Grüß dich Karl-Heinz,Ab wann hattest du ein schlechtes Gewissen gegenüber dem GA ?
mein schlechtes Gewissen hielt sich bis zur erneuten auffälligen Trunkenheitsfahrt in Grenzen. Bis zum August 25 konnte ich Alkohol und das führen von Kraftfahrzeugen trennen. Gedanklich war ich oft bei den mahnenden Worten des Psychologen. Tatsächlich hatte er mir nach dem Gespräch noch mit auf den Weg gegeben, sollte ich jemals erneut mit Alkohol auffällig werden, dann hätte ich es schwarz auf weiß, das ich Alkoholiker bin. Vermutlich hat er es kommen sehen. Deswegen kein schlechtes Gewissen meinerseits, da ich in unserem Gespräch vorher, absolut offen und ehrlich war. Daran wird sich in Zukunft nur ändern, das es "brutal" ehrlich wird.Sollte festgestellt werden, es reicht noch nicht, dann akzeptiere ich. Eines kann mir heute niemand nehmen, meine 100% Abstinenzzuversicht.
Z.Zeit beschäftigt mich der Gedanke, ob Wiederholungstätern und diagnostizierten Alkoholiken jemals die Fahrerlaubnis wiedererteilt werden sollte. Pro u. Kontra.
Gehört allerdings in Matadiskussionen.
Allen einen schönen Abend