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TF am Vatertag mit 1,29‰

Und genau das ist das Drama……seufz……
Eben…
Meint ihr, dass mein schwankender Gang und lallende Sprache (+starker Alkoholgeruch, glasige und gerötete Bindeheute) die dokumentiert wurden ausreichend sind als Ausfallerscheinungen?
Oder könnte es als „keine Besondere“ argumentiert werden?
Ich weiß, schwer zu sagen dennoch würde mich eure Einschätzung interessieren.
 
Ich schätze es 50:50…
Wobei wenn du bei deinem Antrag auf Wiedererteilung etwas vorlegen kannst, VP, Abstinenznachweis etc, denke ich imho, dass dies doch gerne gesehen wird. Es zeigt meiner Meinung nach, dass Du Dich mit deinem Fehler beschäftigt hast und Sorge trägst, dass es nicht mehr passieren wird
Wenn jemand gar nichts vorweisen kann, siehts meiner Meinung nach etwas anders aus.
Bei mir gibts beispielsweise meiner Meinung nach keine wirklich greifbaren Feststellungen. (Gerne mal meine Uploads ansehen).
Der Arzt widerspricht sich in seinen Feststellungen mehrfach, und was die „blauen“ geschrieben hatten, deren Aussagekraft stelle ich jetzt mal außen vor…
 
Zuletzt bearbeitet:
VP, Abstinenznachweis
Ich hatte sowieso eine MPU-Anordnung.

Unnötiges Vollzitat des Vorpostings gelöscht *Nancy*
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Das kann man hier nachlesen: Mpu?

@Mumu90

Zwei deiner älteren Accounts wurden gesperrt, da Doppelaccounts in diesem Forum verboten sind. Nun hast du dich ein drittes Mal angemeldet. Da ich davon ausgehe, dass du wirklich dringend Hilfe brauchst, lasse ich deinen Account jetzt erstmal offen.
Ich biete dir hier jetzt einmalig an, einen neuen Versuch der Vorbereitung zu starten, erwarte aber von dir dafür, dass du ein eigenes Thema eröffnest und dort ehrlich alles zu deiner Geschichte schreibst, damit dir sinnvoll geholfen werden kann.
Kommst du dem nicht nach, werde ich auch diesen Account sperren.



Sorry an DerVater, für das OT hier in deinem Thread.
 
Es gibt tatsächlich ein „Nord-Südgefälle“ was die Auslegung der FeV betrifft. Am restriktivsten stechen hier besonders Bayern und Baden-Württemberg hervor. Die FEB‘s in den Ländern sind angewiesen, die FeV besonders eng auszulegen.
 
Hey @BK1337 ,
Hab leider noch kein „neues“ Strafbefehl von Gericht erhalten.
Ich habe gestern mein FS neu beantragt, jedoch ist das bei uns in Stadtverwaltung und die schicken alles zur Kreisverwaltung (Fsst). Also erst wenn das da angekommen ist mit dem Strafbefehl, kann ich vorsichtig nachforschen bei dem Bearbeiter..
Ich hoffe, dass die Gas geben und nicht, dass es länger als die Sperre dauert.
Also ob MPU oder nicht, weiß ich leider immer noch nicht :smiley842:
 
Du wirst keinen neuen Strafbefehl mehr bekommen. Es wird sicher bald bei dir das Urteil, das der Richter in der Verhandlung verkündet hat, in schriftlicher Form ankommen. Das gleiche wird dann auch zur Staatsanwaltschaft und zur FEB gehen.
Irgendwann wird dann von der Staatsanwaltschaft noch eine Zahlungsaufforderung der Geldstrafe kommen.
Ich drück dir weiterhin die Daumen, dass dir ne MPU erspart bleibt.
 
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