminaren lag dem Strafbefehl bei für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer.
Als ich bei der Führerscheinstelle nachfragte, wurde mir gesagt, dies kann ich frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Also habe ich am 11.08.2025 meinen Führerschein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt.
Am 17.10.2025 bekam ich dann Post von der Führerscheinstelle mit der MPU-Anordnung, in der auch der Vorfall von 2016 aufgelistet war und beide Taten zusammen laut FeV die MPU-Anordnung notwendig machen.
Noch am selben Tag habe ich mich zur Abstinenz und für die psychologische Vorbereitung beim TÜV Süd angemeldet, aber natürlich habe ich die vergangenen 6 Monate verschenkt, da ich auf den Rat des Anwalts hörte.
Am 20.10.2025 hatte ich dann den ersten Termin bei der Vorbereitung und der Psychologe sagte anhand meiner Geschichte, dass ich als Wiederholungstäter unter 15 Monaten AN überhaupt nicht bei der MPU aufschlagen brauche.
Das ist nun Stand der Dinge und ich weiß nicht so recht, ob das alles passt, wie es aktuell läuft. Ich dachte, so wie ich hier öfter im Forum gelesen habe, dass 15 Monate nur bei A1 und Abhängigkeit notwendig wären.
Vielleicht kann jemand von euch mit eurer Erfahrung mal meinen Fall einschätzen.
Jetzt möchte ich noch etwas zu 2016 zufügen, nichts zum Vorfall an sich, sondern zu den Promillewerten, da diese bei der MPU laut Verkehrspsychologe eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen werden.
Im Urteil wurde verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der 2,49 Promille anerkannt, was von der Verteidigung auch so gewollt wurde.
Im Strafrecht werden die Promille ja etwas großzügiger zurückgerechnet, das wird dem ein oder anderen hier denke ich auch geläufig sein.
Allerdings habe ich die tatsächlichen Werte aus der Ermittlungsakte vorliegen und würde diese kurz hier auflisten.
Vorfall ereignete sich um ca. 3:30 Uhr
Die erste AAK um 6:28 Uhr: 0,67 mg/l
Die zweite AAK um ca. 6:40 Uhr, AAK 1,35 Promille
Die erste BAK um 8:33 Uhr: BAK 1,24 Promille
Die zweite BAK um 9:03 Uhr: BAK 1,19 Promille
Die dritte AAK um 9:51 Uhr AAK 0,45 mg/l
Es wurde so oft getestet, um einen Nachtrunk nach der Tat auszuschließen. Ich habe die Angaben eins zu eins aus der Akte übernommen.
Vielen Dank euch schon mal fürs Lesen und Beurteilen meines Falles.
ich war bis jetzt stiller Mitleser hier im Forum und wollte jetzt auch einmal meinen Fall schildern.
FB Alkohol
Zur Person
Geschlecht: Männlich
Größe: 182 cm
Gewicht: 105 kg
Alter: 33 ( bei TF 32 )
Was ist passiert?
Datum der Auffälligkeit: 14.04.2025 - 22:30 Uhr
BAK: 1,41
Trinkbeginn: 19.30 Uhr
Trinkende: 22:30 Uhr
Uhrzeit der Blutabnahme: 23:50 Uhr
Stand des Ermittlungsverfahrens
Gerade erst passiert: Nein
Strafbefehl schon bekommen: Ja
Dauer der Sperrfrist: 10 Monate ( Endet 03.02.2026 )
Führerschein
Hab ich noch: Nein
Hab ich abgegeben: Ja
Hab ich neu beantragt: Ja ( 11.08.2025 )
Habe noch keinen gemacht:
Führerscheinstelle
Hab schon in meine Akte geschaut Ja/Nein: Nein
Sonstige Verstöße oder Straftaten?: Ja Gef. Körperverletzung 2016
Genaue Fragestellung der FSSt (falls bekannt):
Kann Honsa trotz des Alkoholmissbrauchs ein Kraftfahrzeug der Gruppe 1 (FE-Klasse AB) sicher führen?
Kann insbesondere davon ausgegangen werden, dass der Missbrauch im Sinne der Anlage 4 nicht mehr besteht und eine stabile Alkoholabstinenz vorliegt?
Ist zukünftig ein dauerhafter Verzicht auf Alkohol erforderlich?
Bundesland:
Baden-Württemberg
Konsum
Ich trinke noch Alkohol, wenn ja wie oft wieviel: Nein
Ich lebe abstinent seit: 15.04.2025
Abstinenznachweis
Haaranalyse ja/nein: Nein
Urinscreening ja/nein: Nein
PEth-Analytik ja/nein: Ja Abstinenzprogramm bei TÜV Süd seit 20.10.2025 für 12 Monate
Keinen Plan?:
Leberwerte ja/nein seit wann, wieviele: Wurden am 14.04.2025 im Krankenhaus überprüft und waren unauffällig.
Aufarbeitung
Suchtberatungsstelle aufgesucht?: Nein
Selbsthilfegruppe (SHG): Nein
Psychologe/Verkehrspsychologe: Ja Verkehrspsychologische Intensivberatung TÜV Süd seit 20.10.2025
Kurs für verkehrsauffällige Autofahrer: Nein
Ambulante/stationäre Therapie: Nein
Keine Ahnung:
MPU
Datum: Noch offen
Welche Stelle (MPI): TÜV Süd
Schon bezahlt?: Nein
Schon eine MPU gehabt? Nein
Wer hat das Gutachten gesehen?:
Was steht auf der letzten Seite (Beantwortung der Fragestellung)?:
Altlasten
Bereits durch Alkohol auffällig geworden Punkte oder sonstige Straftaten:
Gefährliche Körperverletzung in 2016 mit 2,49 Promille
Am 14.04.2025 bin ich gegen 19.30 Uhr nach einem Streit mit meiner Frau in die Garage und habe dort aus Wut 7 × 0,5 Bier getrunken bis ca. 22:15 Uhr.
Da mir die Zigaretten ausgingen und ich meine Frau aufgrund des vorangegangenen Streits nicht fragen wollte, kam ich auf die tolle Idee, selbst mit dem Motorrad die 3 km zur nächsten Tankstelle zu fahren. Allerdings war nach ca. 650 m Fahrstrecke aufgrund der Alkoholisierung Schluss. Ich kam in einer leichten Linkskurve nach rechts von der Fahrbahn ab und stürzte in ein Weizenfeld.
Ich rief dann meine Frau an und sie kam direkt zur Unfallstelle und rief den Notarzt.
Vor Ort bekam ich vom Notarzt etwas Fentanyl gegen die starken Schmerzen und wurde dann in die Klinik gebracht.
Als ich zur Behandlung im Schockraum war, kam die Polizistin und fragte, ob ich einem Atemalkoholtest zustimme, was ich aufgrund der Situation verneinte.
Da mir bereits ein Zugang in die Armvene gelegt worden war, konnte jedoch gleich problemlos Blut abgenommen werden. Das war laut Bericht gegen 23:50 Uhr.
Als ich drei Tage später aus der Klinik entlassen wurde, habe ich zu Hause direkt meinen Anwalt angerufen, da ich nicht wusste, was nun auf mich zukommt.
Empfehlung war, bis zum Strafbefehl zu warten, weil das meist Standardverfahren sind, in denen ein Anwalt auch nicht viel ausrichten kann.
Allerdings konnte er die BAK bei der Polizei erfragen: 1,41 Promille.
Da ich bezüglich AB Nachweisen und eventueller MPU Vorbereitung mit ihm gesprochen habe, sagte er, dass ich als Ersttäter unter 1,6 Promille mit diesen Ausfallerscheinungen nicht zur MPU müsse.
Ich solle eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle beantragen und könne im Anschluss an einem Seminar zur Sperrfristverkürzung teilnehmen und damit bis zu 3 Monate früher wieder fahren.
Infomaterial zu den Seminaren lag dem Strafbefehl bei für erstmals alkoholauffällige Kraftfahrer.
Als ich bei der Führerscheinstelle nachfragte, wurde mir gesagt, dies kann ich frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.
Also habe ich am 11.08.2025 meinen Führerschein und die Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt.
Am 17.10.2025 bekam ich dann Post von der Führerscheinstelle mit der MPU-Anordnung, in der auch der Vorfall von 2016 aufgelistet war und beide Taten zusammen laut FeV die MPU-Anordnung notwendig machen.
Noch am selben Tag habe ich mich zur Abstinenz und für die psychologische Vorbereitung beim TÜV Süd angemeldet, aber natürlich habe ich die vergangenen 6 Monate verschenkt, da ich auf den Rat des Anwalts hörte.
Am 20.10.2025 hatte ich dann den ersten Termin bei der Vorbereitung und der Psychologe sagte anhand meiner Geschichte, dass ich als Wiederholungstäter unter 15 Monaten AN überhaupt nicht bei der MPU aufschlagen brauche.
Das ist nun Stand der Dinge und ich weiß nicht so recht, ob das alles passt, wie es aktuell läuft. Ich dachte, so wie ich hier öfter im Forum gelesen habe, dass 15 Monate nur bei A1 und Abhängigkeit notwendig wären.
Vielleicht kann jemand von euch mit eurer Erfahrung mal meinen Fall einschätzen.
Jetzt möchte ich noch etwas zu 2016 zufügen, nichts zum Vorfall an sich, sondern zu den Promillewerten, da diese bei der MPU laut Verkehrspsychologe eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen werden.
Im Urteil wurde verminderte Schuldfähigkeit aufgrund der 2,49 Promille anerkannt, was von der Verteidigung auch so gewollt wurde.
Im Strafrecht werden die Promille ja etwas großzügiger zurückgerechnet, das wird dem ein oder anderen hier denke ich auch geläufig sein.
Allerdings habe ich die tatsächlichen Werte aus der Ermittlungsakte vorliegen und würde diese kurz hier auflisten.
Vorfall ereignete sich um ca. 3:30 Uhr
Die erste AAK um 6:28 Uhr: 0,67 mg/l
Die zweite AAK um ca. 6:40 Uhr, AAK 1,35 Promille
Die erste BAK um 8:33 Uhr: BAK 1,24 Promille
Die zweite BAK um 9:03 Uhr: BAK 1,19 Promille
Die dritte AAK um 9:51 Uhr AAK 0,45 mg/l
Es wurde so oft getestet, um einen Nachtrunk nach der Tat auszuschließen. Ich habe die Angaben eins zu eins aus der Akte übernommen.
Vielen Dank euch schon mal fürs Lesen und Beurteilen meines Falles.



