ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, aber ich glaube, es bestehen Bedenken, dass so ein Antrag alte Fristen reaktiviert. Das wird ja so ganz pauschal "im Netz" oft so geschrieben.
Wenn ich das richtig verstanden habe (und da lern ich gerne dazu), findet eine Reaktivierung dann statt, wenn man zur MPU geladen wird und nicht mehr darauf reagiert. Richtig? Dann kann man wieder 10 Jahre (+5 Jahre Anlaufhemmung?) warten...
Sofern man aber nach Antragstellung bei MPU-Aufforderung den Antrag zurückzieht, werden auch die ollen Kamellen nicht reaktiviert. Alt bleibt alt. Die Antragstellung alleine löst also noch keine Reaktivierung aus.
Stimmt das so? (Bürgernahe Ausdrucksweise, jenseits der behördlichen Geheimsprache)