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Alkohol MPU, Ersttäter 1,75 Promille, PTBS/Alkoholabhängig

ein fachärztliches Gutachten.
Kriegst Du auch beim TÜV. Die psychologische Hürde hast du gemeistert, aber ein Psychologe ist kein FachArzt.
Wo ich jetzt allerdings auch unsicher bin: wäre das nicht die Aufgabe des Arztes bei der MPU gewesen?
Hast du in im Psychologengespräch klinisch relevante Angaben gemacht, die der Arzt beim MPU-Termin noch nicht hatte?
Hab alles angegeben und im Gutachten steht es gibt keine fahreingnungsrelevanten Erkrankungen Nach FeV4.

Ich weiß nichtmal warum die das jetzt wollen…

ptbs
Oder wegen meiner Diabetes
 
Was machen die denn bei so einer Untersuchung und was Brauch ich für Unterlagen?

Oder ist es weil ich Alkoholabhäng bin und in der Fragestellung alkoholmissbrauch stand?
Bin echt erschlagen
 
…woraufhin Sie umgehend mit Schreiben vom 30.09.2025 aufgefordert wurden Ihr Einverständnis für die Absolvierung eines fachärztlichen (psychiatrischen) Gutachtens zu erklären. Zur eindeutigen Feststellung Ihrer körperlichen und geistigen Eignung ist daher die Vorlage eines Gutachtes eines Facharztes*einer Fachärztin für Psychiatrie / Nervenheilkunde, der*die über eine verkehrsmedizinische Zusatzqualifikation verfügt, vorzulegen.
Da kann es sich ja nur um fahreignungsrelevante psychiatrische Erkrankungen handeln, wie z.B. Psychosen, schwere Depression, Demenz etc.
Es handelt sich also um schwer Wiegenderes, wenn es berechtigt ist, was wir jetzt so nicht beantworten können.

Stelle bitte dein GA -sorgfältig anonymisiert- vollständig hier ein.
Dann können wir dir gezielt weiterhelfen.
 
P.S.: Der Brief wird den selben Inhalt haben wie die Mail. Die FEB ist aber verpflichtet, im Verwaltungsakt Relevantes schriftlich per Post dir zuzustellen.
 
im Gutachten steht es gibt keine fahreingnungsrelevanten Erkrankungen

Das behauptet die Führerscheinstelle aber. Eventuell handelt es sich um eine Verwechslung mit einem anderen Gutachten, obwohl das eher unwahrscheinlich ist.

Im MPU-Ergebnis ganz zum Schluß des Gutachtens steht nur die Antwort auf die Fragestellung. Die ist offensichtlich positiv.

"Weiter vorne" wird stehen welche Erkrankungen noch aufgefallen sind, die mit der Fragestellung nichts zu tun haben. Die MPU darf sich nur mit der Fragestellung beschäftigen. Andere fahreignungsrelevante Auffälligkeiten dürfen nur weitergegeben werden. Die Führerscheinstelle entscheidet dann ob dafür eine weitere Untersuchung erforderlich ist. Das scheint aktuell der Fall zu sein.
 
Auch ich halte eine Verwechslung für eher unwahrscheinlich, da die FEB offensichtlich richtig die zuständige BfF und Datum vermerkt hat…?
 
12. Warum haben Sie getrunken?

Seitdem tot meiner Mutter habe ich getrunken, um negative Gedanken zu verdrängen, Denkspiralen zu durchbrechen und um mich somit zu betäuben. Nachdem ich aus Afghanistan zurückkam, war mein Verhalten stark verändert, enorme Reizbarkeit, Gefühlskälte, Flashbacks, Dissoziationen. Das wurde jeden Tag schlimmer und hat mir auch Angst gemacht. Ich war reizbarer als vorher. Ich habe immer schlechter geschlafen, Albträume und Schlafparalysen wurden immer häufiger, sowie Flashbacks und Dissoziationen. Ich konnte mich nicht mehr an meinen Kindern erfreuen ihnen keine Liebe mehr schenken. Ich habe bemerkt das meine Kinder nicht mehr verstanden haben, was mit ihrem Papa passiert ist. Ich fing an ab und zu etwas zu trinken und erinnerte mich an die Wirkung, die der Alkohol auf mich hatte als meine Mutter starb. Ich war wieder lustiger und liebevoller für die Kinder, ich konnte Freude empfinden. Ich habe mir eingebildet besser schlafen zu können. Die extreme Anspannung, die durch Angstzustände und Flashbacks entstand wurde besänftigt. Mit der Zeit sind die Symptome aber schlimmer geworden und ich brauchte den Alkohol, um überhaupt funktionieren zu können.
Ich habe mir jetzt dein ganzes Thema durchgelesen, so dass -sofern du das so gesagt hast- das der Grund sein könnte.

Im Verwaltungsrecht bezogen auf die FeV fällt das unter „Psychose“.
Wie oben schon gesagt, ist das fahreignungsrelevant ( 2016 vom OVerwG LG bestätigt ).
Die FEB muss das überprüfen.
 
auf die FeV fällt das unter „Psychose“.
was fachlich falsch sein dürfte, nachdem auch Komplextrauma-typische Flashbacks seit 2023 offiziell in der ICD11 aufgeführt sind*. Aber hey... das könnte noch ein paar Jahre dauern, bis alte Fehlinterpretationen aus den Behörden ausgeschlichen sind :/

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* mit gut 30 Jahren Verspätung. *seufz
 
25. Wie haben Sie die Änderung Ihres Trinkverhaltens erreicht und dabei die Umstellungsphase erlebt?

Der Entzug der Fahrerlaubnis war ein Tiefpunkt in meinem Leben, sehr schambehaftet. Als ich darüber nachgedacht habe was da passiert ist und was alles hätte passieren können bin ich letztendlich froh das die Polizei mich kontrolliert hat. Wahrscheinlich haben sie mir und auch anderen das Leben gerettet.
Ich habe mit Hilfe des BWZKs eine Klinik gefunden, die meine PTBS und die Komorbidität mit der Suchterkrankung behandelt hat. Dort habe ich gelernt wie diese beiden Erkrankungen zusammenhängen und das hat mir ein besseres Verständnis für meine Erkrankung vermittelt und ich konnte endlich für mich eine ernsthafte Abstinenzentscheidung treffen. Somit hatte ich dann auch einen klaren Weg vor Augen.
Hast du den Bericht zu dem Aufenthalt abgegeben ?
Hast du dich, gerade was die PTBS anbelangt, an die empfohlenen„Anschlussmaßnahmen“ gehalten ?
Konntest du das belegen ?
 
was fachlich falsch sein dürfte, nachdem auch Komplextrauma-typische Flashbacks seit 2023 offiziell in der ICD11 auftauchen*. Aber hey... das könnte noch ein paar Jahre dauern, bis alte Fehlinterpretationen aus den Behörden ausgeschlichen sind :/

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* mit gut 30 Jahren Verspätung. *seufz
Auf jeden Fall !
Daher habe ich auch extra „im Verwaltungsrecht“ geschrieben :smiley624:
 
Doch nach den ersten Auslandseinsätzen in Afghanistan bemerkte ich, dass ich in meinem Bekanntenkreis auf meine Verhaltensveränderungen angesprochen wurde. Ich wurde immer reizbarer und gefühlsloser. Flashbacks und dissoziative Momente wurden häufiger.
hier müssen wir uns an die eigene Nase fassen, vllt hätten wir darauf genauer eingehen sollen.
Nicht Komplex-Trauma, sondern vllt Kriegstrauma.

Mist. Und ich erinnere mich noch, dass ich was dazu schreiben wollte :(
Und doch ist ein Trauma keine Psychose im engen Sinne, selbst wenn es Symptome aus dem psychotischen Erlebenskreis geben sollte (speziell: Diss-Erleben). Jetzt kann ich leider gar nicht einschätzen, auf welchem "Wissensstand" so ein Facharzt ist, deshalb hab ich auch keine Idee, wie man da durchkommt. Eine Traumaspezifische Behandlung mit der Bestätigung, dass das Diss-Erleben heute nicht mehr auftritt, wäre da sicher gold.
Denn: wenn Dich was in die Diss triggert, BIST Du halt wirklich jenseits der Fahreignung, zumindest in diesem Zeitraum.

Wie siehts da aus?
 
Zuletzt bearbeitet:
Traumaspezifische Behandlung mit der Bestätigung, dass das Diss-Erleben heute nicht mehr auftritt, wäre da sicher gold.
Denn: wenn Dich was in die Diss triggert, BIST Du halt wirklich jenseits der Fahreignung, zumindest in diesem Zeitraum.
Genau, und darum ist ein Facharzt für Psychiatrie mit verkehrsmedizinischer Zusatzqualifikation imho der einzige, der das fachkompetent beurteilen kann.
 
Denn: wenn Dich was in die Diss triggert, BIST Du halt wirklich jenseits der Fahreignung, zumindest in diesem Zeitraum.
So, und das ist doch meiner Einschätzung nach das Entscheidende für die Fahreignung, da bist du aber um Längen kompetenter.

Sind diese Trigger „herausgearbeitet“ worden ?
Wenn ja, konnten diese seitens der Klinik „beurteilt“ werden auf die Trigger, die evtl. fahreignungsrelevant sein könnten, wenn ich da mal an Autobahn, Sirenen, Stress und an unvorhergesehene Dinge denke, die einen im StV begegnen könnten…?

Skills hat er ja gelernt und wohl auch erfolgreich anwenden können, was prima ist !

Nur stellt sich doch die Frage:
Welche können gefahrlos und in der auftretenden Situation in einem ausreichenden Zeitraum von ihm umgesetzt werden ?
 
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