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TF mit 2,25 ‰ - MPU ohne Abstinenz möglich? MPU sogar legal umgehen?

Das sehe ich gänzlich anders.
Eine tiefgreifende Auseinandersetzung als Voraussetzung für eine gelebte Verhaltensänderung, die wiederum auch außerhalb des StVs stattfindet, ist schon mit MPU schwer.
Ohne diese ist aber eine WHT -aus psychologischer Sicht- schon fast vorprogrammiert, da die Auseinandersetzung eine feste Grundlage ist zur Verhinderung von TFen.
Da gebe ich Dir vollkommen Recht und kam von mir etwas falsch rüber, als was ich ausdrücken wollte.

Ohne „Prüfung“ durch einen Psychologen halte ich diesen Umgang für TFer, sofern es „Schule“ machen sollte, für grob fahrlässig.

Für`s Forum ist doch die MPU-Vorbereitung Thema ?
Profil Aktenlage Abstinenznachweise etc. ?
Vorbereitung auch auf das psychologische Gespräch ?

Wir antworten doch nach bestem Wissen, welches wir uns wie auch immer angeeignet haben..?
Und möchten doch daher auf dem neuesten Stand sein ?
Aber da bedarf es doch eines objektiv formalen Nachweises, falls sich diese Fälle „häufen“…?
Volle Zustimmung.

Dieses Thema Bindungswirkung ist etwas "exotisch". Bei den Werbekampagnen diverser RA sowie VPs wird deutlich erwähnt, daß es einer gewissen "Vorbereitung" bedarf, damit letztlich ein Richter überzeugt werden kann. So einfach ist das eben nicht, und wie häufig das klappt, ist die nächste Frage..
Ein angelernter MPU-Berater, also kein VP über welchen wir uns mal ausgetauscht hatten mit dessen zweifelhaften Ausbildungen, wirbt u.a. mit einer psychologischen Aufarbeitung und zu vermittelnden bekannten RAs, um diese Strategie zu verfolgen.

Jedenfalls hat Van_Damme Abstinenznachweise gesammelt und ich meine auch VP-Sitzungen absolviert.
Soll also heißen, es sind durchaus Maßnahmen in dieser Richtung notwendig, um dann einen Richter zu überzeugen.

Wir können doch hier niemanden mit gutem Gewissen beraten und z.B. sagen, „MPU wird abgeschafft, juchu..!“, wenn irgendeiner hier das hinschreibt.

Insofern finde ich es -gerade für das Forum- quasi alternativlos diesen Nachweis zu bringen.
Erst dann kann ich das im Hinterkopf behalten als möglichen Weg der MPU-Umgehung.
Da bin ich ganz bei Dir.
Wir haben alle im Verlauf dieses Threads, sowie die von mir Verlinkten, davon abgeraten. Die Gefahr einer möglichen WHT sehe ich genauso schon fast als logisch an.

Im Ergebnis hat der TE nun sein gesetztes Ziel erreicht und konnte den Gang via Fsst zum MPI elegant umgehen.
Mir gefällt diese Rechtslage wirklich nicht, aber die ist nunmal gegeben und folglich zu akzeptieren.
Es gibt auch noch andere Foren, welche sich auf das Umgehen der MPU konzentrieren..

So sind derartige Attacken von @Sammy89 wirklich unangebracht und sehe auch keine Anhaltungspunkte hierfür.
 
Also, ich bin kein Jurist, aber so rein von dem, was ich von dem Verfahren weiß, wüsste ich nicht, was juristisch dagegen sprechen könnte…?

Ist jetzt die Frage, ob du dann Zeit sparst…
Weil du ja imho erst einen Beschluss über den FE abwarten muss / brauchst…?

Also, wenn dir die FEB viele, viele Monate Zeit gibt, bis sie nach der TF mit dem Fahrrad deine Kraftfahrzeugfahreignung überprüfen muss, wäre es zeitlich und finanziell um einiges besser, die MPU in der dir dann gesetzten Frist zu absolvieren.

Wenn ich jetzt hier nicht einen eklatanten Denkfehler fabriziert habe
 
Ja. Das ist aber dann auch egal, ob Fahrrad oder Auto.
Weitere Erfolge neben der Wiedererteilung durch den Richter könnten ja auch Reduktion der Geldstrafe und Sperrfrist selbst sein.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Absolut !

Geldstrafe klappt in vielen Fällen schon mal mit der StA, aber gerade bei Sperrfristverkürzungen kenne zumindest ich nur Fälle, wo der Richter diese verkürzt hat…. :smiley138:
 
Diese Thematik der Bindungswirkung gibt es bei Fahrrad nicht, weil dieses ein FE-freies Fahrzeug darstellt und folglich das Gericht keine FE entziehen darf. So wird dann auch nicht strafrechtlich die Fahrtüchtigkeit am GT beurteilt und es gibt daher auch keine Sperrfristen.

Der Entzug der FE findet nur über den separaten Verwaltungsakt der Fsst statt.

Dh. Fährst besoffen Fahrrad, weil du nicht ins Auto steigen willst, verlierst anschließend irgendwann die FE fürs Auto weil du vlt evtl mal besoffen fahren könntest aufgrund eines vlt vorhandenen unkontrollierten Alk-Problems einzig wegen dem bak.
Das Verbot für das anschließende Fahrradfahren ist wohl unzulässig weil unangemessen hart.

Fährst hingegen besoffen Auto, verlierst sofort die FE, aber Fahrrad darfst weiterhin.

Ich erachte die gesamte Thematik Fahrrad für rechtlich nicht geklärt und verstößt gegen mein jegliches Rechtsempfinden. Unwürdig.
 
Moin! Kurz und ohne Drumrum:


Zu deinen zwei Punkten:


  • „>2,0‰ ohne Abstinenz bestehen“ – theoretisch möglich, praktisch (bei 2,25‰) fast aussichtslos. Bei so einer BAK unterstellen Gutachter i. d. R. ausgeprägte Alkoholtoleranz/Problematik. Ohne belastbare Abstinenz wirst du in 9 von 10 Fällen scheitern. Der realistische „Goldstandard“ hier: 12 Monate dokumentierte Abstinenz (EtG-Urin unangekündigt oder Haar in 3-cm-Segmenten).
  • „Richter kann MPU umgehen / FS sofort wiedererteilen“nein. Das Gericht kann Sperrfrist festlegen/verkürzen, aber die Neuerteilung macht die Führerscheinstelle. Und die ist an §13 FeV (MPU ab 1,6‰) gebunden. Ein richterliches „Du kriegst den Lappen zurück“ verdrängt die MPU nicht.

Was ich an deiner Stelle JETZT tun würde:


  1. Abstinenzprogramm starten (12 Monate):
    • EtG-Urin (6–10 Screenings, unangekündigt) oder Haar (max. 3 cm pro Segment, lückenlos).
    • PEth kann zusätzlich sinnvoll sein, ersetzt aber das klassische Programm nicht überall.
  2. Aufarbeitung & Stabilität: 1–2 Termine Verkehrspsychologe, plus gern Suchtberatung/SHG – mit Bestätigungen.
  3. Roter Faden: Trinkvorgeschichte → Fehlerkette am Tattag → Wendepunkt → heutige Regeln (0,0, Restalkohol, Notfallplan).
  4. Timing: Antrag ~3 Monate vor Sperrfristende, MPU erst, wenn Nachweise + Story „rund“ sind.

Kurzantwort auf deine Idee „3 Monate Haar als Trinkpause“:
Bei 2,25‰ ist das zu wenig. Das taugt nicht als tragfähiger Beleg – Risiko für ein negatives Gutachten.
 
Kurzantwort auf deine Idee „3 Monate Haar als Trinkpause“:
Bei 2,25‰ ist das zu wenig. Das taugt nicht als tragfähiger Beleg – Risiko für ein negatives Gutachten.
Danke.

Aber du hast wohl nicht mitbekommen, dass ich bereits in der Verhandlung meinen Führerschein zurückbekam mit der Feststellung meiner Fahreignung. Lies dir auch zu dem Thema den entsprechenden Artikel eines Rechtsanwalts durch.
 
Aber du hast wohl nicht mitbekommen,
@jarvis bekommt gar nix mit, er wirft den Fall in eine KI und übernimmt halt all des pauschale Geblubber, das eine KI nun mal zurückwirft.
Einfach ignorieren...

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Ich erachte die gesamte Thematik Fahrrad für rechtlich nicht geklärt und verstößt gegen mein jegliches Rechtsempfinden. Unwürdig.
meines Wissens wurde das über eine richterliche Entscheidung "geklärt" - ein Fahrradfahrverbot dürfte aktuell aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kaum mehr ausgesprochen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
p.s.: ich liefere nach -> OVG Münster, Beschlüsse vom 5.12.2024, Az.: 16 B 1234/24 und 16 B 5678/24
(das bezieht sich meines Wissen jedoch nur auf Beschlüsse der Behörde, nicht jedoch auf richterliche Urteile)
 
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