Alkohol – Unfall mit Auto (1,63‰) – Vorbereitung ohne Abstinenznachweis

Kurz und ( wahrscheinlich leider nicht ) schmerzlos:
Ich sehe keinerlei realistische Chance auf eine positive MPU

Alleine von den formalen Voraussetzungen
- trinken alleine zu Hause
- Mittwoch Nachmittag
- am Trinkende / Beginn der TF hattest du locker 2 ‰, und die, wenn nur mit Abbauquote 0,1 gerechnet wird, die aber bei dem Trinkmuster unrealistisch ist
- du trinkst noch ( auch harten ) Alkohol
wirst du in die Kategorie A2 ( Missbrauch ) landen müssen, was ein Bestehen ohne Nachweise unmöglich macht.

Deine psychologische Aufarbeitung ist quasi nicht vorhanden.
Du hast deine Vergangenheit nicht realistisch aufgearbeitet ( das hat @MrMurphy gestern schon auf den Punkt gebracht )
Du hast kein inneres Motiv.
Demzufolge auch keine Vermeidungsstrategien.
Du lässt dich aus über so „strenge“ Verkehrsregeln in D, die du nicht kanntest.
Du jammerst über deine verlorene Fahrerlaubnis.

Das, was du schreibst, ist viel zu technisch, viel zu allgemein, und, vor allem, vollkommen realitätsfern, und zwar sowohl aus statistischer als auch psychologischer Sicht.
Von den sich durchziehenden Widersprüchen mal ganz abgesehen.

So Leid mir das tut, ich sehe keinen Sinn darin, dass du an „einigen“ Antworten feilst, wenn das Fundament fehlt.

Ich bin mir bewusst, dass das harte Worte sind, aber die Realität bzgl. der Voraussetzungen für eine positive MPU ist nun einmal, wie sie ist.

Den Rat, den ich dir gebe, ist:
- MPU am Montag absagen
- Abstinenznachweise sammeln
- sich ziel- und zukunftsorientiert an deine psychologische Aufarbeitung zu machen ( das kannst du auch hier machen )
- und dich bloß nicht wieder in die Hände der VP zu begeben, bei der du warst

Viele liebe Grüße :smiley138:
 
Um dir vielleicht an einem sehr einfachen Beispiel deine vollkommen realitätsfernen Aussagen vor Augen zu führen in der Hoffnung, diese deine doch noch öffnen zu können:

In Mexiko ist Alkohol in der Öffentlichkeit generell strengstens untersagt.
Fahren unter Alkoholeinfluss ist immer eine Straftat mit den Folgen
- hohe Geldstrafe
- Gefängnisstrafe, in einigen Quellen stand sogar, dass jede entdeckte TF mit einem 36h-Aufenthalt endet
- langer FE-Entzug

Ja, D hat die MPU ( in Ö gibt es noch die VPU ), die im Übrigen freiwillig ist.
In D sind aber die Geldstrafen einzigartig niedrig, und zwar nicht nur in Bezug auf TF, sondern auch, was z.B. Geschwindigkeitsverstöße anbelangt.
Und bevor man in D wegen Trunkenheit am Steuer im Knast landet, muss…äh…keine Ahnung. Ich kenne zumindest nicht einen einzigen Fall.
 
MPU am Montag absagen
Hallo @Karl-Heinz ,
vielen Dank für deine ehrliche und ausführliche Rückmeldung.
Ich habe natürlich darüber nachgedacht, ob ich den MPU-Termin am kommenden Montag absagen sollte. Allerdings ist das laut Schreiben des Instituts nur bis drei Tage vorher möglich, und die Gebühr würde ich nicht zurückbekommen.
Deshalb sehe ich zwei Möglichkeiten:
1️⃣ Ich gehe am Montag, den 10. November 2026, hin, mache die MPU, und falls sie negativ ausfällt, ziehe ich meine Anfrage beim Führerscheinstelle sofort zurück (die Frist für die Einreichung des Gutachtens ist der 9. Januar).
2️⃣ Oder ich gehe nicht hin, verliere das Geld und bitte die Führerscheinstelle, meinen Antrag aus persönlichen Gründen zurückzunehmen – ohne dass ein negatives Gutachten vorliegt.
Könntet ihr mir bitte eine realistische und ehrliche Einschätzung oder Empfehlung geben?
Ich würde mich über ehrliche und sachliche Meinungen dazu freuen, was ihr für den sinnvolleren Weg haltet.
Nochmals danke für deine Offenheit und deine Zeit.
 
Das weitere Vorgehen ist natürlich auch eine Geldfrage. Beide Wege sind möglich.

Für den Rücknahme deines Antrags brauchst du keine Begründung. Wichtig ist das du die Rücknahme nicht vergisst.

Falls du die MPU machst (zum Beispiel weil du dir doch Erfolgsaussichten ausrechnest) hat das erfahrungsgemäß einen Vor- und einen Nachteil.

Der Vorteil ist das du für eine eventuelle nachfolgende MPU die Abläufe kennst.

Der Nachteil ist, das eine negative MPU (auch wenn man die nicht ausschließt) doch sehr auf's Gemüt schlagen kann. Grade wenn Betroffene aus der Vorgeschichte sich schon seelisch in einem Loch befinden können diese Gefühe verstärkt werden.

Wenn du eher zu den Zweiflern gehörst kann es sich auf deine Seelenlage negativ auswirken wenn du die MPU nicht antrittst und das Gefühl bleibt, das du sie vielleicht doch bestanden hättest. Zu solchen Gefühlen neige ich zum Beispiel und die hängen mir teilweise noch jahrelang nach.

Da ich dich nur sehr eingeschränkt kenne (auch nicht deine finanzielle Lage) fällt mir deshalb eine konkrete Empfehlung sehr schwer. Du solltest also auch versuchen herauszufinden welche Lösung für dich langfristig besser ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@MrMurphy
vielen Dank für deine schnelle und aufmerksame Antwort – ich schätze deine ehrliche Einschätzung und deinen Rat sehr.
Ja, du hast völlig recht: Geld spielt natürlich eine wichtige Rolle. In meinem Fall ist die Gebühr aber bereits bezahlt, also kann ich das nicht mehr ändern. Wenn ich jetzt nicht hingehe, bekomme ich das Geld nicht zurück, und gleichzeitig würde ich mich wahrscheinlich immer fragen, ob ich die MPU vielleicht doch bestanden hätte.
Darum habe ich beschlossen, die Situation positiv zu sehen: Da ich schon bezahlt habe, möchte ich die Gelegenheit nutzen, die MPU als Erfahrung zu sehen – um den Ablauf kennenzulernen, um mich mit der Atmosphäre vertraut zu machen und um zu verstehen, worauf ich beim nächsten Mal besser achten muss, falls es nicht gleich klappt.
Natürlich wäre ein negatives Ergebnis zunächst enttäuschend, aber ich bin mir sicher, dass ich das seelisch gut verarbeiten kann. Ich würde mich besser fühlen, es versucht zu haben, als es gar nicht versucht zu haben.
In diesem Zusammenhang habe ich noch zwei Fragen:
1️⃣ Hat das Institut (in meinem Fall AVUS) die Pflicht, mir das Gutachten zuerst zu zeigen, bevor es an die Führerscheinstelle geschickt wird? Ich möchte ganz sicher sein, dass ich im Fall eines negativen Ergebnisses selbst entscheiden kann, ob das Gutachten weitergeleitet wird oder nicht.
2️⃣ Bin ich berechtigt – und wäre es aus deiner Sicht in Ordnung –, wenn ich das Institut bitte, meine psychologische Untersuchung aufnehmen zu dürfen (z. B. als Audioaufnahme)? Ist so etwas erlaubt oder üblich?

Vielen Dank noch einmal für deine Zeit und deine hilfreichen Gedanken.
 
Hat das Institut (in meinem Fall AVUS) die Pflicht, mir das Gutachten zuerst zu zeigen, bevor es an die Führerscheinstelle geschickt wird? Ich möchte ganz sicher sein, dass ich im Fall eines negativen Ergebnisses selbst entscheiden kann, ob das Gutachten weitergeleitet wird oder nicht.

Pflicht ist das falsche Wort.

Das Institut schickt dir das MPU-Ergebnis in zweifacher Ausfertigung. Original und Kopie. Das Original ist für die Führerscheinstelle gedacht.

Die Führerscheinstelle bekommt nur ohne jeden Kommentar ihre Unterlagen zurück. Die weiß also nicht einmal ob überhaupt eine MPU stattgefunden hat. Erfahrungsgemäß fragen die von sich aus auch nicht nach, selbst wenn du den Antrag zurückziehst oder später einen neuen stellst.

Es gibt eine Ausnahme: Bei manchen Anträgen kann von dir angekreuzt werden das das Ergebnis der MPU direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird. In dem Fall kannst du diese Zustimmung aber immer noch zurückziehen.

Bin ich berechtigt – und wäre es aus deiner Sicht in Ordnung –, wenn ich das Institut bitte, meine psychologische Untersuchung aufnehmen zu dürfen (z. B. als Audioaufnahme)? Ist so etwas erlaubt oder üblich?

Das musst du vorher abklären. Das ist grundsätzlich zulässig, geschieht aber meiner Erkenntnis nach nur vom Institut aus (sofern die über die dafür notwendige Technik verfügen) und du bekommst die Aufnahmen nicht. Das du für dich aufnehmen darfst kann ich mir nicht vorstellen. Sofern die Homepage des Instituts dazu nichts hergibt bleibt also nur nachzufragen.

Ohne Absprache darfst du nichts aufnehmen. Rechtlich bist du damit schnell im Rahmen einer Straftat. So eine unrechtmäßige Aufnahme könntest du also nur für dich selbst verwenden, ansonsten hättest du direkt die Staatsanwaltschaft am Hals.
 
@MrMurphy
Ok, danke.
Ich habe im Führerscheinstelle nur dieses Dokument unterschrieben.
So wie ich es verstehe, werden meine Akte und die dazugehörigen Unterlagen an das Institut AVUS geschickt, und das Institut muss sie danach wieder an die Führerscheinstelle zurücksende
Aber das Ergebnis des Gutachtens wird an mich persönlich geschickt – ist das richtig?
Entschuldige bitte, dass ich das wiederhole, aber die deutsche Sprache verwirrt mich manchmal sehr.
Und vielen Dank auch für die Korrektur des Wortes!
:smiley2204:
 
@MrMurphy
Oh, Entschuldigung!
Ich habe in meinem letzten Beitrag vergessen, das Dokument hochzuladen, das ich bei der Führerscheinstelle unterschrieben habe – nur zur Bestätigung. Danke!
 

Anhänge

  • 05182b7b-0752-4b18-85e0-01f1e6719c59.jpeg
    05182b7b-0752-4b18-85e0-01f1e6719c59.jpeg
    653,7 KB · Aufrufe: 60
Hallo Maria,

ich würde bei der Avus (sicherheitshalber) noch einmal darauf hinweisen, dass das Gutachten ausschließlich an dich gesendet werden soll.
Bei der Avus ist es möglich einen Audiomitschnitt machen zu lassen (der aber wohl im Institut verbleibt), das müsste aber vermutlich vorab mit dem MPI abgesprochen werden.

 
Ich verfolge Deinen Beitrag von Anfang an - ich wünsche Dir unglaublich viel Glück und irgendwie bin ich zuversichtlich das es trotz aller Widrigkeiten nicht unmöglich ist, wenn Du magst können wir uns mal persönlich austauschen.
 
Pflicht ist das falsche Wort.

Das Institut schickt dir das MPU-Ergebnis in zweifacher Ausfertigung. Original und Kopie. Das Original ist für die Führerscheinstelle gedacht.

Die Führerscheinstelle bekommt nur ohne jeden Kommentar ihre Unterlagen zurück. Die weiß also nicht einmal ob überhaupt eine MPU stattgefunden hat. Erfahrungsgemäß fragen die von sich aus auch nicht nach, selbst wenn du den Antrag zurückziehst oder später einen neuen stellst.

Es gibt eine Ausnahme: Bei manchen Anträgen kann von dir angekreuzt werden das das Ergebnis der MPU direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird. In dem Fall kannst du diese Zustimmung aber immer noch zurückziehen.



Das musst du vorher abklären. Das ist grundsätzlich zulässig, geschieht aber meiner Erkenntnis nach nur vom Institut aus (sofern die über die dafür notwendige Technik verfügen) und du bekommst die Aufnahmen nicht. Das du für dich aufnehmen darfst kann ich mir nicht vorstellen. Sofern die Homepage des Instituts dazu nichts hergibt bleibt also nur nachzufragen.

Ohne Absprache darfst du nichts aufnehmen. Rechtlich bist du damit schnell im Rahmen einer Straftat. So eine unrechtmäßige Aufnahme könntest du also nur für dich selbst verwenden, ansonsten hättest du direkt die Staatsanwaltschaft am Hals.
Sorry. Das ich den kompletten Beitrag zitiere. Das ist doch nicht hilfreich? Das wirft nur weitere Fragen auf und verunsichert nur. Was soll sowas?!
 
Ich möchte niemanden verunsichern.

Was ist an meinem Beitrag falsch? Oder wie hätte ich meine Informationen anders verpacken können? Oder welche Informationen fehlen?

Zudem hast du meinen Beitrag gerändert, indem du die von mir zitierten Fragen von @Mseuring weggelassen hast.
 
Also da hat @MrMurphy vollkommen recht, du darfst nicht einfach ein MPU-Gespräch privat aufnehmen. Selbst wenn dir dein MPI die Möglichkeit einer Aufnahme ihrerseits einräumt, darfst du selbiges Gespräch nur binnen der nächsten 4 Wochen im dortigen Institut abhören. Das hat ganz viel mit Datenschutz zu tun. Lass dich bloß nicht auf Sachen ein, die dir nicht positiv gereichen. Mit einer unerlaubten Aufnahme kannst du eh nichts bewirken, so du meinen solltest, nicht recht verstanden worden zu sein.
 
Guten Morgen,

ich war ja auch bei der AVUS Berlin. Nachdem ich (ebenfalls mit 1,64 ‰ KT und ohne Abstinenznachweise) das positive Gutachten bekam, wunderte ich mich zunächst über die zweifache Ausfertigung. Ich ging davon aus, dass im positiven Fall eine Ausfertigung direkt an die Führerscheinstelle geschickt wird.

Nach telefonischer Auskunft bei der AVUS erhielt ich die Auskunft, dass immer beide Ausfertigungen an den Auftraggeber (also mir) geschickt werden, unabhängig vom Ergebnis. Hier musst du also nicht befürchten, dass die Führerscheinstelle etwas ohne dein Zutun erfährt. Im übrigen wurde ich zu Beginn des psychologischen Gesprächs gefragt, ob ich einen digitalen Mitschnitt möchte, was ich verneinte. Dadurch entfällt eine abschließende Durchsicht des protokollierten Gesprächs.

Ich drücke dir, liebe Maria, ganz fest die Daumen. Es ist nicht unmöglich. Wichtig, glaube an dich und deinem positiven (neu) Erlebten. Lasse dich nicht verunsichern. Sei ruhig emotional, wenn es darum geht, deine neuen Erkenntnisse und positiven Erfahrungen, die du mittlerweile mit KT gemacht hast, auch so weiterzugeben. Das bestärkt deine innere Motivation. Ich würde noch raten, das Autofahren dabei überhaupt nicht zu erwähnen. Das könnte beim GA falsch verstanden werden. Nach dem Sinn, es käme dir in erster Linie darauf an, schnell wieder Auto fahren zu können (auch wenn es so ist).

Liebe Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich diesen Ausschnitt lese, hast du die GA bei der AVUS von ihrer Schweigepflicht gegenüber der FEB entbunden ( Um das sicher verifizieren zu können, bräuchte es sicher die vollständige Erklärung ).
Dann nützt dir die Tatsache, dass das GA nur dir zugeht, gar nichts.
( Ich lasse diesen Passus übrigens immer gnadenlos durchstreichen…)

Ich würde an deiner Stelle Folgendes machen:
Nimm sofort Kontakt zur AVUS auf.
Sage ihnen, dass du aufgrund mangelnder Aufarbeitung o.Ä. die Begutachtung verschieben möchtest.
Die AVUS ist meiner Erfahrung nach in solchen Fällen sehr kulant.

Dann bekommst du jetzt dein Geld zwar nicht zurück, musst aber in ca. 1 Jahr nicht noch einmal die Begutachtung bezahlen.

Und Emotionen zu zeigen, ist grundsätzlich nicht verkehrt.
In der MPU geht es aber um ZDF ( Zahlen, Daten, Fakten ).
Und diese sprechen leider in deinem Falle eine zu deutliche Sprache, um ein positives Ergebnis in realistischer Weise zu ermöglichen.

Ich persönlich halte es für den völlig falschen Weg, in dir jetzt irgendwie Hoffnung zu wecken.

Der Nachteil ist, das eine negative MPU doch sehr auf's Gemüt schlagen kann. Grade wenn Betroffene aus der Vorgeschichte sich schon seelisch in einem Loch befinden können diese Gefühe verstärkt werden.
Dem schließe ich mich uneingeschränkt an.

So, wie ich dich einschätze, würde genau das passieren.
Ich würde gerade dir dieses Loch wirklich von Herzen nicht wünschen.

Aber, um dir das explizit zu sagen:
Es ist dein Weg und deine Entscheidung.
Wir begleiten dich, egal, wie du dich entscheidest.

Viele liebe Grüße :smiley138:
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo und guten Morgen
Hast du deine angegebene Trinkmenge mit deinem Vorbereiter thematisiert?
Die Frage wieviel du getrunken hast kommt ganz am Anfang.
Der Gutachter rechnet sich deine BAK aus und wird dich darauf hinweisen.
Wenn es hier zu falschen Angaben kommt ist deine mpu schnell vorbei.

Ich war selbst zwei mal bei der Avus, kann nur positives berichten.
Aber egal wo du deine mpu machst, wenn hier nicht korrekte Angaben von deiner Seite kommen ist sie schnell vorbei.
 
Nach dem, was @Mseuring über den „Vorbereiter“ scheint er nicht nur nichts gebracht zu haben, sondern vollkommen kontraproduktiv gewesen zu sein.
Zumindest in Bezug auf die Beurteilungskriterien in der MPU.
 
Zurück
Oben