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Wiedererteilung nach 15 Jahren

Das weiß ich selber. Ich frage mich aber immer noch ob ich den Antrag vielleicht doch einfach zurück ziehe aus Sicherheit und in 2-3 Monaten einfach mal einen Blick in meine führerscheinakte werfe um zu gucken was überhaupt drin steht und ob ein neuer Versuch zu dem besagten Tilgungstag Sinn macht.
 
Lies doch einfach noch mal in Ruhe was @Nancy Dir jetzt schon mehrfach geschrieben hat.

Lass den Antrag einfach laufen und wenn wider Erwarten doch eine MPU verlangt wird, ziehst Du ihn dann zurück und stellst ihn nächstes Jahr nach Ablauf der Verwertungsfristen neu.

Wo ist jetzt Dein Problem?
 
OK, dann los und hole deine FE ab.
Falls es nichts wird, kannst Du gerne alle anwesenden belehren, wie das Amt zu handeln hat.
 
Lass den Antrag einfach laufen und wenn wider Erwarten doch eine MPU verlangt wird, ziehst Du ihn dann zurück und stellst ihn nächstes Jahr nach Ablauf der Verwertungsfristen neu.
ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber ich glaube, es bestehen Bedenken, dass so ein Antrag alte Fristen reaktiviert. Das wird ja so ganz pauschal "im Netz" oft so geschrieben.
Wenn ich das richtig verstanden habe (und da lern ich gerne dazu), findet eine Reaktivierung dann statt, wenn man zur MPU geladen wird und nicht mehr darauf reagiert. Richtig? Dann kann man wieder 10 Jahre (+5 Jahre Anlaufhemmung?) warten...
Sofern man aber nach Antragstellung bei MPU-Aufforderung den Antrag zurückzieht, werden auch die ollen Kamellen nicht reaktiviert. Alt bleibt alt. Die Antragstellung alleine löst also noch keine Reaktivierung aus.

Stimmt das so? (Bürgernahe Ausdrucksweise, jenseits der behördlichen Geheimsprache)
 
Zuletzt bearbeitet:

Mich nicht.

Beurteilungskriterien, 4. Auflage, Kriterium V 1.2 N 1.

Der Klient hat vielfältige Delikte unterschiedlicher Art (z. B. Diebstahl, Urkundenfälschung, Betrug) begangen, die sich gegen verschiedene Rechtsgüter richten.

Dazu habe ich bereits etwas in Beitrag 9 geschrieben.


Ja. Wenn der Antrag zurückgezogen wird hat man keine Nachteile außer ein paar Gebühren.
 
ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber ich glaube, es bestehen Bedenken, dass so ein Antrag alte Fristen reaktiviert. Das wird ja so ganz pauschal "im Netz" oft so geschrieben.
Wenn ich das richtig verstanden habe (und da lern ich gerne dazu), findet eine Reaktivierung dann statt, wenn man zur MPU geladen wird und nicht mehr darauf reagiert. Richtig? Dann kann man wieder 10 Jahre (+5 Jahre Anlaufhemmung?) warten...
Sofern man aber nach Antragstellung bei MPU-Aufforderung den Antrag zurückzieht, werden auch die ollen Kamellen nicht reaktiviert. Alt bleibt alt. Die Antragstellung alleine löst also noch keine Reaktivierung aus.

Stimmt das so? (Bürgernahe Ausdrucksweise, jenseits der behördlichen Geheimsprache)
Das hast Du richtig wiedergegeben.

Lässt Du den Antrag trotz Anordnung laufen und legst keine positive MPU vor, wird der Antrag förmlich versagt und die Frist beginnt neu zu laufen.
Ziehst Du ihn innerhalb der gesetzten Frist förmlich zurück gilt er so als hättest Du ihn nie gestellt.
 
Aber wenn eine Aufforderung zur Mpu kommt und ich dann zurück ziehe steht nicht in der führerscheinakte dass eine Mpu angeordnet wurde bei Rücknahme des Antrags ?
 
Guten Morgen,
ich habe noch eine Frage am Anfang als ich den Antrag gestellt habe habe ich parallel dazu um Einsicht in meine Führerscheinakte gebeten. Da hieß es das macht noch keinen Sinn da die strafakten abgewartet werden müssen.
Da ich ja weiß dass schon zwei der drei Akten angekommen sind würde ich gerne zwischenzeitlich schon mal reingucken. Wisst ihr ob das möglich ist ?
 
Wisst ihr ob das möglich ist ?

Ja, das sollte möglich sein. Du solltest dich zunächst erkundigen ob für die Akteneinsicht ein Termin vereinbart werden muss. Bei Bedarf solltest du dich auch erkundigen, ob du Notizen machen darfst, Fotos machen darfst oder gar die Möglichkeit von Kopien (eventuell gegen Gebühr) gegeben ist. Die Möglichkeiten sind von Führerscheinstelle zu Führerscheinstelle unterschiedlich.

Da hieß es das macht noch keinen Sinn da die strafakten abgewartet werden müssen.

Jein. Die haben natürlich Recht das die Akten noch nicht vollständig sind. Aber es kann durchaus sinnvoll sein trotzdem zu schauen, was dort vermerkt ist, um eine Anfangsübersicht zu bekommen. Also auch jetzt.
 
Danke habe Montag einen Termin um 07:30 Uhr. Vielleicht kann mir die SB dort schon in ungefähr sagen wie es aussieht mit meinem Antrag
 
Die SB sagte es ist aber nur eine halbe Stunde für die Akte. Wie dick ist die denn ?? Also außer meiner Drogenfahrt weswegen mir die fe entzogen wurde bin ich verkehrsrechtlich nie in Erscheinung getreten.
 
Bei der Zeitbegrenzung geht es nicht um die Dicke / den Inhalt der Akte sondern darum, das danach die Räumlichkeiten für die nächste Akteneinsicht frei gemacht werden müssen. Für die Akteneinsicht gibt es in der Regel entweder einen Schreibtisch, an dem man sitzen kann oder Nebenräume, wobei die Türen offen bleiben sollen / müssen.

Auch wenn die Akte "dünn" ist kann es etwas Zeit in Anpruch nehmen, zum Beispiel Polizeiberichte zu lesen.

Außerdem ist damit klar gestellt, das die Zeit sich verkürzt, wenn du dort verspätet erscheinst.
 
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