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Mpu oder nicht (BAK 1,3‰)

Spiegel

Neuer Benutzer
Hallo zusammen, also ich liege wohl auch in dieser Grauzone. Hoffe nicht auf einem MPU, aber das sollte ich erfahren wenn ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der Führerscheinstelle anfordere.
Bin im August bei einer Routinekontrolle rausgezogen worden. Hatte dann BAK 1,3.
Habe nun Akteneinsicht gefordert um zu erfahren was im Polizei- sowie dem Arztbericht steht...
 
Um wie viel Uhr und an welchem Wochentag war das ?
Wie warst du so „drauf“, normal, daneben oder total hinüber ?
So nach deiner Einschätzung ?
 
Es war Samstag auf Sonntag Nacht gegen 1:30. hab mich zusammen gerissen und würde sagen ich war normal. Auf die Frage ob ich etwas getrunken habe, sagte ich auch nein. Dann wurde gemeint dass es nach Alkohol riecht und ob ich pusten würde. Und so nahm alles seinen Lauf… wurde nach dem Pusten dann mit zur Wache zur Blutabnahme genommen, aber es wurden keine Gleichgewicht Test oder der gleichen gemacht.
 
hm.. wenn da amtlich keine Ausfallerscheinungen festgestellt wurden (bzw. die Abwesenheit solcher), kann das Anlass genug für die FsSt sein, eine MPU wegen Verdachtes auf Missbrauch (=hohe Alkoholgewöhnung und mangelnde Trennfähigkeit / Kontrollverlust) anzuordnen.

Sowas wenn der brave Bürger vorher wüsste, ne..?
Du kannst jetzt nur abwarten...
 
Ich werde auf jedenfall hier berichten. :zwinker0004:

Was mich nur etwas überrascht hat ist dass ich 12 Monate Sperrfrist bekommen habe, also jetzt noch 10 Monate. Oder ist das die Regal?

Ich möchte auf jedenfall verkürzen, aber dazu benötige ich die Unbedenklichkeitsbescheinigung meiner FsSt, damit ich mich am Kurs anmelden kann.
Wenn ich eine MPU machen müsste, muss man Abstinenz vorweisen?
 
Ich werde auf jedenfall hier berichten.
Prima, das freut uns :smiley138:
Was mich nur etwas überrascht hat ist dass ich 12 Monate Sperrfrist bekommen habe, also jetzt noch 10 Monate. Oder ist das die Regal?
Ja, durchaus. Die Sperrfrist bei Ersttätern liegt so grob bei 12-14 Monaten.
Wenn ich eine MPU machen müsste, muss man Abstinenz vorweisen?
„Man“ schon mal gar nicht ;).
Ob du als formale Voraussetzung AN ( Abstinenznachweise ) brauchst, können wir leider noch nicht beurteilen.
Dazu brauchen wir mehr Informationen.

Als Einstieg könntest du den https://www.mpu-vorbereitung-online.com/forum/threads/profilfragebögen.263/ ausfüllen :smiley138:
 
Dann interessiert die Höhe des BAK wohl nicht, da jemand an einem MPU Infoabend meinte, er hätte 1,8 BAK und auch 12 Monate Sperrfrist.
Wenn ich MPU machen müsste, dann wäre ich gleichgestellt mit jemandem der 1,8 BAK hatte... Diese Grauzone ist schon verrückt....
 
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