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Nicht bestandene MPU – Auflagen für die zweite MPU

Astromonk

Neuer Benutzer
Hallo zusammen,

im Dezember 2024 habe ich mich wegen Trunkenheit am Steuer (1,82 Promille) strafbar gemacht. Mein Führerschein wurde für 18 Monate entzogen; zudem muss ich eine Geldstrafe zahlen, an einem Aufbauseminar teilnehmen und die MPU bestehen, um einen neuen Führerschein beantragen zu können. Seit dem Vorfall werde ich verkehrspsychologische Beratung. In den neun Monaten nach dem Vorfall habe ich abstinent gelebt (nachgewiesen durch Haaranalysen) und bin dann auf Anraten meines Therapeuten zum kontrollierten Trinken übergegangen. Ich habe mich strikt an die Empfehlung gehalten, maximal zweimal im Monat 0,33 l zu trinken. Seit März habe ich gar keinen Alkohol mehr konsumiert; dies habe ich auch in meinem Trinktagebuch festgehalten. Ich konnte die Sperrfrist sogar um drei Monate verkürzen lassen.

Nun zur MPU: Wie in der Überschrift erwähnt, habe ich sie nicht bestanden. Mein Therapeut hatte prognostiziert, dass ich in die Kategorie A3 eingestuft würde, da es sich um meinen ersten Verstoß handelte, keine Alkoholabhängigkeit oder Entzugserscheinungen vorlagen und ich keine Probleme mit der Abstinenz hatte. Bei der MPU wurde ich jedoch in Kategorie A2 eingestuft – begründet wurde dies mit meinem früheren hohen Konsum und der Tatsache, dass ich erwähnte, meine Frau habe mir geraten, weniger zu trinken. Ich hatte diesen Hinweis meiner Frau lediglich als Reflexion meiner Vergangenheit angeführt, doch der Gutachter wertete dies als Zeichen meines Scheiterns und unterstellte mir, trotz Beziehungsproblemen nicht mit dem Trinken aufhören zu können (was ich nie behauptet habe und was auch nicht der Realität entspricht). Obwohl alle meine Berichte und Blutwerte unauffällig waren, blieb es bei der Einstufung in A2. Besonders ärgerlich ist, dass ich mich an die Anweisungen des Dekra-Therapeuten gehalten und die Prüfung bei der Dekra abgelegt habe – und dort letztlich durchgefallen bin.

Nun zu meiner Frage: Selbst mein Dekra-Therapeut ist über das Ergebnis überrascht. Er schlug vor, beim Landratsamt zu beantragen, meine Akte an ein anderes Prüfzentrum zu übermitteln – ohne den Antrag komplett zurückzuziehen, um Zeit zu sparen. So könnte ich die MPU zeitnah an dem von ihr empfohlenen Standort absolvieren (mit der Strategie des kontrollierten Trinkens und Einstufung in A3). Sollte der Sachbearbeiter ablehnen, könnte ich den Antrag immer noch zurückziehen. Ich möchte wissen, ob das eine gute Idee ist. Ich habe gelesen, dass der Sachbearbeiter einen negativen Vermerk für die Zukunft machen könnte, wenn ich um ein anderes MPU-Zentrum bitte und den Antrag bei Ablehnung zurückziehe. Sollte ich diesen Schritt also wagen, oder ist es besser, den Antrag zurückzuziehen und später einen neuen zu stellen? PS: Deutsch ist nicht meine Muttersprache, daher benutze ich ein Übersetzungsprogramm, um meine Frage zu stellen. Bitte verzeiht mir eventuelle Grammatikfehler.

Außerdem habe ich erst nach meiner MPU von diesem Forum erfahren. Hätte ich schon früher davon gewusst, wäre ich bestens vorbereitet gewesen.
 
Hallo und willkommen im Forum

Ich habe gelesen ...

Danach folgt immer Unsinn wenn eine Quellenangabe fehlt, so auch hier. Das ist dem Sachbearbeiter vollkommen egal.

Du solltest eher deinen Therapeuten wechseln. Nach dem, was du schreibst, hat er dich schlecht beraten.

So hast du zum Beispiel niemals abstinent gelebt. Abstinenz heißt kein Alkohol (in welcher Form und welcher Zeit auch immer) für den Rest des Lebens. Der Gutachter sieht zu Recht kritisch, wenn jemand zunächst Abstinenz behauptet und dann vom kontrollierten Trinken redet. Das ist ein Zeichen für mangelnde Vorbereitung. Solche "Fachbegriffe" (für das Thema) sollten Betroffene kennen und korrekt anwenden können. Das gehört zur geforderten Vorbereitung.

Zweimal 0,33 Liter (wahrscheinlich Bier) im Monat zu trinken hat mit kontrolliertem Trinken im Sinn der MPU auch eher nichts zu tun.

Schon diese Angaben deuten auf eine ungenügende Vorbereitung hin.

Wenn die Führerscheinstelle mit dem aktuellen Antrag keinen weiteren Versuch bei einem anderen Institut zulässt, kannst du deinen Antrag zurückziehen und zeitnah erneut eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dadurch hast du (außer zusätzlichen Kosten für den Antrag) keine weiteren Nachteile.

Nach dem, was du bislang geschrieben hast, wirst du die nächste MPU kurzfristig aber nicht bestehen können (meine Meinung aus deinen bisherigen Angaben). Im Forum wirst du natürlich zusätzliche Unterstützung bekommen. Dafür brauchen wir aber zusätzliche Informationen.

Du könntest zunächst den Profilfragebogen für Alkohol ausfüllen: https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/

Hilfreich wäre auch wenn du das negative Gutachten (mit zensierten Namen) bereitstellen könntest. Dann können wir besser beurteilen, warum es negativ ausgefallen ist. Ich könnte mir zum Beispiel vorstellen das du dein Alkoholproblem stark verharmlost hast, was eigentlich immer zu einem negativen Ergebnis führt.

Außerdem habe ich erst nach meiner MPU von diesem Forum erfahren. Hätte ich schon früher davon gewusst, wäre ich bestens vorbereitet gewesen.

Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Ob du die annimmst ist deine Entscheidung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke für die Einblicke. Ich stimme zu: Ohne die vollständigen Informationen lässt sich der Fall nur schwer beurteilen. Ich glaube nicht, dass die Therapeutin mich falsch beraten hat; sie ist sehr erfahren und wird wärmstens empfohlen. Ich möchte ihre Entscheidungen hier jedoch nicht rechtfertigen. Die von mir erwähnte Abstinenz bezog sich auf die Zeit nach dem Vorfall. Ich habe neun Monate lang abstinent gelebt und diese Phase erst beendet, nachdem meine Gewohnheiten und meine Situation bewertet worden waren und die besagte Therapeutin dazu geraten hatte. Zudem verschließe ich nicht die Augen vor meinen Gewohnheiten; ich bin mir dessen bewusst, was ich getan habe. Ich werde den vollständigen Bericht in den nächsten zwei Tagen hier veröffentlichen, nachdem ich die Namen unkenntlich gemacht habe. Was die Ausdrucksweise in meinem Beitrag betrifft: Das liegt an meiner Übersetzungssoftware; ich kann mich hier nicht perfekt ausdrücken. Ich werde mich jedoch bemühen, alle Informationen so gut wie möglich bereitzustellen.
 
oje... die vielen Feinheiten mit Deutsch-Hürden .. *
ich darf dich bitten, keine KI oder ähnliches einzusetzen, damit wir dich "pur" erleben. KI neigt immer zum halluzinieren und macht ganz oft mehr kaputt als sie nützt.
Lieber dann mit Grammatikfehlern :)

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* Wie gut ist Dein Deutsch? Vllt würde auch ein Dolmetscher in der MPU sinnvoll sein? Was ist Deine Muttersprache?
 
Hallo Astromonk :smiley138:

Er schlug vor, beim Landratsamt zu beantragen, meine Akte an ein anderes Prüfzentrum zu übermitteln – ohne den Antrag komplett zurückzuziehen, um Zeit zu sparen.
Es ist leider so, dass die Fuehrerscheinstelle die Akten nicht ein zweites Mal verschicken muss, es kann also sein, dass diese Bitte abgelehnt wird. Einen negativen Eintrag bekommst du deswegen aber nicht.

Wir sollten erst einmal schauen, wie deine Aufarbeitung ist, um zu entscheiden, ob kurzfristig ein neuer MPU-Anlauf gelingen kann, oder ob es besser ist, den Antrag zurueckzuziehen und spaeter erneut zu stellen.
Darum ist es gut, wenn du dein negatives Gutachten hier im Thread einstellst.

Zum besseren Verstaendnis: Abstinenz ist immer lebenslang, DU aber hattest eine Trinkpause, bevor du zum moderaten Alkoholkonsum uebergegangen bist.

Wie lief denn die MPU ab? Hattest du einen Dolmetscher dabei?
 
So hast du zum Beispiel niemals abstinent gelebt. Abstinenz heißt kein Alkohol (in welcher Form und welcher Zeit auch immer) für den Rest des Lebens. Der Gutachter sieht zu Recht kritisch, wenn jemand zunächst Abstinenz behauptet und dann vom kontrollierten Trinken redet. Das ist ein Zeichen für mangelnde Vorbereitung. Solche "Fachbegriffe" (für das Thema) sollten Betroffene kennen und korrekt anwenden können. Das gehört zur geforderten Vorbereitung.

Das kann ja so nicht sein. Selbst auf den Labornachweisen, auf denen das Ergebnis der Haaranalyse dokumentiert wird, steht, dass das Ergebnis mit einer Abstinenz vereinbar ist, obwohl es um drei rückwirkende Monate geht. Also lassen wir mal die Kirche im Dorf. Er hat neun Monate abstinent gelebt aber sich nicht dauerhaft für den Weg der Abstinenz im weiteren Sinne entschieden (auf Anraten seines Beraters). Es ist ja wohl nicht verwerflich wenn man sagt, dass man neun Monate abstinent gelebt hat anstatt zu sagen, dass man neun Monate auf Alkohol verzichtet hat. Er ist ja wohl nicht reingegangen und sagte er lebt weiterhin abstinent und gaukelte dem GA was vor. Ist das wirklich so entscheidend, wenn man dieses Wort statt Trinkpause verwendet? Das kann doch nicht sein…

Zitat auf das Wesentliche gekürzt *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Meiner Meinung nach liegt das Problem nicht in der Wortwahl, sondern in der fehlenden Schlüssigkeit. Wenn jemand zunächst neun Monate abstinent lebt und gleichzeitig bereits plant, anschließend zum kontrollierten Trinken überzugehen, kann der Eindruck entstehen, dass die Abstinenz lediglich ein Mittel zum Zweck für die MPU war. Entscheidend ist doch, dass man sich ehrlich mit seinem früheren Verhalten auseinandersetzt und eine langfristig tragfähige Entscheidung trifft. Ob dauerhafte Abstinenz oder kontrolliertes Trinken beides sollte aus Überzeugung und nicht nur zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis erfolgen. Andernfalls kann der Eindruck entstehen, dass die eigentliche Verhaltensänderung noch nicht ausreichend gefestigt ist.
 
Doch, hier geht es tatsächlich um die Wortwahl, explizit nämlich um den Begriff der Abstinenz. Im Zusammenhang mit der MPU beinhaltet der Begriff auch das Kriterium ,lebenslang‘. Macht natürlich auch Sinn, alles andere würde ja keine stabile Veränderung bedeuten, die auch langfristig/lebenslang anhalten dürfte. Ich könnte es aber nicht verstehen, dass jemand die MPU nicht erfolgreich bewältigt, nur weil der Begriff aus dem MPU-Kontext gerissen und verwendet wird. Und wenn hier geschrieben wird, er hätte nie abstinent gelebt, ist das nicht richtig, wenn man sich die Definition des Begriffs anschaut. Dort taucht der lebenslange Verzicht nur im Zusammenhang mit einer Alkoholabhängigkeit auf.

Alles weitere was du schreibst ist absolut zutreffend. Wir werden sehen, was er dem GA dazu erzählt hat, wenn er das Gutachten hochgeladen hat.
 
Ist das wirklich so entscheidend, wenn man dieses Wort statt Trinkpause verwendet? Das kann doch nicht sein…
Du hast natürlich vollkommen recht, dass die Ausdrucksweise (Abstinenz oder Trinkpause) nicht entscheidend bei der MPU ist. Wie "Cengo" bereits schrieb, kann es zu anderen Zweifeln beim Gutachter kommen. Z.B. wenn aus einem Alkoholverzicht später wieder ein Alkoholkonsum wird (wenn auch moderat).
Allerdings ist diese Vorgehensweise keine Seltenheit und darum auch nicht per se ein Grund für ein negatives Gutachten.
Vielmehr schien der Gutachter den Eindruck zu haben, dass hier der frühere Alk.konsum verharmlost wurde.
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Schön, dass du hier gelandet bist :smiley138:

Du hast ja hier schon viele wertvolle Informationen bekommen.

Ich würde daher nur einmal die von dir genannten Punkte herausgreifen, warum dein GA negativ wurde, werden musste:

In den neun Monaten nach dem Vorfall habe ich abstinent gelebt (nachgewiesen durch Haaranalysen) und bin dann auf Anraten meines Therapeuten zum kontrollierten Trinken übergegangen.
Die Strategie, wie du zukünftig mit Alkohol umgehen möchtest, muss mindestens 6 Monate von dir erprobt worden sein.
KT gibt es nicht in A3, nur in A2 unter forensischer und therapeutischer Dokumentation.

Mein Therapeut hatte prognostiziert, dass ich in die Kategorie A3 eingestuft würde, da es sich um meinen ersten Verstoß handelte, keine Alkoholabhängigkeit oder Entzugserscheinungen vorlagen und ich keine Probleme mit der Abstinenz hatte.
Das sind keine Kriterien, um in A3 zu landen bzw. nicht in A2.

Bei der MPU wurde ich jedoch in Kategorie A2 eingestuft – begründet wurde dies mit meinem früheren hohen Konsum und der Tatsache, dass ich erwähnte, meine Frau habe mir geraten, weniger zu trinken.
Jupp, das sind schon eher Kriterien für A2.

Hätte ich schon früher davon gewusst, wäre ich bestens vorbereitet gewesen.
Wahrscheinlich.
Aber jetzt bist du ja hier, wir helfen dir sehr gerne :smiley138:
 
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