Schönen Guten Tag,
Ich wurde Anfang Mai mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und mein Blutalkoholwert lag bei 1.99%
Habe daraufhin meinen Anwalt verständigt und er hat mich in diesem Fall vertreten. Führerschein besitze ich noch.
Mein Anwalt konnte das Strafverfahren gegen mich einstellen, hier ein Auszug aus dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft von Anfang Juni:
Sehr geehrter,
die Staatsanwaltschaft legt Ihnen zur Last:
Sie fuhren am 05.05.2024 gegen 00.20 Uhr mit einem Fahrrad obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 05.05.2024 um 01.10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,99 %o.
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Sie haben sich daher der fahrlässigen Trunkenheit Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB strafbar gemacht.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gemäß § 153a Abs. 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie folgende Auflage(n) bis zum 10.07.2024 erfüllen:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR zugunsten Bund gegen Alkohol und Drogen
Eine etwaige erforderliche gerichtliche Zustimmung zu dieser Sachbehandlung liegt bereits vor.
Wenn Sie die Auflage/n fristgemäß und vollständig erfüllen sowie den Nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. Eine nachgewiesene, fristgemäße Erfüllung der Auflage/n gilt als Zustim-mung. Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregis-ter. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenom-men. Bei Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Falls Sie mit der Sachbehandlung nicht einverstanden sind, wird ohne weitere Benachrichtigung die öffentliche Klage erhoben.
Aktuell befinde ich mich laut Empfehlung von meinen Anwalt in einen Vorbereitungskurs zur MPU.
Meine frage ist nun:
Da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde bekomme ich eine Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle da ich über 1.6% mit dem Fahrrad hatte oder bekomme ich da nichts?
Und wenn ich eine Aufforderung bekomme:
Wie lange dauert das in etwa bis ich ein schreiben von der Fsst zur Aufforderung der MPU bekomme? Aktuell sind 5 1/2 Monate vorbei und ich hab noch nichts bekommen. Wie lange sind da so erfahrungsgemäß die Zeiten bis man ein schreiben erhält? Kann sich das noch ziehen?
Ich wurde Anfang Mai mit dem Fahrrad von der Polizei angehalten und mein Blutalkoholwert lag bei 1.99%
Habe daraufhin meinen Anwalt verständigt und er hat mich in diesem Fall vertreten. Führerschein besitze ich noch.
Mein Anwalt konnte das Strafverfahren gegen mich einstellen, hier ein Auszug aus dem Schreiben von der Staatsanwaltschaft von Anfang Juni:
Sehr geehrter,
die Staatsanwaltschaft legt Ihnen zur Last:
Sie fuhren am 05.05.2024 gegen 00.20 Uhr mit einem Fahrrad obwohl Sie infolge vorangegangenen Alkoholgenusses fahruntüchtig waren.
Eine bei Ihnen am 05.05.2024 um 01.10 Uhr entnommene Blutprobe ergab eine Blutalkoholkonzentration von 1,99 %o.
Ihre Fahruntüchtigkeit hätten Sie bei kritischer Selbstprüfung erkennen können und müssen.
Sie haben sich daher der fahrlässigen Trunkenheit Verkehr gemäß § 316 Abs. 1 und 2 StGB strafbar gemacht.
Die Staatsanwaltschaft beabsichtigt, gemäß § 153a Abs. 1 StPO von der Erhebung der öffentlichen Klage abzusehen, wenn Sie folgende Auflage(n) bis zum 10.07.2024 erfüllen:
Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 600,00 EUR zugunsten Bund gegen Alkohol und Drogen
Eine etwaige erforderliche gerichtliche Zustimmung zu dieser Sachbehandlung liegt bereits vor.
Wenn Sie die Auflage/n fristgemäß und vollständig erfüllen sowie den Nachweis hierüber unverzüglich gegenüber der Staatsanwaltschaft erbringen, wird das Verfahren ohne weitere Mitteilung an Sie eingestellt. Eine nachgewiesene, fristgemäße Erfüllung der Auflage/n gilt als Zustim-mung. Es erfolgt dann weder ein Eintrag im Bundeszentralregister noch im Fahreignungsregis-ter. Sie gelten als nicht vorbestraft und der Vorfall wird nicht in ein Führungszeugnis aufgenom-men. Bei Erfüllung der Auflage kann die Tat nicht mehr als Vergehen verfolgt werden. Falls Sie mit der Sachbehandlung nicht einverstanden sind, wird ohne weitere Benachrichtigung die öffentliche Klage erhoben.
Aktuell befinde ich mich laut Empfehlung von meinen Anwalt in einen Vorbereitungskurs zur MPU.
Meine frage ist nun:
Da das Verfahren gegen mich eingestellt wurde bekomme ich eine Aufforderung zur MPU durch die Führerscheinstelle da ich über 1.6% mit dem Fahrrad hatte oder bekomme ich da nichts?
Und wenn ich eine Aufforderung bekomme:
Wie lange dauert das in etwa bis ich ein schreiben von der Fsst zur Aufforderung der MPU bekomme? Aktuell sind 5 1/2 Monate vorbei und ich hab noch nichts bekommen. Wie lange sind da so erfahrungsgemäß die Zeiten bis man ein schreiben erhält? Kann sich das noch ziehen?