ändern wirNein kenne ich nicht.

Ich machs mal etwas plakativ, vieles wird sich (hoffentlich) mit dem decken, was Du als Suchtberater auch kennst.
Der Gutachter richtet sich nach den Beurteilungskriterien, das ist ein 400-Seiten-Wälzer.
Dort wird unterschieden in:
A1 = Sucht
A2 = Mißbrauch
A3 = riskanter Konsum.
Ich fange mit Mißbrauch an (etwas platt und plakativ):
A2: Mißbrauch zeichnet sich dadurch aus, das "Situationen Alkohol brauchen" - als Lösungsversuch. Es kommt jetzt auch darauf an, wie häufig diese Situationen stattfinden. Wer sich Trauer wegtrinken muss (Verlust von irgendwem), hat mal ein paar auffällige Trinkphasen im Leben. Die Situationen sind eher selten. Wer sich eine Depression oder dauerhafte (subjektiv empfundene) Verletzungen oder Ego-Bedrohungen wegtrinken muss, hat da viel mehr "Situationen". An dieser Stelle treten die üblichen Gewöhnungseffekte ein, incl. Dosissteigerung (um den gleichen Effekt zu erzielen), der Übergang in die Sucht ist fließend.
A1: bei der Sucht sind die (ursprünglich!) auslösenden SItuationen untergeordnet, der Alkohol braucht sich selbst. Situationen zum Konsum werden (auch als Rechtfertigung, niemand ist gern süchtig) künstlich definiert und die Sucht selbst erzeugt nun allein für sich eine Verschärfung der ursprünglichen Ursachen oder baut neue dazu (gerade auch: Depression). Während beim Mißbrauch noch eine Situation den Alkohol braucht, braucht nun der Alkohol Situationen^^. Der Trinkdruck ist an der Stelle das Hauptproblem, an die vllt ursächlichen "Notwendigkeiten" kommt man erstmal kaum ran. Deshalb muss man erstmal raus aus dem Trinkdruck, um dann irgendwann mal an den ursächlichen Auslösern zu arbeiten (letzteres passiert leider nur sehr selten in den entsprechenden Therapien, deshalb ist die Rückfallquote auch so hoch).
A3 (riskanter Konsum) kann man vllt beschreiben mit: immer mal wieder Alkohol als Lösungsversuch, auch Hochkonsum, aber nicht überdauernd und häufig
Entsprechend sind in den Beurteilungskriterien auch die "Eintrittskarten" für eine chancenbehaftete MPU festgeschrieben:
A1: (nur grob, da gibts viele Details) 15 Monate Abstinenznachweis, mit oder ohne Therapie
A2: 12 Monate Abstinenznachweis, unter bestimmten Bedingungen (geringe Stärke des Mißbrauchs) begleitetes Einüben von kontrollierten Trinken nach einer Abstinenzzeit, Gesamtdauer ebenfalls 12 Monate mit entsprechenden Nachweisen
A3: Keine Nachweise nötig (aber sehr sinnvoll als "Argumentationsverstärker)
Das sind aber nur die Eintrittskarten. Im Gespräch selbst musst du dann belegen, dass du nicht mehr gefährdet bist. Ohne die passende Eintrittskarte hast Du kaum Chance auf eine pos. MPU, auch wenn du im Gespräch brillierst. Die Einordnung in die jeweilige Kategorie macht übrigens der Gutachter aufgrund der vorliegenden Fakten und dem, was du so erzählst. Unser Job hier wäre u.a., die potentielle Einordnung des GA einzuschätzen und entsprechend zu beraten.
Und an dieser Stelle nochwas zur inneren Haltung ggü dem Gutachter. Es gibt ein paar Idioten, aber die meisten sehen sich als Verbündete. Die FÜHRERSCHEINSTELLE hat Zweifel an deiner Eignung, der Gutachter soll diese Zweifel ausräumen - und dazu braucht er Deine aktive und massive Mithilfe. Und er muss da zugleich streng sein, sein Ruf steht und fällt damit, wie "recht" er behält. Er muss mit gutem Gefühl eine Prognose für die Zukunft abgeben können. Es geht also nicht nur darum, wo Du HEUTE stehst, sondern wie es voraussichtlich die nächsten Jahre laufen wird.
Das wäre mal der grobe Rahmen. Kannst du das so nehmen?
Und: ICH leite das Gespräch. Für eine (sicherlich interessante) "Fachdebatte" können wir vllt andernorts mal bisschen über die Thematik schwadronieren. Ok?
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jetzt muss ich leider weg bis abends
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